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   OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - I-4 U 41/13   

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https://dejure.org/2014,51860
OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - I-4 U 41/13 (https://dejure.org/2014,51860)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.2014 - I-4 U 41/13 (https://dejure.org/2014,51860)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 2014 - I-4 U 41/13 (https://dejure.org/2014,51860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Lebensversicherung: Keine arglistige Täuschung trotz zeitnah entdeckter Krebserkrankung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 1/83

    Rechtsfolgen des Unterbleibens einer vorvertraglichen Anzeige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - 4 U 41/13
    Diagnostische Maßnahmen zur Abklärung eines vermuteten Krankheitsbildes lassen sich nicht in den von der Beklagten gewählten Begriff einer "nicht unerheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes" einordnen, vielmehr bedarf es dazu einer abschließenden, gesicherten Diagnose (BGH, VersR 1984, 884 Rn. 11 f.).

    Angesichts des Umstands, dass die Beklagte den Versicherungsschein bereits mit Schreiben vom 25.08.2000 an den Ehemann der Klägerin versandt hat, spricht ohnehin vieles dafür, dass die Anzeige sowieso keinen Einfluss mehr auf die Entscheidung der Beklagten haben konnte (vgl. BGH, VersR 1984, 884 Rn. 21).

  • OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 391/04

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistige Täuschung bei Abschluss des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - 4 U 41/13
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Handeln, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 463).

    Arglistig täuscht im Sinne des § 123 BGB damit nur derjenige, dem bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder früherer Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Vertragsangebots zu beeinflussen (OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 463).

  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 203/09

    Risikolebensversicherung: Rechtsfolgen einer ohne ausreichende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - 4 U 41/13
    Zum anderen weist der Senat darauf hin, dass sich aus dem Beschluss des BGH vom 21.09.2011 (VersR 2012, 297) gerade nicht ergibt, dass rechtswidrig erhobene Gesundheitsdaten aufgrund einer Güterabwägung stets dann verwendet werden dürfen, wenn Vorerkrankungen arglistig verschwiegen wurden.
  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - 4 U 41/13
    Der Senat weist aber dennoch vorsorglich zum einen darauf hin, dass die in der Schlusserklärung von der Beklagten formulierte Schweigepflichtentbindungserklärung nicht den Erfordernissen der Entscheidung des BVerfG vom 23.10.2006 (VersR 2006, 1669) entsprechen dürfte und auch nicht vorgetragen ist, dass die Einwilligungserklärung der Klägerin zur Befragung der Krankenkasse ihres Ehemannes den Erfordernissen des § 213 VVG entsprach, wobei eine Einverständniserklärung zur Befragung einer Krankenkasse ohnehin nicht gleichzeitig eine Schweigepflichtentbindung der behandelnden Ärzte beinhaltet.
  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - 4 U 41/13
    Dagegen spricht gegen Arglist, wenn der Versicherungsnehmer leichtere Erkrankungen oder solche, die von ihm als solche angesehen werden, verschwiegen oder gravierendere Umstände als die verschwiegenen angezeigt hat (BGH VersR 2004, 1297; Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, § 22, Rn. 14).
  • BGH, 28.11.1962 - V ZR 127/61

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung eines Dauerwohnrechts -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - 4 U 41/13
    Eine Umdeutung gemäß § 140 BGB ist von Amts wegen vorzunehmen (BGH NJW 1963, 339, 340).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.1989 - 12 U 173/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - 4 U 41/13
    Angesichts des Umstands, dass der Kläger zum einen zum Zeitpunkt der Abgabe seines Versicherungsantrags bereits einen Behandlungstermin bei Frau Dr. Q. vereinbart hatte und die Hautveränderung zum anderen über einen mehrmonatigen Zeitraum eine deutliche Größenzunahme zeigte - die Klägerin selbst spricht von der Größe einer Kirsche - könnte eine diesbezügliche Anzeigepflicht sogar nahe liegen, da die Beklagte ausdrücklich auch nach bloßen Beschwerden gefragt hat (so auch OLG Karlsruhe, VersR 1990, 1264, für den Bereich der Krankheitskostenvollversicherung in einem allerdings deutlicheren Fall).
  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - 4 U 41/13
    Will der Versicherer den ihm nach § 123 BGB obliegenden Nachweis führen, der Versicherungsnehmer habe bei Anbahnung des Versicherungsvertrages arglistig falsche Angaben gemacht, so trifft, wenn objektiv falsche Angaben vorliegen, nach ständiger Rechtsprechung den Versicherungsnehmer indes eine sekundäre Darlegungslast; er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (BGH NJW-RR 2008, 343 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - 4 U 41/13
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Handeln, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 463).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - 4 U 146/14

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen arglistiger Täuschung

    (3.1) Von einem arglistigen Verhalten ist auszugehen, wenn der Täuschende weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass er unzutreffende Angaben macht, und dass dadurch bei dem Empfänger seiner Erklärung eine falsche Vorstellung entsteht und diese ihn zu einer Erklärung veranlasst, die er bei richtiger Kenntnis der Dinge nicht oder nicht so abgegeben haben würde (Senat, Urteil vom 23. September 2014, Az. 4 U 41/13, zitiert nach juris, Rdnr. 49).

    Vielmehr ist die Feststellung von Verhaltensweisen ausreichend, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" reduziert sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2012, Az. V ZR 18/11, NJW-RR 2012, 1078, 1079; Senat, Urteil vom 23. September 2014, Az. 4 U 41/13, zitiert nach juris, Rdnr. 49).

    Arglistig täuscht im Sinne des § 123 BGB damit nur derjenige, dem bei Vertragsschluss auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der Umstände geeignet ist, die Entschließung des Vertragspartners über die Annahme des Vertragsangebots zu beeinflussen (vgl. zum Versicherungsvertrag Senat, Urteil vom 23. September 2014, Az. 4 U 41/13, zitiert nach juris, Rdnr. 49).

  • OLG Hamm, 03.02.2017 - 20 U 68/16

    Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen Verschweigens

    Dies ist anzunehmen, wenn sich der Versicherungsnehmer bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage (Prölss/Martin/Armbrüster, VVG 29. Aufl. 2015, § 22, Rn. 7; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. November 2012 - 5 U 343/10, 5 U 343/10 - 55 -, Rn. 63, juris; OLG Hamm, Urteil vom 17. August 2007 - 20 U 26/07 -, Rn. 50, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 2014 - I-4 U 41/13, 4 U 41/13 -, Rn. 49, juris).

    Denn häufig werden unrichtige Angaben über den Gesundheitszustand etwa aus falsch verstandener Scham, aus Gleichgültigkeit, aus Trägheit oder einfach in der Annahme gemacht, dass die erlittenen Krankheiten bedeutungslos seien (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 2014 - I-4 U 41/13, 4 U 41/13 -, Rn. 50, juris).

  • OLG Hamm, 29.07.2019 - 20 U 82/19

    Ansprüche aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Ein wichtiges Indiz für das Vorliegen von Arglist kann es aber sein, wenn Umstände verschwiegen werden, deren Gefahrerheblichkeit auch aus Sicht eines verständigen Versicherungsnehmers auf der Hand liegt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2014 - 4 U 41/13, juris).
  • LG Essen, 19.02.2020 - 18 O 247/19

    Offenbarungspflichtige Vorerkrankung bei Abschluss einer privaten

    Dies ist anzunehmen, wenn sich der Versicherungsnehmer bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage (OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2017 - 20 U 68/16 -, juris, Rn. 31; Prölss/Martin/ Armbrüster , 30. Aufl. 2018, § 22, Rn. 7; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2014 - 4 U 41/13 -, juris, Rn. 49; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.01.2012 - 3 U 86/11 -, juris, Rn. 12).

    Denn häufig werden unrichtige Angaben über den Gesundheitszustand etwa aus falsch verstandener Scham, aus Gleichgültigkeit oder aus Trägheit gemacht (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2017 - 20 U 68/16 -, juris, Rn. 33; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2014 - 4 U 41/13 -, juris, Rn. 50).

  • OLG Hamm, 02.08.2019 - 20 U 102/19

    Leistungen aus einem Versicherungsvertrag

    Ein wichtiges Indiz für das Vorliegen von Arglist kann es aber sein, wenn Umstände verschwiegen werden, deren Gefahrerheblichkeit auch aus Sicht eines verständigen Versicherungsnehmers auf der Hand liegt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2014 - 4 U 41/13, juris).
  • LG Verden, 28.05.2019 - 5 S 4/19

    Verkehrsunfall mit aus Grundstücksausfahrt herausfahrenden und davor rangierenden

    Da der Kläger auf das Bestreiten der Beklagten nicht dargelegt hat, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten bereits bezahlt zu haben, hat er diesbezüglich lediglich einen entsprechenden Freistellungsanspruch (vgl. OLG Düsseldorf (4. ZIVILSENAT), Urteil vom 23.09.2014 - I-4 U 41/13, Rn. 59).
  • LG Aachen, 27.04.2023 - 9 O 412/21
    Hat der Versicherungsnehmer gewisse Umstände - auch Untersuchungen - stark verharmlost oder harmlosere Umstände als den verschwiegenen angegeben, so folgt daraus, dass er sich der Gefahrerheblichkeit tatsächlich bewusst war und das Verschweigen daher auf Arglist schließen lässt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 2014 - I-4 U 41/13, 4 U 41/13 -, juris Rn. 51, Prölls/Martin, VVG, 31. Auflage, § 22 Rn. 15 f.).
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