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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.05.2010 - I-4 U 33/10   

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https://dejure.org/2010,6063
OLG Hamm, 20.05.2010 - I-4 U 33/10 (https://dejure.org/2010,6063)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.05.2010 - I-4 U 33/10 (https://dejure.org/2010,6063)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - I-4 U 33/10 (https://dejure.org/2010,6063)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Eingabemaske einer Software nicht ohne weiteres rechtswidrig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 33/10
    Auch soweit die Antragstellerin bei den angesprochenen Druckereibetrieben eine maßgebliche Bekanntheit mit ihren Produkten erreicht hat und es nach der Gesamtwirkung der sich gegenüberstehenden Produkte (auf die es maßgeblich ankommt; vgl. BGH GRUR 2002, 629, 632 - Blendsegel; 2007, 795 - Handtaschen) deutliche Übereinstimmungen der beiderseitigen Gestaltungen hinsichtlich Anzahl und Auswahl der Produkteigenschaften, ihrer Bezeichnung und grafischen Ausprägung der Bestellschritte gibt, bestehen auch unter Berücksichtigung der nur geringen Eigenart des Produkts der Antragstellerin doch derart maßgebliche Unterschiede, dass diese gerade bei den überwiegend kundigen Druckereien eine vermeidbare Täuschung über die betriebliche Herkunft der in Rede stehenden Software nicht bewirken.

    Denn gerade die übernommenen Gestaltungsmittel müssen auch diejenigen sein, die die wettbewerbliche Eigenart des Produkts, für das Schutz begehrt wird, ausmachen (BGH GRUR 1999, 923 - Tele-Info-CD; 2007, 795, - Handtaschen).

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 33/10
    Die wettbewerbliche Eigenart setzt voraus, dass die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale eines Erzeugnisses geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen (BGH GRUR 2006, 79 - Jeans I; 2008, 1115 - ICON).

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen (BGH GRUR 1999, 1106, 1108 - Rollstuhlnachbau; GRUR 2008, 1115 - ICON).

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 33/10
    Denn gerade die übernommenen Gestaltungsmittel müssen auch diejenigen sein, die die wettbewerbliche Eigenart des Produkts, für das Schutz begehrt wird, ausmachen (BGH GRUR 1999, 923 - Tele-Info-CD; 2007, 795, - Handtaschen).
  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 33/10
    Die wettbewerbliche Eigenart setzt voraus, dass die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale eines Erzeugnisses geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen (BGH GRUR 2006, 79 - Jeans I; 2008, 1115 - ICON).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 33/10
    Insofern ist Nachahmung außerhalb sondergesetzlich geschützter Produkte grundsätzlich erlaubt, sofern nicht zusätzliche unlauterkeitsbegründende Umstände vorliegen (RGZ 73, 294, 297 - Schallplatten; BGH GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; Ohly, in: Piper/ Ohly/Sosnitza, 5, Aufl. 2010, § 4.9 Rn. 9/2 f.).
  • RG, 07.04.1910 - VI 344/09

    Vervielfältigung künstlerischer Vorträge.

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 33/10
    Insofern ist Nachahmung außerhalb sondergesetzlich geschützter Produkte grundsätzlich erlaubt, sofern nicht zusätzliche unlauterkeitsbegründende Umstände vorliegen (RGZ 73, 294, 297 - Schallplatten; BGH GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; Ohly, in: Piper/ Ohly/Sosnitza, 5, Aufl. 2010, § 4.9 Rn. 9/2 f.).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 265/99

    Blendsegel

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 33/10
    Auch soweit die Antragstellerin bei den angesprochenen Druckereibetrieben eine maßgebliche Bekanntheit mit ihren Produkten erreicht hat und es nach der Gesamtwirkung der sich gegenüberstehenden Produkte (auf die es maßgeblich ankommt; vgl. BGH GRUR 2002, 629, 632 - Blendsegel; 2007, 795 - Handtaschen) deutliche Übereinstimmungen der beiderseitigen Gestaltungen hinsichtlich Anzahl und Auswahl der Produkteigenschaften, ihrer Bezeichnung und grafischen Ausprägung der Bestellschritte gibt, bestehen auch unter Berücksichtigung der nur geringen Eigenart des Produkts der Antragstellerin doch derart maßgebliche Unterschiede, dass diese gerade bei den überwiegend kundigen Druckereien eine vermeidbare Täuschung über die betriebliche Herkunft der in Rede stehenden Software nicht bewirken.
  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 311/02

    Michel-Nummern

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 33/10
    Soweit insbesondere das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte Schutz gewähren, bleibt für entsprechende Unterlassungsansprüche aus Wettbewerbsrecht kein Raum, wenn eben nicht besondere unlauterkeitsbegründende Umstände hinzukommen (BGH GRUR 2006, 493 - Michel-Nummern).
  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 213/96

    Rollstuhlnachbau

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 33/10
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen (BGH GRUR 1999, 1106, 1108 - Rollstuhlnachbau; GRUR 2008, 1115 - ICON).
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   OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 4 U 33/10   

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https://dejure.org/2010,16743
OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 4 U 33/10 (https://dejure.org/2010,16743)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.11.2010 - 4 U 33/10 (https://dejure.org/2010,16743)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. November 2010 - 4 U 33/10 (https://dejure.org/2010,16743)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 24.05.2007 - 20 U 107/05

    Prospekthaftung im weiteren Sinn: Haftung eines Gründungsgesellschafters wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 4 U 33/10
    Allerdings kann dem Umstand, dass in dem Folgesatz auf die Verwendung des Begriffs "zunächst" die Anknüpfung "darüber hinaus" und nicht etwa eine zeitliche oder eine Reihenfolge bezeichnende Anknüpfung etwa mit Begriffen wie "erst dann" oder "danach" folgt, entgegen der Auffassung der Kläger auch nicht jegliche Bedeutung abgesprochen werden (so aber wohl KG Urteil vom 24.05.2007 - 20 U 107/05 - Rn. 43).

    Wie die Beklagten zu Recht anmerken, ergibt sich zu diesem Aspekt nichts aus dem von den Klägern insoweit in Bezug genommenen Urteil des KG vom 24.05.2007 - 20 U 107/05.

    75 Unabhängig von weiteren Bedenken (z.B. Einschlägigkeit der Regelung in Ziff. 3 der Vermittlungsbedingungen für die nicht ausdrücklich aufgeführten Gründungsgesellschafter; vgl. dazu nur KG Urteil vom 24.05.2007 - 20 U 107/05 - Rn. 60), hält die Regelung in Ziff. 3 der Vermittlungsbedingungen aber einer Überprüfung unter dem Gesichtspunkt des § 11 Nr. 7 AGBG (heute § 309 Nr. 7 b BGB) nicht stand, da von der in der Verkürzung liegenden Begrenzung der Verjährung nicht solche Ansprüche ausgenommen sind, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen.

  • KG, 28.03.2006 - 27 U 65/05

    Kapitalanlage: Schadensersatzanspruch aus Beteiligung an einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 4 U 33/10
    Die Anknüpfung des Folgesatzes mit "darüber hinaus" hat vielmehr zur Folge, dass - auch aus Sicht eines juristischen Laien - allein der Verwendung des Begriffs "zunächst" kein klares Auslegungsergebnis entnommen werden kann (anders aber KG Urteil vom 28.03.2006 - 27 U 65/05 - Rn. 62).

    Zwar mag man dem 27. Zivilsenat des Kammergerichts dahin folgen können, dass eine vorrangige Haftung des Grundstücks vor einer persönlichen Haftung den einzelnen Gesellschafter über einen reinen Zeitgewinn hinaus den Vorteil brächte, "dass sie eine persönliche Inanspruchnahme erst im schlimmsten Fall befürchten müssten, nämlich erst dann, wenn ohnehin nichts mehr zu retten wäre", während sie trotz einer persönlichen Inanspruchnahme gleichwohl keineswegs sicher sein können, dass das Grundstück für sie bzw. den Fonds erhalten bleibt, und je nach Verwertungserlös und Höhe der Verbindlichkeit ihre persönliche quotale Haftung nach einer Verwertung des Grundstücks auch deutlich niedriger ausfallen könnte als bei einer Inanspruchnahme vor einer Verwertung des Grundstücks (KG Urteil vom 28.03.2006 - 27 U 65/05 - Rn. 63).

  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 203/08

    Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Falsche Angabe eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 4 U 33/10
    43 Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beitrittsinteressenten im allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten (vgl. nur: BGH Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 203/08 - Rn. 13).

    Auch insoweit folgt der Senat der Rechtsprechung des BGH (a.a.O.; ebenso Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 203/08 - Rn. 23), wonach insbesondere bei Entscheidungen über eine Anlage in Immobilien das Bestehen von Handlungsalternativen nicht geeignet ist, die Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektangaben zu entkräften, da es bei Anlagen in Immobilien (auch in Immobilienfonds) in der Regel vordringlich um Sicherheit, Rentabilität und Inflationsschutz gehe.

  • BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 4 U 33/10
    Wenn - und dies wird hier von den Beklagten jedenfalls nicht hinreichend in Abrede gestellt - über den Beitritt unter Verwendung eines fehlerhaften Prospekts verhandelt worden ist (vgl. nur: BGH Versäumnisurteil vom 03.02.2003 - II ZR 233/01 - Rn. 8), hätte dies zur Folge, dass die Beklagten wegen Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens sowohl für eigenes Verschulden als auch für Verschulden derjenigen Personen, die sie zum Abschluss des Beitrittsvertrages ermächtigt haben, einstehen müssten.
  • BGH, 18.12.2008 - III ZR 56/08

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kapitalanlegers gegen den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 4 U 33/10
    Zwar war gemäß § 225 S. 2 BGB a.F. die Verkürzung von Verjährungsfristen grundsätzlich möglich und in einer Vielzahl von Fällen auch, soweit sie - wie hier ohne Zweifel zu bejahen - in AGB erfolgte, AGB-rechtlich wirksam (vgl. nur: BGH Urteil vom 18.12.2008 - III ZR 56/08 - Rn. 18).
  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 4 U 33/10
    Auch für Gesellschaftsverträge von Publikumsgesellschaften hat der BGH bereits zum alten Recht die überzeugende Auffassung vertreten, dass sie einer ähnlichen Auslegung und Inhaltskontrolle unterlägen wie allgemeine Geschäftsbedingungen (vgl. nur BGH Urteil vom 20.03.2006 - II ZR 326/04 - Rn. 9).
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 4 U 33/10
    Danach sind aber Verkürzungen der Verjährung von Ansprüchen aus dem Gesellschaftsverhältnis, einschließlich solcher gegen Gesellschaftsorgane, auf weniger als fünf Jahre unwirksam (BGH a.a.O. m.w.N.; ebenso BGH Urteil vom 29.05.2008 - III ZR 59/07 - Rn. 30).
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 4 U 33/10
    Insoweit gilt nämlich aufgrund einer analogen Anwendung der in den gesetzlich geregelten Fällen der Prospekthaftung bestimmten kurzen Verjährung eine Frist von sechs Monaten ab Kenntnis des Anlegers vom Prospektfehler, längstens aber - und insoweit kenntnisunabhängig - eine Frist von drei Jahren ab dem Erwerb der Kapitalanlage (vgl. dazu und auch zur Unterscheidung zwischen der eigentlichen und der uneigentlichen Prospekthaftung grundlegend: BGH Urteil vom 22.03.1982 - II ZR 114/81), hier also spätestens ab Annahme des Beitrittsantrages der Kläger durch die F...GbR am 22.12.2000.
  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 4 U 33/10
    Es reicht vielmehr aus, wenn sich der Prospektfehler (objektiv) auf einen für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstand bezieht (vgl. nur: BGH Urteil vom 02.03.2009 - II ZR 266/07 - Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 283/03

    Klarstellung zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Haftung des einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 4 U 33/10
    Die Schuldübernahmen/Beitritte zu den Darlehensverträgen waren auf der Grundlage der im Jahr 2000 noch herrschenden - insbesondere in der Rechtsprechung vertretenen - Doppelverpflichtungstheorie (vgl. dazu und zu dem inzwischen geänderten Verständnis nur: BGH Urteil vom 12.12.2005 - II ZR 283/03 Rn. 13 m.w.N.) erforderlich, um überhaupt eine persönliche Haftung von Gesellschaftern einer GbR für vor ihrem Beitritt begründete Verbindlichkeiten der GbR zu begründen, so dass daraus kein Schluss darauf gezogen werden kann, ob die Haftung aus den Schuldübernahmen neben der Haftung mit dem Grundstück stehen oder dieser gegenüber nachrangig sein sollte.
  • KG, 12.11.2008 - 24 U 102/07

    GbR: Berechnung der Haftungsquoten der Gesellschafter nach Teilleistungen aus dem

  • OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 23 U 270/05

    Anforderungen an die Form des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds in

  • LG Berlin, 11.12.2008 - 37 O 326/07
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