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   OLG Saarbrücken, 04.04.2013 - 4 U 31/12 - 9, 4 U 31/12   

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https://dejure.org/2013,7192
OLG Saarbrücken, 04.04.2013 - 4 U 31/12 - 9, 4 U 31/12 (https://dejure.org/2013,7192)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.04.2013 - 4 U 31/12 - 9, 4 U 31/12 (https://dejure.org/2013,7192)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. April 2013 - 4 U 31/12 - 9, 4 U 31/12 (https://dejure.org/2013,7192)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Nr D.2.1 Abs 1 S 1 Alt 1 AKB 2008, Nr D.3.1 Abs 1 S 2 AKB 2008, Nr D.3.3 AKB 2008, § 117 Abs 3 S 2 VVG, § 5 Abs 3 S 1 KfzPflVV
    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit gegenüber dem Geschädigten bei Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die Trunkenheitsklausel

  • verkehrslexikon.de

    Zur Leistungsfreiheit gegenüber dem Geschädigten bei Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die Trunkenheitsklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Trunkenheit des Schädigers

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Leistungsfreiheit einer Haftpflichtversicherung bei grob fahrlässigem Verschulden des versicherungsnehmers gilt auch gegenüber Dritten, wenn dessen Kaskoversicherung für den Schaden einzustehen hat, §§ 117 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 VVG

  • rabüro.de

    Zur Leistungsfreiheit gegenüber dem Geschädigten bei Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die Trunkenheitsklausel

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Trunkenheit des Schädigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Die Trunkenheitsklausel einer Haftpflichtversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versicherer kann Verweisungsprivileg in Bezug auf Leistungsfreiheit nur in Höhe der vertraglich vereinbarten Beschränkung geltend machen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 934
  • NZV 2013, 598
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.01.2012 - IV ZR 251/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Regressforderung bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2013 - 4 U 31/12
    Das Führen eines Fahrzeugs im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ist ein besonders schwerwiegender Verkehrsverstoß, es handelt sich um eine der gefährlichsten Verhaltensweisen im Straßenverkehr überhaupt (BGH VersR 2012, 341, 342 Rn. 13).

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die unfallbedingten Ausfallerscheinungen des Beklagten zu 1 die alleinige Schadensursache waren und entlastende Momente weder vorgetragen noch sonst ersichtlich sind (vgl. BGH VersR 2012, 341, 342 Rn. 13).

  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2013 - 4 U 31/12
    Führt der Fahrer - wie hier der Beklagte zu 1 - das Fahrzeug mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1, 1 Promille (hier 2, 4 Promille), mithin im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit, ist grundsätzlich von einer objektiv und subjektiv grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung auszugehen (BGHZ 190, 120, 122 Rn. 11; LG Saarbrücken ZfSch 2012, 628 ff., juris Rn. 38; Prölss/Martin/Knappmann aaO A.2.16 AKB 2008 Rn. 43).

    Vielmehr sind sämtliche Indizien zu berücksichtigen wie Angaben des Fahrers gegenüber der Polizei und dem Arzt anlässlich der Blutentnahme, Alkoholgewöhnung, physische und psychische Konstitution des Fahrers, die an den Tag gelegte Fahrweise, Zeit, Menge und Art der Nahrungsaufnahme (BGHZ 190, 120, 123 Rn. 14).

  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 264/90

    Absolute Fahruntüchtigkeit im Versicherungsvertragsrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2013 - 4 U 31/12
    Im Übrigen können für die Ursächlichkeit zwischen Alkohol und Fahrunsicherheit die von der Rechtsprechung zu § 316 StGB entwickelten Begriffe der absoluten und relativen Fahruntüchtigkeit im Versicherungsrecht herangezogen werden, weshalb auch im Versicherungsvertragsrecht ein Kraftfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 Promille absolut fahruntüchtig ist (BGH NJW 1992, 119, 120).

    Bei absoluter Fahruntüchtigkeit spricht für den Kausalzusammenhang zwischen Fahruntüchtigkeit und Unfall der Beweis des ersten Anscheins (BGH NJW 1992, 119, 120; AG Düren Schaden-Praxis 2012, 25, Jacobsen in Feyock/Jacobsen/Lemor, aaO Rn. 59).

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2013 - 4 U 31/12
    Bei Beteiligung nur eines von mehreren einfachen Streitgenossen - hier der Beklagten zu 2 - in der Rechtsmittelinstanz ist die erstinstanzliche Kostenentscheidung entsprechend abzuändern, soweit die nichtbeteiligte Partei infolge einer von dem Streitgenossen herbeigeführten Abänderung des angefochtenen Urteils kostenmäßig günstiger stünde, ohne dass die nichtbeteiligte, hierdurch bessergestellte Partei angehört werden müsste (BGH VersR 1981, 1033, 1035; Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozeß 3. Aufl. Teil B Rn. 629).
  • AG Limburg, 20.02.2006 - 4 C 2279/05

    Verkehrsunfallschadenregulierung - Gesonderte Vergütung für Kaskoregulierung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2013 - 4 U 31/12
    Der Haftpflichtversicherer wird durch dieses Ergebnis nicht rechtlos gestellt, da er diese Position im Wege des Regresses von seinem alkoholisierten Versicherungsnehmer zurückfordern kann (AG Limburg NZV 2006, 605, zu § 158c VVG a. F.).
  • BGH, 16.09.1986 - VI ZR 151/85

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung des Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2013 - 4 U 31/12
    Nur im Rahmen dieses Versicherungsvertrages einschließlich aller Leistungsbeschränkungen oder -ausschlüsse besteht die Eintrittspflicht des Versicherers gegenüber dem Dritten (BGH NJW-RR 1987, 87, 88 f.).
  • BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 174/04

    Verjährung von Ansprüchen aus der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2013 - 4 U 31/12
    Danach scheidet eine Anwendung allenfalls dann aus, wenn sicher feststeht, dass das Rechtsmittel auch ohne das neue Vorbringen erfolgreich gewesen wäre (BGH NJW-RR 2005, 866, 867).
  • KG, 28.09.2010 - 6 U 87/10

    Kraftfahrzeugversicherung: Anforderungen an eine vollständige Leistungskürzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2013 - 4 U 31/12
    Bei pauschaler vollständiger Leistungskürzung ab einer Blutalkoholkonzentration von 1, 1 Promille würde außer Acht gelassen, dass ein höheres Maß an Alkoholisierung auch ein höheres Maß an Schuld nach sich zieht (KG VersR 2011, 487).
  • BGH, 19.02.1959 - II ZR 171/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2013 - 4 U 31/12
    Gemeint ist unter anderem die Leistungsfreiheit oder Leistungsminderung wegen Obliegenheitsverletzung, § 28 VVG (BGH VersR 1959, 256, zu § 158c VVG a. F.; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 117 Rn. 6; MünchKomm-VVG/Schneider, 1. Aufl. § 117 Rn. 9; Langheid in Römer/Langheid, VVG 3. Aufl. § 117 Rn. 6).
  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2013 - 4 U 31/12
    Wie zum früheren Novenrecht (vgl. BGH NJW 1980, 945, 947) betrifft die Regelung des § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO über die Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel nur streitiges und daher beweisbedürftiges Vorbringen (BGHZ 161, 138, 141 ff.; BGH NJW-RR 2005, 437; OLG Hamm NJW 2003, 2325 BeckOK ZPO/Wulf § 531 Rn. 6 (Stand 30.10.2012); Musielak/Ball, ZPO 9. Aufl. § 531 Rn. 16).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

  • BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02

    Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage

  • OLG Hamm, 10.02.2003 - 18 U 93/02

    Zur Zulässigkeit neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz

  • AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14

    Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung)

    Zwar würde die hiesige Beklagte zu 2.) als Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs des Erstbeklagten gemäß § 117 Abs. 1 VVG auch zur Leistung gegenüber einem Dritten - wie hier dem Zeugen B... - weiterhin verpflichtet sein, jedoch war die Beklagte zu 2.) aufgrund der Trunkenheitsklausel gegenüber ihrem Versicherungsnehmer - dem Erstbeklagten - hier zur Leistungskürzung bis auf null berechtigt ( BGH , Urteil vom 11.01.2012, Az.: IV ZR 251/10, u.a. in: NJW-RR 2012, Seiten 724 f.; BGH , Urteil vom 22.06.2011, Az.: IV ZR 225/10, u.a. in: NJW 2011, Seiten 3299 ff.; OLG Saarbrücken , Urteil vom 30.10.2014, Az.: 4 U 165/13; OLG Saarbrücken , ZfSch 2013, Seiten 466 f. = NJW-RR 2013, Seiten 934 ff.; OLG Stuttgart , Beschluss vom 18.08.2010, Az.: 7 U 102/10, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 185 ff. ), so dass sie auch gegenüber dem geschädigten Zeugen B... - soweit das Verweisungsprivileg des § 117 Abs. 3 Satz 2 VVG eingreift - in Höhe des für diesen Fall vorgesehenen Betrages, höchstens jedoch mit einem Betrag von 5.000,00 Euro leistungsfrei wurde ( OLG Saarbrücken , ZfSch 2013, Seiten 466 f. = NJW-RR 2013, Seiten 934 ff.; OLG Frankfurt/Main , NZV 1990, Seiten 233 f. = VersR 1991, Seiten 686 f. ).

    Besteht die Leistungsfreiheit nämlich nur teilweise - z.B. weil sie im Falle einer Obliegenheitsverletzung auf Höchstbeträge gedeckelt ist - kann der Versicherer das Verweisungsprivileg des § 117 Abs. 3 Satz 2 VVG nämlich auch nur bis zur Höhe dieses Betrages ausüben ( OLG Saarbrücken , ZfSch 2013, Seiten 466 f. = NJW-RR 2013, Seiten 934 ff. ).

  • OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15

    Verkehrsunfallhaftung bei Kollision eines Pkw mit einem Kraftrad: Notwendige

    Da es sich nach zutreffender Auffassung bei § 103 VVG um einen subjektiven Risikoausschluss handelt (Reichel in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 103 VVG, Rdn. 1), ist ein solcher Schadensfall von vornherein nicht von dem Versicherungsvertrag umfasst, so dass sich der Dritte in diesem Fall auch nicht auf die Fiktion der Leistungspflicht nach § 117 VVG berufen kann (Senatsurteil vom 04. April 2013 - 4 U 31/12, NJW-RR 2013, 934; Langheid in Römer/Langheid, VVG 3. Aufl., § 117 Rn. 27; Beckmann in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2013, § 117 m.w.N.).

    Im Prozess sind sämtliche Umstände, die die Einstandspflicht des Versicherers ausschließen oder mindern, von diesem zu beweisen (Senatsurteil vom 04. April 2013 - 4 U 31/12, NJW-RR 2013, 934), so dass eine Nichterweislichkeit des Vorsatzes zu Lasten der Beklagten zu 2) geht.

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