Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 U 36/15   

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https://dejure.org/2016,10844
OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 U 36/15 (https://dejure.org/2016,10844)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.04.2016 - 4 U 36/15 (https://dejure.org/2016,10844)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. April 2016 - 4 U 36/15 (https://dejure.org/2016,10844)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Reisewerte verjähren erst nach ihrem Abruf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Reisewerte verjähren erst nach ihrem Abruf

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Verjährung der Ansprüche aus Reisewerten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verjährung der Ansprüche aus Reisewerten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Reisewerte verjähren erst nach ihrem Abruf

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 23.08.2013 - 6 U 27/13

    Wettbewerbswidrigkeit unzutreffender Angaben über die Verjährung von Gutschriften

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 U 36/15
    § 5 UWG erfasst auch irreführende Angaben im Zusammenhang mit der Abwehr von Ansprüchen des Vertragspartners, wie beispielsweise die falsche Behauptung, ein möglicher Anspruch des Vertragspartners sei verjährt (OLG Köln, Urteil vom 23.08.2013 - 6 U 27/13 - , dort Rdnr. 30).
  • LG Oldenburg, 27.08.2013 - 16 S 702/12

    Verjährung von Ansprüchen aus Gutscheinen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 U 36/15
    (4) Die hier zu beurteilende Vertragskonstruktion ist auch nicht mit der Vertragskonstruktion beim typischen "Geschenkgutschein" vergleichbar, bei dem (zumindest teilweise) zur Frage der Verjährung des in dem Gutschein verkörperten Anspruches im Ergebnis eine der Auffassung der Beklagten im vorliegenden Rechtsstreit entsprechende Auffassung vertreten wird (vgl. LG Oldenburg, Urteil vom 27.08.2013 - 16 S 702/12 - ).
  • OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 U 138/15

    Auftrag: Verjährung des Auskunftsanspruchs des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 U 36/15
    Mit einem "Betriebspachtvertrag" vom 20.12.2007 (Blatt 186-188 der beigezogenen Akte 13 O 120/13 LG Dortmund = 4 U 138/15 OLG Hamm [im Folgenden: Beiakte]) "verpachtete" die "X International S.L." ihren "Kundenstamm" an die "S GmbH & Co. KG".
  • BGH, 01.12.2011 - III ZR 71/11

    Vermietungs-Vermittlungsvertrag: Pflicht des Vermieters einer Ferienwohnung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 U 36/15
    Derartige Ansprüche sind dadurch gekennzeichnet, dass der Schuldner die Leistung nicht von sich aus erbringen muss bzw. nicht leisten darf, bevor sie der Gläubiger verlangt (BGH, Urteil vom 01.12.2011 - III ZR 71/11 - ).
  • BGH, 03.11.2011 - III ZR 105/11
    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 U 36/15
    Daher entstehen all diese Ansprüche, sofern sie der Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB unterliegen und ihr Verjährungsbeginn nicht besonders normiert ist, erst in dem Zeitpunkt, in dem der Gläubiger seine Ansprüche tatsächlich geltend macht (MünchKomm-BGB/Grothe, 6. Aufl. 2012, § 199 Rn. 7; so auch BeckOK/Henrich/Spindler, BGB, Stand 1.5.2013, § 199 Rn. 10; Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Aufl. 2013, § 199 Rn. 8; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearbeitung 2009, § 199 Rn. 12 f.; vgl. BGH, Urteil vom 3.11.2011 - III ZR 105/11 - NJW 2012, 58 Tz. 29 betreffend den Anspruch auf Rechnungslegung während eines laufenden Auftragsverhältnisses).".
  • BGH, 04.05.2017 - I ZR 113/16

    Beginn der Verjährung eines Anspruchs auf Einlösung eines Reisewertguthabens -

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in der Urteilsformel des angefochtenen Urteils nach den Worten "im Schreiben vom 18. Juli 2013" die Worte "(Anlage K2)" eingefügt werden (OLG Hamm, Urteil vom 5. April 2016 - 4 U 36/15, juris).
  • OLG München, 21.11.2023 - 9 U 301/23

    Rechtsmißbrauch, Prozeßführungsbefugnis, Honoraransprüche,

    Auch in anderen obergerichtlichen Entscheidungen, in denen es um andere verhaltene Ansprüche, wie z.B. § 666 Alt. 2 BGB (Auskunftserteilung auf Verlangen) geht, in denen ebenfalls der Verjährungsbeginn nicht ausdrücklich im Gesetz abweichend von § 199 Abs. 1 BGB geregelt ist, geht die obergerichtliche Rechtsprechung ganz selbstverständlich von der Anwendung des § 199 Abs. 1 BGB aus (BGH, Urteil vom 1.12.2011 - III ZR 71/11, NJW 2012, 917 Rn. 12; OLG Hamm, Urteil vom 5.4.2016 - I - 4 U 36/15, juris Rn. 56 f. = BeckRS 2016, 9847; OLG Köln, Urteil vom 23.8.2013 - I - 6 U 27/13, juris Rn. 41).
  • OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 U 138/15

    Reisewerte verjähren erst nach ihrem Abruf

    Im März 2015 erhielt die Kundin I eine unter dem 04.03.2015 gefertigte Aufstellung über Serviceentgelte und Reisewerte im Zeitraum vom 02.05.2006 bis zum 28.02.2015 (Anlage K13 zur beigezogenen Akte 16 O 8/14 LG Dortmund = 4 U 36/15 OLG Hamm [im Folgenden: Beiakte]).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 U 36/15   

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https://dejure.org/2015,77020
OLG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 U 36/15 (https://dejure.org/2015,77020)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.07.2015 - 4 U 36/15 (https://dejure.org/2015,77020)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 4 U 36/15 (https://dejure.org/2015,77020)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzbegehren des Sozialversicherungsträgers wegen eines Arbeitsunfalles; Gemeinsame Betriebsstätte bei verzahnten Arbeitsschritten von Hand-in-Hand arbeitenden Beschäftigten bis zur Beendigung des arbeitsteiligen Arbeitsvorgangs; Untätigkeit des Geschädigten im ...

  • rewis.io

    Zur Frage wann eine gemeinsame Betriebsstätte bei Untätigkeit vorliegt

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 483/12

    Gesetzlicher Forderungsübergang auf den Sozialversicherungsträger bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 U 36/15
    Eine Gefahrengemeinschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass typischerweise jeder der (in enger Berührung miteinander) Tätigen gleichermaßen zum Schädiger und Geschädigten werden kann (BGH, Urteil vom 23.09.2014, Az. VI ZR 483/12, BeckRS 2014, 19.925, Rn. 18, m.w.N).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt das Haftungsprivileg des § 106 Abs. 3 SGB VII, der sich nach dem Wortlaut auf die Ersatzpflicht der für die beteiligten Unternehmen "Tätigen" bezieht, nur dem versicherten Unternehmer zugute, der selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte eine vorübergehende betriebliche Tätigkeit verrichtet und dabei den Versicherten eines anderen Unternehmens verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.2001, r + s 2001, 368; BGH, Urteil vom 08.06.2010, a. a. O.; BGH, Urteil vom 23.09.2014, a. a. O.).

  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 U 36/15
    Haftungsbegründend wird eine potentielle Gefahr deshalb erst dann, wenn es aus sachkundiger Sicht naheliegt, dass Rechtsgüter anderer beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 06.02.2007, NJW 2007, 1683).

    Dem allgemeinen Sorgfaltsgebot ist daher regelmäßig genügt, wenn derjenige Sicherheitsstandard erreicht wird, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für angemessen erachtet (BGH, Urteil vom 06.02.2007, a. a. O.).

  • BGH, 28.11.2013 - 5 StR 303/13

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 U 36/15
    Eine Gefahrengemeinschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass typischerweise jeder der (in enger Berührung miteinander) Tätigen gleichermaßen zum Schädiger und Geschädigten werden kann (BGH, Urteil vom 23.09.2014, Az. VI ZR 483/12, BeckRS 2014, 19.925, Rn. 18, m.w.N).
  • BGH, 08.06.2010 - VI ZR 147/09

    Arbeitsunfall: Haftungausschluss beim Glatteisunfall eines bei einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 U 36/15
    Zwar ist die Bewertung als gemeinsame Betriebsstätte nur dann gerechtfertigt, wenn die Tätigkeiten des Schädigers und des Geschädigten "in der konkreten Unfallsituation" eine gewisse Verbindung haben (vergleiche z. B. BGH, Urteil vom 08.06.2010, Versicherungsrecht 2010, 1190).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 223/09

    Verkehrssicherungspflicht für bestehende technische Anlagen: Nachrüstungspflicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 U 36/15
    Eine Sicherung, die jede Schädigung ausschließt, ist im praktischen Leben nicht erreichbar (BGH, Urteil vom 02.03.2010, MDR 2010, 625).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.1999 - 14 U 234/98

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld; Vorliegen einer gemeinsamen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 U 36/15
    Der arbeitsteilig angelegte Vorgang des Entladens des Lkw war jedenfalls zum Zeitpunkt der konkreten Unfallsituation noch nicht abgeschlossen, die Rückwärtsfahrt des Erstbeklagten mit dem Gabelstapler war Teil des Entladevorgangs und der Kläger befand sich ablaufbedingt neben dem Lkw und kam dabei dem rückwärtsfahrenden Gabelstapler "in die Quere", so dass die Haftungsprivilegierung §§ 106 Abs. 3, 104, 105 SGB VII zugunsten des fahrlässig handelnden Erstbeklagten eingreift (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.1999, Az. 14 U 234/98, juris).
  • BGH, 22.01.2008 - VI ZR 17/07

    Tätigkeit eines Bauarbeiters und eines mit der Sicherung der Arbeiten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 U 36/15
    Der verbleibende Haftpflichtige ist in diesen Fällen gegenüber dem Geschädigten in Höhe des Verantwortungsteils freigestellt, der auf den privilegierten Schädiger im Innenverhältnis entfiele, wenn man seine Haftungsprivilegierung hinweg denkt (BGH, Urteil vom 10.05.2005, NZV 2005, 456; BGH, Urteil vom 22.01.2008, NJW 2008, 2116; Senat, Urteil vom 10.12.2013, BeckRS 2014, 13265).
  • BGH, 10.05.2005 - VI ZR 366/03

    Voraussetzungen der Haftungsfreistellung des nicht auf der gemeinsamen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 U 36/15
    Der verbleibende Haftpflichtige ist in diesen Fällen gegenüber dem Geschädigten in Höhe des Verantwortungsteils freigestellt, der auf den privilegierten Schädiger im Innenverhältnis entfiele, wenn man seine Haftungsprivilegierung hinweg denkt (BGH, Urteil vom 10.05.2005, NZV 2005, 456; BGH, Urteil vom 22.01.2008, NJW 2008, 2116; Senat, Urteil vom 10.12.2013, BeckRS 2014, 13265).
  • OLG München, 31.05.2000 - 3 U 2207/00

    Haftung des Auftraggebers für Mitarbeiter des mit der Bauaufsicht beauftragten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 U 36/15
    Der Beklagte zu 1) war von der Beklagten zu 2) nicht mit speziellen Schutz- und Sicherungspflichten betraut und deshalb kein Erfüllungsgehilfe der Beklagten zu 2) bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Fürsorge- und Schutzpflichten (vgl. OLG München, Urteil vom 31.05.2000, Az. 3 U 2207/00, juris; Staudinger/Reuter, BGB, Neubearb. 2011, § 618 Rn. 291 - 294).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03

    Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 U 36/15
    Da nach § 840 Abs. 2 BGB im Innenverhältnis zwischen Verrichtungsgehilfen und Geschäftsherren den Verrichtungsgehilfen die alleinige Verpflichtung zum Schadensausgleich trifft, führt dies hier dazu, dass die Beklagte zu 2) als Geschäftsherrin ihres haftungsprivilegierten Verrichtungsgehilfen gegenüber dem Geschädigten nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldverhältnisses von der Haftung für erlittene Personenschäden freigestellt ist (BGH, Urteil vom 11.11.2003, NJW 2004, 951).
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00

    Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99

    Haftung des Arbeitgebers - Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz

  • OLG Nürnberg, 17.06.2014 - 4 U 1706/12

    Haftung für Arbeitsunfall: Vertragliche Übernahme der

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 03.03.2016 - 4 U 36/15   

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https://dejure.org/2016,23891
OLG Naumburg, 03.03.2016 - 4 U 36/15 (https://dejure.org/2016,23891)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.03.2016 - 4 U 36/15 (https://dejure.org/2016,23891)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. März 2016 - 4 U 36/15 (https://dejure.org/2016,23891)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2016 - 4 U 36/15
    Nachdem das Bunde sv e r f a ss un g s ge r i c h t mit Beschluss vom 07. Mai 2013 (2 BvR 1981/06) den Ausschluss eingetragener Lebenspartner vom Ehegattensplitting in den Vorschriften der §§ 26, 26b, 32a Abs. 5 EStG als mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht für vereinbar erklärt hatte, konnte für die streitgegenständlichen Veranlagungszeiträume wegen zwischenzeitlich eingetretener Bestandskraft der Einkommensteuerbescheide keine Zusammenveranlagung der Kläger mehr erreicht werden.

    Im Zeitpunkt des Zugangs der einzelnen Einkommensteuerbescheide zu Händen der Beklagten in der Zeit von Juni 2007 bis März 2011 (vgl. S. 6 der Berufungsbegründung vom 13. Juli 2015), die jeweils auf den von der Beklagten im Wege der Einzelveranlagung angefertigten Steuererklärungen beruhten, bestanden für sie keine genügend starken Anhaltspunkte dafür, dass das Bunde sv e r f a s s ung s ge r i c h t mit Beschluss vom 7. Mai 2013 (2 BvR 909/06) die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften der §§ 26, 26b, 32a Abs. 5 EStG zum Ehegattensplitting als mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar ansehen würde.

  • BFH, 26.01.2006 - III R 51/05

    Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2016 - 4 U 36/15
    Nach der für die Beklagte in jenem Zeitraum maßgeblichen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bunde s f ina n z h o f s hatten Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft keinen Anspruch auf Durchführung einer Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer unter Anwendung des Splittingtarifs ( BFH , Urteil vom 26. Januar 2006, Az.: III R 51/05, zitiert nach ju r i s ).
  • BFH, 20.07.2006 - III R 8/04

    Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen des Partners einer eingetragenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2016 - 4 U 36/15
    Der Bunde s f ina n z ho f hatte seine Auffassung in zwei weiteren Entscheidungen vom 20. Juli 2006 (III R 8/04) und vom 19. Oktober 2006 (III R 29/06) bekräftigt.
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZB 39/06

    Einbeziehung der Kosten eines vorprozessual eingeholten

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2016 - 4 U 36/15
    Zur Hauptforderung muss die Nebenforderung in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, sie muss von ihr sachlich-rechtlich abhängen ( B G H , Beschluss vom 13. Februar 2007, Az.: VI ZB 39/06, zitiert nach ju r i s ).
  • BFH, 19.10.2006 - III R 29/06

    Eingetragene Lebenspartner - kein Splitting

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2016 - 4 U 36/15
    Der Bunde s f ina n z ho f hatte seine Auffassung in zwei weiteren Entscheidungen vom 20. Juli 2006 (III R 8/04) und vom 19. Oktober 2006 (III R 29/06) bekräftigt.
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07

    Pflichten eines Steuerberaters bei Erklärung von Einkünften aus der Veräußerung

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2016 - 4 U 36/15
    Diese Maßstäbe gelten entsprechend bei der Prüfung eines Steuerbescheides auf seine Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Besteuerungsgrundlagen ( B G H , Urteil vom 23. September 2010, Az.: IX ZR 26/09, zitiert nach ju r i s ; Urteil vom 6. November 2008, Az.: IX ZR 140/07, zitiert nach ju r i s ).
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2016 - 4 U 36/15
    Entgegen der Auffassung der Kläger konnte und musste die Beklagte auch nicht aus der Entscheidung des Bun d e sv e r f a ss ung s ge r i c h t s vom 07. Juli 2009 (1 BvR 1164/07) zur verfassungswidrigen Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, eine in der Entwicklung begriffene höchstrichterliche Rechtsprechung ableiten, der zufolge in Zukunft auch der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften von der steuerlichen Zusammenveranlagung als grundgesetzwidrig eingestuft werden könnte.
  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09

    Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2016 - 4 U 36/15
    Diese Maßstäbe gelten entsprechend bei der Prüfung eines Steuerbescheides auf seine Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Besteuerungsgrundlagen ( B G H , Urteil vom 23. September 2010, Az.: IX ZR 26/09, zitiert nach ju r i s ; Urteil vom 6. November 2008, Az.: IX ZR 140/07, zitiert nach ju r i s ).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2019 - 23 U 180/18

    Haftung eines Steuerberaters

    Mangels Evidenz einer zu erwartenden abweichenden Entscheidung wäre erst und nur dann, wenn der Bundesfinanzhof von der Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner von der Zusammenveranlagung überzeugt gewesen wäre und deshalb unter Aussetzung des Verfahrens nach Art. 100 Abs. 1 GG die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hätte, mithin die Grenze bloßer verfassungsrechtlicher Zweifel überschritten gewesen wäre, daraus eine vertragliche Hinweispflicht der Beklagten erwachsen (so auch OLG Naumburg, Urteil vom 03.03.2016 - 4 U 36/15 - BeckRS 2016, 10 3051).
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Rechtsprechung
   SG Trier, 13.05.2016 - S 4 U 36/15   

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https://dejure.org/2016,78215
SG Trier, 13.05.2016 - S 4 U 36/15 (https://dejure.org/2016,78215)
SG Trier, Entscheidung vom 13.05.2016 - S 4 U 36/15 (https://dejure.org/2016,78215)
SG Trier, Entscheidung vom 13. Mai 2016 - S 4 U 36/15 (https://dejure.org/2016,78215)
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