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   OLG Karlsruhe, 02.11.1995 - 4 U 49/95   

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https://dejure.org/1995,8789
OLG Karlsruhe, 02.11.1995 - 4 U 49/95 (https://dejure.org/1995,8789)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.11.1995 - 4 U 49/95 (https://dejure.org/1995,8789)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. November 1995 - 4 U 49/95 (https://dejure.org/1995,8789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 362 363
    Einverständnis des Überweisungsempfängers mit Überweisung auf ein anderes Konto

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Schweigen des Überweisungsempfängers als nachträgliches Einverständnis mit der Überweisung auf ein anderes als das vom Gläubiger angegebene Konto; nachträgliche Abmachungen zwischen dem Abtretenden (Zahlungsempfänger) und dem Schuldner sind dem Abtretungsempfänger ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 752
  • WM 1996, 2007
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 29.11.2001 - IX ZR 389/98

    Zur Frage der Tilgungswirkung von Zahlungen auf eine offen abgetretene Forderung

    Der Kläger legt dem Beklagten den Mangel der Berufungsbegründung zur Last und behauptet, nach dem Ergebnis eines gleichgelagerten Parallelprozesses (OLG Karlsruhe WM 1996, 2007) hätte sein Rechtsmittel bei ausreichender Begründung Erfolg gehabt.

    Wäre nämlich eine Sachprüfung der damaligen Klagforderung möglich gewesen, hätte sie - wie im Urteil desselben Senates in der Parallelsache 4 U 49/95 (WM 1996, 2007) - zur Aufhebung des landgerichtlichen Urteils und zur Klagabweisung geführt, weil die zur Einziehung der sicherungshalber offen abgetretenen Klagforderung ermächtigte Verkäuferin die Banküberweisung auf ein anderes ihrer Konten, als im Kaufvertrag und ihrer Zahlungsanforderung als Zielkonto genannt war, als Erfüllung angenommen habe.

    In diesem Punkt hat das Berufungsgericht, wie schon in der Parallelsache (OLG Karlsruhe WM 1996, 2007; vgl. dazu kritisch Hein, WuB I D 1.-2.97; Schimansky, Bankrechtshandbuch 2. Aufl. § 49 Rn. 46 Fn. 5), den Sachverhalt nicht ausgeschöpft.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 14 R 543/13

    Überweisung einer Rentennachzahlung auf ein dafür nicht vorgesehenes Konto des

    Es sei davon auszugehen, dass der Gläubiger eine möglicherweise gemäß § 362 BGB nicht schuldbefreiende Überweisung auf ein "falsches" Konto akzeptiere, wenn er sie unwidersprochen annimmt und nicht umgehend zurücküberweist; denn darin liege eine konkludente Genehmigung dieses Zahlungsweges (so Oberlandesgericht - OLG - Karlsruhe, Urteil vom 02.11.1995, Az.: 4 U 49/95, OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.10.1987, Az.: 5 W 157/87, Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2012, Az.: S 27 R 2798/10).
  • SG Düsseldorf, 13.02.2012 - S 27 R 2543/10

    Rentenversicherung

    Denn der Gläubiger akzeptiert eine an sich nicht schuldbefreiende Überweisung auf ein "falsches" Konto, wenn er sie unwidersprochen annimmt und nicht umgehend zurück überweist; dann liegt eine konkludente Genehmigung dieses Zahlungsweges vor (so OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.11.1995 - 4 U 49/95; s.a. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.2002 - 7 S 2287/00 -, Rn. 37 bei Juris).
  • AG Hannover, 31.03.2006 - 501 C 14356/04

    Anspruch auf Erstattung von Wasserschadenskosten aufgrund eines bestehenden

    Vorliegend kommt hinzu, dass nicht nur unverzüglich die Überweisung zurück gewiesen wurde, sondern geraume Zeit vergangen ist, bis die Überweisung als Erfüllung abgelehnt wurde (vgl. OLG Karlsruhe in NJW-RR 1996, Seite 752 ff.).
  • LG Berlin, 23.04.2002 - 36 O 353/01

    Anspruch auf Zustimmung zur Löschung der Grundschulden ; Auswirkungen der

    Der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 02.11.1995 (NJW-RR 1996, 752) folgt das Gericht jedenfalls im Ergebnis nicht.
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