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   OLG Jena, 15.08.2007 - 4 U 437/05   

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https://dejure.org/2007,4446
OLG Jena, 15.08.2007 - 4 U 437/05 (https://dejure.org/2007,4446)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.08.2007 - 4 U 437/05 (https://dejure.org/2007,4446)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. August 2007 - 4 U 437/05 (https://dejure.org/2007,4446)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    PVV (d. Behandlungsvertrags); §§ 823, 840, 847 BGB a.F.
    Grober Behandlungsfehler durch unterlassene histologische Abklärung eines wachsenden Tumors

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers wegen unterlassener histologischer Abklärung eines innerhalb kurzer Zeit auffallend wachsenden Tumors; Einstehen eines (weiter) behandelnden Arztes für ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Tumor - unterlassene histologische Abklärung

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Judicialis

    BGB a.F. § 823; ; BGB a.F. § 840; ; BGB a.F. § 847

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Grober Behandlungsfehler durch unterbliebene histologische Untersuchung bei gewachsenem Tumor

  • arzthaftung-recht.de

    Arzthaftung bei unterlassener histologischer Abklärung eines innerhalb kurzer Zeit wachsenden Tumors

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Gynäkologie, Unterlassene histologische Abklärung eines wachsenden Tumors

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    PVV (d. Behandlungsvertrags); §§ 823, 840, 847 BGB a.F.
    Grober Behandlungsfehler durch unterlassene histologische Abklärung eines wachsenden Tumors

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Behandlung durch zwei Ärzte: Jeder trägt die volle Verantwortung! Hier: Abklärung durch Gynäkologen bei Verdacht auf bösartiges Mammakarzinom

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    12-jähriger Sohn erbt Schmerzensgeldanspruch von an Krebs verstorbener Mutter - Grober Behandlungsfehler der behandelnden Ärzte führte zum Tod

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 401
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus OLG Jena, 15.08.2007 - 4 U 437/05
    Nahe legen oder wahrscheinlich machen muss der Fehler den Schaden dagegen nicht (BGH NJW 2005, 427-429 m.w.N.).

    Diese Ausnahme gänzlicher Unwahrscheinlichkeit hat indessen die Behandlungsseite in den sachverhaltlichen Voraussetzungen zu beweisen (BGH NJW 2005, 427-429).

  • OLG Köln, 16.12.2002 - 5 U 166/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung bei Arbeitsteilung, Hinzuziehung

    Auszug aus OLG Jena, 15.08.2007 - 4 U 437/05
    Die Arbeitsteilung darf im Ergebnis jedenfalls nicht dazu führen, dass eine Behandlerseite "blind" wird und sich keine Gedanken mehr über eine weiterführende Diagnostik macht (OLG Köln NJW-RR 2003, 1031-1032; Geiß/Greiner Rn. 116, 122 m. w. N.).

    Keinesfalls darf ein Arzt, der an der Richtigkeit einer ihm übermittelten Diagnose oder Indikationsstellung Zweifel hat oder haben muss, diese auf sich beruhen lassen (BGH NJW 1994, 797-799; OLG Celle NJW-RR 2002, 314 -315; OLG Köln NJW-RR 2003, 1031-1032).

  • BGH, 05.10.1993 - VI ZR 237/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Verletzung der Berichtspflicht,

    Auszug aus OLG Jena, 15.08.2007 - 4 U 437/05
    Keinesfalls darf ein Arzt, der an der Richtigkeit einer ihm übermittelten Diagnose oder Indikationsstellung Zweifel hat oder haben muss, diese auf sich beruhen lassen (BGH NJW 1994, 797-799; OLG Celle NJW-RR 2002, 314 -315; OLG Köln NJW-RR 2003, 1031-1032).

    Denn die ärztlichen Pflichten hängen nicht von den jeweiligen Gebührenregelungen ab, sondern ergeben sich aus dem ärztlichen Selbstverständnis und den Schutzinteressen des Patienten (vgl. BGH NJW 1994, 797-799).

  • BGH, 05.04.2005 - VI ZR 216/03

    Darlegungs- und Beweislast des Schadenseintritt bei rechtmäßigem

    Auszug aus OLG Jena, 15.08.2007 - 4 U 437/05
    Danach muss der Arzt beweisen, dass der Patient den gleichen Schaden auch bei einem rechtmäßigen und fehlerfreien Handeln erlitten hätte (BGH NJW 2005, 2072-2073).
  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96

    Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in

    Auszug aus OLG Jena, 15.08.2007 - 4 U 437/05
    Unter einem groben Behandlungsfehler ist ein eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse zu verstehen, also ein Fehler, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 2001, 2792-2793; NJW 1998, 814-815).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2003 - 8 U 22/02

    Zum Anspruch auf Schmerzensgeld bei Notwendigkeit der Brustentfernung wegen

    Auszug aus OLG Jena, 15.08.2007 - 4 U 437/05
    Daraus folgt, dass Mammatumore zwingend einer weiteren Diagnostik zugeführt werden müssen (so auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1333-1336).
  • BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Jena, 15.08.2007 - 4 U 437/05
    Unter einem groben Behandlungsfehler ist ein eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse zu verstehen, also ein Fehler, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 2001, 2792-2793; NJW 1998, 814-815).
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 24/98

    Haftung des behandelnden Arztes für Pflichtverletzungen eines Laborarztes

    Auszug aus OLG Jena, 15.08.2007 - 4 U 437/05
    Erbrachte der hinzugezogene Arzt aufgrund des Behandlungsvertrages seine Leistungen unmittelbar gegenüber dem Patienten, konnte er sie infolgedessen auch selbst liquidieren (vgl. Urteil des BGH vom 29.06.1999, BGHZ 142, 126-137).
  • OLG Celle, 26.03.2001 - 1 U 63/99

    Schadensersatz ; Chromosomenanalyse; Arzthaftung; Fruchtwasserprobe ;

    Auszug aus OLG Jena, 15.08.2007 - 4 U 437/05
    Keinesfalls darf ein Arzt, der an der Richtigkeit einer ihm übermittelten Diagnose oder Indikationsstellung Zweifel hat oder haben muss, diese auf sich beruhen lassen (BGH NJW 1994, 797-799; OLG Celle NJW-RR 2002, 314 -315; OLG Köln NJW-RR 2003, 1031-1032).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Jena, 15.08.2007 - 4 U 437/05
    Die (zweitinstanzliche) Erweiterung der Zinsforderung stellt eine Klageerweiterung dar; sie war als sachdienlich zuzulassen, da auch insoweit der mit dem Schmerzensgeldanspruch zusammenhängende Prozessstoff verwertet und so ein neuer Prozess vermieden wird (vgl. BGH NJW 1984, 1552-1555).
  • BGH, 26.01.1999 - VI ZR 376/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Koordination

  • OLG Celle, 18.12.1995 - 1 U 36/94

    Grober Behandlungsfehler; Selbstmordversuch; Aufnahme in Klinik; Konsiliararzt;

  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 78/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Amtshaftungsanspruch gegen einen Arzt; Abgrenzung

    Dass dieser unabhängig davon, wie seine "Konsiliartätigkeit" rechtlich einzuordnen ist, für sein fehlerhaftes ärztliches Handeln selbst aus Delikt haftet, kann nicht zweifelhaft sein (vgl. etwa OLG Jena, VersR 2008, 401, 403; OLG Köln, NJW-RR 2003, 1031; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Rn. B 124; Wenzel/Henning, aaO, Kap. 2 Rn. 58).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 233/08

    Arzthaftungsrecht: Verpflichtung eines Anästhesiearztes zur Untersuchung einer

    Die Entscheidung des OLG Jena (VersR 2008, 401) betraf schließlich ebenfalls eine an den Folgen eines Mammakarzinoms im Alter von nur 31 Jahren verstorbene Patientin, bei der die histologische Abklärung des Tumors unterlassen worden war.
  • LG Gießen, 08.11.2018 - 4 O 162/16

    Befunderhebungsfehler - Schadensersatz bei fehlerhafter ärztlicher Behandlung

    Danach muss das Schmerzensgeld deutlich unterhalb des vom Thüringer Oberlandesgericht zuerkannten Betrages in Höhe von 90.000,- ? liegen (Urteil vom 15. August 2007 - 4 U 437/05 -, juris).
  • LG Braunschweig, 12.11.2015 - 4 O 3112/11
    Insoweit stützt sich die Kammer auf Entscheidungen in der Schmerzensgeldtabelle von Hacks/Wellner/Häcker, 33. Auflage, 2015 zu Ziff. 2627 (Nicht-Erkennen eines Magenkarzinoms, das zwei Jahre später zum Tod führte, bei einer 34-jährigen Mutter mit drei unmündigen Kindern; OLG Hamm, 24.02.1999, 3 U 73/98: 50.000,00 EUR, hochgerechnet auf 2015: 63.690,00 EUR), zu Ziff. 2633 (Mammakarzinom, das metastasiert war und nach vier Jahren chemotherapeutischer Behandlung zum Tod führte, bei einer 25-jährigen Frau; OLG Jena, 23.05.2007, 4 U 437/05: 100.000,00 EUR, hochgerechnet auf 2015: 111.691,00 EUR), zu Ziffer 2669 (Nicht-Erkennen einer Darmkrebserkrankung bei einer jungen Frau, die nach zahlreichen Operationen und Chemotherapien zum Tod führte; Landgericht Göttingen, 29.04.2010, 2 O 280/09: 70.000,00 EUR, hochgerechnet auf 2015: 74.900,00 EUR) sowie zu Ziff. 2670 (Nicht-Erkennen einer Krebserkrankung bei einer 35-jährigen Frau mit Tod nach zwei Jahren nach Operationen und Chemotherapien; OLG Braunschweig, 30.12.2010, 1 U 37/10: 100.000,00 EUR, hochgerechnet auf 2015: 106.046,00 EUR).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2011 - 12 U 9/11

    Arzthaftung: Ansprüche des Ehemannes seiner an den Folgen eines Melanoms

    So nimmt eine - nach zurückgewiesener Nichtzulassungsbeschwerde - rechtskräftige Entscheidung des OLG Jena vom 23.05.2007 (Az.: 4 U 437/05, zit. nach juris) einen Befunderhebungsfehler wegen Nichtveranlassung einer histologischen Untersuchung an, weil bei der Patientin (es ging um den Verdacht auf Brustkrebs) Vorbefunde, insbesondere Größenwachstum und erkennbare unscharfe und unregelmäßige Begrenzung sowie fehlende Randschatten bereits für die Bösartigkeit des Tumors gesprochen hätten.
  • LG Köln, 07.03.2023 - 3 O 125/20
    Orientierend herangezogen wurde für die Schmerzensgeldbemessung das zum Az.: 4 U 437/05 erlassene Urteils des Oberlandesgerichts Jena vom 23.05.2007 (Schmerzensgeld von 100.000 EUR für ein nicht erkanntes Mammakarzinom und daraus folgender verschlechterter Prognose mit leidvollen und belastenden Behandlungen) und das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 06.08.2014, Az.: 5 U 137/13 (Schmerzensgeld 150.000 EUR für verkannte Darmkrebserkrankung, die zur Metastasierung führte und die neben Chemotherapien zahlreiche Folgeoperationen mit Entfernung von Teilen der Lunge, Leber und des Darms mit sich brachte).
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