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   OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12   

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https://dejure.org/2014,31701
OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12 (https://dejure.org/2014,31701)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.04.2014 - 4 U 406/12 (https://dejure.org/2014,31701)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. April 2014 - 4 U 406/12 (https://dejure.org/2014,31701)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem parallel zur Fahrtrichtung entgegenkommenden Radfahrer

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Kollision Rechtsfahrer mit falschfahrendem Fahrradfahrer

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Kollision eines Rechtsabbiegers mit in falscher Richtung befahrenden Fahrradfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem parallel zur Fahrtrichtung entgegenkommenden Radfahrer

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem parallel zur Fahrtrichtung entgegenkommenden Radfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem entgegenkommenden Radfahrer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem entgegenkommenden Radfahrer

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Keine Mitschuld für Radfahrer auf der falschen Radwegseite

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 4 U 80/07

    Mitverschuldensvorwurf wegen fehlendem Tragens eines Fahrradhelms

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12
    aa) Das Nichttragen eines Fahrradhelms begründet erst dann den Mitverschuldensvorwurf gemäß § 254 BGB , wenn sich der Radfahrer als sportlich ambitionierter Fahrer besonderen Risiken aussetzt oder wenn in seiner persönlichen Disposition ein gesteigertes Gefährdungspotenzial besteht (OLG Düsseldorf NJW 2007, 3075, 3077; BeckRS 2007, 11136;Senat NJW-RR 2008, 266, 268; OLG Celle, Urt. v. 12.02.2014 - 14 U 113/13, juris Rn. 90 = BeckRS 2014, 03723; Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO. § 21a StVO Rn. 7a; König in Hentschel/König/Dauer, aaO. § 21a Rn. 24; Zieres in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 27 Rn. 551).

    Auch dann, wenn in der persönlichen Disposition - etwa auf Grund von Unerfahrenheit im Umgang mit dem Rad oder den Gefahren des Straßenverkehrs - ein gesteigertes Gefährdungspotenzial besteht, ist der Radfahrer zur Vermeidung von Haftungsnachteilen zum Tragen eines Helms gehalten (Senat NJW-RR 2008, 266, 268).

  • OLG Schleswig, 05.06.2013 - 7 U 11/12

    Fahrradunfall ohne Helm - Mitverschulden an der Kopfverletzung?

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12
    Nach der Gegenauffassung soll das Nichttragen eines Schutzhelms bei einem Unfall mit sturzbedingten typischen Kopfverletzungen grundsätzlich ein Mitverschulden begründen (OLG Schleswig r + s 2013, 353; Knerr in Geigel, aaO. Kap. 2 Rn. 58).

    Schon angesichts des Umstandes, dass die technische Entwicklung bei modernen Tourenfahrrädern heute derart fortgeschritten sei, dass man auch dann, wenn es sich nicht um spezielle Renn- oder Geländeräder handele, hohe Geschwindigkeiten erreichen und sein Fahrverhalten überaus flexibel gestalten könne, überzeuge eine solche Unterscheidung nicht (OLG Schleswig r + s 2013, 353, 354).

  • KG, 18.01.1993 - 12 U 6697/91

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in umgekehrter Richtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12
    aa) Die Regelung über die Benutzung linker Radwege bezweckt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur den Schutz des Gegen- und Überholverkehrs auf dem Radweg, nicht des Einbiege- und Querverkehrs (BGH NJW 1986, 2651 ; KG DAR 1993, 257 ; König in Hentschel/König/Dauer, aaO. § 2 StVO Rn. 67b).

    bb) Ein Mitverschulden des den Radweg in entgegen gesetzter Richtung benutzenden Radfahrers kann aber darin liegen, dass er die Gefahrensituation voraussehen konnte und nicht reagiert hat (KG DAR 1993, 257 ).

  • OLG Karlsruhe, 24.01.1990 - 1 U 94/89
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12
    Steht - wie hier - keine Übertretung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in Rede, so muss ein Radfahrer seine Geschwindigkeit den Straßen- und Wetterverhältnissen anpassen und darf mit seinem Fahrrad nur so schnell fahren, dass er innerhalb übersehbarer Strecke anhalten kann (OLG Celle OLGR 2001, 249, 250).Da er optisch und akustisch schlechter wahrnehmbar ist als ein Kraftfahrer, hat er, soweit auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen ist, eine Geschwindigkeit einzuhalten, die diese von einem Radfahrer erwarten (OLG Karlsruhe NZV 1991, 25; König in Hentschel/König/Dauer, aaO. § 3 StVO Rn. 12).

    Nach der älteren Rechtsprechung oblag es einem ordentlichen und gewissenhaften Radfahrer noch nicht einmal dann, wenn er höhere Geschwindigkeiten fahren wollte, einen Schutzhelm zu tragen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1991, 25, 26; im Ergebnis ebenso Kettler NZV 2007, 603 f.).

  • OLG Jena, 30.11.2011 - 7 U 178/10

    Zum unzulässigen Übergehen eines Beweisantritts auf Einholung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12
    Als Anknüpfungstatsachen für die Unfallanalyse kommen bei einer Kollision insbesondere die Schadensbilder an den beiden Fahrzeugen in Betracht (OLG Jena MDR 2012, 213 ).
  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12
    Ein Mitverschulden des Verletzten ist danach zu beurteilen, ob er diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGHZ 9, 316, 318; 35, 317, 321).
  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12
    Wird die Berufung des Beklagten gegen ein Grundurteil in vollem Umfang zurückgewiesen, so sind ihm die Kosten des Berufungsverfahrens selbst dann aufzuerlegen, wenn die Möglichkeit besteht, dass er im Betragsverfahren letztendlich obsiegt (RGZ 121, 77 f.; BGHZ 20, 397; Senat, Urt. v. 13.07.2010 - 4 U 496/09 - 142, juris Rn. 79).
  • BGH, 27.06.1961 - VI ZR 205/60

    unbeschrankter Bahnübergang - § 1 HPflG, §§ 846, 254 BGB; § 1359, § 426 BGB,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12
    Ein Mitverschulden des Verletzten ist danach zu beurteilen, ob er diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGHZ 9, 316, 318; 35, 317, 321).
  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 144/77

    Mitverschulden eines Moped-Fahrers wegen Nichttragen eines Helms

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12
    Er muss sich "verkehrsrichtig" verhalten, was sich nicht nur durch die geschriebenen Regeln der Straßenverkehrsordnung bestimmt, sondern durch die konkreten Umstände und Gefahren im Verkehr sowie nach dem, was den Verkehrsteilnehmern zumutbar ist, um diese Gefahr möglichst gering zu halten (BGH NJW 1979, 980 ).
  • KG, 22.02.2007 - 12 U 134/06

    Beweisaufnahme in einem Schadensersatzverfahren: Geeignetheit eines angebotenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12
    Die Ungeeignetheit eines Sachverständigenbeweises ist insbesondere dann gegeben, wenn Befundtatsachen fehlen, anhand derer der Sachverständige Feststellungen treffen könnte(KG KGR 2008, 123).
  • OLG München, 03.03.2011 - 24 U 384/10

    Haftung bei Vorfahrtverletzung: Begriff des Feld- oder Waldweges; Mitverschulden

  • OLG Saarbrücken, 13.07.2010 - 4 U 496/09

    Beleghebammenvertrag: Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung unter

  • RG, 19.04.1928 - VI 365/27

    Entscheidung über Prozesskosten

  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer

  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 69/96

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Verbindung von Zahlungs- und

  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 145/96

    Zulässigkeit eines Feststellungsurteils unter Vorbehalt der Bestimmung eines

  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96

    Ermittlung des Urteilsinhalts bei Divergenz zwischen Urteilsformel und -gründen;

  • BGH, 05.12.2000 - VI ZR 275/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07

    Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad-

  • OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13

    Mitverschulden eines Radfahrers wegen Nichttragens eines Helms

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06

    Keine Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kfz bei erheblichem Eigenverschulden

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06

    Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden

  • OLG Hamm, 04.08.2017 - 9 U 173/16

    Radweg entgegen der Fahrtrichtung genutzt - 1/3 Mitverschulden

    Ein Radfahrer behält auch dann sein Vorfahrtsrecht gegenüber kreuzenden und einbiegenden Fahrzeugen, wenn er verbotswidrig den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht gem. § 2 Abs. 4 S. 2 StVO für die Gegenrichtung freigegeben ist (BGH v. 15.07.1986 - 4 StR 192/86 - juris, Saarl. OLG v. 17.04.2014 - 4 U 406/12 - juris; OLG Hamm v. 26.03.1992 - 6 U 335/91 - und 24.10.1996 - 6 U 68/96 - juris; Senat v. 10.03.1995 - 9 U 208/94 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 69/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Kollision eines

    Die Regelung über die Benutzung linker Radwege bezweckt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, nur den Schutz des Gegen- und Überholverkehrs auf dem Radweg, nicht des Einbiege- und Querverkehrs (BGH NJW 1986, 2651; KG DAR 1993, 257; Senat, Urt. v. 17.04.2014 - 4 U 406/12, Umdruck S. 10; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 42. Aufl. § 2 StVO Rn. 67b).

    dd) Ein Mitverschulden des den Radweg in entgegengesetzter Richtung benutzenden Radfahrers kann aber darin liegen, dass er die Gefahrensituation voraussehen konnte und nicht reagiert hat (KG DAR 1993, 257; Senat, Urt. v. 17.04.2014 aaO).

  • OLG Bremen, 14.02.2018 - 1 U 37/17

    Rechtmäßigkeit der Einordnung eines 2 Ortsteile einer Stadt miteinander

    Andere Verkehrsteilnehmer müssen nicht mit einer unangepassten Geschwindigkeit rechnen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil v. 17.04.2014 - 4 U 406/12, juris Rn.36).
  • LG Arnsberg, 07.03.2017 - 4 O 111/16

    Benutzung des Zebrastreifens mit dem fahrenden Pedelec von einem anderen

    Es soll sichergestellt werden, dass sich Fahrzeuge gefahrlos begegnen und überholen können, sodass die Vorschrift dem Schutz der Verkehrsteilnehmer dient, die sich in Längsrichtung derselben Straße bewegen (vgl. Saarländisches OLG, Urt. v. 17.04.2014, Az.: 4 U 406/12).
  • LG München II, 10.11.2015 - 12 O 2088/13

    Materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Es kann dahingestellt bleiben, ob den Entscheidungen des OLG Saarbrücken vom 17.04.2014 (4 U 406/12) und vom 22.01.2015 (4 U 69/14) zu folgen ist, wonach ein Mitverschulden eines Radfahrers, der einen Radweg in "falscher Richtung" benutzt, auszuschließen ist, da die Regelung über die Benutzung linker Radwege nur dem Schutz des Gegen- und Überholverkehrs auf dem Radweg, nicht jedoch dem Einbiege- und Querverkehr diene (§ 2 Abs. 4 S. 2 und S. 3 StVO).
  • LG München I, 10.11.2015 - 12 O 2088/13

    Materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Es kann dahingestellt bleiben, ob den Entscheidungen des OLG Saarbrücken vom 17.04.2014 (4 U 406/12) und vom 22.01.2015 (4 U 69/14) zu folgen ist, wonach ein Mitverschulden eines Radfahrers, der einen Radweg in "falscher Richtung" benutzt, auszuschließen ist, da die Regelung über die Benutzung linker Radwege nur dem Schutz des Gegen- und Überholverkehrs auf dem Radweg, nicht jedoch dem Einbiege- und Querverkehr diene (§ 2 Abs. 4 S. 2 und S. 3 StVO).
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