Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 23.03.2011

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.05.2010 - I-4 U 32/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2032
OLG Hamm, 04.05.2010 - I-4 U 32/10 (https://dejure.org/2010,2032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.05.2010 - I-4 U 32/10 (https://dejure.org/2010,2032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - I-4 U 32/10 (https://dejure.org/2010,2032)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Zur Irreführung einer Frei-Haus-Werbung, wenn dennoch Verpackungskosten erhoben werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein unerwähnter Verpackungszuschlag von 2,45 Euro in der Werbung kann irreführend und damit unlauter sein.; Irreführung durch unvollständige Preisangaben im Internet-Versandhandel

  • kanzlei.biz

    Vermeintliche "Frei Haus Lieferungen" sind wettbewerbswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2
    Irreführung durch unvollständige Preisangaben im Internet-Versandhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Teure "Lieferung frei Haus"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Lieferung frei Haus" ohne Hinweis auf Mindermengenzuschlag wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch Online-Werbung "Lieferung frei Haus" bei tatsächlichen Kosten

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Lieferung frei Haus unter Bedingungen stellt wettbewerbswidrige Online-Werbung dar

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Lieferung frei Haus wettbewerbswidrig?

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Irreführung bei Lieferung frei Haus, wenn Verpackungskosten berechnet werden

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Lieferung frei Haus kann irreführend sein

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    Bei Lieferung frei Haus dürfen keine versteckten Verpackungskosten hinzukommen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Frei-Haus-Lieferung - aber ganz!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 444
  • MMR 2010, 763
  • K&R 2011, 61
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04

    TFT-Display

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2010 - 4 U 32/10
    Selbst wenn sie aber rechtlich, soweit sie gesondert zu berechnen oder zu pauschalieren sind, in den Endpreis nicht einzubeziehen sein sollten (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 24. Februar 2005 -5 U 72/04), gehen die Kunden nicht davon aus, dass sie solche Kosten zusätzlich übernehmen müssen, wenn diese nicht erwähnt werden.
  • OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21

    Werbung mit CO2-Reduziert als irreführend untersagt

    Der Unterlassungsanspruch der Verfügungsklägerin hinsichtlich der Werbung " Versandkostenfreie Lieferung" auf dem Banner der Homepage bei gleichzeitiger Verwendung der beanstandeten Klausel in Ziff. 6.2 der AGB der Verfügungsbeklagten, nach der Versandkosten im Regelfall vom Kunden zu tragen sind, ergibt sich aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG, weil die beanstandete Werbeaussage irreführende bzw. unwahre Angaben zu der Frage enthält, ob und unter welchen Umständen der Kunde Versandkosten zu tragen hat (vgl. Senatsurteil vom 04.05.2010 - 4 U 32/10, GRUR-RR 2010, 444, Rn. 38 ff., zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 28.06.2012 - 4 U 69/12

    Wettbewerbswidrigkeit eines Warenangebots unter Erhebung eines

    Gerade die Entscheidung des OLG Hamm vom 04.05.2010 (4 U 32/10) sei mit dem hier dargelegten Sachverhalt vergleichbar.

    Der zitierte Fall des Oberlandesgerichts Hamm (4 U 32/10) beschäftige sich mit dem Fall, dass mit scheinbar besonders günstigen Versandbedingungen ausdrücklich geworben worden sei, die sich bei näherer Betrachtung im Kleingedruckten dann als in Wahrheit gar nicht so vorteilhaft erwiesen hätten.

    Wie das Urteil des Senats (4 U 32/10) zeige, sei auch die Geltendmachung eines Mindermengenzuschlags zwar nicht der Regelfall, andererseits aber auch nicht völlig unüblich.

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 4 U 32/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7993
OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 4 U 32/10 (https://dejure.org/2011,7993)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.03.2011 - 4 U 32/10 (https://dejure.org/2011,7993)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. März 2011 - 4 U 32/10 (https://dejure.org/2011,7993)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsnatur einer Mithaftungsübernahme hinsichtlich eines Darlehens

  • RA Kotz

    Darlehensvertrag - Sittenwidrigkeit Schuldbeitritt der Schwiegereltern - finanzielle Überforderung

  • rechtsportal.de

    BGB § 488; BGB § 138 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157
    Rechtsnatur einer Mithaftungsübernahme hinsichtlich eines Darlehens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 539/07

    Zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften finanziell überforderter Ehepartner

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 4 U 32/10
    Mithaftender ist dagegen jede Person, die, ohne Bürge zu sein, zur Absicherung für einen Kredit, der von einem anderen aufgenommen und verwendet wird, von vornherein oder später im Wege des Schuldbeitritts die Mitverpflichtung für die Zahlung der Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens übernimmt (BGH, NJW 2009, 2671, 2672; MünchKommBGB/Berger, 5. Aufl., § 488 Rn. 139).

    In diesem Fall ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Hinzutreten weiterer Umstände widerleglich zu vermuten, dass der dem Hauptschuldner persönlich besonders nahestehende Mithaftende die ihn vielleicht bis an das Lebensende übermäßig finanziell belastende Personalsicherheit allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner gestellt und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (BGH, NJW 2009, 2671, 2672).

    Anderweitige Sicherheiten sind im Rahmen der Wirksamkeitsprüfung finanziell übermäßig belastender Mithaftungsübernahmen nur zu berücksichtigen, wenn sie das Haftungsrisiko des Betroffenen in rechtlich gesicherter Weise auf ein vertretbares Maß beschränken (BGH, NJW 2009, 2671, 2672).

    Dazu muss aber gewährleistet sein, dass der Kreditgeber ihn erst nach einer ordnungsgemäßen Verwertung der anderen Sicherheit in Anspruch nimmt (BGH, NJW 2009, 2671, 2673).

    Ferner stellt die Grundschuld auf dem Flurstück 299/1 schon deshalb keine in die Berechnung einzubeziehende anderweitige Sicherheit dar, weil sie auch zur Sicherung aller künftig bestehenden oder neu entstehenden Forderungen der Beklagten gegen Schuldner und Eigentümer diente (vgl. auch BGH, NJW 2009, 2671, 2673; NJW 2002, 2705, 2707).

    Ferner gibt es auch keinen konkreten Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber mit der neuen Rechtsfigur der Restschuldbefreiung den persönlichen Anwendungsbereich des § 138 BGB einschränken wollte (BGH, NJW 2009, 2671, 2673 f.).

  • BGH, 18.09.1963 - V ZR 192/61
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 4 U 32/10
    Die Kläger behalten daher ein berechtigtes Interesse daran, den Vorgang mittels einer förmlichen Entscheidung zu beseitigen (BGH, NJW 1999, 1192; NJW 1996, 1969, 1970; NJW 1991, 703, 704; NJW 1964, 248).

    Auf der Grundlage eines Rechtsmittels gegen ein Scheinurteil ist dem Berufungsgericht eine Entscheidung in der Sache verwehrt (BGH, NJW 1964, 248).

  • BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 108/95

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein ein mangels Zustellung nicht existentes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 4 U 32/10
    Die Kläger behalten daher ein berechtigtes Interesse daran, den Vorgang mittels einer förmlichen Entscheidung zu beseitigen (BGH, NJW 1999, 1192; NJW 1996, 1969, 1970; NJW 1991, 703, 704; NJW 1964, 248).

    Ist die erste Instanz formell ordnungsgemäß abgeschlossen, kommt eine Zurückverweisung an diese nicht in Betracht (BGH, NJW 1996, 1969, 1970).

  • BGH, 04.02.1999 - IX ZR 7/98

    Anfechtung einer von dem verkündeten Berufungsurteil inhaltlich abweichenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 4 U 32/10
    Es handelt sich lediglich um einen Urteilsentwurf, der trotz Zustellung an die Parteien keine Rechtswirkungen äußert (BGH, NJW 1999, 1192; Brandenburgisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2002, 356; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 95, 511).

    Die Kläger behalten daher ein berechtigtes Interesse daran, den Vorgang mittels einer förmlichen Entscheidung zu beseitigen (BGH, NJW 1999, 1192; NJW 1996, 1969, 1970; NJW 1991, 703, 704; NJW 1964, 248).

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 50/01

    Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mithaftenden;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 4 U 32/10
    Ist das Vermögen des Mithaftenden derart belastet, ist es jedoch bei der Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit nicht zu berücksichtigen (BGH, DNotZ 2002, 863, 864).
  • BGH, 05.03.1991 - XI ZR 75/90

    Formularmäßige Vereinbarung der persönlichen Haftung in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 4 U 32/10
    Durch dieses Versprechen wird, ohne einen Rechtsgrund in Bezug zu nehmen, allein auf den Leistungswillen des Versprechenden abgestellt, so dass der Gläubiger sich zur Begründung seines Anspruchs nur auf das Versprechen zu berufen braucht (BGH, NJW 1991, 1677).
  • OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03

    Nichtigkeit eines Schuldanerkenntnisses wegen krasser Überforderung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 4 U 32/10
    Hiervon ist auszugehen, wenn das Anerkenntnis des Anerkennenden finanziell krass überfordert und dieses nur Ansprüche der Bank gegen einen Dritten sichert (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 1559; OLG Köln, BB 1995, 1608; Staudinger/Marburger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (2009), § 780 Rn. 18).
  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 205/01

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 4 U 32/10
    Ferner stellt die Grundschuld auf dem Flurstück 299/1 schon deshalb keine in die Berechnung einzubeziehende anderweitige Sicherheit dar, weil sie auch zur Sicherung aller künftig bestehenden oder neu entstehenden Forderungen der Beklagten gegen Schuldner und Eigentümer diente (vgl. auch BGH, NJW 2009, 2671, 2673; NJW 2002, 2705, 2707).
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 4 U 32/10
    Hinsichtlich dieses ganz überwiegenden Teils handelten die Kläger aber nur aus emotionaler Verbundenheit, so dass jedenfalls in Bezug auf den Verbindlichkeiten Dritter betreffenden Teil des Schuldversprechens dieses gemäß § 139 BGB nichtig ist (vgl. zur Teilnichtigkeit auch BGH, NJW 2001, 815, 817).
  • OLG Jena, 25.06.2008 - 4 U 820/06

    Rechtsmissbräuchliche Vollstreckung eines titulierten Anspruchs (abstr.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 4 U 32/10
    Darüber hinaus ist der Vortrag der Kläger dahin zu verstehen, dass sie den im Rahmen der Vollstreckung aus der notariellen Urkunde geltend gemachten Ansprüchen wegen einer rechtsgrundlosen Gewährung des Schuldversprechens und damit aufgrund eines aus § 812 BGB folgenden Anspruches auf Rückgabe des Schuldversprechens die Bereicherungseinrede gemäß § 821 BGB entgegen halten wollen (andernfalls ist jedenfalls eine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Vollstreckung auch von Amts wegen zu berücksichtigen; vgl. Thüringer Oberlandesgericht vom 25.06.2008 - 4 U 820/06).
  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

  • BGH, 10.05.1976 - III ZR 157/74

    Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde - Rechtswirksamkeit eines

  • OLG Köln, 12.04.1995 - 19 U 27/94

    Sittenwidrige Mitverpflichtung der Lebensgefährtin für Darlehn

  • BGH, 03.12.2002 - XI ZR 311/01

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung wegen Überforderung des Bürgen

  • OLG Brandenburg, 25.04.2001 - 9 UF 222/00

    "Geburt" eines Urteils durch Verkündung

  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2010 - 17 U 15/07

    Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht; Wirksamkeit abgeschlossener

  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

  • BGH, 16.12.2008 - XI ZR 454/07

    Echte Mitdarlehensnehmerschaft ist von kreditgebender Bank zu beweisen

  • OLG Frankfurt, 07.12.1994 - 17 U 288/93
  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 89/90

    Zulässigkeit der Revision gegen die Verwerfung der Berufung

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