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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.05.2002 - 4 U 5/02   

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OLG Stuttgart, 08.05.2002 - 4 U 5/02 (https://dejure.org/2002,17012)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.05.2002 - 4 U 5/02 (https://dejure.org/2002,17012)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - 4 U 5/02 (https://dejure.org/2002,17012)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Heilbronn, 18.12.2001 - 3 O 2388/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2002 - 4 U 5/02
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 18.12.2001 - 3 O 2388/01 III - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02

    Unzulässige Anprangerung eines Frauenarztes

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden des Herrn A ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Leo Lennartz, Ursulinenstraße 19, 53879 Euskirchen - gegen 1. a) das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 8. Mai 2002 - 4 U 5/02 -, b) das Verfügungsurteil des Landgerichts Heilbronn vom 18. Dezember 2001 - 3 O 2388/01 III -, c) die Beschlussverfügung des Landgerichts Heilbronn vom 19. Oktober 2001 - 3 O 2388/01 III -, 2. das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 12. März 2002 - 3 O 2438/01 III - - 1 BvR 1060/02 -, 2. gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. April 2003 - VI ZR 366/02 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. September 2002 - 4 U 54/02 -, c) nochmals das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 12. März 2002 - 3 O 2438/01 III - - 1 BvR 1139/03 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem am 24. Mai 2006 einstimmig beschlossen:.
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2003 - 6 U 189/02

    Flugblatt mit extremen Aussagen gegen Abtreibungen in einer Frauenarztpraxis:

    Die freie Meinungsäußerung ist ihm insbesondere nicht mit dem Hinweis zu verwehren, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache schon abschließend entschieden und die gesetzliche Regelung gebilligt habe (so aber Oberlandesgericht Stuttgart, Urteile vom 8.5.2002 - 4 U 5/02 - und vom 18.9.2002 - 4 U 54/02).

    Die Berufung macht unter Hinweis auf die zu Lasten des Beklagten ergangenen Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 8.5.2002 (4 U 5/02) und vom 18.09.2002 (4 U 54/02) ohne Erfolg geltend, die Äußerung des Beklagten werde von einem unvoreingenommenen und verständigen Leser des Flugblattes sowie des Plakats dahin verstanden, der Kläger nähme gesetzwidrige, also vom Gesetz nicht zugelassene Schwangerschaftsabbrüche vor.

  • OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 4 U 54/02
    das bereits im vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren dem inhaltsgleichen Antrag entsprochen hatte (AZ.: 3 O 2388/01 III), bestätigt vom Senat mit Urteil vom 8.05.2002 (4 U 5/02), gab der Klage mit Urteil vom 13.03.2002 ( AZ.: 3 O 2438/01 III) statt.
  • OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 4 U 54/02

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen in Anführungszeichen gesetzter

    Der Beklagte lehnt Vorsitzende Richterin am OLG Dr. S und Richter am OLG Dr. H wegen der Besorgnis der Befangenheit ab, weil diese als Vorsitzende bzw. als Berichterstatter an einem Urteil des Senats vom 8.5.02 in einem der vorliegenden Hauptsache vorausgehenden einstweiligen Verfügungsverfahren (AZ. 4 U 5/02) mitgewirkt haben, welches folgende Formulierung enthält: "Dennoch ist der Beklagte nicht gehindert, unter Inanspruchnahme der Meinungsfreiheit in einer die Öffentlichkeit berührenden Frage für seine Auffassung "weiter zu kämpfen", muss hierbei jedoch die Rechte Dritter berücksichtigen." Der Beklagte hält die in Anführungszeichen gesetzte Formulierung "weiter zu kämpfen" für eine ironische Hervorhebung, durch welche zum Ausdruck komme, dass das Gericht sein Anliegen nicht ernst nehme.
  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 U 114/03

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ansprechen von Patientinnen und Passanten durch

    Mit den Parteien hatte sich der Senat bereits im Verfahren 4 U 5/02 (Urteil vom 08.05.2002) und 4 U 54/02 (Urteil vom 18.09.2002) beschäftigt, wobei jeweils die Berufung des Beklagten zurückgewiesen wurde; im Verfahren 4 U 54/02 wurde der Senat letztlich durch die Entscheidung des BGH vom 01.04.2003 - Aktenzeichen VI ZR 366/02 - bestätigt.
  • LG Heilbronn, 24.09.2002 - 3 O 207/02
    Bereits am 16.10.2001 hatte der Verfügungsbeklagte im Bereich der Praxis des Verfügungsklägers Flugblätter verteilt und wurde infolge dessen im einstweiligen Verfügungsverfahren rechtskräftig dazu verurteilt, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, der Verfügungskläger führe in seiner Praxis, Karlstraße 103 in Heilbronn, rechtswidrige Abtreibungen aus ( LG Heilbronn Az. 3 0 2388/01 111, 0LG Stuttgart Az. 4 U 5/02).
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   OLG Hamm, 30.04.2002 - 4 U 5/02   

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https://dejure.org/2002,15932
OLG Hamm, 30.04.2002 - 4 U 5/02 (https://dejure.org/2002,15932)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.2002 - 4 U 5/02 (https://dejure.org/2002,15932)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 2002 - 4 U 5/02 (https://dejure.org/2002,15932)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auskunftserteilung über die Verwendung nicht genehmigter Lizenzen; Herstellung von Parfüm unter Zuhilfenahme eines Vergleichs zu Produkten von Mitbewerbern; Untersagung der Verwendung einer Duftvergleichsliste im Internet wegen Verstoß gegen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2002 - 4 U 5/02
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung darüber, ob der Verletzer für ähnliche Handlungen verantwortlich ist, die neue Schadenersatzansprüche rechtfertigen könnten, besteht nicht (BGH GRUR 2000, 907, 910 -Filialleiterfehler).
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92

    Pulloverbeschriftung - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2002 - 4 U 5/02
    Ein solcher Anspruch auf Drittauskunft kann zwar in Betracht kommen, wenn diese aufgrund der beiderseitigen Interessen geboten ist, um künftige wettbewerbliche Störungen zu unterbinden (BGH GRUR 1995, 427, 429 -Schwarze Liste; GRUR 1994, 635, 636 -Pulloverbeschriftung).
  • BGH, 25.09.1970 - I ZR 47/69

    Anweisung eines Unternehmers an einen Handelsvertreter als interner Vorgang - Zur

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2002 - 4 U 5/02
    Dies erschließt sich aus der Entscheidung "Branchenverzeichnis" des BGH (GRUR 1971, 119, 120).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2002 - 4 U 5/02
    Eine Ausforschung von davor liegenden Verletzungshandlungen im Wege der Auskunft ist unzulässig (BGH GRUR 1988, 307, 308 -Gaby).
  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 75/93

    Schwarze Liste - Anschwärzung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2002 - 4 U 5/02
    Ein solcher Anspruch auf Drittauskunft kann zwar in Betracht kommen, wenn diese aufgrund der beiderseitigen Interessen geboten ist, um künftige wettbewerbliche Störungen zu unterbinden (BGH GRUR 1995, 427, 429 -Schwarze Liste; GRUR 1994, 635, 636 -Pulloverbeschriftung).
  • OLG Köln, 23.08.1996 - 6 U 267/94

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung sog. Duftvergleichslisten bei dem Vertrieb

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2002 - 4 U 5/02
    Sie hat geltend gemacht, dass die Beklagte ein Organisationsverschulden treffe und dazu auch auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 22. Mai 1996 (6 U 267/94) verwiesen.
  • OLG Frankfurt, 01.04.2004 - 6 U 99/03

    Duftvergleichsliste; Vergleichsliste; Liste; Parfum; Parfüm; Duft; Düfte;

    Während des Berufungsverfahrens wurde das gegen die Fa. H GmbH gerichtete Parallelverfahren, das lediglich noch Auskunft und Schadensersatz betraf, durch Urteil des OLG Hamm vom 30.04.2002 - 4 U 5/02 - abgeschlossen.
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