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   OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08   

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OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08 (https://dejure.org/2008,20356)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.08.2008 - 4 U 52/08 (https://dejure.org/2008,20356)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. August 2008 - 4 U 52/08 (https://dejure.org/2008,20356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gesamtschuld: Verjährung des Ausgleichsanspruchs unter Gesamtschuldnern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 416/01

    Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    Die Gegenauffassung will die zu § 852 Abs. 2 BGB a. F. ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 895; NJW-RR 2005, 1044) auf § 203 BGB n. F. anwenden (Staudinger/Peters, BGB, Bearb. 2004, § 203 Rn. 4; MünchKomm/Grothe, BGB, 5. Aufl., 2006, § 203 Rn. 4).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den §§ 852 Abs. 2, 205 BGB a. F. trat ein Abbruch der Verhandlungen durch "Einschlafenlassen" ein, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumte, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH NJW-RR 2005, 1044; NJW 2003, 895; NJW 1986, 1337; NJW-RR 1990, 664).

  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 44/89

    Abbruch der Verhandlungen durch Einschlafenlassen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den §§ 852 Abs. 2, 205 BGB a. F. trat ein Abbruch der Verhandlungen durch "Einschlafenlassen" ein, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumte, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH NJW-RR 2005, 1044; NJW 2003, 895; NJW 1986, 1337; NJW-RR 1990, 664).

    Ein Abbruch von Verhandlungen durch ein solches Einschlafenlassen ist dann anzunehmen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH NJW-RR 1990, 664; NJW 1986, 1337).

  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 101/04

    Verjährung von zu Zeiten der ehemaligen DDR entstandenen Forderungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    Die Gegenauffassung will die zu § 852 Abs. 2 BGB a. F. ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 895; NJW-RR 2005, 1044) auf § 203 BGB n. F. anwenden (Staudinger/Peters, BGB, Bearb. 2004, § 203 Rn. 4; MünchKomm/Grothe, BGB, 5. Aufl., 2006, § 203 Rn. 4).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den §§ 852 Abs. 2, 205 BGB a. F. trat ein Abbruch der Verhandlungen durch "Einschlafenlassen" ein, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumte, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH NJW-RR 2005, 1044; NJW 2003, 895; NJW 1986, 1337; NJW-RR 1990, 664).

  • BGH, 07.01.1986 - VI ZR 203/84

    Hemmung der Verjährung bei Vereinbaren einer Verhandlungspause

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den §§ 852 Abs. 2, 205 BGB a. F. trat ein Abbruch der Verhandlungen durch "Einschlafenlassen" ein, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumte, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH NJW-RR 2005, 1044; NJW 2003, 895; NJW 1986, 1337; NJW-RR 1990, 664).

    Ein Abbruch von Verhandlungen durch ein solches Einschlafenlassen ist dann anzunehmen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH NJW-RR 1990, 664; NJW 1986, 1337).

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 44/05

    Anfechtung der Erfüllung eines Freistellungsanspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    aa) Es entspricht allgemeiner Ansicht, dass es sich bei dem Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt, der zunächst in der Form des Mitwirkungs- bzw. Freistellungsanspruchs besteht und sich im Falle der Leistung eines Gesamtschuldners über den auf ihn im Innenverhältnis entfallenden Anteil hinaus in einen Zahlungsanspruch verwandelt (BGH ZIP 2006, 1591; NJW 1981, 1666; NJW 1986, 978; NJW 1991, 1733).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    Eine Beschränkung der Zulassung ist in diesem Falle unbedenklich (BGH NJW 88, 1778; NJW-RR 98, 550; NJW 2004, 3264).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    Die ursprünglich nach altem Recht ab 1996 laufende Verjährungsfrist begann daher am 01.01.2002 neu zu laufen bei einer Dauer von drei Jahren (BGH NJW 2007, 1584 und 2034).
  • BGH, 21.03.1991 - IX ZR 286/90

    Gesamtschuldner als Vergleichsgläubiger; Rechtsschutzinteresse für die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    aa) Es entspricht allgemeiner Ansicht, dass es sich bei dem Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt, der zunächst in der Form des Mitwirkungs- bzw. Freistellungsanspruchs besteht und sich im Falle der Leistung eines Gesamtschuldners über den auf ihn im Innenverhältnis entfallenden Anteil hinaus in einen Zahlungsanspruch verwandelt (BGH ZIP 2006, 1591; NJW 1981, 1666; NJW 1986, 978; NJW 1991, 1733).
  • BGH, 26.02.1991 - XI ZR 331/89

    Verjährung eines aus einem Freistellungsanspruch hervorgegangenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    bb) Zudem hat der Bundesgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall (NJW 1991, 2014 - Schadensersatz aus Prospekthaftung) entschieden, dass zwischen einem aus Naturalrestitution begründeten Freistellungsanspruch und einem umgewandelten Zahlungsanspruch in Rechtskraft- und Verjährungsfragen nicht zu differenzieren sei.
  • BGH, 07.11.1985 - III ZR 142/84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Befreiung von einer Verbindlichkeit; Kündigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    aa) Es entspricht allgemeiner Ansicht, dass es sich bei dem Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt, der zunächst in der Form des Mitwirkungs- bzw. Freistellungsanspruchs besteht und sich im Falle der Leistung eines Gesamtschuldners über den auf ihn im Innenverhältnis entfallenden Anteil hinaus in einen Zahlungsanspruch verwandelt (BGH ZIP 2006, 1591; NJW 1981, 1666; NJW 1986, 978; NJW 1991, 1733).
  • BGH, 05.03.1981 - III ZR 115/80

    Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Darlehensvertrages

  • OLG Saarbrücken, 14.01.1998 - 1 U 163/97
  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 226/03

    Umfang der Revisionszulassung

  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

  • OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1452/05

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen; Hemmung der Verjährung durch

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 320/02

    Zulässigkeit und Form der Beschränkung der Revisionszulassung

  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 5 U 271/05

    Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt wegen Erhebung einer

  • BGH, 09.01.1974 - IV ZR 71/73

    Abschluss eines Maklervertrages - Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für das

  • BGH, 28.04.1994 - VII ZR 73/93

    Einbeziehung von Familienangehörigen des Auftraggebers in den Schutzbereich eines

  • BGH, 22.09.1969 - VII ZR 116/67

    Verschulden eines Beauftragten einer Bauleistung an einem Unfall und die

  • BGH, 24.02.1967 - V ZR 75/65

    Formmangel und guter Glaube

  • BGH, 16.02.1971 - VI ZR 150/69

    Zur Ausgleichbarkeit v. Prozeßkosten zw. Gesamtschuldnern

  • BGH, 18.12.1973 - VI ZR 158/72

    Anforderungen an die Durchführung des Innenausgleichs unter Gesamtschuldnern - Zu

  • LG Verden, 28.02.2007 - 8 O 346/06

    Rechtliche Ausgestaltung der Verjährung deliktsrechtlicher

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 01.08.2008 - 4 U 52/08   

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OLG Schleswig, 01.08.2008 - 4 U 52/08 (https://dejure.org/2008,5989)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.08.2008 - 4 U 52/08 (https://dejure.org/2008,5989)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. August 2008 - 4 U 52/08 (https://dejure.org/2008,5989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber einem minderjährigen Kind; Anspruch auf Prozesskostenvorschuss für einen Schadensersatzanspruch aus Arzthaftung

  • Judicialis

    BGB § 1360 a Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1360a Abs. 4
    Umfang der Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber einem minderjährigen Kind; Anspruch auf Prozesskostenvorschuss für einen Schadensersatzanspruch aus Arzthaftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 8 O 66/06
  • OLG Schleswig, 01.08.2008 - 4 U 52/08

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 727
  • MDR 2009, 393
  • FamRZ 2009, 897
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2008 - 4 U 52/08
    Die Raten nach § 115 ZPO wahren den notwendigen Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2004, 1662 f. = MDR 2005, 94 f.).
  • VG Augsburg, 29.11.2010 - Au 6 S 10.1600

    Kindernachzug; keine alleinige Personensorge des im Bundesgebiet lebenden

    Nach der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist der Antragsteller derzeit nicht in der Lage, die Kosten des Prozesses - auch nicht in Raten - aufzubringen, obwohl der Antragsteller grundsätzlich in entsprechender Anwendung von § 1360 a Abs. 4 BGB einen Prozesskostenvorschuss gegenüber seinem Vater hat (vgl. OVG Schleswig-Holstein vom 1.8.2008 Az. 4 U 52/08 - Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.03.2010 - 4 U 52/08   

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OLG Naumburg, 18.03.2010 - 4 U 52/08 (https://dejure.org/2010,37060)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.03.2010 - 4 U 52/08 (https://dejure.org/2010,37060)
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Verfahrensgang

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   OLG Hamm, 02.09.2008 - 4 U 52/08   

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OLG Hamm, Entscheidung vom 02. September 2008 - 4 U 52/08 (https://dejure.org/2008,39238)
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Kurzfassungen/Presse

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

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