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   OLG Brandenburg, 06.10.2010 - 4 U 36/10   

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OLG Brandenburg, 06.10.2010 - 4 U 36/10 (https://dejure.org/2010,16901)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.10.2010 - 4 U 36/10 (https://dejure.org/2010,16901)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 4 U 36/10 (https://dejure.org/2010,16901)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2010 - 4 U 36/10
    Das ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen Teils bewusst ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (BGHZ 146, 298, 301 f.).

    Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob - hiervon ist bei Grundstücksgeschäften bereits dann auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung -, lässt dies den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu (BGHZ 146, 298, 301 f.; Urteile vom 5. Oktober 2001 - V ZR 237/00 -, vom 19. Juli 2002 - V ZR 240/01 - und vom 29. Juni 2007 - V ZR 1/06 -).

    Diese tatsächliche Vermutung kommt nur dann nicht zum Tragen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (BGHZ 146, 298, 305).

  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2010 - 4 U 36/10
    Da dieser Schluss auf einer tatsächlichen und nicht auf einer gesetzlichen Vermutung i.S.d. § 292 ZPO beruhe, bedürfe es indes weiteren Vortrags zu den subjektiven Voraussetzungen (BGH WuM 2009, 755 ff.).

    Diese muss die verwerfliche Gesinnung der anderen Vertragspartei nicht ausdrücklich behaupten; nach der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Oktober 2009 (- V ZR 178/08 - WuM 2009, 755 ff.) genügt es, wenn aus dem Kontext mit dem Vortrag zu einem groben objektiven Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung ersichtlich ist, dass die davon benachteiligte Vertragspartei sich auf die daraus begründete Vermutung einer verwerflichen Gesinnung der anderen Vertragspartei beruft.

  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 324/99

    Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2010 - 4 U 36/10
    a) Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebildet durch die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (zuletzt: BGH, Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 160/09 - s. auch Urteile vom 15. November 2000 - VIII ZR 324/99 - und vom 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 -).

    Fehlt diese Grundlage oder ändert sie sich derart, dass der betroffenen Partei das Festhalten an der vereinbarten Regelung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zuzumuten ist, ist der Vertrag grundsätzlich den veränderten Verhältnissen anzupassen (z.B. BGH, Urteil vom 15. November 2000 - VIII ZR 324/99 -).

  • BGH, 16.01.2004 - V ZR 166/03

    Rechtsstellung des Käufers von Bauerwartungsland

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2010 - 4 U 36/10
    Nach der gesetzlichen Interessenbewertung beim Kaufvertrag trägt in der Regel der Käufer das Risiko, ob er den Kaufgegenstand wie beabsichtigt verwenden kann (BGH, Urteil vom 16. Januar 2004 - V ZR 166/03 -, NJW 2006, 899, 901; OLG Brandenburg, Urteil vom 08. März 2007 - 5 U 59/06 -).

    (3) Nach alledem hat die vertragschließende Gemeinde mit der Kaufpreisermittlung nach den vereinfachten Grundsätzen des SachenRBerG hinreichende, eine Übervorteilung des Klägers ausschließende Bemühungen zur Ermittlung eines angemessenen Leistungsverhältnisses angestellt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Januar 2004 - V ZR 166/03).

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2010 - 4 U 36/10
    Nach der gesetzlichen Interessenbewertung beim Kaufvertrag trägt in der Regel der Käufer das Risiko, ob er den Kaufgegenstand wie beabsichtigt verwenden kann (BGH, Urteil vom 16. Januar 2004 - V ZR 166/03 -, NJW 2006, 899, 901; OLG Brandenburg, Urteil vom 08. März 2007 - 5 U 59/06 -).
  • BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04

    Störung der Geschäftsgrundlage des Verkaufs von Geschäftsanteilen durch Aufnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2010 - 4 U 36/10
    a) Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebildet durch die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (zuletzt: BGH, Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 160/09 - s. auch Urteile vom 15. November 2000 - VIII ZR 324/99 - und vom 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 -).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 160/09

    Preisgebundener Wohnraum: Anspruch des Vermieters auf Vertragsanpassung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2010 - 4 U 36/10
    a) Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebildet durch die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (zuletzt: BGH, Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 160/09 - s. auch Urteile vom 15. November 2000 - VIII ZR 324/99 - und vom 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 -).
  • BGH, 19.07.2002 - V ZR 240/01

    Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2010 - 4 U 36/10
    Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob - hiervon ist bei Grundstücksgeschäften bereits dann auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung -, lässt dies den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu (BGHZ 146, 298, 301 f.; Urteile vom 5. Oktober 2001 - V ZR 237/00 -, vom 19. Juli 2002 - V ZR 240/01 - und vom 29. Juni 2007 - V ZR 1/06 -).
  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 1/06

    Wirksamkeit eines Vertrages bei besonders grobem Missverhältnis zwischen Leistung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2010 - 4 U 36/10
    Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob - hiervon ist bei Grundstücksgeschäften bereits dann auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung -, lässt dies den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu (BGHZ 146, 298, 301 f.; Urteile vom 5. Oktober 2001 - V ZR 237/00 -, vom 19. Juli 2002 - V ZR 240/01 - und vom 29. Juni 2007 - V ZR 1/06 -).
  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2010 - 4 U 36/10
    Die näheren Ausführungen des Klägers hierzu tragen nicht die Annahme, die Rechtsvorgängerin der Beklagten habe davon ausgehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1997 - V ZR 355/95 - Rdnr. 11), der nach den Regeltatbeständen der §§ 68 Abs. 1, 19 Abs. 5 SachenRBerG ermittelte Kaufpreis stehe in einem groben Missverhältnis zum wirklichen Verkehrswert.
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06

    Rücktrittsmöglichkeit vom Grundstückskaufvertrag, notarielle Vereinbarungen

  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 U 36/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8506
OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 U 36/10 (https://dejure.org/2010,8506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.05.2010 - 4 U 36/10 (https://dejure.org/2010,8506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 4 U 36/10 (https://dejure.org/2010,8506)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Irreführung durch Vortäuschen der Erbringung eigener Leistungen

  • rechtsportal.de

    UWG § 5 Abs. 1 Nr. 1; UWG § 5 Abs. 1 Nr. 3
    Irreführung durch Vortäuschen der Erbringung eigener Leistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung eines Reiseveranstalters für Wellnessbehandlungen und kosmetische Korrekturen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung von Reiseunternehmen bei unzureichendem Hinweis auf bloße Vermittlung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bloße Vermittlungstätigkeit eines Reiseveranstalters muss in Reklame erkennbar sein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.1956 - I ZR 76/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 U 36/10
    Dabei muss sich der Werbende im Falle einer Mehrdeutigkeit auch die verschiedenen Bedeutungen gegen sich geltend lassen (st. Rspr.; u.a. BGH GRUR 1957, 128 - Steihäger; GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas; GRUR 2000, 436 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).
  • BGH, 07.07.1988 - I ZR 36/87

    Verkaufsfahrten II

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 U 36/10
    Auf eine tatsächliche Irreführung kommt es nicht an (BGH GRUR 1988, 829 - Verkaufsfahrten II; 2000, 239, 241 - Last-Minute-Reise).
  • BGH, 28.06.1960 - I ZR 13/59
    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 U 36/10
    Dabei muss sich der Werbende im Falle einer Mehrdeutigkeit auch die verschiedenen Bedeutungen gegen sich geltend lassen (st. Rspr.; u.a. BGH GRUR 1957, 128 - Steihäger; GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas; GRUR 2000, 436 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).
  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 149/97

    Last-Minute-Reise

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 U 36/10
    Auf eine tatsächliche Irreführung kommt es nicht an (BGH GRUR 1988, 829 - Verkaufsfahrten II; 2000, 239, 241 - Last-Minute-Reise).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97

    Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 U 36/10
    Dabei muss sich der Werbende im Falle einer Mehrdeutigkeit auch die verschiedenen Bedeutungen gegen sich geltend lassen (st. Rspr.; u.a. BGH GRUR 1957, 128 - Steihäger; GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas; GRUR 2000, 436 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung).
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