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   OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 4 U 33/06   

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https://dejure.org/2006,8358
OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 4 U 33/06 (https://dejure.org/2006,8358)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2006 - 4 U 33/06 (https://dejure.org/2006,8358)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2006 - 4 U 33/06 (https://dejure.org/2006,8358)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Leistungen aus einer Unfallversicherung; Bemessung der unfallbedingten Beeinträchtigung des verunfallten Versicherungsnehmers; Anrechnung einer Vorinvalidität bei der Bemessung der unfallbedingten Beeinträchtigung

  • Wolters Kluwer
  • OLG Brandenburg PDF
  • RA Kotz

    Unfallversicherung: Vorinvalidität - bereits bestehende Beeinträchtigung des Sehvermögens

  • Judicialis

    AUB 97 § 7 Abs. 1; ; AUB 97 § 7 Abs. 1 Ziff. 2; ; AUB 97 § 7 Abs. 1 Ziff. 3; ; AUB 97 § 7 Abs. 1 Ziff. 3 S. 2; ; AUB 97 § 7 Abs. 1 Ziff. 2 a); ; BGB § 288; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 7 I Nr. 2; AUB 88 § 7 I Nr. 3
    Zum Unfallzeitpunkt bereits bestehende Beeinträchtigung des Sehvermögens begründet grundsätzlich Vorinvalidität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Vorinvalidität wegen Fehlsichtigkeit bei Invalidität nach unfallbedingtem Verlust eines Auges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 347
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 4 U 37/03

    Berücksichtigung eines sog. Brillenabschlags bei Berechnung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 4 U 33/06
    Sie verteidigt das Urteil des Landgerichts und verweist ergänzend auf ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.03.2004 (VersR 2005, 109).

    Dies wird einem Versicherungsnehmer aber kaum zu vermitteln sein (so auch OLG Düsseldorf VersR 2005, 109, 110).

    Eine Ausnahme kommt etwa in Betracht, wenn der Geschädigte die Brille allein zur Behebung einer Gebrauchsminderung des vom Unfall nicht betroffenen Auges benötigte oder wenn die neben dem vom Unfall nicht betroffenen Auge bestehende Minderung auf dem betroffenen Auge allein die Verordnung einer Brille nicht erforderlich gemacht hätte (vgl. zu diesen Ausnahmen: OLG Düsseldorf VersR 2005, 109, 110).

  • BGH, 27.04.1983 - IVa ZR 193/81

    Berücksichtigung der Brille bei der Beurteilung der Sehkraft in der privaten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 4 U 33/06
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 27.04.1983 (VersR 1983, 581, 582) ausdrücklich die Möglichkeit angesprochen, dass Versicherer oder Sachverständige Tabellen im Sinne von praktikablen Richtlinien erarbeiten könnten, "wenn sie die erfahrungsgemäß in Betracht kommenden Merkmale solcher Versicherungsfälle in einer dem Gesetz und den AUB entsprechenden Weise einbeziehen".
  • LG Köln, 02.03.1988 - 20 O 382/87

    Eigenhaftung des Vertreters, VV

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 4 U 33/06
    Eine Bemessung der Vorinvalidität des Klägers mit 3 % ist jedoch gleichwohl auch dann gerechtfertigt, wenn man (nur) die von Gramberg-Danielsen/Kern (VersR 1989, 44, 45) angesprochene Differenzierung zu Grunde legt, wonach geringe bis mittelgradige Korrekturen im Bereich bis + 10/ - 13 Dioptrien einen Invaliditätsgrad von 3 % und hochgradige Korrekturen im Bereich von über + 10/ - 13 Dioptrien einen Invaliditätsgrad von 5 % sowohl als Zu- als auch als Abschlag rechtfertigen (wenn nicht zusätzlich andere Beeinträchtigungen des Sehvermögens - Gesichtsfeld, Farb- und Dunkelsehen - hinzukommen).
  • BGH, 10.10.1966 - II ZR 252/64

    Klage gegen die Unfallversicherung auf Versicherungsschutz - Verlust der Sehkraft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 4 U 33/06
    Zwar trifft es zu, dass die Vereinbarung einer festen Gliedertaxe der Gleichbehandlung der Versicherten und der Prämiengerechtigkeit dient, die es erfordern, möglichst gleichartige Risiken zusammenzufassen und zu gleicher Prämie bei grundsätzlich gleichen Leistungen zu versichern (BGH VersR 1966, 1133/1134).
  • OLG Nürnberg, 26.03.1998 - 8 U 1935/97

    Ausschluß der Verweisung auf einen vergleichbaren Beruf in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 4 U 33/06
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Versicherungsvertrag im Sinne der dem Versicherungsnehmer günstigen Aufklärung begründet oder umgestaltet (vgl. dazu nur: OLG Nürnberg r + s 1999, 165, 166; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. § 43 Rn. 30 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2009 - IV ZR 301/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Abzug wegen einer

    Das Berufungsgericht ist dem in den wesentlichen Punkten gefolgt (VersR 2007, 347).
  • LG Köln, 25.11.2020 - 26 O 340/16

    Unfallversicherung: Vorinvalidität bei unfallbedingter Erblindung

    Dies wird jedoch kaum zu vermitteln sein (vgl. etwa OLG Brandenburg, Urteil vom 8.11.2006 - 4 U 33/06; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.3. 2004 - 4 U 37/03).
  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 6 U 145/16

    Berücksichtigung des sogenannten Brillenabschlags in der privaten

    Diese eingeschränkte Fähigkeit des Farbsehens stellt ebenfalls eines Beeinträchtigung des Sehvermögens dar (OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2006, Az. 4 U 33/06, zitiert nach juris, Tz. 53; Grimm, Unfallversicherung, 5. Auflage 2013, Teil 2. A. AUB 2010, Rn. 34; Leverenz in Bruck/Möller, VVG, 9. Auflage 2010, AUB Ziff 2.1 Rn. 213).
  • OLG Hamm, 01.07.2008 - 4 U 202/07

    Anforderungen an die wissenschaftliche Gesichertheit von Werbeaussagen

    Der Beklagten zu 1) ist zuzugestehen, dass ihre Haftung dann nicht in Betracht kommt, wenn in einer Fernsehsendung des Senders R ein beworbenes Produkt ausdrücklich als ein solches der holländischen Firma C2 gekennzeichnet und beworben wird (Senatsurteil vom 11. Januar 2007 - 4 U 33/06, das ebenfalls zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits ergangen ist).
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