Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.08.2010 - I-4 U 31/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7109
OLG Hamm, 17.08.2010 - I-4 U 31/10 (https://dejure.org/2010,7109)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.08.2010 - I-4 U 31/10 (https://dejure.org/2010,7109)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. August 2010 - I-4 U 31/10 (https://dejure.org/2010,7109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2, 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1, 2 LFGB, 3, 5 UWG
    Werbliche Anpreisung von Nahrungsergänzungen muss wissenschaftlich abgesichert sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 23/07

    Vorbeugen mit Coffein!

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2010 - 4 U 31/10
    Eine wissenschaftliche Absicherung setzt dabei nach der Rechtsprechung des BGH (zu § 27 LFGB, Urt. v. 21.01.2010, Az. I ZR 23/07 - Vorbeugen mit Coffein!), die insoweit angesichts der vergleichbaren Kriterien grundsätzlich übertragbar ist, nicht voraus, dass die dem beworbenen Mittel beilegte Wirkung Gegenstand einer allgemeinen wissenschaftlichen Diskussion geworden ist.
  • OLG Hamm, 29.09.2011 - 4 U 71/11

    Werbung für ein Collagen-Lift-Drink - Health-Claims-VO

    Die Beklagte hat sich zudem auf Studien und Abhandlungen bezogen, die bereits Gegenstand des vom dem Senat geführten Verfahrens 4 U 31/10 (bzw. 41 O 13/09 LG Essen) waren.

    Das Landgericht hat sich im Wesentlichen auf die Bewertung durch den Senat im Urteil vom 17.8.2010 - 4 U 31/10 bezogen und sich der dortigen Ansicht angeschlossen, dass die vorgelegten Studien nicht hinreichend wissenschaftlich abgesichert seien.

    Der Senat hat mit Urteil vom 17.8.2010 - 4 U 31/10 entschieden, dass er die hautglättende Wirkung von Collagenhydrolysat für wissenschaftlich nicht hinreichend erwiesen erachtet (ebenso OLG Karlsruhe, Urt. v. 8.3.2006 - 6 U 126/05).

  • OLG Hamm, 30.04.2013 - 4 U 149/12

    Verbraucherschutz: unzulässige Werbung mit über 7.000 Vitalstoffen in Original

    Eine Führung des Beweises der Richtigkeit der Werbeangaben durch erst noch zu gewinnende wissenschaftliche Erkenntnisse kommt nicht in Betracht ( Senat , Urteil vom 17.08.2010 - 4 U 31/10).
  • LG Hagen, 28.02.2020 - 21 O 123/18
    b) Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gilt für Angaben mit fachlichen Aussagen auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung generell, dass die Werbung nur zulässig ist, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht (BGH, = GRUR 2013, 649 Tz. 16, OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2017, I-3 U 177/16), wobei der in Anspruch genommene Stand der Wissenschaft schon zum Zeitpunkt der Werbung dokumentiert sein muss (OLG Hamm, LMuR 2010, 179, 181; OLG Hamm, GRUR-RR 2014, 412, 414 f m.z.N.; OLG Düsseldorf, MPR 2016, 25, 33; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2018, 483, 485).
  • LG Rostock, 18.01.2013 - 6 HKO 83/12

    "WALKMAXX"-Schuhe - Wettbewerbswidrige Internet-Werbung: Irreführung bei

    Eine Führung des Beweises der Richtigkeit der Werbeangaben durch erst noch zu gewinnende wissenschaftliche Erkenntnisse kommt nicht in Betracht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2010, 4 U 31/10; OLG Düsseldorf, MD 2011, 503; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 88).
  • SG Osnabrück, 22.04.2008 - S 24 AS 919/11
    Die Chlorella-Alge wird als hochwirksame Substanz zur Unterstützung von Ausleitungsprozessen nach einer Amalgambelastung beworben, ohne dass der Hersteller Studien zur Wirksamkeit vorzulegen in der Lage ist (vgl. Urteile des Oberlandesgerichts - OLG - Düsseldorf vom 14. Februar 2012 - 20 U 91/11 - und des OLG Hamm vom 17. August 2010 - 4 U 31/10).
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