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   OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09 - 120, 4 U 425/09   

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https://dejure.org/2010,4648
OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09 - 120, 4 U 425/09 (https://dejure.org/2010,4648)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.04.2010 - 4 U 425/09 - 120, 4 U 425/09 (https://dejure.org/2010,4648)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. April 2010 - 4 U 425/09 - 120, 4 U 425/09 (https://dejure.org/2010,4648)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 25 Abs 3 StVO, § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB
    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei dem Sturz eines Motorradfahrers im Zusammenhang mit der Überquerung der Fahrbahn durch einen Fußgänger

  • verkehrslexikon.de

    Fehlende Anwendung des Anscheinsbeweises gegen Fußgänger bei unübersichtlicher Fahrbahn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 25 Abs. 3; StVG § 7 Abs. 1; BGB § 254
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn Fußgänger mitten auf der Fahrbahn stehen bleiben ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unachtsames Überqueren einer Landstraße

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall mit Fußgänger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unaufmerksamer Fußgänger trägt Mitschuld bei Motorradunfall

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Stärkere Haftung für Fußgänger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unaufmerksamer Fußgänger trägt Mitschuld bei Unfall mit Motorrad - Verstoß gegen Sorgfaltsanforderungen des Fußgängers wiegt schwerer als Geschwindigkeitsüberschreitung des Motorradfahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2525
  • MDR 2010, 1182
  • NZV 2010, 466
  • AnwBl 2010, 198
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 64/08

    Zurechnung der einfachen Betriebsgefahr eines Fahrzeugs bei Haftung des Fahrers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    Mit Erfolg wendet sich die Berufung allerdings gegen die Feststellung des Landgerichts, dass dem Kläger bei der Haftungsabwägung nach § 254 Abs. 1 BGB außer der Betriebsgefahr des von ihm gehaltenen und zum Unfallzeitpunkt gefahrenen Motorrads (zur Anrechnung der Betriebsgefahr im Rahmen der deliktischen Haftung: vgl. BGH, Urt. v. 17.11.2009 - VI ZR 64/08, VersR 2010, 268 ff.)kein Mitverschulden angelastet werden könne: Das Landgericht hat hinsichtlich des Nachweises eines Verstoßes gegen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (§ 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO) die Beweisanforderungen des § 286 ZPO überspannt:.
  • BGH, 24.02.2000 - I ZR 141/97

    Programmfehlerbeseitigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    Auch die Berufungsbegründung zeigt keine Umstände auf, die geeignet sind, die Widersprüche anders zu gewichten, als dies das Landgericht getan hat: Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen ist auch der Prozessvortrag in die Beweiswürdigung einzubeziehen, der insbesondere dann Beweisrelevanz besitzt, wenn sich die Partei in Widersprüche verstrickt, die einen Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht nahelegen (BGH, Urt. v. 12.12.2001 - X ZR 141/00, NJW 2002, 1276; Urt. v. 24.2.2000 - I ZR 141/97, GRUR 2000, 866 - Programmfehlerbeseitigung; Urt. v. 5.7.1995 - KZR 15/94, GRUR 1995, 700, 701).
  • BGH, 22.09.1982 - VIII ZR 246/81

    Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    aa) Der Anscheinsbeweis erlaubt bei typischen Geschehensabläufen den auf der Lebenserfahrung beruhenden Schluss, dass ein Ereignis auf einer bestimmten Ursache oder einem bestimmten Ablauf beruht (st. Rspr. BGHZ 100, 31, 33; vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1982 - VI ZR 206/80, NJW 1982, 2447, 2448; Urt. v. 22.9.1982 - VIII ZR 246/81, VersR 1982, 1145).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 82/93

    Anforderungen an die Entkräftung eines Anscheinsbeweises; Beweisbedürftigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    Vielmehr kann der Gegner die auf dem Erfahrungssatz beruhende Schlussfolgerung bereits dann erschüttern, wenn aufgrund erwiesener Tatsachen die Möglichkeit besteht, dass sich der Unfall durch einen atypischen Verlauf ereignet haben kann (BGHZ 6, 169, 170; Urt. v. 17.1.1995 - X ZR 82/93, VersR 1995, 723, 724; Urt. v. 3.7.1990 - VI ZR 239/89, NJW 1991, 230, 231; vgl. Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., vor § 284 Rdnr. 29; MünchKomm(ZPO)/Prütting, 3. Aufl., § 286 Rdnr. 48 ff., 65; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 286 Rdnr. 87 ff., 98; Prütting/Gehrlein/Laumen, ZPO, § 286 Rdnr. 28).
  • BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51

    Entkräftung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    Vielmehr kann der Gegner die auf dem Erfahrungssatz beruhende Schlussfolgerung bereits dann erschüttern, wenn aufgrund erwiesener Tatsachen die Möglichkeit besteht, dass sich der Unfall durch einen atypischen Verlauf ereignet haben kann (BGHZ 6, 169, 170; Urt. v. 17.1.1995 - X ZR 82/93, VersR 1995, 723, 724; Urt. v. 3.7.1990 - VI ZR 239/89, NJW 1991, 230, 231; vgl. Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., vor § 284 Rdnr. 29; MünchKomm(ZPO)/Prütting, 3. Aufl., § 286 Rdnr. 48 ff., 65; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 286 Rdnr. 87 ff., 98; Prütting/Gehrlein/Laumen, ZPO, § 286 Rdnr. 28).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    Vielmehr kann der Gegner die auf dem Erfahrungssatz beruhende Schlussfolgerung bereits dann erschüttern, wenn aufgrund erwiesener Tatsachen die Möglichkeit besteht, dass sich der Unfall durch einen atypischen Verlauf ereignet haben kann (BGHZ 6, 169, 170; Urt. v. 17.1.1995 - X ZR 82/93, VersR 1995, 723, 724; Urt. v. 3.7.1990 - VI ZR 239/89, NJW 1991, 230, 231; vgl. Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., vor § 284 Rdnr. 29; MünchKomm(ZPO)/Prütting, 3. Aufl., § 286 Rdnr. 48 ff., 65; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 286 Rdnr. 87 ff., 98; Prütting/Gehrlein/Laumen, ZPO, § 286 Rdnr. 28).
  • BGH, 05.07.1995 - KZR 15/94

    "Sesamstraße-Aufnäher"; Beurteilung der Schlüssigkeit der Klage im Hinblick auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    Auch die Berufungsbegründung zeigt keine Umstände auf, die geeignet sind, die Widersprüche anders zu gewichten, als dies das Landgericht getan hat: Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen ist auch der Prozessvortrag in die Beweiswürdigung einzubeziehen, der insbesondere dann Beweisrelevanz besitzt, wenn sich die Partei in Widersprüche verstrickt, die einen Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht nahelegen (BGH, Urt. v. 12.12.2001 - X ZR 141/00, NJW 2002, 1276; Urt. v. 24.2.2000 - I ZR 141/97, GRUR 2000, 866 - Programmfehlerbeseitigung; Urt. v. 5.7.1995 - KZR 15/94, GRUR 1995, 700, 701).
  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 141/00

    Durchstanzanker; Erheblichkeit neuen Vorbringens im Laufe des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    Auch die Berufungsbegründung zeigt keine Umstände auf, die geeignet sind, die Widersprüche anders zu gewichten, als dies das Landgericht getan hat: Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen ist auch der Prozessvortrag in die Beweiswürdigung einzubeziehen, der insbesondere dann Beweisrelevanz besitzt, wenn sich die Partei in Widersprüche verstrickt, die einen Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht nahelegen (BGH, Urt. v. 12.12.2001 - X ZR 141/00, NJW 2002, 1276; Urt. v. 24.2.2000 - I ZR 141/97, GRUR 2000, 866 - Programmfehlerbeseitigung; Urt. v. 5.7.1995 - KZR 15/94, GRUR 1995, 700, 701).
  • BGH, 29.06.1982 - VI ZR 206/80

    Indiztatsachen - Aufklärungsbedürftigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    aa) Der Anscheinsbeweis erlaubt bei typischen Geschehensabläufen den auf der Lebenserfahrung beruhenden Schluss, dass ein Ereignis auf einer bestimmten Ursache oder einem bestimmten Ablauf beruht (st. Rspr. BGHZ 100, 31, 33; vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1982 - VI ZR 206/80, NJW 1982, 2447, 2448; Urt. v. 22.9.1982 - VIII ZR 246/81, VersR 1982, 1145).
  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 210/84

    Raubpressungen - §§ 85, 97 UrhG; § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Vertrieb bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    aa) Der Anscheinsbeweis erlaubt bei typischen Geschehensabläufen den auf der Lebenserfahrung beruhenden Schluss, dass ein Ereignis auf einer bestimmten Ursache oder einem bestimmten Ablauf beruht (st. Rspr. BGHZ 100, 31, 33; vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1982 - VI ZR 206/80, NJW 1982, 2447, 2448; Urt. v. 22.9.1982 - VIII ZR 246/81, VersR 1982, 1145).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 225/05

    Ersatzfähigkeit des Umsatzsteueranteils bei Unfallbeschädigung eines

  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Dies gilt umso mehr, wenn nicht spätestens bei Erreichen der Fahrbahnmitte oder der Fahrbahnabgrenzung zur Gegenfahrspur erneut nach rechts geblickt, um sich zu vergewissern, dass ein gefahrloses Weitergehen möglich ist (OLG Saarbrücken NJW 2010, 2525; OLG Düsseldorf r+s 1987; BGH VersR 1967, 608).
  • LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06

    Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fußgängers bei Unfalleintritt

    Ereignet sich ein Verkehrsunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger, so streitet der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf die Fahrbahn getreten ist (OLG Saarbrücken NJW 2010, 2525; OLG Hamm NJW-RR 2008, 1349; BGH NJW 1953, 1066).

    Der Anscheinsbeweis kann vom darlegungs- und beweisbelasteten Fußgänger erschüttert werden, wenn er Umstände darlegt, die für eine atypische Verkehrsunfallsituation sprechen (so z.B. OLG Saarbrücken NJW 2010, 2525).

    Umstände, die für einen atypischen Geschehensablauf und damit gegen die Annahme eines Anscheinsbeweises sprechen, wie z.B. eingeschränkte Sichtverhältnisse an der Unfallstelle (vgl. KLG Saarbrücken NJW 2010, 2525), hat die Beklagte nicht vorgetragen.

    Er ist spätestens ab der Straßenmitte gehalten, erneut in die Fahrtrichtung zu blicken, um sich zu vergewissern, ob ein gefahrloses Voranschreiten möglich ist (OLG Saarbrücken NJW 2010, 2525).

  • OLG Hamm, 06.04.2017 - 6 U 2/16

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden,

    Aufgrund dieses Gebotes hätte es der Klägerin oblegen, nicht nur vor dem Betreten der Straße, sondern auch während des Überquerens den Verkehr in beiden Richtungen zu überwachen und spätestens ab der Straßenmitte erneut nach rechts zu blicken, um sich zu vergewissern, ob ein gefahrloses Voranschreiten möglich ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.04.2010 - 4 U 425/09 - NJW 2010, 2525).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Motorrad und

    Dabei kann, wenn sich ein Verkehrsunfall im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger ereignet, der Anscheinsbeweis dafür streiten, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf die Fahrbahn trat (Senat, NJW 2010, 2525).

    Zwar ist das Rechtsinstitut der Wahlfeststellung auch im Bereich des Zivilrechts anwendbar (vgl. nur BGH MDR 1988, 41; siehe auch Senat, NJW 2010, 2525).

  • OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 401/20

    Alleinige Haftung für Unfallfolgen eines bei Dunkelheit eine Bundesstraße

    Betritt aber ein Fußgänger die Fahrbahn unter einem groben Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO, spricht gegen diesen regelmäßig der Anscheinsbeweis der schuldhaften alleinigen Unfallverursachung (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 25 StVO Rdnr. 54; Saarländisches Oberlandesgericht 4 U 425/09, Urteil vom 13.04.2010, juris).
  • LG Bochum, 04.08.2016 - 6 O 233/14

    Verkehrsunfallereignis in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überqueren der

    Ereignet sich ein Verkehrsunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger, so streitet der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugsverkehrs auf die Fahrbahn getreten ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil v. 13.04.2010 - 4 U 425/09 -).
  • AG Straubing, 09.04.2014 - 4 C 1154/13

    Verkehrsunfallverletzung eines Fußgängers -Sorgfaltspflichten beim Einbiegen in

    In diesem Fall durfte sich die Klägerin aber - und musste es sogar - alsbald nach dem Betreten der B.-...straße mit ihrer Bückrichtung eher nach rechts orientieren, um sich auf den von dort nahenden Gegenverkehr zu konzentrieren (Sa NJW 2010, 2525).
  • LG Schwerin, 14.12.2012 - 1 O 8/12

    Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung

    Ereignet sich ein Verkehrsunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger, so streitet der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf die Fahrbahn getreten ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW 2010, 2525-2527).
  • LG Saarbrücken, 08.07.2021 - 6 O 113/20

    Fahrzeugkollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

    Der Kläger hätte den Unfall problemlos vermeiden können, wenn er vor dem Erreichen der Mittellinie den (nochmals) erforderlichen Blick nach rechts (vgl.: Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urt. v. 13.04.2010 - 4 U 425/09, juris) getätigt und angesichts des sich erkennbar annähernden Beklagtenfahrzeugs spätestens an der Mittellinie stehen geblieben wäre, um dem Beklagtenfahrzeug die Vorbeifahrt zu ermöglichen.
  • LG Hamburg, 27.07.2018 - 323 O 55/18

    Pflichten von Fußgängern beim Überqueren einer Straße

    Ein die Fahrbahn überquerender Fußgänger darf sich nicht darauf beschränken, den fließenden Verkehr bei Einleitung der Überquerung zu beobachten, sondern muss sich spätestens ab der Straßenmitte durch einen erneuten Blick nach rechts vergewissern, ob ein gefahrloses Voranschreiten möglich ist (OLG Saarbrücken NJW 2010, 2525).
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