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   OLG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 U 54/99   

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https://dejure.org/2000,5425
OLG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 U 54/99 (https://dejure.org/2000,5425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.04.2000 - 4 U 54/99 (https://dejure.org/2000,5425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. April 2000 - 4 U 54/99 (https://dejure.org/2000,5425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschulden; Berufsunfähigkeitsrente; Verzugsschaden; Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Verspätete Auszahlung; Sorgfaltspflichten des Versicherers

  • Judicialis

    BGB § 284; ; BGB § 286; ; BB-BUZ § 4; ; BB-BUZ § 5

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 284; BGB § 286; BB-BUZ § 4; BB-BUZ § 5
    Kein Ersatz des Verzugsschadens bei unverschuldeter Leistungsverweigerung aufgrund ärztlicher Berichte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 284 § 286; BB-BUZ § 4 § 5
    Schadensersatzanspruch gegen den Berufsunfähigkeitsversicherer wegen Verweisung auf eine gleichwertige Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 885
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88

    Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 U 54/99
    Unterstellt man, daß die Beklagte den Kläger aufgrund des bestehenden Versicherungsvertrages die Berufsunfähigkeitsrente seit der Antragstellung im Februar 1994 schuldete und eine verzugsbegründende Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit wegen der Ablehnung der Eintrittspflicht durch die Beklagte unter dem 21. Juli 1994 (BA 22) entbehrlich war (vgl. dazu BGH VersR 1990, 153, 154), geriet die Beklagte mit der Leistungsablehnung gleichwohl nicht in Verzug, weil sie an der Leistungsverweigerung kein Verschulden im Sinne des § 285 BGB traf.

    Unverschuldet ist ein solcher Irrtum nur, wenn der Schuldner nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen braucht (BGH VersR 1990, 153, 154; r + s 1991, 37).

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 U 54/99
    b) Danach traf den Kläger die Darlegungs- und Beweislast dafür, auch in diesem Vergleichsberuf bedingungsgemäß, d.h. zu mindestens 50 % (vgl. § 1 Abs. 1 BB-BUZ der Beklagten), berufsunfähig zu sein (BGH VersR 1988, 234; 1989, 579).
  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 202/89

    Rechtsfolgen eines unverschuldeten Rechts- und Tatsachenirrtums des Versicherers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 U 54/99
    Unverschuldet ist ein solcher Irrtum nur, wenn der Schuldner nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen braucht (BGH VersR 1990, 153, 154; r + s 1991, 37).
  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 35/88

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Bemessung des Grades der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 U 54/99
    b) Danach traf den Kläger die Darlegungs- und Beweislast dafür, auch in diesem Vergleichsberuf bedingungsgemäß, d.h. zu mindestens 50 % (vgl. § 1 Abs. 1 BB-BUZ der Beklagten), berufsunfähig zu sein (BGH VersR 1988, 234; 1989, 579).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 14 U 173/03

    Schuldnerverzug: Vertretenmüssen eines fehlerhaften Sachverständigengutachtens

    An die diesbezüglichen Sorgfaltspflichten des Schuldners sind indessen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, VersR 2001, S. 885 ff., 886).

    Eine Versicherung - entsprechendes gilt für den Garantiegeber - mag sich zwar auf übereinstimmende Auskünfte mit dem Sachverhalt bereits befaßt gewesener sachkundiger Personen (also nicht von ihr selbst eingeschalteter Sachverständiger) verlassen dürfen (OLG Düsseldorf, VersR 2001, S. 885 ff.; Staudinger/Löwisch, a.a.O., Rdn. 146 zu § 286).

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