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   OLG Bremen, 01.10.2004 - 4 U 33/04   

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https://dejure.org/2004,4386
OLG Bremen, 01.10.2004 - 4 U 33/04 (https://dejure.org/2004,4386)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.10.2004 - 4 U 33/04 (https://dejure.org/2004,4386)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 4 U 33/04 (https://dejure.org/2004,4386)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Anlagevermittlers zur Risikoaufklärung vor Unterzeichnung eines Anlagevertrages; Umfang der Aufklärungspflicht über Risiken eines Anlagevertrages; Schadensersatzanspruch wegen einer Verletzung von Aufklärungspflichten ; Voraussetzungen für das ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Prospektaushändigung und Risikoaufklärung bei Kapitalanlagevermittlung

  • rabüro.de

    Prospektaushändigung und Risikoaufklärung bei Kapitalanlagevermittlung

  • Judicialis

    BGB § 305 a.F.; ; BGB § 276

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305 (a.F.); BGB § 276
    Erfüllung der Pflicht zur Risikoaufklärung durch Überreichung eines Prospekts über das Anlageobjekt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Securenta 4 -, - Göttinger Gruppe 4 -, Prospektaushändigung, Risikoaufklärung bei Kapitalanlagevermittlung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Mangelnde Aufklärung bei Beteiligung an stiller Gesellschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02

    Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2004 - 4 U 33/04
    Im Rahmen des Schadensersatzes ist der Anleger grundsätzlich so zu stellen, wie er stünde, wenn er die beiden stillen Beteiligungen nicht gezeichnet hätte, ohne dass es darauf ankommt, ob die Investition werthaltig gewesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.07.2004, Az.: II ZR 354/02).

    Die jeweiligen Ansprüche der Klägerin haben die Rückzahlung der geleisteten Einlagen zum Inhalt (vgl. BGH, Urteil vom 19.07.2004, II ZR 354/02), so dass die Identität des Leistungsinteresses zu bejahen ist.

  • BGH, 11.09.2003 - III ZR 381/02

    Auskunftspflichten des Anlagevermittlers

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2004 - 4 U 33/04
    a) Ein Anlagevermittlungsvertrag kommt zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1690).

    Ein Anlagevermittlungsvertrag verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1690).

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99

    Wirkung eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2004 - 4 U 33/04
    Im Zweifel hat der Erlass nur Einzelwirkung (vgl. BGH NJW 2000, 1942).
  • BGH, 20.06.1990 - VIII ZR 182/89

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Pferdestall-Mietvertrages

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2004 - 4 U 33/04
    Beweisschwierigkeiten des Anlegers, die sich aus der Führung eines Negativbeweises bei behaupteter Nichtaufklärung ergeben, werden dadurch überwunden, dass der Vermittler die Behauptungen des Anlegers substantiiert bestreiten muss (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1422; OLG Düsseldorf WM 1996, 1082, 1086 m.w.N.), d.h. er muss konkret darlegen, wann, wo und insbesondere wie er die gebotene Aufklärung vorgenommen hat (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78

    Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2004 - 4 U 33/04
    Die Klage gegen die Beklagte zu 2. ist zulässig, weil die Beklagte zu 2. trotz der Löschung im Handelsregister als partei- und prozessfähig anzusehen ist (vgl. BAG, Urteil vom 04.06.2004, Az.: 10 AZR 448/02; BGH NJW 1979, 1592 zur Parteifähigkeit und BGH NJW-RR 1994, 542; BGHZ 121, 263, 266 zur Prozessfähigkeit).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2004 - 4 U 33/04
    b) Die Beklagte zu 2. hat ihre Aufklärungspflichten aus dem Anlagevermittlungsvertrag verletzt, da eine ausreichende Auskunft durch den Beklagten zu 1. , der als ihr Erfüllungsgehilfe gemäß § 278 BGB zu behandeln ist (vgl. BGH NJW 1998, 1854), weder schriftlich noch mündlich erfolgte.
  • BGH, 18.01.1994 - XI ZR 95/93

    Vertretung einer gelöschten, aber parteifähigen GmbH

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2004 - 4 U 33/04
    Die Klage gegen die Beklagte zu 2. ist zulässig, weil die Beklagte zu 2. trotz der Löschung im Handelsregister als partei- und prozessfähig anzusehen ist (vgl. BAG, Urteil vom 04.06.2004, Az.: 10 AZR 448/02; BGH NJW 1979, 1592 zur Parteifähigkeit und BGH NJW-RR 1994, 542; BGHZ 121, 263, 266 zur Prozessfähigkeit).
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2004 - 4 U 33/04
    c) Es ist nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die in wesentlichen Punkten unvollständige Aufklärung ursächlich für die Beteiligungsentscheidung der Klägerin war (vgl. BGH NJW-RR 2000, 998).
  • OLG Frankfurt, 15.07.2004 - 3 U 135/02

    Anlageberatung; Anlagevermittlung; Beratung; Aufklärung; Vermittlung;

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2004 - 4 U 33/04
    Dies war aber am 31.03.1999 nicht möglich, so dass auch der Beklagte zu 1. nicht erwarten konnte, die Klägerin allein durch die bloße Übergabe des Prospektes ausreichend informiert zu haben (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 15.07.2004, Az.: 3 U 135/02).
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2004 - 4 U 33/04
    Die Klage gegen die Beklagte zu 2. ist zulässig, weil die Beklagte zu 2. trotz der Löschung im Handelsregister als partei- und prozessfähig anzusehen ist (vgl. BAG, Urteil vom 04.06.2004, Az.: 10 AZR 448/02; BGH NJW 1979, 1592 zur Parteifähigkeit und BGH NJW-RR 1994, 542; BGHZ 121, 263, 266 zur Prozessfähigkeit).
  • OLG Braunschweig, 19.03.2003 - 3 U 38/02

    Atypische stille Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: Anwendung der

  • LG Stuttgart, 28.02.2003 - 26 O 396/02

    Positive Vertragsverletzung beim Anlagevermittlungsvertrag: Abgrenzung des

  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen:

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 448/02

    Zulässigkeit einer Klage nach Löschung der beklagten GmbH

  • OLG Düsseldorf, 24.08.1995 - 6 U 138/94
  • LG Hannover, 09.11.2001 - 13 O 3037/01

    Rückabwicklung eines Kapitalanlagegeschäftes; Verletzung von Pflichten aus dem

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 4 U 33/04   

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https://dejure.org/2004,14124
OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 4 U 33/04 (https://dejure.org/2004,14124)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.10.2004 - 4 U 33/04 (https://dejure.org/2004,14124)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 4 U 33/04 (https://dejure.org/2004,14124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Bestimmter Geschehensablauf unter Sachverständigenbeweis und Zeugenbeweis; Absehen des Gerichts von einer Zeugenvernehmung; Übergehen von Zeugenbeweisantritten

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO §§ 302 ff.; ; ZPO §§ 373 ff.; ; ZPO § 355

  • rechtsportal.de

    Verbot der Vorwegnahme der Beweiswürdigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Sachverständigen- und Zeugenbeweis: Kein Absehen möglich!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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   OLG Brandenburg, 09.06.2004 - 4 U 33/04   

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https://dejure.org/2004,39434
OLG Brandenburg, 09.06.2004 - 4 U 33/04 (https://dejure.org/2004,39434)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2004 - 4 U 33/04 (https://dejure.org/2004,39434)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 4 U 33/04 (https://dejure.org/2004,39434)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 09.06.2004 - 4 U 34/04

    Zur Zulässigkeit einer Restitutionsklage nach einer Entscheidung des Europäischen

    Das beklagte Land hat in einem Parallelverfahren zum Az: 4 U 33/04 mit Schriftsatz vom 07.05.2004 mitgeteilt, dass es den Antrag auf Eigentumsumschreibung hinsichtlich des streitgegenständlichen Grundstücks mit einem Schreiben der Notarin F... an das zuständige Grundbuchamt vom 28.04.2004 zurückgenommen habe.

    Unter dem Gesichtspunkt der noch ausstehenden Vollziehung der zu Lasten der Klägerin angegriffenen Urteile fehlt es im Übrigen derzeit - und bis zu einer ggf. nach einer endgültigen Entscheidung der Großen Kammer des EGMR zu treffenden Entscheidung des Gesetzgebers - an dem auch für ein Restitutionsverfahren erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, da das beklagte Land nicht nur allgemein in den von der Klägerin angeführten Presseerklärungen, sondern auch konkret in Bezug auf die Klägerin persönlich in dem ebenfalls beim Senat anhängigen Parallelverfahren zum Az 4 U 33/04, mit dem die Klägerin die Wiederaufnahme eines Verfahrens über eine vorläufige Regelung bis zu einer (endgültigen) Entscheidung des EGMR beantragt hatte, eine Erklärung abgegeben hat, wonach das beklagte Land "von Maßnahmen im Hinblick auf das Grundstück nicht nur bis zum Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung des EGMR absehen wird, sondern auch bis zum Zeitpunkt - bzw. sogar drei Monate nach - einer gesetzlichen Regelung durch den Vertragsstaat Bundesrepublik Deutschland".

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 1493/04

    Noch nicht endgültiges Urteil einer Kammer des EGMR stellt keinen

    gegen a) den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 9. Juni 2004 - 4 U 33/04 -,.
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