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   OLG Saarbrücken, 06.05.2008 - 4 U 484/07 - 165   

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OLG Saarbrücken, 06.05.2008 - 4 U 484/07 - 165 (https://dejure.org/2008,3740)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.05.2008 - 4 U 484/07 - 165 (https://dejure.org/2008,3740)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 4 U 484/07 - 165 (https://dejure.org/2008,3740)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Insolvenzverschleppungshaftung des GmbH-Geschäftsführers: Verjährung des Schadensersatzanspruches in Übergangsfällen; grob fahrlässige Unkenntnis des Gesellschaftsgläubigers von der Zahlungsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung des § 64 Abs. 1 S. 1 GmbH-Gesetz (GmbHG) als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB zu Gunsten der Gesellschaftsgläubiger; Widerlegbarkeit der Vermutung des Verschuldens des Geschäftsführers; Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Insolvenzverschleppung; ...

  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 852 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Insolvenzverschleppung - grob fahrlässige Unkenntnis im Verjärungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1621
  • ZIP 2009, 565
  • MDR 2008, 1284
  • NZG 2008, 638
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 189/93

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Arztes; Verjährung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2008 - 4 U 484/07
    Eine Informations- und Aufklärungspflicht durch Beiziehung eines Rechtsanwalts besteht nicht (BGH NJW 1995, 776).
  • OLG Naumburg, 21.08.2003 - 7 U 23/03

    Zur Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2008 - 4 U 484/07
    In der Rechtsprechung wird teilweise eine differenzierende Ansicht vertreten: Jedenfalls dann, wenn sich die deliktische Haftung des Geschäftsführers gegenüber dem Gesellschaftsgläubiger ausschließlich aus einem Verstoß gegen § 64 Abs. 1 GmbHG als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB herleite, betrage die maßgebliche Verjährungsfrist nach § 43 Abs. 4 GmbHG fünf Jahre (Saarländisches OLG, Urteil vom 22.09.1999, 1 U 3/99, OLGR 2000, 93; OLG Naumburg, NJW-RR 2004, 613, juris Rdn. 21 ff.; Münchener Kommentar/Stein, BGB, 3. Aufl., § 852 Rdn. 62).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2000 - 13 U 185/99

    Verjährung von Direktansprüchen eines Gesellschaftsgläubigers gegen den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2008 - 4 U 484/07
    Verstößt das Verhalten des Geschäftsführers dagegen sowohl gegen die dem Gläubigerschutz dienende Pflicht des § 64 Abs. 1 GmbHG, als auch gegen einen Straftatbestand (z.B. § 263, 265a oder 266 StGB), gelte für den Anspruch aus unerlaubter Handlung aus Gründen des Gläubigerschutzes die Verjährung nach § 852 BGB (OLG Stuttgart MDR 2000, 1257, juris Rdn. 5).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 19 U 230/06

    Prozessbeteiligte; Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung; Verjährung:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2008 - 4 U 484/07
    Einer weiteren in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung zufolge verjährt der Schadensersatzanspruch wegen Insolvenzverschleppung nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 64 Abs. 1 GmbHG grundsätzlich in drei Jahren nach § 852 BGB a. F. bzw. §§ 195, 199 BGB n. F. (OLG Frankfurt, Urteil vom 04.04.2007, 19 U 230/06, juris Rdn. 23; Schleswig-Holsteinisches OLG, GmbHR 2001, 330, juris Rdn. 12).
  • OLG Saarbrücken, 21.11.2006 - 4 U 49/06

    Haftung eines GmbH - Geschäftsführers aus § 826 BGB wegen verspäteter Stellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2008 - 4 U 484/07
    Die Vorschrift stellt nach allgemeiner Auffassung ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Gesellschaftsgläubiger dar (OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.06.2005, 4 U 228/04, OLGR Saarbrücken 2007, 133).
  • OLG Saarbrücken, 22.09.1999 - 1 U 3/99

    Voraussetzungen für die Eröffnung eines Konkursverfahrens einer GmbH;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2008 - 4 U 484/07
    In der Rechtsprechung wird teilweise eine differenzierende Ansicht vertreten: Jedenfalls dann, wenn sich die deliktische Haftung des Geschäftsführers gegenüber dem Gesellschaftsgläubiger ausschließlich aus einem Verstoß gegen § 64 Abs. 1 GmbHG als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB herleite, betrage die maßgebliche Verjährungsfrist nach § 43 Abs. 4 GmbHG fünf Jahre (Saarländisches OLG, Urteil vom 22.09.1999, 1 U 3/99, OLGR 2000, 93; OLG Naumburg, NJW-RR 2004, 613, juris Rdn. 21 ff.; Münchener Kommentar/Stein, BGB, 3. Aufl., § 852 Rdn. 62).
  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 204/09

    Insolvenzverschleppung: Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des

    Andere lehnen diese Analogie generell (vgl. OLG Saarbrücken, ZIP 2009, 565, 566; OLG Schleswig, DZWIR 2001, 330, 331; Bork in Bork/Schäfer, GmbHG, § 64 Rn. 72; MünchKommGmbHG/H.F. Müller, § 64 Rn. 195; Schmidt-Leithoff in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 4. Aufl., § 64 Rn. 51; vgl. auch OLG Düsseldorf, GmbHR 1999, 479, 481; OLG Frankfurt, OLGR 2008, 115, 116) oder jedenfalls dann ab, wenn der Schadensersatzanspruch zugleich auf § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 263, 265a oder 266 StGB gestützt werden kann (vgl. OLG Stuttgart, GmbHR 2001, 75 f.; OLG Naumburg, GmbHR 2004, 364 f.).
  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 99/09

    Haftung des Anlageberaters: Beginn der Verjährungsfrist bei unterlassener

    Dies ist etwa der Fall, wenn sich dem Gläubiger die den Anspruch begründenden Umstände förmlich aufgedrängt haben und er leicht zugängliche Informationsquellen nicht genutzt hat (OLG Saarbrücken NZG 2008, 638, 640; Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 199 Rn. 36).
  • OLG Hamm, 28.02.2011 - 6 U 217/10

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen eines Sozialversicherungsträgers

    Auch nach bisheriger Rechtsprechung war es allerdings so, dass der positiven Kenntnis der Fall gleichstand, dass sich der Verletzte die Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühe und Kosten beschaffen kann und sich vor einer sich aufdrängenden Kenntnis missbräuchlich verschließt (OLG Saarbrücken NZG 2008, 638, 640).

    Grob fahrlässige Unkenntnis liegt vor, wenn sich dem Gläubiger die den Anspruch begründenden Voraussetzungen förmlich aufdrängen und er leicht zugängliche Informationsquellen nicht nutzt (OLG Saarbrücken NZG 2008, 638, 640; Palandt-Ellenberger BGB 69. Aufl. § 199 Rdn. 36).

  • OLG Schleswig, 15.12.2011 - 11 U 127/10

    Verjährung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen Ansprüchen;

    (1.) Grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die den Anspruch begründenden Umstände dem Gläubiger nur deshalb nicht bekannt sind, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße verletzt und auch ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, wie etwa dann, wenn sich dem Gläubiger die den Anspruch begründenden Umstände förmlich aufgedrängt haben und er leicht zugängliche Informationsquellen nicht genutzt hat (BGH NJW-RR 2008, 1495 [1498]; NJW 2009, 587 [588]; 2010, 1195 [1197]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 1621 [1623]; s. bereits Begr.
  • OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 2 U 83/14

    Verjährungsbeginn für deliktische Schadensersatzansprüche wegen Gebäudeschäden:

    Zwar trifft den Gläubiger in tatsächlicher Hinsicht generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners Nachforschungen zu betreiben (4. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgericht, NZG 2008, 638, 640), vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (BGH, aaO; BGH, Urteil vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08 -, NJW-RR 2010, 681).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 3 U 269/19

    VW-Dieselskandal: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist für deliktische

    Insbesondere liegt eine grobe Fahrlässigkeit dann vor, wenn der Geschädigte, der sich die Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühe beschaffen könnte, die auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit nicht ausnutzt (vgl. BGH WM 2010, 1493; OLG Köln BauR 2008, 526; OLG Saarbrücken NZG 2008, 638).
  • OLG Naumburg, 23.05.2013 - 1 U 70/12

    Elektrizitätsversorgungsvertrag: Ausschlussfrist für Rückerstattungsansprüche

    Zumindest läge grobe Fahrlässigkeit vor (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 8. Juli 2010, III ZR 249/09 - zitiert in juris Rdn. 28; OLG Saarbrücken NZG 2008, 638, 640).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2011 - 23 U 103/11

    Rückabwicklung einer Beteiligung an DG-Fonds Nr. 31 (Haftung des

    Dem Kläger ist folglich vorzuhalten, dass er vor den konkreten Anhaltspunkten, die seine jetzige Beanstandung zu diesem Komplex begründen sollen, "gleichsam die Augen verschlossen hat" (OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.05.08, 4 U 484/07, zitiert nach juris), indem er den Bericht unbeachtet ließ und somit die erhebliche Abweichung zwischen den Garantiebeträgen laut Prospekt und Rechenschaftsbericht nicht feststellen konnte.
  • OLG Schleswig, 24.04.2009 - 3 W 69/08

    Verjährungsbeginn bei minderjährigem Gläubiger

    Grob fährlässige Unkenntnis gerade über die Person des Schuldners ist insbesondere dann gegeben, wenn dem Gläubiger zwar Name und Adresse unbekannt sind, er aber in der Lage ist, sich diese Informationen ohne Mühe und nennenswerten Kostenaufwand aufgrund sich aufdrängender Informationsquellen zu verschaffen (OLG Saarbrücken NZG 2008, 638 bei juris Rn. 49; MüKo zum BGB/Grothe, a.a.O., § 199 Rn. 29 mwN).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2021 - 3 U 165/20

    VW-Dieselskandal: Verjährung deliktischer Schadensersatzansprüche

    Insbesondere liegt eine grobe Fahrlässigkeit dann vor, wenn der Geschädigte, der sich die Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühe beschaffen könnte, die auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit nicht ausnutzt (vgl. BGH WM 2010, 1493; OLG Köln BauR 2008, 526; OLG Saarbrücken NZG 2008, 638).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2022 - 3 U 288/21

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen für Beratungsfehler aus

  • ArbG Essen, 05.05.2022 - 1 Ca 206/22
  • AG Stendal, 17.10.2012 - 3 C 323/11

    Versicherungsrecht: Widerruf des Abschlusses eines Lebensversicherungsvertrages

  • LG Marburg, 04.11.2021 - 7 O 145/20
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 19.12.2007 - 4 U 484/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14777
OLG Jena, 19.12.2007 - 4 U 484/07 (https://dejure.org/2007,14777)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.12.2007 - 4 U 484/07 (https://dejure.org/2007,14777)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 4 U 484/07 (https://dejure.org/2007,14777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 514 Abs. 2 ZPO
    Berufung gegen 2. Versäumnisurteil bei Mittellosigkeit des Berufungsführers

  • Wolters Kluwer

    Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil bei wiederholter Flucht in die Säumnis wegen nichtgenehmigter Prozesskostenhilfe; Bewusste Verzögerung des Prozesses durch wiederholte Anträge auf Prozesskostenhilfe und Beschwerden gegen die abweisenden Entscheidungen

  • Judicialis

    ZPO § 514 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 121; ZPO § 514 Abs. 2
    Berufung gegen 2. Versäumnisurteil bei Mittellosigkeit des Berufungsführers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anfechtung des zweiten Versäumnisurteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Haftungsfalle PKH-Beschwerde

Verfahrensgang

  • LG Meiningen - 1 O 1239/06
  • OLG Jena, 19.12.2007 - 4 U 484/07
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