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   OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 34/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5289
OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 34/14 (https://dejure.org/2015,5289)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.01.2015 - 4 U 34/14 (https://dejure.org/2015,5289)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 4 U 34/14 (https://dejure.org/2015,5289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schlichtungsverfahren nach Beweisverfahren unnötig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schlichtungsverfahren vor Klageerhebung bei Ansprüchen nach Saarländischem Nachbarrechtsgesetz erforderlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schlichtungsverfahren vor Klageerhebung bei Ansprüchen nach Saarländischem Nachbarrechtsgesetz erforderlich

  • zpoblog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Schlichtungsverfahren gem. § 15a EGZPO übersehen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schlichtungsverfahren nach selbständigem Beweisverfahren unnötig? (IMR 2015, 302)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1218
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 8 U 724/05

    Nachbarrechtsklage im Saarland: Obligatorisches Schlichtungsverfahren als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 34/14
    In diesem Rahmen kann sich ein Nachbar gegen die Beeinträchtigungen durch ein Nachbargrundstück zur Wehr setzen (vgl. SaarlOLG, Urt. v. 14.1.2006 - 8 U 724/05, NJW 2007, 1292-1294, juris Rdn. 14; Senat, Urt. v. 30.08.2011 - 4 U 424/10 -, juris = BauR 2013, 279 (Leitsatz)).

    Es entspricht dem Willen des Gesetzgebers, dass die mit dem Schlichtungsverfahren verbundene Zielsetzung nur erreicht werden kann, wenn die genannten Verfahrensvorschriften konsequent dahingehend ausgelegt werden, dass die Rechtssuchenden und die Anwaltschaft in den durch das jeweilige Landesgesetz vorgesehenen Fällen vor Anrufung des Gerichts auch tatsächlich den Weg zu den Schlichtungsstellen beschreiten müssen (vgl. SaarlOLG, Urt. v. 14.1.2006 - 8 U 724/05 -, NJW 2007, 1292-1294, juris Rdn. 17).

    Vielmehr hat mangels Durchführung eines - wie hier - nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften vor Klageerhebung vorgesehenen Schlichtungsverfahrens die Abweisung der Klage als unzulässig durch das Berufungsgericht auch dann zu erfolgen, wenn erstinstanzlich ein Sachurteil ergangen ist (vgl. hierzu ausführlich SaarlOLG, Urt. v. 14.1.2006 - 8 U 724/05, NJW 2007, 1292; juris).

    Diese klägerische Argumentation verkennt in grundsätzlicher Weise, dass die Durchführung des Schlichtungsverfahrens vor Klageerhebung in den hierfür gesetzlich vorgesehenen Fällen eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende, unverzichtbare besondere Prozessvoraussetzung ist (vgl. SaarlOLG, a. a. O., NJW 2007, 1292, unter Hinweis auf BGHZ 161, 145 ff. Rdnr. 13, zit. nach juris; OLG Hamm MDR 2003, 387; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 532 ZPO, Rdnr. 2).

    Sie widerspräche zudem dem mit der Einführung des Schlichtungsverfahrens vor allem im öffentlichen Interesse verfolgten gesetzgeberischen Ziel, die Justiz zu entlasten und durch eine Inanspruchnahme von Schlichtungsstellen zu erreichen, dass Konflikte rascher und kostengünstiger bereinigt werden können (vgl. erneut SaarlOLG, a. a. O., NJW 2007, 1292; BGHZ 161, 145 ff. Rdnr. 17, zit. nach juris).

    Dieses Ziel ließe sich nicht verwirklichen, wenn das Unterbleiben der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzung der vorangegangenen Durchführung des Schlichtungs-verfahrens durch das erstinstanzliche Gericht oder die durch dieses zu Unrecht erfolgte Verneinung des Erfordernisses einer vorhergehenden erfolglosen Streitschlichtung zur Folge hätte, dass den übergeordneten Instanzen die diesbezügliche Rechtskontrolle verwehrt wäre (so schon SaarlOLG, a. a. O., NJW 2007, 1292).

    In diesem Sinne hat auch der Bundesgerichtshof (aaO) die Notwendigkeit, die obligatorische Streitschlichtung im Bewusstsein der Gerichte und der Anwaltschaft zu etablieren, höher als die im Einzelfall verursachten zusätzlichen Kosten und die längere Verfahrensdauer bewertet (vgl. zum Ganzen umfassend SaarlOLG, a. a. O., NJW 2007, 1292; siehe auch Rimmelspacher/Arnold, NJW 2006, 17, 19).

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 336/03

    Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren muß vor Klageerhebung durchgeführt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 34/14
    Diese klägerische Argumentation verkennt in grundsätzlicher Weise, dass die Durchführung des Schlichtungsverfahrens vor Klageerhebung in den hierfür gesetzlich vorgesehenen Fällen eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende, unverzichtbare besondere Prozessvoraussetzung ist (vgl. SaarlOLG, a. a. O., NJW 2007, 1292, unter Hinweis auf BGHZ 161, 145 ff. Rdnr. 13, zit. nach juris; OLG Hamm MDR 2003, 387; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 532 ZPO, Rdnr. 2).

    Sie widerspräche zudem dem mit der Einführung des Schlichtungsverfahrens vor allem im öffentlichen Interesse verfolgten gesetzgeberischen Ziel, die Justiz zu entlasten und durch eine Inanspruchnahme von Schlichtungsstellen zu erreichen, dass Konflikte rascher und kostengünstiger bereinigt werden können (vgl. erneut SaarlOLG, a. a. O., NJW 2007, 1292; BGHZ 161, 145 ff. Rdnr. 17, zit. nach juris).

    Dass es mit Blick auf den konkreten Einzelfall aufgrund der Abweisung einer Klage als unzulässig erst durch das Rechtsmittelgericht und einer erneuten Klageerhebung nach Durchführung des Schlichtungsverfahrens zu einer Mehrbelastung der Gerichte sowie zu höheren Kosten und einer längeren Verfahrensdauer kommen kann, ist hingegen unvermeidbar und muss zur Erreichung des mit der Einführung des Schlichtungsverfahrens verfolgten gesetzgeberischen Ziels hingenommen werden (vgl. BGHZ 161, 145 ff. Rdnr. 19 f.).

  • OLG Saarbrücken, 30.08.2011 - 4 U 424/10

    Nachbarrechtlicher Feststellungsantrag: Erforderlichkeit eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 34/14
    In diesem Rahmen kann sich ein Nachbar gegen die Beeinträchtigungen durch ein Nachbargrundstück zur Wehr setzen (vgl. SaarlOLG, Urt. v. 14.1.2006 - 8 U 724/05, NJW 2007, 1292-1294, juris Rdn. 14; Senat, Urt. v. 30.08.2011 - 4 U 424/10 -, juris = BauR 2013, 279 (Leitsatz)).

    cc) § 37 a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e) AGJusG ist vorliegend ferner auch insoweit anwendbar, als die Klägerin mit dem Antrag zu Ziffer 3 einen Zahlungsanspruch (Anspruch auf Schadensersatz) geltend macht (so auch OLG Zweibrücken, Urt. v. 9.7.2012 - 7 U 302/11 -, juris; siehe auch Senat, Urt. v. 30.08.2011 - 4 U 424/10 -, juris).

    c) Eine entgegen § 37a Abs. 1 AGJusG ohne vorherige Durchführung des Schlichtungsverfahrens erhobene Klage ist als unzulässig abzuweisen, wobei auch die Nachholung des Schlichtungsverfahrens bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz nicht zur Zulässigkeit der Klage führt (Senat, Urt. v. 30.08.2011 - 4 U 424/10 -, juris = BauR 2013, 279 (Leitsatz)).

  • OLG Frankfurt, 26.09.2012 - 19 U 110/12

    Nachbarrecht: Verpflichtung zur Duldung übergreifender Wärmedämmung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 34/14
    In diesem Rahmen kann sich ein Nachbar gegen die Beeinträchtigungen durch ein Nachbargrundstück zur Wehr setzen (vgl. SaarlOLG, Urt. v. 14.1.2006 - 8 U 724/05, NJW 2007, 1292-1294, juris Rdn. 14; Senat, Urt. v. 30.08.2011 - 4 U 424/10 -, juris = BauR 2013, 279 (Leitsatz)).

    c) Eine entgegen § 37a Abs. 1 AGJusG ohne vorherige Durchführung des Schlichtungsverfahrens erhobene Klage ist als unzulässig abzuweisen, wobei auch die Nachholung des Schlichtungsverfahrens bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz nicht zur Zulässigkeit der Klage führt (Senat, Urt. v. 30.08.2011 - 4 U 424/10 -, juris = BauR 2013, 279 (Leitsatz)).

  • AG Schleswig, 16.09.2005 - 2 C 93/05
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 34/14
    Damit bleibt aber die Frage offen, wer in der Angelegenheit unterliegt, die zu dem selbständigen Beweisverfahren geführt hat, so dass es an einer inneren Rechtfertigung dafür fehlt, das Beweisverfahren der im hiesigen Rechtsstreit ergangenen Kostenentscheidung zu unterstellen (vgl. in diesem Sinne AG Schleswig, Urteil vom 16. September 2005 - 2 C 93/05 -, SchlHA 2006, 60, zitiert nach juris ; vgl. auch Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 494 a ZPO, Rn. 26).
  • OLG Hamm, 11.04.2002 - 5 U 167/01
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 34/14
    Diese klägerische Argumentation verkennt in grundsätzlicher Weise, dass die Durchführung des Schlichtungsverfahrens vor Klageerhebung in den hierfür gesetzlich vorgesehenen Fällen eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende, unverzichtbare besondere Prozessvoraussetzung ist (vgl. SaarlOLG, a. a. O., NJW 2007, 1292, unter Hinweis auf BGHZ 161, 145 ff. Rdnr. 13, zit. nach juris; OLG Hamm MDR 2003, 387; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 532 ZPO, Rdnr. 2).
  • OLG Zweibrücken, 09.07.2012 - 7 U 302/11

    Zahlungsklage aus Nachbarschaftsstreitigkeiten in Rheinland-Pfalz:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 34/14
    cc) § 37 a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e) AGJusG ist vorliegend ferner auch insoweit anwendbar, als die Klägerin mit dem Antrag zu Ziffer 3 einen Zahlungsanspruch (Anspruch auf Schadensersatz) geltend macht (so auch OLG Zweibrücken, Urt. v. 9.7.2012 - 7 U 302/11 -, juris; siehe auch Senat, Urt. v. 30.08.2011 - 4 U 424/10 -, juris).
  • BGH, 10.07.2009 - V ZR 69/08

    Zulässigkeit einer Klage auf Beseitigung des Überwuchses von Ästen im Bundesland

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 34/14
    Eine teleologische Reduktion der Norm lässt sich, wie es bereits die 13. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken in einer Entscheidung vom 30.03.2012 (Az.: 13 S 156/11, juris) mit ausführlicher Begründung überzeugend ausgeführt hat, auch nicht unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte der Norm begründen.Die zum Hessischen Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung (HessSchlG) ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10. Juli 2009 - V ZR 69/08 -, NJW-RR 2009, 1238 f.) steht dem nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 26.03.2012 - 5 U 177/11

    Durchführung des Schlichtungsverfahrens als Sachurteilsvoraussetzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 34/14
    Mithin lässt sich die vorliegende Streitigkeit unter die in §§ 15a Abs. 1 Nr. 2 EGZPO, § 37a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e) AGJusG genannten Streitigkeiten subsumieren (so auch ausdrücklich OLG Hamm, Urteil vom 26. März 2012 - 5 U 177/11 -, juris, zu einem im Ausgangspunkt vergleichbaren Fall und der nordrhein-westfälischen Rechtslage).
  • LG Saarbrücken, 30.03.2012 - 13 S 156/11

    Nachbarrechtliche Streitigkeit im Saarland: Durchführung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 34/14
    Eine teleologische Reduktion der Norm lässt sich, wie es bereits die 13. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken in einer Entscheidung vom 30.03.2012 (Az.: 13 S 156/11, juris) mit ausführlicher Begründung überzeugend ausgeführt hat, auch nicht unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte der Norm begründen.Die zum Hessischen Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung (HessSchlG) ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10. Juli 2009 - V ZR 69/08 -, NJW-RR 2009, 1238 f.) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 27.01.2017 - V ZR 120/16

    Obligatorische Streitschlichtung für Nachbarrechtsstreitigkeiten im Saarland

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts (vgl. auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 22. Januar 2015 - 4 U 34/14, juris Rn. 51; LG Saarbrücken, Urteil vom 30. März 2012 - 13 S 156/11, juris Rn. 15) auch nicht daraus, dass es in dem Gesetzesentwurf der Landesregierung heißt, dass Nachbarrechts- und Ehrschutzstreitigkeiten weiter für schlichtungsgeeignet angesehen würden, weil ihnen typischerweise gestörte zwischenmenschliche Beziehungen zugrunde lägen, so dass das Erfordernis des Schlichtungsverfahrens vor Klageerhebung für diese Bereiche beibehalten werden solle (LT-Drucks. 13/1320, S. 2).
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2015 - 1 U 131/14

    Nachbarrechtliche Streitigkeit im Saarland: Erforderlichkeit der Durchführung

    In diesem Rahmen kann sich ein Nachbar gegen die Beeinträchtigungen durch ein Nachbargrundstück zur Wehr setzen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Januar 2015 - 4 U 34/14 -, juris, Rn. 47).

    Eine Nachholung ist nicht möglich (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2004 - VI ZR 336/03 -, BGHZ 161, 145-151, juris, Rn. 12; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Januar 2015 - 4 U 34/14 -, juris, Rn. 53).

    Obgleich das Landgericht Saarbrücken ein Sachurteil erlassen hat, ist das Berufungsgericht nicht gehindert, ein bloßes Prozessurteil zu erlassen und die Klage abzuweisen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Januar 2015 - 4 U 34/14 -, juris, Rn. 64; Heßler, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 15a EGZPO Rn. 25).

    Ausweislich des klaren Gesetzeswortlauts greift die Ausnahme nur im Falle einer tatsächlich gesetzten Frist aufgrund gerichtlicher Anordnung ein (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Januar 2015 - 4 U 34/14 -, juris, Rn. 62).

  • OLG Saarbrücken, 22.03.2017 - 2 U 7/16

    Statthaftigkeit der Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs im Rahmen eines

    Bei der Anwendung von § 37 a AGJusG verbleibt es auch dann, wenn dem Rechtsstreit ein selbständiges Beweisverfahren vorangegangen ist, nach dessen Abschluss - wie hier - kein Antrag auf Klageerhebung gemäß § 494 a Abs. 1 ZPO gestellt wurde (vgl. 4. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 22. Januar 2015 - 4 U 34/14, BauR 2015, 1218 [Ls.]).
  • LG Wiesbaden, 10.07.2015 - 1 O 204/14

    Unzulässigkeit Klage, Nichtdurchführung eines außergerichtlichen

    Fehlt es indes bereits an einem Antrag nach § 494a ZPO, verbleibt es bei dem Erfordernis der Durchführung des Schlichtungsverfahrens (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 22.01.2015 - 4 U 34/14).

    Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens waren daher nicht der hiesigen Kostenentscheidung zu unterstellen (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 22.01.2015 - 4 U 34/14; AG Schleswig Urt. v. 16.09.2005 - 2 C 93/05).

  • OLG Saarbrücken, 12.12.2019 - 4 U 15/19

    Klage auf Beseitigung eines Straßenbaums gegen eine saarländische Gemeinde:

    Fehlt es - wie hier - an diesem Erfordernis, hat das Berufungsgericht die Klage durch Prozessurteil abzuweisen, auch wenn das Erstgericht ein Sachurteil erlassen hat (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteile vom 14.12.2006 - 8 U 724/05, NJW 2007, 1292, 1293; vom 22.01.2015 - 4 U 34/14, juris Rn. 64 und vom 20.05.2015 - 1 U 131/14, juris Rn. 30).

    c) Da das Schlichtungsverfahren nach § 37a AGJusG der Klageerhebung zwingend vorauszugehen hat, ist eine ohne vorherigen außergerichtlichen Einigungsversuch vor einer Gütestelle erhobene Klage als unzulässig abzuweisen (Senatsurteil vom 22.01.2015 - 4 U 34/14, juris Rn. 53).

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