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   OLG Celle, 03.09.2001 - 4 U 39/01   

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https://dejure.org/2001,9118
OLG Celle, 03.09.2001 - 4 U 39/01 (https://dejure.org/2001,9118)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.09.2001 - 4 U 39/01 (https://dejure.org/2001,9118)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. September 2001 - 4 U 39/01 (https://dejure.org/2001,9118)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Formunwirksamkeit eines Grundstücksteilungsvertrages wegen unbestimmter Flächenangaben durch Bezugnahme auf Grundstücksskizze

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 313 BGB
    Grundstücksteilung; Grundbuch; Bestimmtheit; Realteilung ; Beurkundung; Formerfordernis ; Überlassungsvertrag; Flächengrößenangabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstücksteilung; Grundbuch; Bestimmtheit; Realteilung ; Beurkundung; Formerfordernis ; Überlassungsvertrag; Flächengrößenangabe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 54/98

    Formwirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich einer nicht

    Auszug aus OLG Celle, 03.09.2001 - 4 U 39/01
    Entscheidend ist, dass in der Urkunde selbst der Kaufgegenstand hinreichend bestimmt sein muss und eine zu unbestimmte Bezeichnung der Teilflächen zur Nichtigkeit führt (BGH NJW-RR 1999, 1030).

    Schon gar nicht lässt der Wortlaut der notariellen Urkunde den Schluss zu, dass eine Aufteilung nach § 315 BGB gewollt war (was ggf. den Mangel hinreichender Bestimmtheit bei der Aufteilung nach Flächengrößen hätte beheben können (BGH NJW 1986, 845; NJW-RR 1999, 1030, 1031).

  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73

    Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 03.09.2001 - 4 U 39/01
    Der Formzwang des § 313 BGB erstreckt sich auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Parteien das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (BGHZ 63, 359 ff; BGHZ 69, 267 ff; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 313 Rdn. 25 m. w. N.).
  • BGH, 08.11.1985 - V ZR 113/84

    Zulässigkeit von Bestimmungen zur Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses bei

    Auszug aus OLG Celle, 03.09.2001 - 4 U 39/01
    Schon gar nicht lässt der Wortlaut der notariellen Urkunde den Schluss zu, dass eine Aufteilung nach § 315 BGB gewollt war (was ggf. den Mangel hinreichender Bestimmtheit bei der Aufteilung nach Flächengrößen hätte beheben können (BGH NJW 1986, 845; NJW-RR 1999, 1030, 1031).
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