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   OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 370/10 - 110   

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https://dejure.org/2011,1647
OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 370/10 - 110 (https://dejure.org/2011,1647)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.03.2011 - 4 U 370/10 - 110 (https://dejure.org/2011,1647)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. März 2011 - 4 U 370/10 - 110 (https://dejure.org/2011,1647)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrslexikon.de

    Im Verkehrsunfallprozess besitzt eine an der Unfallstelle abgegebene spontane Äußerung im Regelfall nicht die Rechtswirkungen eines konstitutiven oder deklaratorischen Schuldanerkenntnisses. Allerdings ist die Unfallschilderung eines Unfallbeteiligten im Rahmen der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung einer Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes nach Schuldgesichtspunkten i.R.e. Verkehrsunfalls verursacht durch mehrere Kraftfahrzeuge; Unterstellung eines bestimmten Unfallverlaufs aufgrund eines abgegebenen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Schuldanerkenntnis eines Unfallbeteiligten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Schuldanerkenntnis

  • rabüro.de

    Am Unfallort abgegebene Erklärung zur Unfallschuld in der Regel kein Schuldanerkenntnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines von einem rechts neben der Fahrbahn angeordneten Parkstreifen auf die Fahrbahn auffahrenden Fahrzeugs mit einem von hinten herannahenden Fahrzeug; Rechtsnatur spontan abgegebener Äußerungen von Verkehrsunfallbeteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Schuldanerkenntnis nach einem Verkehrsunfall?

  • heise.de (Pressebericht, 21.10.2011)

    Schuldbekenntnis am Unfallort hat Folgen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Spontane Äußerungen am Unfallort keine Schuldanerkennung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfall - Schuldanerkenntnis bei spontanen Äußerungen?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Spontane Äußerung an Unfallort als Schuldanerkenntnis?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Aussagen am Unfallort sind nicht rechtlich verbindlich

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Anfahrender Autofahrer haftet bei Unfall allein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schuldanerkenntnis am Unfallort: Zur Haftungsrelevanz spontaner Äußerungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Spontane Äußerungen nach Unfall sind kein Schuldanerkenntnis

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Spontanäußerung ist kein Schuldbekenntnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aussage am Unfallort kein Schuldanerkenntnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Spontane Äußerungen von Unfallbeteiligten am Unfallort sind kein Schuldanerkenntnis - Rechtliche Tragweite eines Schuldeingeständnisses muss für den juristischen Laien erkennbar sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1820
  • NZV 2011, 400
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 370/10
    Im Grundsatz sind gerade im Verkehrsunfallprozess alle spontanen Äußerungen an der Unfallstelle über die Schuldfrage nach dem Unfallgeschehen zurückhaltend zu beurteilen (Erman/Heckelmann/Wilhelmi, BGB, 12. Aufl., § 781 Rdnr. 13; OLG Düsseldorf, NJW 2008, 3366).

    Vielmehr erscheint es vorzugswürdig, im Rahmen der Beweiswürdigung nach § 286 ZPO die an Ort und Stelle erfolgte Unfallschilderung der Zeugin lediglich als - gewichtiges - Beweisanzeichen für die Richtigkeit des Beklagtenvortrags zu würdigen (für flexible Beweiswirkungen einer an der Unfallstelle abgegebenen Erklärung: OLG Düsseldorf, NJW 2008, 3366; MünchKomm(BGB)/Habersack, aaO, Rdnr. 33; Palandt/Sprau, aaO, § 781 Rdnr. 6; Bamberger/Roth/Gehrlein, BGB, 2. Aufl., § 781 Rdnr. 18; PWW/Buck-Heeb, BGB, 4. Aufl., § 781 Rdnr. 16; i.E. wie hier auch Staudinger/Marburger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 781 Rdnr. 40, der die volle Beweislastumkehr nur dann anerkennen will, wenn der Erklärungsempfänger im Vertrauen auf die Richtigkeit und den Bestand der Erklärung mögliche Beweissicherungsmaßnahmen unterlassen hat).

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 370/10
    In der Rechtsprechung wird ein solcher Anlass insbesondere darin erblickt, wenn zunächst Streit oder Ungewissheit über das Bestehen der Schuld geherrscht hat (BGHZ 66, 250, 255; Urt. v. 11.11.2008, VIII ZR 265/07, NJW 2009, 580; BGH, Urt. v. 10.1.1984, VI ZR 64/82, NJW 1984, 799).

    Derjenige, der - wie im Sachverhalt der Entscheidung BGH, NJW 1984, 799 - an der Unfallstelle seinem Unfallgegner eine die Schuld bestätigende Erklärung übergibt, weiß, dass die Erklärung im Falle eines eventuellen Rechtsstreits zu Beweiszwecken dient.

  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 370/10
    Hierbei kommen auch Schuldgesichtspunkte zum Tragen (Urt. v. 11.01.2005, VI ZR /352/03, NJW 2005, 1351).
  • OLG München, 27.05.2010 - 10 U 4431/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim Zusammenstoß mit einem aus einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 370/10
    Mithin entspricht es der Kasuistik, dass die Betriebsgefahr des sich im fließenden Verkehr bewegenden Fahrzeugs regelmäßig vollständig zurücktritt (KG, NJW 2010, 3790;OLG München, Urt. v. 27.5.2010, 10 U 4431/09; OLG Bremen, Urt. v. 25.2.2010 - 5 U 45/09; OLG Celle NJW-RR 2003, 1536; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 17 StVG Rdnr. 18; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVO, 21. Aufl., § 10 Rdnr. 8).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 370/10
    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung aufgrund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (BGH, Urt. v. 21.11.2006, VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; Urt. v. 27.6.2000, VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 17 StVG Rdnr. 5).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07

    Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 370/10
    Auch das deklaratorische Schuldanerkenntnis verkörpert eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung, mit der der Anerkennende eine bereits bestehende Schuld lediglich bestätigen will oder in einem bestehenden Schuldverhältnis einzelne Einwendungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen will (BGH, Urt. v. 1.12.1994, VII ZR 215/93, NJW 1995, 960; Urt. v. 10.6.2008, XI ZR 348/07, NJW 2008, 3425).
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 370/10
    In der Rechtsprechung wird ein solcher Anlass insbesondere darin erblickt, wenn zunächst Streit oder Ungewissheit über das Bestehen der Schuld geherrscht hat (BGHZ 66, 250, 255; Urt. v. 11.11.2008, VIII ZR 265/07, NJW 2009, 580; BGH, Urt. v. 10.1.1984, VI ZR 64/82, NJW 1984, 799).
  • OLG Hamm, 20.09.2010 - 6 U 222/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine rote Ampel überfahrenden Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 370/10
    Mithin entspricht es der Kasuistik, dass die Betriebsgefahr des sich im fließenden Verkehr bewegenden Fahrzeugs regelmäßig vollständig zurücktritt (KG, NJW 2010, 3790;OLG München, Urt. v. 27.5.2010, 10 U 4431/09; OLG Bremen, Urt. v. 25.2.2010 - 5 U 45/09; OLG Celle NJW-RR 2003, 1536; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 17 StVG Rdnr. 18; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVO, 21. Aufl., § 10 Rdnr. 8).
  • OLG Bremen, 25.02.2010 - 5 U 45/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem aus einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 370/10
    Mithin entspricht es der Kasuistik, dass die Betriebsgefahr des sich im fließenden Verkehr bewegenden Fahrzeugs regelmäßig vollständig zurücktritt (KG, NJW 2010, 3790;OLG München, Urt. v. 27.5.2010, 10 U 4431/09; OLG Bremen, Urt. v. 25.2.2010 - 5 U 45/09; OLG Celle NJW-RR 2003, 1536; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 17 StVG Rdnr. 18; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVO, 21. Aufl., § 10 Rdnr. 8).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 370/10
    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung aufgrund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (BGH, Urt. v. 21.11.2006, VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; Urt. v. 27.6.2000, VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 17 StVG Rdnr. 5).
  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 348/07

    Zurechnung der Haustürsituation zu Lasten der kreditgewährenden Bank

  • BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei

  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 152/99

    Erklärungeneines GmbH-Geschäftsführers; Länge der Annahmefrist

  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

  • OLG Celle, 22.05.2003 - 14 U 239/02

    Alleinverschulden; Anscheinsbeweis; Ausfahren; Betriebsgefahr; Einfahren;

  • LG Saarbrücken, 12.10.2012 - 13 S 100/12

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückforderungsanspruch eines Versicherers von

    So liegt ein konstitutives Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB vor, wenn der Anerkennende unabhängig vom Schuldgrund eine neue selbstständige Verpflichtung schaffen will, die auch dann ihre Rechtswirksamkeit bewahren soll, wenn der ursprüngliche Anspruch nicht besteht (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2000 - XI ZR 152/99, NJW 2000, 2984; Saarländisches Oberlandesgericht, NJW 2011, 1820 ff; Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl., § 781 Rn. 2).
  • LG Saarbrücken, 21.10.2011 - 13 S 117/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall in der

    So liegt ein konstitutives Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB vor, wenn der Anerkennende unabhängig vom Schuldgrund eine neue selbstständige Verpflichtung schaffen will, die auch dann ihre Rechtswirksamkeit bewahren soll, wenn der ursprüngliche Anspruch nicht besteht (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2000 - XI ZR 152/99, NJW 2000, 2984; Saarländisches Oberlandesgericht, NJW 2011, 1820 ff; Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl., § 781 Rn. 2).
  • OLG Nürnberg, 29.03.2022 - 3 U 4188/21

    Wirkung einer Erklärung am Unfallort

    Einer schriftlichen Einlassung am Unfallort kommt als nicht rechtsgeschäftliches Anerkenntnis im Rahmen der Beweiswürdigung Bedeutung zu (BGH, NJW 1976, 1259; BGH, NJW 1984, 799; OLG Bamberg, VersR 1987, 1246; OLG Saarbrücken, NJW 2011, 1820).
  • LG Hamburg, 26.04.2018 - 302 S 39/17

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision bei gegenseitig behauptetem

    Im Rahmen der Beweiswürdigung nach § 286 ZPO wäre eine an Ort und Stelle erfolgte Unfallschilderung des Beklagten zu 2 lediglich als Beweisanzeichen für die Richtigkeit des Klägervortrags zu würdigen (vgl Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.03.2011, 4 U 370/10 - 110, juris).
  • LG Ansbach, 25.10.2021 - 2 O 86/20

    Wirkung einer Erklärung am Unfallort

    Demjenigen ist auch bewusst, dass sich der Gegner, der das Anerkenntnis in Händen hält, hinsichtlich des Beweisrisikos in Sicherheit wiegt und geneigt sein wird, von weiteren Aufklärungsmöglichkeiten an Ort und Stelle abzusehen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.03.2011, Aktenzeichen: A 4 U 370/10).
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