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   OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05   

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OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05 (https://dejure.org/2006,973)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.01.2006 - 4 U 49/05 (https://dejure.org/2006,973)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 4 U 49/05 (https://dejure.org/2006,973)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Abrechnungsmaßstabs für Sachverständigenkosten bei der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen ; Geschäftsmäßige Besorgung fremder Angelegenheiten ; Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen durch den Unfallgeschädigten selbst

  • urteile-network.de PDF

    Regress Vermieter gegen Kunde und Versicherung, Versicherungsverstoß UWG / GWB

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § ... 247; ; BGB § 249 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 255; ; BGB § 278; ; BGB § 280; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 315; ; BGB § 315 Abs. 1; ; BGB § 315 Abs. 3; ; BGB § 398 Satz 1; ; BGB § 631; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 632; ; BGB § 632 Abs. 1; ; BGB § 632 Abs. 2; ; BGB § 812; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 824; ; BGB § 824 Abs. 1; ; BGB § 824 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; PflVG § 1; ; PflVG § 3; ; StVG § 7; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 139; ; ZPO § 511 Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 531; ; ZPO § 890; ; RBerG § 1; ; RBerG § 1 Abs. 1; ; GG Art. 5

  • kfz-expert.de

    Sachverständigenhonorare

  • captain-huk.de

    Sachverständigenhonorar

  • captain-huk.de

    Unterlassungsanspruch aus wettbewerbsschädlichen Äußerungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten anlässlich eines Verkehrsunfalls - unangemessen hohe Sachverständigenkosten; Bagatellgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Generelle Grundsätze zur Erstattung der Sachverständigenkosten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehde zwischen Kfz-Gutachter und Versicherung - Sie beanstandete seine Abrechnungen ungerechtfertigt als überhöht

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    Versicherung verurteilt

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Versicherung kürzen zunehmend - Sachverständigenhonorar nach Zeit oder nach Schadenhöhe?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1029
  • NZV 2006, 546
 
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Wird zitiert von ... (370)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.04.1994 - VI ZR 305/93

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall als unerlaubte

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
    Eine Differenzierung nach der Art des auszugleichenden Schadens erscheint als Erfordernis der Wirksamkeit der Abtretung überspannt (vgl. zu einem zulässigen Wortlaut auch: BGH NJW-RR 94, 1081).

    Bei der Beurteilung, ob eine geschäftsmäßige Besorgung fremder Angelegenheiten vorliegt, ist nicht nur auf die äußere Gestaltung der Rechtsbeziehung der Beteiligten, wie sie im Wortlaut der Abtretungserklärung Ausdruck gefunden hat, sondern auch auf die Umstände abzustellen, unter denen die Geschäftsbeziehungen begründet worden sind (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 1081, 1083 m. w. N.).

    Die zeitgleiche Übersendung der Rechnung sowohl an den Versicherer als auch den Auftraggeber verstößt angesichts der konkreten Regelung, wonach der Kunde für die Geltendmachung und Durchsetzung der Schadensersatzansprüche selber zu sorgen hat, nicht gegen Art. 1 § 1 RBerG (vgl. hierzu BGH NJW-RR 94, 1081, 1083 auch unter Verweis auf BGH NJW 1985, Seite 1223 zu einem ähnlich gelagerten Fall).

  • AG Hagen, 21.10.2002 - 10 C 335/02

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Ersatz von Gutachtenkosten;

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
    Die Gegenmeinung (vgl. AG Hagen, NZV 2003, 144, 145 f., Trost, VersR 97, 537 ff. (543)) berücksichtigt insoweit nicht, dass es dem Geschädigten bei Sachverständigengutachten mangels Vergleichsmöglichkeiten - wie oben ausgeführt - noch weniger als bei Mietwagenkosten überhaupt möglich sein dürfte, vor der Auftragserteilung die Angemessenheit einer Vergütung zu beurteilen.

    Bei dieser Sachlage kann jedenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass allein die Wahl die Schadenshöhe als Abrechnungsmaßstab ungeeignet wäre, eine Vergütung entsprechend § 315 Abs. 1 BGB zu bestimmen oder dass sie im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung als zum Schadenersatz verpflichtende Verletzung von Vertragspflichten des Gutachters anzusehen wäre (vgl. AG Hagen, NZV 2003, 144, 146; zur Abrechnung allgemein: Wussow, a. a. O., Kapitel 41, Rziff. 7, wonach überwiegend nach der Schadenshöhe abgerechnet wird; Geigel, a. a. O., Rziff. 112, der beide Abrechnungsmodalitäten für zulässig hält, Hiltscher, Sachverständigenhonorare verständlich umrissen, NZV 98, Seite 488, 490 wonach - zum damaligen Zeitpunkt - einschließlich TÜV, DEKRA und Car-Expert als Unternehmen der Versicherungswirtschaft 97 % aller Kfz- Sachverständigen nach dem Gegenstandswert des Schadens abrechneten; zur Üblichkeit der Abrechnung nach Schadenshöhe auch AG Halle/Saalkreis, ZFS 99, Seite 337; AG München NZV 98, Seite 289, 290; anderer Ansicht: Palandt-Heinrichs, a. a. O., § 315 Rziff.

  • OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02

    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
    So lange für ihn allein als Laien jedoch nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt, kann der Geschädigte vom Schädiger den Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung hiervon verlangen (vgl. hierzu: Grunsky, Zur Ersatzfähigkeit unangemessen hoher Sachverständigenkosten, NZV 2000, Seite 4, 5; Roß, a. a. O., Seite 322; OLG Nürnberg, OLG-R 2002, 471; OLG Hamm, VersR 2001, Seite 249, 250; auch AG München, NZV 98, 298, 290; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl. 2004, Rziff.

    cc) Die Beklagte ist insoweit nicht rechtlos gestellt, da sie sich gegebenenfalls die Rechte des Geschädigten gemäß §§ 315 Abs. 3 bzw. 280, 631 Abs. 1, 812 BGB analog § 255 BGB hätte abtreten lassen und z. B. im Wege der Aufrechnung geltend machen können (vgl. hierzu Grunsky, a. a. O.; Geigel, a. a. O., Rziff. 113; Staudinger, a. a. O., § 251 Rziff. 122; OLG Nürnberg, OLG-R 2002, 471).

  • AG München, 23.12.1997 - 332 C 3134/97

    Ersatz von Schäden aus einem Verkehrsunfall ; Erstattung von Gutachterkosten ;

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
    Bei dieser Sachlage kann jedenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass allein die Wahl die Schadenshöhe als Abrechnungsmaßstab ungeeignet wäre, eine Vergütung entsprechend § 315 Abs. 1 BGB zu bestimmen oder dass sie im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung als zum Schadenersatz verpflichtende Verletzung von Vertragspflichten des Gutachters anzusehen wäre (vgl. AG Hagen, NZV 2003, 144, 146; zur Abrechnung allgemein: Wussow, a. a. O., Kapitel 41, Rziff. 7, wonach überwiegend nach der Schadenshöhe abgerechnet wird; Geigel, a. a. O., Rziff. 112, der beide Abrechnungsmodalitäten für zulässig hält, Hiltscher, Sachverständigenhonorare verständlich umrissen, NZV 98, Seite 488, 490 wonach - zum damaligen Zeitpunkt - einschließlich TÜV, DEKRA und Car-Expert als Unternehmen der Versicherungswirtschaft 97 % aller Kfz- Sachverständigen nach dem Gegenstandswert des Schadens abrechneten; zur Üblichkeit der Abrechnung nach Schadenshöhe auch AG Halle/Saalkreis, ZFS 99, Seite 337; AG München NZV 98, Seite 289, 290; anderer Ansicht: Palandt-Heinrichs, a. a. O., § 315 Rziff.
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
    Ebenso wie bei der gleich gelagerten Problematik der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten ist es einem Geschädigten vor Erteilung des Gutachtenauftrags nicht zuzumuten, "Marktforschung" zu betreiben und in jedem Fall mehrere Kostenvoranschläge von Sachverständigen einzuholen (vgl. zu Mietwagenkosten BGH, Urteil vom 07.05.1996, Az.: VI ZR 138/95, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 02.07.1985, Az.: VI ZR 177/84, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1997 - 5 Ss OWi 281/97
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
    So lange für ihn allein als Laien jedoch nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt, kann der Geschädigte vom Schädiger den Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung hiervon verlangen (vgl. hierzu: Grunsky, Zur Ersatzfähigkeit unangemessen hoher Sachverständigenkosten, NZV 2000, Seite 4, 5; Roß, a. a. O., Seite 322; OLG Nürnberg, OLG-R 2002, 471; OLG Hamm, VersR 2001, Seite 249, 250; auch AG München, NZV 98, 298, 290; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl. 2004, Rziff.
  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 90/82

    Abnahme von Schadensregulierungen unter Abtretung von Ansprüchen eines Kunden an

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
    Die zeitgleiche Übersendung der Rechnung sowohl an den Versicherer als auch den Auftraggeber verstößt angesichts der konkreten Regelung, wonach der Kunde für die Geltendmachung und Durchsetzung der Schadensersatzansprüche selber zu sorgen hat, nicht gegen Art. 1 § 1 RBerG (vgl. hierzu BGH NJW-RR 94, 1081, 1083 auch unter Verweis auf BGH NJW 1985, Seite 1223 zu einem ähnlich gelagerten Fall).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
    Ebenso wie bei der gleich gelagerten Problematik der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten ist es einem Geschädigten vor Erteilung des Gutachtenauftrags nicht zuzumuten, "Marktforschung" zu betreiben und in jedem Fall mehrere Kostenvoranschläge von Sachverständigen einzuholen (vgl. zu Mietwagenkosten BGH, Urteil vom 07.05.1996, Az.: VI ZR 138/95, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 02.07.1985, Az.: VI ZR 177/84, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98

    Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
    So lange für ihn allein als Laien jedoch nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt, kann der Geschädigte vom Schädiger den Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung hiervon verlangen (vgl. hierzu: Grunsky, Zur Ersatzfähigkeit unangemessen hoher Sachverständigenkosten, NZV 2000, Seite 4, 5; Roß, a. a. O., Seite 322; OLG Nürnberg, OLG-R 2002, 471; OLG Hamm, VersR 2001, Seite 249, 250; auch AG München, NZV 98, 298, 290; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl. 2004, Rziff.
  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auch nach Auffassung des Senats ist der Schädiger in allen anderen Fällen dadurch ausreichend geschützt, dass er bzw. seine Versicherung einen Anspruch hat, sich Schadensersatzansprüche gegen den Sachverständigen abtreten zu lassen (vgl. OLG Nürnberg, SP 2002, 358 = VRS 103, 321; OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029; OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523; LG Kaiserslautern, Der Verkehrsanwalt 2014, 246).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Hält der Ersatzpflichtige die Vergütung für überhöht, kann er vom Geschädigten analog § 255 BGB Abtretung seiner Abtretungsansprüche gegen den Sachverständigen verlangen (Greger a.a.O. mit Hinweis auf OLG Naumburg NZV 2006, 546, 548 sowie Grunsky NZV 2000, 5).
  • LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12

    Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall

    Ist Letzteres nicht der Fall und durften die Kosten einem verständigen, wirtschaftlich den- - Seite 12 - kenden Geschädigten angemessen erscheinen, sind sie selbst dann erforderlich und vom Schädiger zu ersetzen, wenn sie nicht (voll) der objektiven Erforderlichkeit entsprechen (OLG Köln NZV 1999, 88, 90; OLG Hamm NZV 2001, 433, 434; OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 548; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, & 249 Rdnr. 58; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, 8 12 StVG Rdnr. 50; ausdrücklich Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, Kap. 3 Rdnr. 120: fehlende Erforderlichkeit nur, wenn für den Geschädigten erkennbar ist, dass die Kosten geradezu willkürlich angesetzt sind; ebenso LG Saarbrücken, Urt. v. 10.02.2011, 13 S 109/10, BI.

    Denn soweit sie der Meinung ist, die Sachverständigenkosten seien überhöht, kann sie sich entsprechende Erstattungsansprüche des Geschädigten gegen den Sachverständigen gemäß § 255 BGB abtreten lassen und diese selbst gegen den Sachverständigen geltend machen (OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 543).

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