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   OLG Saarbrücken, 23.03.2010 - 4 U 504/09 - 146, 4 U 504/09   

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https://dejure.org/2010,5221
OLG Saarbrücken, 23.03.2010 - 4 U 504/09 - 146, 4 U 504/09 (https://dejure.org/2010,5221)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.03.2010 - 4 U 504/09 - 146, 4 U 504/09 (https://dejure.org/2010,5221)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. März 2010 - 4 U 504/09 - 146, 4 U 504/09 (https://dejure.org/2010,5221)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 7 Abs 1 StVG, § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 254 BGB
    Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von für einen Mietzeitraum von 3 Monaten entstandenen Mietwagenkosten

  • verkehrslexikon.de

    Pflicht des Geschädigten, eine angekündigte lange Reparaturdauer zu hinterfragen und sich ggf. eine andere Werkstatt zu suchen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei ungewöhnlich langer Reparaturdauer eines gewerblich genutzten Transportfahrzeugs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 S. 1; BGB § 254
    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei ungewöhnlich langer Reparaturdauer eines gewerblich genutzten Transportfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1252
  • NZV 2011, 85
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2010 - 4 U 504/09
    Gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB sind Mietwagenkosten - wie alle adäquat durch das Schadensereignis verursachten Aufwendungen - nur dann erstattungsfähig, wenn es sich um Aufwendungen handelt, die eine verständige und wirtschaftlich denkende Person in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. nur Rspr. des BGH zur Erstattungsfähigkeit von Unfallersatztarifen: BGHZ 160, 377, 383; zuletzt: BGH, Urt. v. 19.1.2010 - VI ZR 112/09; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 12 Rdnr. 33).

    aaa) Der Geschädigte verstößt nicht gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, wenn er ein Fahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem Normaltarif teurer ist, solange die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation aus betriebswirtschaftlicher Sicht einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf einer Leistung des Vermieters beruhen, die durch den Unfall veranlasst werden und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (ständige Rechtsprechung BGH, vgl. nur BGHZ 160, 377, 383; Urt. v. 25.10.2005 - VI ZR 9/09, VersR 2006, 133).

  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2010 - 4 U 504/09
    Gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB sind Mietwagenkosten - wie alle adäquat durch das Schadensereignis verursachten Aufwendungen - nur dann erstattungsfähig, wenn es sich um Aufwendungen handelt, die eine verständige und wirtschaftlich denkende Person in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. nur Rspr. des BGH zur Erstattungsfähigkeit von Unfallersatztarifen: BGHZ 160, 377, 383; zuletzt: BGH, Urt. v. 19.1.2010 - VI ZR 112/09; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 12 Rdnr. 33).

    Von Relevanz kann weiterhin der Vortrag sein, dass keine Nutzungseinschränkungen vereinbart worden seien oder das zur Werkstatt verbrachte Mietfahrzeug mit Winterreifen ausgestattet gewesen sei (im Einzelnen vgl. BGH, Urt. v. 19.1.2010 - VI ZR 112/09).

  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2010 - 4 U 504/09
    Die Darlegungen dürfen sich auf die Angabe beschränken, dass spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein einen Mehrpreis rechtfertigen (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.2007 - VI ZR 99/06, VersR 2007, 516, 517).
  • OLG Saarbrücken, 26.09.2006 - 4 U 525/05

    Architektenhaftung: Abstrakte Nutzungsentschädigung für einen zerstörten Balkon

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2010 - 4 U 504/09
    In dem für die Schadensberechnung nach den Grundsätzen der Differenzhypothese anzustellenden rechnerischen Vergleich wird derjenige Nachteil nicht erfasst, der darin besteht, dass in der Karenzzeit im Vermögen des Geschädigten eine entwertete Sache verbleibt (BGHZ 98, 212, 220; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 12 StVG Rdnr. 41; Senat, NJW-RR 2006, 1528).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2010 - 4 U 504/09
    Hierbei ist es nicht zu beanstanden, bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO den durch die besondere Unfallsituation veranlassten Tarifanteil durch einen pauschalen Aufschlag zu schätzen (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.2007 - VI ZR 163/06, VersR 2007, 1286, 1287; Urt. v. 12.6.2007 - VI ZR 161/06, VersR 2007, 1144, 1145), den der Senat im Regelfall mit 25% bemisst.
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2010 - 4 U 504/09
    In dem für die Schadensberechnung nach den Grundsätzen der Differenzhypothese anzustellenden rechnerischen Vergleich wird derjenige Nachteil nicht erfasst, der darin besteht, dass in der Karenzzeit im Vermögen des Geschädigten eine entwertete Sache verbleibt (BGHZ 98, 212, 220; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 12 StVG Rdnr. 41; Senat, NJW-RR 2006, 1528).
  • BGH, 26.06.2007 - VI ZR 163/06

    Erstattung von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif bei Beschaffung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2010 - 4 U 504/09
    Hierbei ist es nicht zu beanstanden, bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO den durch die besondere Unfallsituation veranlassten Tarifanteil durch einen pauschalen Aufschlag zu schätzen (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.2007 - VI ZR 163/06, VersR 2007, 1286, 1287; Urt. v. 12.6.2007 - VI ZR 161/06, VersR 2007, 1144, 1145), den der Senat im Regelfall mit 25% bemisst.
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 9/09

    Regress : Organisationsmängel der Kasse hemmen Verjährung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2010 - 4 U 504/09
    aaa) Der Geschädigte verstößt nicht gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, wenn er ein Fahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem Normaltarif teurer ist, solange die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation aus betriebswirtschaftlicher Sicht einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf einer Leistung des Vermieters beruhen, die durch den Unfall veranlasst werden und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (ständige Rechtsprechung BGH, vgl. nur BGHZ 160, 377, 383; Urt. v. 25.10.2005 - VI ZR 9/09, VersR 2006, 133).
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2010 - 4 U 504/09
    aaa) Der Geschädigte verstößt nicht gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, wenn er ein Fahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem Normaltarif teurer ist, solange die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation aus betriebswirtschaftlicher Sicht einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf einer Leistung des Vermieters beruhen, die durch den Unfall veranlasst werden und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (ständige Rechtsprechung BGH, vgl. nur BGHZ 160, 377, 383; Urt. v. 25.10.2005 - VI ZR 9/09, VersR 2006, 133).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20

    Nutzungsausfall, lange Reparaturdauer

    Zudem muss der Geschädigte die Angabe einer ungewöhnlich langen Reparaturdauer durch die ausgewählte Werkstatt hinterfragen und ggf. die Beauftragung einer anderen Werkstatt in Betracht ziehen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.03.2010 - 4 U 504/09, juris Rn. 33 ff.).
  • AG Bautzen, 16.09.2021 - 21 C 570/20

    Nutzungsausfall, Mitverschulden bei langer Reparaturdauer; Ersatzfähigkeit von

    Den Geschädigten trifft jedoch eine sekundäre Darlegungslast, der zufolge er vortragen muss, welche Anstrengungen er unternommen hat, um eine zügige Reparatur zu erreichen (Anschluss OLG Saarbrücken, Urteil vom 23. März 2010 - 4 U 504/09 - 146).

    Grundsätzlich obliegt es dem Geschädigten, sich nach dem Grund für eine außergewöhnliche Reparaturlänge zu erkundigen und sich nach einem alternativen Reparaturbetrieb umzusehen, wenn sich Zweifel aufdrängen, dass die gewählte Werkstatt die Reparaturleistung in angemessener Zeit erbringen wird (OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.03.2010 - 4 U 504/09 -, Rn. 33, juris).

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2021 - 2 O 4846/20

    Schadensersatz und Aktivlegitimation bei fremdfinanziertem Kfz und

    Zum anderen aber tragen die Beklagten, die nicht nur für die Verletzung einer Schadensminderungspflicht, sondern auch für deren Ursächlichkeit bzw. Einfluss auf die Schadenshöhe (dazu z.B. BGH, Urteil vom 26. Mai 1994 - IX ZR 39/93, juris Rn. 45) beweispflichtig sind schon nicht vor, dass im Falle einer tatsächlich erfolgten Nachfrage die Reparaturdauer und damit die erforderliche Anmietzeit tatsächlich kürzer gewesen wäre (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20. Juli 2011 - 8 S 8758/10, juris Rn. 11 m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.03.2010 - 4 U 504/09, NZV 2011, 85).
  • LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Beauftragung einer voraussichtlich langdauernden Reparatur bei wirtschaftlicher Betrachtung unter Berücksichtigung des Nutzungsausfallschadens für den Geschädigten erkennbar unvernünftig war (vgl. OLG Köln VersR 2000, 336; Saarländisches Oberlandesgericht NZV 2011, 85).
  • AG Coburg, 14.12.2011 - 14 C 1454/11

    Mietwagenkostenersatz bei Verkehrsunfall: Schätzgrundlage zur Bestimmung des

    Zwar wird seitens der Beklagten richtigerweise vorgetragen, dass die Eignung von Listen oder Tabellen zur Schadensschätzung der Klärung bedarf, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (BGH NJW 2009, 59; BGH NJW-RR 2010, 1252; BGH NJW-RR 2011, 823 f.; BGH NJW 2011, 1948; BGH NJW-RR 2011, 1110).

    Das Gericht hat deshalb von der Einholung eines Sachverständigengutachtens abgesehen, ohne dadurch den Anspruch der Beklagten auf rechtliches Gehör verletzt oder die Grenzen seines tatrichterlichen Ermessens gem. § 287 ZPO überschritten zu haben (zum Vergleich: BGH NJW-RR 2010, 1252; BGH NJW-RR 2011, 824; BGH NJW-RR 2011, 1110).

    Vielmehr bedarf deren Eignung zur Schadensschätzung im konkreten Einzelfall nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (BGH NJW 2009, 59; BGH NJW-RR 2010, 1252; BGH NJW-RR 2011, 823 f.; BGH NJW 2011, 1948; BGH NJW-RR 2011, 1110).

  • AG Velbert, 12.12.2023 - 17 C 102/23
    Zudem muss der Geschädigte die Angabe einer ungewöhnlich langen Reparaturdauer durch die ausgewählte Werkstatt hinterfragen und gegebenenfalls die Beauftragung einer anderen Werkstatt in Betracht ziehen (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 1252).
  • LG München I, 07.12.2023 - 26 O 6898/20
    Zudem muss die Geschädigte eine ungewöhnlich lange Reparaturdauer durch die ausgewählte Werkstatt hinterfragen und ggf. die Beauftragung einer anderen Werkstatt in Betracht ziehen (OLG Saarbrücken v. 23.03.2010 - Az. 4 U 504/09 - Rz. 33 ff), sich mit einer Teil- oder Interimsreparatur zufrieden geben, die Reparaturdauer durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs überbrücken (BGH v. 14.04.2010 - Az. VIll ZR 145/09 - Rz. 32) oder zumindest diesbezüglich Rücksprache mit dem Schädiger zu halten (OLG Frankfurt a. M. v. 28.10.2005 - Az.: 24 U 111/05 - Rz. 28 ff.; in diesem Sinne auch OLG Schleswig v. 04.01.2022 - Az. 7 U 59/21 - Rz. 23).
  • AG Zeven, 19.12.2019 - 3 C 195/19

    Erstattungsfähigkeit überhöhter Reparaturkosten nach Gutachteneinholung

    Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht muss der Geschädigte aber eine ungewöhnlich lange Reparaturdauer hinterfragen und ggf. eine andere Reparaturwerkstatt beauftragen (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 1252).
  • LG Saarbrücken, 04.02.2022 - 1 O 123/21

    Verkehrsunfall: Kein Ersatzwagen gemietet - Nutzungsausfallentschädigung?

    Zudem muss der Geschädigte die Angabe einer ungewöhnlich langen Reparaturdauer durch die ausgewählte Werkstatt hinterfragen und ggf. die Beauftragung einer anderen Werkstatt in Betracht ziehen (OLG Düsseldorf a.a.O., OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.03.2010 - 4 U 504/09, juris Rn. 33 ff.).
  • LG Aachen, 17.08.2023 - 11 O 119/23
    Zudem muss der Geschädigte die Angabe einer ungewöhnlich langen Reparaturdauer durch die ausgewählte Werkstatt hinterfragen und ggf. die Beauftragung einer anderen Werkstatt in Betracht ziehen (OLG Saarbrücken, Urt. v. 23.3.2010 - 4 U 504/09, juris Rz. 33 ff.).
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