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   OLG Saarbrücken, 10.03.1998 - 4 U 548/97 - 151   

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https://dejure.org/1998,6949
OLG Saarbrücken, 10.03.1998 - 4 U 548/97 - 151 (https://dejure.org/1998,6949)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.03.1998 - 4 U 548/97 - 151 (https://dejure.org/1998,6949)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. März 1998 - 4 U 548/97 - 151 (https://dejure.org/1998,6949)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1273
  • MDR 1998, 1162
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2004 - 16 U 14/02
    Dass mit Erklärungen dieser Art eine "Unfallfreiheit im Übrigen" zugesichert werden kann, ist anerkannt (vgl. OLG Oldenburg v. 23.04.1987 - 8 U 206/86, NJW-RR 1987, 1269;; OLG Bamberg v. 02.03.1994 - 8 U 91/93, NJW-RR 1994, 1333; OLG Saarbrücken v. 10.03.1998 - 4 U 548/97-151, NJW-RR 1998, 1273, 1274; OLG Köln v. 01.06.2001 - 21 U 160/01, MDR 2001, 1407).

    Ausschlaggebend hierfür ist die Erwägung, dass regelmäßig der Käufer eines Gebrauchtwagens, wie jeder gewerbsmäßige Gebrauchtwagenhändler weiß, der Frage eines Vorunfalls und gegebenenfalls dessen Schwere eine besondere Bedeutung zumisst und dass er im Regelfall nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (§ 242 BGB) redlicherweise annehmen und darauf vertrauen darf, dass der sachkundige Verkäufer mit der Beschreibung der Schäden zugleich zusichern will, dass der Pkw keine weiteren wesentlichen Schäden hatte (vgl. OLG Bamberg v. 02.03.1994 - 8 U 91/93, NJW-RR 1994, 1333; OLG Saarbrücken v. 10.03.1998 -4 U 548/97-151, NJW-RR 1998, 1273).

  • OLG Köln, 22.03.1999 - 8 U 70/98

    Erklärung des Verkäufers zu Vorschäden eines gebrauchten Kfz

    Soweit die obergerichtliche Rechtsprechung aus der Angabe eines bestimmten Unfallschadens trotz vereinbarten Gewährleistungsausschlusses die konkludente Zusicherung des Fehlens weiterer, wesentlicher Unfallschäden herleitet (vgl. OLG Saarbrücken OLG-Report 1998, 307, 308 = NJW-RR 1998, 1273, 1274; OLG Bamberg NJW-RR 1994, 1333), wird der Zusammenhang zwischen dem mitgeteilten Unfallschaden einerseits und dem Gewährleistungsausschluss andererseits nicht hinreichend gewürdigt: Die - auch vom Kläger angeführte - Entscheidung des OLG Saarbrücken (a.a.O.) begründet diese Auslegung allein mit der Bedeutung der Unfallfreiheit für den Käufer eines Gebrauchtwagens, derentwegen der Käufer, dem ein Unfallschaden vom Verkäufer beschrieben wird, nach Treu und Glauben davon ausgehen könne, der Verkäufer wolle ihm zugleich das Fehlen weiterer wesentlicher Schäden zusichern.
  • LG Saarbrücken, 20.12.2000 - 16 O 239/00

    Haftung des Gebrauchwagenverkäufers wegen Eigenschaftszusicherung; keine

    Zwar soll die in dem Kaufvertrag über einen gebrauchten PKW aufgenommene Darstellung eines bestimmten und näher beschriebenen Unfallschadens zugleich die Zusicherung, dass das Fahrzeug keine weiteren wesentlichen Unfallschäden aufweist, beinhalten (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1998, 1273; OLG Oldenburg, NJW-RR 1987, 1269; OLG Bamberg, NJW-RR 1994, 1333).
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