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   OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 36/97   

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https://dejure.org/1998,17378
OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 36/97 (https://dejure.org/1998,17378)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.03.1998 - 4 U 36/97 (https://dejure.org/1998,17378)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. März 1998 - 4 U 36/97 (https://dejure.org/1998,17378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4 I Nr. 1; AHB § 5 Nr. 3; AHB § 5 Nr. 5
    Verzicht des VN auf Verjährungseinrede bis zur Mängelbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 480
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 154/93

    Ablieferung mehrerer individuell bestimmter, als Sachgesamtheit verkaufter Sachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 36/97
    Die den Verjährungslauf in Gang setzende "Ablieferung" (§ 477 BGB) liegt dann nicht schon in jeder der einzelnen Teillieferungen, sondern die Verjährung beginnt erst mit der letzten Lieferung (vgl. BGH NJW 1994, 1720), und die war nach eigenem Vorbringen der Beklagten erst am 24. Mai 1993 (GA 134) erfolgt, also weniger als sechs Monate vor der Erklärung der Klägerin vom 18. November 1993.
  • BGH, 08.01.2009 - IX ZR 1/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Auslegung eines

    Die Bedeutung, die das Berufungsgericht hier diesem Umstand beimisst, steht im Einklang mit der von der Beschwerde angeführten, insoweit differenzierenden Entscheidung des OLG Düsseldorf (VersR 1999, 480 ff unter 1. c) und der Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Obliegenheitsverletzung bei der Haftpflichtversicherung (siehe etwa BGH, Urt. v. 3. Oktober 1979 - IV ZR 45/78, VersR 1979, 1117, 1119 unter II. 5.).
  • LG Kaiserslautern, 31.01.2005 - 3 O 354/04

    Betriebshaftpflichtversicherung eines Ingenieurs: Leistungsausschluss bei

    Auf dieser Grundlage folgt die Kammer der - soweit ersichtlich herrschenden - Meinung in Rspr. und Lit., wonach die hier in dem fraglichen Werkvertrag des Klägers mit der Fa. K. am 22.11.1999 - vor Eintritt des streitgegenständlichen Versicherungsfalls - vorgenommene Verlängerung der Verjährungsfrist bezüglich des vertraglich geregelten Prototypen-Werks, wenn auch dabei die Haftung für die danach kommende Serienfertigung der Fa. K. zumindest ausgeschlossen worden ist, über den - damals - gesetzlich vorgesehenen Zeitraum hinaus zum Ausschluss gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 AHB führt (vgl. u. a. zur Problematik und in diesem Sinne: Späte Haftpflichtversicherung AHB-Kommentar § 4 Rn. 3 m. N.; Schmalzl Die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und des Bauunternehmers S. 49,Rn. 67, a. E., m. N.; Bruck/Möller/Johannsen VVG Bd. IV 8. A. G 158 aa), bb); diesbezüglich wohl a. A., insoweit jedoch ohne nähere Begründung: Voit/Knappmann in Prölss/Martin VVG 27. A. § 4 AHB Rn. 5 m. N., die aber unter Hinweis auf OLG Düsseldorf NversZ 1999, 82 = VersR 1999, 480 ff. jedenfalls dann den Ausschluss nicht eingreifen lassen wollen, wenn der Versicherungsnehmer die Verjährungsfrist nach dem Eintritt verlängert, ein Fall, der hier allerdings gerade nicht vorliegt.).
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