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OLG Karlsruhe, 02.04.1998 - 4 U 37/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 4 U 143/00
Adressenhandel - Versand wettbewerbswidriger Werbung durch Erwerber
Die Verantwortlichkeit des Dritten folge vielmehr erst daraus, daß er die auf diese Weise ermöglichten Rechtsverletzungen nicht unterbunden habe, obwohl er dazu als Inhaber des Anschlusses die Möglichkeit gehabt hätte und ein derartiges Einschreiten von ihm mit Blick auf die aus dieser Stellung resultierenden Befugnisse und die Überlassung des Anschlusses zu erwarten war (so auch Urteil des Senats vom 02.04.1998 - 4 U 37/97 - und der hierzu ergangene Beschluß des BGH zur Nichtannahme der Revision vom 03.12.1998 - I ZR 125/98 - sowie Urteil des Senats vom 01.04.1999 - 4 U 191/97).