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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 4 U 5/06   

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https://dejure.org/2006,24180
OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 4 U 5/06 (https://dejure.org/2006,24180)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.05.2006 - 4 U 5/06 (https://dejure.org/2006,24180)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 4 U 5/06 (https://dejure.org/2006,24180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung eines erstrangigen Teilbetrages eines Eigenkapitalhilfedarlehens; Anwendbarkeit der Verjährungsregelungen des BGB a. F. auf ein vor dem 01.01. 2002 gekündigtes Darlehen; Berechnungsgrundlage der Gerichtskosten und Anwaltskosten seitens des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4; ; BGB § 195 a.F.; ; BGB § 197 a. F.; ; BGB § 607 a.F.; ; GKG § 34

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.01.1973 - III ZR 209/71

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 4 U 5/06
    Ein Darlehensrückerstattungsanspruch nach § 607 BGB a.F. unterliegt der 30jährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB a.F. ( BGH, NJW 1973, 611f; Staudinger-Hopt-Mülbert, 12. Auflage, § 607, Rz. 423; Münchener-Kommentar-Westermann, 3. Auflage, § 607, Rz. 74 ).
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   OLG Bamberg, 08.02.2006 - 4 U 5/06   

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https://dejure.org/2006,18638
OLG Bamberg, 08.02.2006 - 4 U 5/06 (https://dejure.org/2006,18638)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.02.2006 - 4 U 5/06 (https://dejure.org/2006,18638)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 4 U 5/06 (https://dejure.org/2006,18638)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 21 U 25/00

    Verwerfung der Berufung als unzulässig während Unterbrechung aufgrund Insolvenz

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.02.2006 - 4 U 5/06
    Entsprechend dieser Vorschrift kann etwa noch während der Unterbrechung ein unzulässiges Rechtsmittel verworfen werden, wenn das zur Unzulässigkeit führende Ereignis bereits vor dem Verfahrensstillstand eingetreten war (BGH, NJW 1959, 532; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 470).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.02.2006 - 4 U 5/06
    Danach sind im Fall des Fehlens einer wirksamen Bevollmächtigung die Prozesskosten grundsätzlich demjenigen aufzuerlegen, der den nutzlosen Verfahrensaufwand veranlasst hat (vgl. BGHZ 121, 397, 400 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2004 - 19 U 2/04

    Erlöschen der Prozessvollmacht durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.02.2006 - 4 U 5/06
    In diesem Fall muss sein Vertrauen vielmehr auch nach den subjektiven Anforderungen des § 117 III InsO schutzwürdig sein (in diesem Sinne auch OLG Karlsruhe, NZI 2005, 39,40).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2000 - 7 W 47/00

    Rechtsfolgen der Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.02.2006 - 4 U 5/06
    Die Unterbrechungswirkung erstreckt sich nur auf Partei- und Gerichtshandlungen, die "in Ansehung der Hauptsache" im Sinn des § 249 II ZPO vorgenommen werden (vgl. Stein/Jonas/Roth aaO., Rdn.13 zu 249 ZPO ), bzw., soweit es Nebenpunkte wie etwa die Kostenfestsetzung betrifft, in anderer Weise die Dispositionsbefugnis des Verwalters hinsichtlich der Insolvenzmasse berühren können (vgl. hierzu etwa KG ZIP 2000, 279, 280; OLG Brandenburg MDR 2001, 471; Zöller aaO., Rdn. 9 zu § 249 ZPO ).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.02.2006 - 4 U 5/06
    Denn § 249 II ZPO ist unanwendbar auf Prozesshandlungen, die - wie die Einlegung oder Begründung von Rechtsmitteln - dem Gericht gegenüber vorzunehmen sind (vgl. nur BGH, NJW 1997, 1445 m.w.N.).
  • KG, 18.01.2000 - 1 W 2378/99

    Kostenfestsetzungsbeschluss trotz Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens;

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.02.2006 - 4 U 5/06
    Die Unterbrechungswirkung erstreckt sich nur auf Partei- und Gerichtshandlungen, die "in Ansehung der Hauptsache" im Sinn des § 249 II ZPO vorgenommen werden (vgl. Stein/Jonas/Roth aaO., Rdn.13 zu 249 ZPO ), bzw., soweit es Nebenpunkte wie etwa die Kostenfestsetzung betrifft, in anderer Weise die Dispositionsbefugnis des Verwalters hinsichtlich der Insolvenzmasse berühren können (vgl. hierzu etwa KG ZIP 2000, 279, 280; OLG Brandenburg MDR 2001, 471; Zöller aaO., Rdn. 9 zu § 249 ZPO ).
  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58

    Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.02.2006 - 4 U 5/06
    Der Wechsel der Prozessführungsbefugnis führt nicht nur zum Fehlen einer Prozessvoraussetzung (vgl. BGHZ 31, 279,280f.), sondern überdies zur Unterbrechung des Verfahrens (§ 240 S.2 ZPO ).
  • OLG Köln, 09.03.1972 - 10 U 151/71
    Auszug aus OLG Bamberg, 08.02.2006 - 4 U 5/06
    Die Kostentragungspflicht des anwaltlichen Vertreters wird teils aus der sinngemässen Geltung des § 89 1, 3 ZPO hergeleitet (MK-Rimmelspacher, 2. Aufl. ( ZPO -Reform), Rdnr. 26 zu § 516 ZPO ; Musielak/Ball, 4. Aufl., Rdnr. 19 zu § 516 ZPO ), teils mit der entsprechenden Anwendung der §§ 179, 180 BGB begründet (Stein/Jonas/Grunsky, 21. Aufl., Rdnr. 26 zu § 515 ZPO und Zöller, 25. Aufl., Rdnr. 26 zu § 516 ZPO im Anschluss an OLG Köln NJW 1972, 1330).
  • BGH, 08.07.1974 - II ZR 180/72

    Vertretung einer Vor-Gesellschaft

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.02.2006 - 4 U 5/06
    § 179 BGB legt damit dem als Vertreter Handelnden neben der gesetzlichen Einstandspflicht für das Vorliegen der von ihm beanspruchten Vertretungsmacht auch die persönliche Gewähr dafür auf, dass die Voraussetzungen einer derartigen Vertretungsmacht in der Person des angeblich Vertretenen erfüllt sind (Larenz aaO., § 32 II = S. 551 in Zusammenfassung der Rechtsprechungsgrundsätze von RGZ 106, 68; 145, 40 sowie BGHZ 63, 45,48).
  • RG, 16.12.1922 - V 21/22

    Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.02.2006 - 4 U 5/06
    § 179 BGB legt damit dem als Vertreter Handelnden neben der gesetzlichen Einstandspflicht für das Vorliegen der von ihm beanspruchten Vertretungsmacht auch die persönliche Gewähr dafür auf, dass die Voraussetzungen einer derartigen Vertretungsmacht in der Person des angeblich Vertretenen erfüllt sind (Larenz aaO., § 32 II = S. 551 in Zusammenfassung der Rechtsprechungsgrundsätze von RGZ 106, 68; 145, 40 sowie BGHZ 63, 45,48).
  • RG, 25.06.1934 - VI 120/34

    1. Unterliegen Ansprüche aus § 179 BGB. der kurzen Verjährung des § 196 BGB.? 2.

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2014 - 3 K 640/12

    Unwirksamkeit einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilten

    Zwar ist X trotz des Insolvenzverfahrens weiterhin deren Geschäftsführer, er besaß jedoch bei Erteilung der Vollmacht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr die für deren Wirksamkeit erforderliche Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, die gemäß § 80 Abs. 1 InsO mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist (vgl. Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 18. November 2008 4 K 203/05, EFG 2009, 860; OLG Bamberg Beschluss vom 08. Februar 2006 4 U 5/06, InVo 2006, 184).

    bb) Auch gilt: ebenso wie der Geschäftsführer einer GmbH, wenn ihm vom Registergericht die Absicht jene zu löschen mitgeteilt worden ist, hinsichtlich des Wegfalls seiner Stellung als gesetzliches Organ durch die spätere Löschung nicht gutgläubig ist (BFH-Beschluss vom 11. September 2013 I B 39/13, BFH/NV 2013, 1943), ist er nicht gutgläubig hinsichtlich der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH, wenn er von der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters weiß (vgl. OLG Bamberg Beschluss vom 08. Februar 2006 4 U 5/06, InVo 2006, 184).

  • FG Hamburg, 20.08.2011 - 3 K 151/11

    Insolvenzordnung: Fortbestand einer Prozessvollmacht bei vorläufiger

    An der noch fortbestehenden Empfangs- und Zustellungsvollmacht ändert sich auch nichts dadurch, dass der Prozessbevollmächtigte wegen der Verfügungsbeschränkungen gemäß § 24 InsO grundsätzlich kein Rechtsmittel mehr ohne den Insolvenzverwalter hätte einlegen können (vgl. OLG Bamberg vom 08. Februar 2006 4 U 5/06, OLG-Report --OLGR-- 2006, 275; Marotzke in Heidelberger Kommentar InsO, 2. Aufl., § 117 Rd. 11).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 24 W 4/15

    Auferlegung der Verfahrenskosten auf falsus procurator

    In der Sache geht es um die Kostenüberwälzung auf Verfahrensbeteiligte, deren (prozessuale) Stellung als Kostenschuldner im Zusammenhang mit der hier aufgetretenen Haftungsfrage weder eine verfahrens- noch eine materiellrechtliche Beziehung zum Streitgegenstand selbst aufweist noch, wie sich aus der analogen Anwendung des § 89 Abs. 1 S. 3 ZPO erschließt, von der weiteren Entwicklung des Verfahrens bzw. des Prozessrechtsverhältnisses zwischen den bisherigen Parteien beeinflusst werden kann (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 08. Februar 2006 - 4 U 5/06 -, juris).
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   KG, 30.05.2006 - 4 U 5/06   

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