Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 10.10.2012

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.05.2012 - 4 U 54/11 - 16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12292
OLG Saarbrücken, 15.05.2012 - 4 U 54/11 - 16 (https://dejure.org/2012,12292)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.05.2012 - 4 U 54/11 - 16 (https://dejure.org/2012,12292)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 4 U 54/11 - 16 (https://dejure.org/2012,12292)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Verkehrssicherungspflichten. elektronisch absenkbare Poller

  • verkehrslexikon.de

    Zur Warnung durch den Verkehrssicherungspflichtigen vor versenkbaren Pollern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei der Aufstellung von absenkbaren Pollern

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei der Aufstellung von absenkbaren Pollern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Absenkbarer Poller: Welche Warnpflichten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der Poller - besondere Verkehrssicherungspflichten??

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unfall mit ausfahrendem Poller

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht und der Umfang der Warnpflicht beim Aufstellen absenkbarer Poller

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausfahrender Poller beschädigt Kleinlaster - Landkreis haftet für den Unfall nicht, wenn die Polleranlage nach objektiven Maßstäben sicher ist

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Uups, da kam der Poller hoch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkehrssicherungspflicht ist beim Aufstellen absenkbarer Poller besonders zu beachten - Verkehrssicherungspflichten dienen nicht zur Kompensation von Risiken aus leichtfertigem Handeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 905
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 26.05.2009 - 9 U 109/07

    versenkbare Straßensperre; Poller; Warnschilderung;; Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2012 - 4 U 54/11
    Diese Gefahren rechtfertigen es, an die Verkehrssicherungspflicht besondere Anforderungen zu stellen (so auch OLG Hamm, NZV 2010, 353).

    Von einer solch weit gehenden Sicherungsmaßnahme kann jedenfalls dann abgesehen werden, wenn der Verkehrssicherungspflichtige die situationsadäquat aufmerksamen Verkehrsteilnehmer in der konkreten Verkehrssituation durch andere Maßnahmen wirksam davor warnt, dass die Polleranlage nur einzeln passiert werden darf (vgl. OLG Hamm, NZV 2010 353; OLG München, Beschl. v. 25.1.2012 - 1 U 4134/11).

    Schließlich ist zu berücksichtigen - hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zum Sachverhalt der vom OLG Hamm entschiedenen Rechtssache (NZV 2010, 353) -, dass die Polleranlage den Zugang zu einer nicht für den allgemeinen Verkehr zugänglichen Freizeitanlage regelt, in deren Bereich die Geschwindigkeit auf 5 km/h beschränkt ist.

  • OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03

    Amtshaftung der straßensicherungspflichtigen Gemeinde: Fahrzeugschaden durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2012 - 4 U 54/11
    Die bei der Aufstellung von absenkbaren Pollern zu beachtenden Verkehrssicherungspflichten hat der Senat zuletzt in der Entscheidung vom 31.8.2004 (MDR 2004, 1351) konkretisiert.

    b) Wendet man diese Rechtsgrundsätze auf den zur Entscheidung stehenden Sachverhalt an, so ist zunächst festzuhalten, dass sich der vorliegende Sachverhalt in wesentlichen Aspekten vom Sachverhalt der früheren Senatsentscheidung (MDR 2004, 1351) unterscheidet: Das Lichtbild (Bl. 77 d. A.) zeigt, dass sich ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer über das Vorhandensein einer Polleranlage und auch über die genaue Lage des Pollers mitten auf der Fahrbahn nicht in Zweifel befinden kann.

  • OLG München, 25.01.2012 - 1 U 4134/11

    Verkehrssicherungspflicht: Schutz von Zweiradfahrern beim Hochfahren von Pollern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2012 - 4 U 54/11
    Von einer solch weit gehenden Sicherungsmaßnahme kann jedenfalls dann abgesehen werden, wenn der Verkehrssicherungspflichtige die situationsadäquat aufmerksamen Verkehrsteilnehmer in der konkreten Verkehrssituation durch andere Maßnahmen wirksam davor warnt, dass die Polleranlage nur einzeln passiert werden darf (vgl. OLG Hamm, NZV 2010 353; OLG München, Beschl. v. 25.1.2012 - 1 U 4134/11).

    In der demnach gebotenen Zusammenschau sind die akustischen und optischen Warnsignale auch unter Berücksichtigung der strengen Anforderungen beim Aufstellen versenkbarer Poller hinreichend geeignet, um den Verkehr nachhaltig vor den Gefahren des plötzlich ausfahrenden Pollers zu warnen (so auch das OLG München in einem vergleichbaren Sachverhalt: Beschl. v. 25.1.2012 - 1 U 4134/11).

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2012 - 4 U 54/11
    Demgegenüber ist es Sache des Verkehrssicherungspflichtigen, alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (st. Rspr. OLG Saarbrücken: Urt. v. 10.1.2012 - 4 U 480/10-145-; DAR 2010, 23; NJW-RR 2010, 602; 97; BGHZ 108, 273, 274 f.; Urt. v. 21.6.1979, III ZR 58/78, VersR 1979, 1055, vgl. Urt. v. 11.12.1984, VI ZR 218/83, NJW 1985, 1076; Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rdnr. E 74; MünchKomm(BGB)/Wagner, 5. Aufl., § 823 Rdnr. 416 ff.; 438 f.; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823 Rdnr. 221; Bamberger/Roth/Spindler, BGB, 2. Aufl., § 823 Rdnr. 314; P/W/W/Schaub, BGB, 7. Aufl., § 823 Rdnr. 137).
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2012 - 4 U 54/11
    Demgegenüber ist es Sache des Verkehrssicherungspflichtigen, alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (st. Rspr. OLG Saarbrücken: Urt. v. 10.1.2012 - 4 U 480/10-145-; DAR 2010, 23; NJW-RR 2010, 602; 97; BGHZ 108, 273, 274 f.; Urt. v. 21.6.1979, III ZR 58/78, VersR 1979, 1055, vgl. Urt. v. 11.12.1984, VI ZR 218/83, NJW 1985, 1076; Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rdnr. E 74; MünchKomm(BGB)/Wagner, 5. Aufl., § 823 Rdnr. 416 ff.; 438 f.; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823 Rdnr. 221; Bamberger/Roth/Spindler, BGB, 2. Aufl., § 823 Rdnr. 314; P/W/W/Schaub, BGB, 7. Aufl., § 823 Rdnr. 137).
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2012 - 4 U 54/11
    Demgegenüber ist es Sache des Verkehrssicherungspflichtigen, alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (st. Rspr. OLG Saarbrücken: Urt. v. 10.1.2012 - 4 U 480/10-145-; DAR 2010, 23; NJW-RR 2010, 602; 97; BGHZ 108, 273, 274 f.; Urt. v. 21.6.1979, III ZR 58/78, VersR 1979, 1055, vgl. Urt. v. 11.12.1984, VI ZR 218/83, NJW 1985, 1076; Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rdnr. E 74; MünchKomm(BGB)/Wagner, 5. Aufl., § 823 Rdnr. 416 ff.; 438 f.; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823 Rdnr. 221; Bamberger/Roth/Spindler, BGB, 2. Aufl., § 823 Rdnr. 314; P/W/W/Schaub, BGB, 7. Aufl., § 823 Rdnr. 137).
  • OLG Saarbrücken, 27.10.2009 - 4 U 96/09

    Verkehrssicherungspflichten des Straßenbaulastträgers bei Ausbesserung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2012 - 4 U 54/11
    Demgegenüber ist es Sache des Verkehrssicherungspflichtigen, alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (st. Rspr. OLG Saarbrücken: Urt. v. 10.1.2012 - 4 U 480/10-145-; DAR 2010, 23; NJW-RR 2010, 602; 97; BGHZ 108, 273, 274 f.; Urt. v. 21.6.1979, III ZR 58/78, VersR 1979, 1055, vgl. Urt. v. 11.12.1984, VI ZR 218/83, NJW 1985, 1076; Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rdnr. E 74; MünchKomm(BGB)/Wagner, 5. Aufl., § 823 Rdnr. 416 ff.; 438 f.; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823 Rdnr. 221; Bamberger/Roth/Spindler, BGB, 2. Aufl., § 823 Rdnr. 314; P/W/W/Schaub, BGB, 7. Aufl., § 823 Rdnr. 137).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 185/09

    Schadensersatz wegen versäumter Beseitigung eines Schlaglochs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2012 - 4 U 54/11
    Demgegenüber ist es Sache des Verkehrssicherungspflichtigen, alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (st. Rspr. OLG Saarbrücken: Urt. v. 10.1.2012 - 4 U 480/10-145-; DAR 2010, 23; NJW-RR 2010, 602; 97; BGHZ 108, 273, 274 f.; Urt. v. 21.6.1979, III ZR 58/78, VersR 1979, 1055, vgl. Urt. v. 11.12.1984, VI ZR 218/83, NJW 1985, 1076; Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rdnr. E 74; MünchKomm(BGB)/Wagner, 5. Aufl., § 823 Rdnr. 416 ff.; 438 f.; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823 Rdnr. 221; Bamberger/Roth/Spindler, BGB, 2. Aufl., § 823 Rdnr. 314; P/W/W/Schaub, BGB, 7. Aufl., § 823 Rdnr. 137).
  • OLG Saarbrücken, 10.01.2012 - 4 U 480/10

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz einer Fußgängerin über eine bis zu 4 cm über die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2012 - 4 U 54/11
    Demgegenüber ist es Sache des Verkehrssicherungspflichtigen, alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (st. Rspr. OLG Saarbrücken: Urt. v. 10.1.2012 - 4 U 480/10-145-; DAR 2010, 23; NJW-RR 2010, 602; 97; BGHZ 108, 273, 274 f.; Urt. v. 21.6.1979, III ZR 58/78, VersR 1979, 1055, vgl. Urt. v. 11.12.1984, VI ZR 218/83, NJW 1985, 1076; Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rdnr. E 74; MünchKomm(BGB)/Wagner, 5. Aufl., § 823 Rdnr. 416 ff.; 438 f.; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823 Rdnr. 221; Bamberger/Roth/Spindler, BGB, 2. Aufl., § 823 Rdnr. 314; P/W/W/Schaub, BGB, 7. Aufl., § 823 Rdnr. 137).
  • OLG Nürnberg, 08.07.2013 - 4 U 414/13

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Warnpflicht bei Installation eines

    Ein elektromechanisch ausfahrender Poller stellt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung eine besondere Gefahrenquelle im Straßenraum dar (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2012, 4 U 54/11, zitiert nach ibr-online; OLG Hamm, Urteil vom 26.05.2009, NZV 2010, 353; OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.08.2004, MDR 2004, 1351; OLG Hamm, Urteil vom 03.07.1998, NJW-RR 1999, 753).
  • LG Hamburg, 15.02.2019 - 320 S 7/18

    Verkehrssicherungspflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Betrieb einer

    Zwar hat die Beklagte grundsätzlich durch das Aufstellen einer absenkbaren Polleranlage eine besondere Gefahrenquelle geschaffen, sodass es ihr obliegt, einen hinreichend sicheren Zustand durch geeignete und objektiv zumutbare Vorkehrungen zu schaffen, um Gefahren tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 15.05.2012 - 4 U 54/11-16; OLG Nürnberg, Urt. v. 08.07.2013 - 4 U 414/13, NZV 2014, 177; LG Amberg, Schlussurt.
  • AG Erkelenz, 02.04.2015 - 15 C 198/14

    Zur Haftung bei Aufprall gegen Gehwegplatten auf Fahrbahn

    b) Die Schadensersatzverpflichtung der Beklagten besteht jedoch nur in einem um 1/3 Mitverantwortlichkeit des Klägers reduzierten Umfang, wobei sich der Kläger das Verschulden der Zeugin als Führerin des Fahrzeugs als einen die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs erhöhenden Umstand in rechtsanaloger Anwendung von § 254 BGB auch gegenüber der Verschuldenshaftung des Beklagten zurechnen lassen muss (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. Mai 2012 - 4 U 54/11 -16, 4 U 54/11 juris; Oetker in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 254 BGB, Rn. 5,14).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.10.2012 - 4 U 54/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32227
OLG Brandenburg, 10.10.2012 - 4 U 54/11 (https://dejure.org/2012,32227)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.10.2012 - 4 U 54/11 (https://dejure.org/2012,32227)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 4 U 54/11 (https://dejure.org/2012,32227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    InsO § 55 Abs. 2
    Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

  • ibr-online

    Keine Abnahme: Kann der Auftragnehmer trotzdem Zahlung verlangen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den vorläufigen Insolvenzverwalter möglich

  • ra-dp.de (Leitsatz)

    Zahlungsanspruch auch ohne Abnahme?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütung trotz fehlender Abnahme fällig! (IBR 2013, 9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 81
  • NZBau 2013, 166
  • NZI 2013, 86
  • BauR 2013, 134
  • BauR 2013, 246
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.10.2012 - 4 U 54/11
    Entscheidend ist, dass das Insolvenzgericht selbst im einzelnen die Rechte festgelegt hat, die dem vorläufigen (schwachen) Insolvenzverwalter eingeräumt werden, und diesem nicht die Verantwortung überlassen hat, im eigenen Ermessen diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die er für nötig und zweckmäßig hält (BGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - IX ZR 195/01 -).
  • BGH, 15.07.2010 - IX ZB 65/10

    Insolvenzverfahren: Beginn der Klagefrist bei im Insolvenzplan vorgesehener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.10.2012 - 4 U 54/11
    Masseverbindlichkeiten sind schließlich nach Ziffer 2.1 des Gestaltenden Teils des mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2010 (IX ZB 65/10) rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans vom 23. Dezember 2009 (Anlage BB 5, 567, 572 d.A.) entgegen der Auffassung der Beklagten nicht von dem Quotenvergleich und den Abtretungsbestimmungen in dem Insolvenzplan erfasst, sondern sind ausdrücklich "ohne Abzug" auszugleichen.
  • BGH, 12.05.2011 - IX ZR 133/10

    Insolvenzverfahren: Erfüllungswirkung von Leistungen eines Drittschuldners an den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.10.2012 - 4 U 54/11
    Mit der Wiedererlangung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis endete zugleich der Insolvenzbeschlag (BGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - IX ZR 133/10 - Rdnr. 10).
  • LG Heidelberg, 23.01.2014 - 3 S 20/13

    VOB-Vertrag: Außerordentliche Kündigung durch den Auftraggeber nach fruchtlosem

    Denn der Werklohnanspruch des Klägers ist im vorliegenden Fall jedenfalls deshalb fällig geworden, weil eine Nacherfüllung mit erfolgreich durchgeführter Ersatzvornahme unmöglich geworden ist und sich der Beklagte aus diesem Grund auf eine fehlende Abnahme nicht berufen kann (OLG Brandenburg NZBau 2013, 166, 167).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.2016 - 22 U 148/15

    Mängelbeseitigung nicht (mehr) möglich: Werklohn ohne Abnahme fällig!

    Zudem sei der vom LG zitierte § 637 Abs. 1 BGB, der an § 635 BGB anknüpfe, nicht einschlägig, sondern der Nacherfüllungsanspruch knüpfe an § 634 Nr. 1 BGB an, der regelmäßig die Abnahme voraussetze (OLG Brandenburg, Urteil vom 10.10.2012, 4 U 54/11), an der es hier fehle.

    Verteidigt sich der Auftraggeber - wie hier die Beklagten in Bezug auf die Drittleistungen der Fa. P. - nur (noch) mit auf Geldzahlung gerichteten Mängelansprüchen, verlangt er nach mittlerweise (und nach seiner Ansicht zu Recht und angeblich erfolgreich) durchgeführter Selbst-/Ersatzvornahme gerade keine Nacherfüllung vom Auftragnehmer mehr (da diese durch Drittleistungen zweifelsfrei unmöglich geworden ist), so dass eine Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung entfällt und - jedenfalls insoweit - ein reines Abrechnungsverhältnis entstanden ist bzw. besteht (vgl. BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03, BGHZ 163, 274; BGH, 20.05.2003 - X ZR 128/01, BauR 2003, 1564; BGH, 10.10.2002 - VII ZR 315/01, BauR 2003, 88; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2007, 5 U 95/06, Nichtannahmebeschluss des BGH VII ZR 39/07, BauR 2010, 480; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.10.2012, 4 U 54/11, BauR -, 246 = IBR-online -, 9 mit Anm. Zanner = 319 ff. GA; OLG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2012, 12 U 234/11, IBR-online 2012, 445 mit Anm. Vogel = 323 ff. GA; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2011, 10 U 116/10, BauR 2011, 1824; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 5.

  • OLG Stuttgart, 19.12.2022 - 13 U 214/21

    Wie wird ein Abrechnungsverhältnis begründet?

    Ein Abrechnungsverhältnis wird begründet, wenn der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch hat und dem Auftraggeber allein auf Geldzahlung gerichtete Ansprüche wegen der unvollständigen oder mangelhaften Fertigstellung des Werks zustehen (hier infolge der zwischenzeitlich unstreitig erfolgten Beseitigung der behaupteten Mängel im Wege der Selbstvornahme; vgl. Kniffka, in: Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Auflage, 4. Teil Rn. 490; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10.10.2012 - 4 U 54/11, BauR 2013, 246, juris Rn. 34).
  • KG, 05.05.2014 - 24 U 125/13

    Drehbuchvertrag - Vergütungsanspruch trotz fehlender Einigung über Einzelpunkte

    Dies setzte vielmehr das Fortbestehen von Nacherfüllungsansprüchen voraus (Palandt/Sprau, 73. Aufl. 2014, Rdnr. 4 zu § 641 BGB; Busche in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, Rdnr. 28 zu § 641 BGB; Voit in BeckOK zum BGB, Stand: 01.02.2013, Rdnr. 6 zu § 641 BGB; OLG Brandenburg, Urteil v. 10.10.2012 - 4 U 54/11, zitiert nach juris, dort Randziffer 34).
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