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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.07.2004 - 4 U 55/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8021
OLG Celle, 15.07.2004 - 4 U 55/04 (https://dejure.org/2004,8021)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.07.2004 - 4 U 55/04 (https://dejure.org/2004,8021)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 4 U 55/04 (https://dejure.org/2004,8021)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 862 Abs. 1 S. 1 BGB; § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB; § 1090 BGB
    Anspruch auf Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und Entfernung von Betonfundamenten bei Verlust des Zwecks eines Überlandverbindung; Besietigungsanspruch wegen einer funktionslos gewordenen Leitung auf einem Grundstück; Anspruch auf Beseitigung einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und Entfernung von Betonfundamenten bei Verlust des Zwecks eines Überlandverbindung; Besietigungsanspruch wegen einer funktionslos gewordenen Leitung auf einem Grundstück; Anspruch auf Beseitigung einer ...

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; BGB § 1090

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grunddienstbarkeit - Beseitigungsanspruch bei funktionslos gewordener Stromleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kein Entfernen von Fundamenten um jeden Preis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 39
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.2003 - V ZR 175/02

    Entfernung von Fernwärmeleitungen nach Beendigung des Versorgungsvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2004 - 4 U 55/04
    Der Grundeigentümer kann grundsätzlich die Entfernung der funktionslos gewordenen Leitung nebst allen Bestandteilen, also auch der Fundamente der Leitungsmasten, von demjenigen verlangen, der die Anlage hält und durch dessen maßgebenden Willen der sein Eigentum beeinträchtigende Zustand aufrecht erhalten wird (Anschluss an BGH NJW-RR 2003, 953 = NZM 2003, 772).

    So hat der Bundesgerichtshof etwa mit Urteil vom 24. Januar 2003 (NZM 2003, 772 = NJW-RR 2003, 953) entschieden, dass der Eigentümer eines Grundstücks die Entfernung einer funktionslos gewordenen Fernwärmeleitung von demjenigen verlangen kann, der die Anlage hält und durch dessen maßgebenden Willen der das Eigentum beeinträchtigende Zustand aufrechterhalten wird.

  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 139/08

    Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit wegen Wegfalls der

    Demgemäß erlischt das dingliche Recht, wenn das mit der Dienstbarkeitsbestellung verfolgte Interesse endgültig entfallen ist (vgl. Senat, BGHZ 41, 209, 213 f. ; Urt. v. 7. Dezember 1984, V ZR 189/83, NJW 1985, 1025; BGH NJW 1984, 924; OLG Celle, NZM 2005, 39, 40 ; ferner Senat , Urt. v. 24. Februar 1984, V ZR 177/82, NJW 1984, 2157, 2158; Urt. v. 18. Juli 2008, V ZR 171/07, NJW 2008, 3123, 3124; BGH VIZ 1999, 225, 226 f.).
  • OLG Celle, 02.02.2005 - 4 U 237/04

    Anspruch auf Entfernung von auf einem Grundstück eingedrungenen Überwuchses;

    Das von der Beklagten zitierte Urteil des Senats vom 11. Juni 2004 (4 U 55/04) spricht im Gegenteil gerade für diese Auffassung, weil in jenem Fall gerade keine messbare Ertragseinbuße für die betroffenen landwirtschaftlich genutzten Flächen durch die in einer Tiefe von 1, 40 m noch vorhandenen Fundamentreste von Leitungsträgern vorgetragen worden war und weil nur ein völlig unbedeutender Teil des landwirtschaftlich genutzten Grundstücks betroffen war.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 4 U 55/04 - 10   

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https://dejure.org/2004,7674
OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 4 U 55/04 - 10 (https://dejure.org/2004,7674)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31.08.2004 - 4 U 55/04 - 10 (https://dejure.org/2004,7674)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31. August 2004 - 4 U 55/04 - 10 (https://dejure.org/2004,7674)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundstückskaufvertrag: Rücktritt wegen Nichtleistung von Wohngeld

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Löschung einer Auflassungsvormerkung und Herausgabe einer Eigentumswohnung; Verzug mit Hauptleistungsverpflichtung vor Rücktrittserklärung; Fehlen einer ausdrücklichen Tilgungsbestimmung; Bindung des Berufungsgerichts an das Auslegungsergebnis des ...

  • Judicialis

    BGB § 284 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 326; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 346 Satz 1; ; BGB § 366; ; BGB § 366 Abs. 2; ; BGB § 367; ; BGB § 367 Abs. 1; ; BGB § 454; ; BGB § 886; ; ZPO § 529; ; ZPO § 513

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zum Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag wegen Nichtleistung von Wohngeld

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Nichtleistung von Wohngeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.09.1971 - VII ZR 20/70

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung der Pflicht des Bestellers zum Abruf einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 4 U 55/04
    aa) Im Ausgangspunkt besteht Einigkeit, dass der Gläubiger nur dann gem. § 326 Abs. 1 BGB a.F. zurücktreten kann, wenn sich der Schuldner mit einer im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptleistungspflicht in Verzug befindet (st. Rspr. RG, vgl. nur RGZ 53, 161, 164; 57, 105, 110; BGH, Urt. v. 30.9.1971 - VII ZR 20/70, NJW 1972, 99; Urt. v. 24.9.1991 - X ZR 85/90, WM 1992, 34, 36; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 326 Rdn. 7; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Auf. § 320 Rdn. 12; Erman/R. Battes, BGB, 10. Aufl., § 326 Rdn. 10; MünchKomm(BGB)/Emmerich, 3. Aufl., § 326 Rdn. 28).

    Es kommt mithin darauf an, ob die verzugsauslösende vertragliche Pflicht für die Vertragsparteien von wesentlicher Bedeutung ist (RGZ 101, 431; BGH, NJW 1972, 99).

  • BGH, 31.10.1969 - V ZR 147/66

    Klage auf Räumung und Herausgabe einer Eigentumswohnung sowie Einwilligung in die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 4 U 55/04
    So entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bei einem Vertrag über die Bestellung von Wohnungseigentum ebenso wie bei einem Vertrag über ein Eigenheim die Hauptleistungspflicht nicht nur im Erwerbspreis, sondern auch in den laufenden Zahlungen bestehen kann, die der Erwerber in der Zeit zwischen dem Abschluss des schuldrechtlichen Vertrags und dem dinglichen Eigentumserwerb zu erbringen hat (BGHZ 59, 104, 105; BGH, Urt. vom 31. Oktober 1969 - V ZR 147/66 S. 7).
  • BGH, 30.06.1972 - V ZR 118/70

    Rücktritt vom Verkauf eines noch nicht eingetragenen Wohnungseigentums

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 4 U 55/04
    So entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bei einem Vertrag über die Bestellung von Wohnungseigentum ebenso wie bei einem Vertrag über ein Eigenheim die Hauptleistungspflicht nicht nur im Erwerbspreis, sondern auch in den laufenden Zahlungen bestehen kann, die der Erwerber in der Zeit zwischen dem Abschluss des schuldrechtlichen Vertrags und dem dinglichen Eigentumserwerb zu erbringen hat (BGHZ 59, 104, 105; BGH, Urt. vom 31. Oktober 1969 - V ZR 147/66 S. 7).
  • BGH, 24.09.1991 - X ZR 85/90

    Schadensersatz - Schadensersatzanspruch - Hauptpflicht - Verzug -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 4 U 55/04
    aa) Im Ausgangspunkt besteht Einigkeit, dass der Gläubiger nur dann gem. § 326 Abs. 1 BGB a.F. zurücktreten kann, wenn sich der Schuldner mit einer im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptleistungspflicht in Verzug befindet (st. Rspr. RG, vgl. nur RGZ 53, 161, 164; 57, 105, 110; BGH, Urt. v. 30.9.1971 - VII ZR 20/70, NJW 1972, 99; Urt. v. 24.9.1991 - X ZR 85/90, WM 1992, 34, 36; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 326 Rdn. 7; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Auf. § 320 Rdn. 12; Erman/R. Battes, BGB, 10. Aufl., § 326 Rdn. 10; MünchKomm(BGB)/Emmerich, 3. Aufl., § 326 Rdn. 28).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZR 308/95

    Auslegung einer mietvertraglichen Klausel über den Mietbeginn

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 4 U 55/04
    So wird die Auffassung vertreten, dass die Auslegung von Individualverträgen Tatfrage sei (so st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. nur Urt. v. 26.11.1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801; Urt. v. 14.10.1994 - V ZR 196/93 - NJW 1995, 45, 46), weshalb die berufungsrechtliche Überprüfung dem Beurteilungsmaßstab der §§ 529, 513 ZPO unterliege.
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 4 U 55/04
    Demgegenüber soll das Berufungsgericht nach der Gegenmeinung auch nach der Reform des Rechtsmittelrechts dazu berufen sein, die Auslegung des erstinstanzlichen Gerichts in einem umfassenden Umfang darauf zu überprüfen, ob das Auslegungsergebnis inhaltlich überzeuge und sachgerecht erscheine (BGH, Urt. v. 14.7.2004 - VIII ZR 164/03).
  • OLG München, 30.04.2003 - 21 U 4591/02

    Beschränkte Nachprüfung der Vertragsauslegung durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 4 U 55/04
    Demnach sei das Berufungsgericht an das Auslegungsergebnis des erstinstanzlichen Gerichts gebunden, sofern das erstinstanzliche Gericht keine für die Auslegung wesentlichen Umstände übergangen habe, das Auslegungsergebnis anerkannten Rechtsgrundsätzen (vor allem §§ 133, 157 BGB) entspreche und nicht denkgesetzwidrig erscheine (OLG München, MDR 2004, 112; OLGR Celle 2002, 238; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., § 511 Rdn. 2; Rimmelspacher, NJW 2002, 1897, 1899).
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 196/93

    Auslegung von Angaben des Verkäufers eines Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 4 U 55/04
    So wird die Auffassung vertreten, dass die Auslegung von Individualverträgen Tatfrage sei (so st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. nur Urt. v. 26.11.1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801; Urt. v. 14.10.1994 - V ZR 196/93 - NJW 1995, 45, 46), weshalb die berufungsrechtliche Überprüfung dem Beurteilungsmaßstab der §§ 529, 513 ZPO unterliege.
  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 4 U 55/04
    Abschließend ist anzumerken, dass auch das Verhalten der Parteien nach Abschluss des Vertrages, welches nach anerkannten Auslegungsregeln indizielle Bedeutung für den bei Vornahme des Rechtsgeschäfts vorhandenen rechtsgeschäftlichen Willen besitzen kann (BGH, Urt. v. 16.10.1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259; 801; Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 133 Rdn. 18), die Auslegung des Landgerichts stützt: Aus dem Text der Mahnschreiben (Schreiben vom 9.3., 29.6., 5.8. und 11.9.2002) wird deutlich, dass selbst die Kläger der Wohngeldzahlung keine überragende Bedeutung beigemessen haben: In keinem dieser Schreiben wird die ausstehende Wohngeldzahlung erwähnt.
  • RG, 23.02.1904 - II 298/03

    1. Kann eine Klage gleichzeitig darauf gegründet werden, daß der geforderte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 4 U 55/04
    aa) Im Ausgangspunkt besteht Einigkeit, dass der Gläubiger nur dann gem. § 326 Abs. 1 BGB a.F. zurücktreten kann, wenn sich der Schuldner mit einer im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptleistungspflicht in Verzug befindet (st. Rspr. RG, vgl. nur RGZ 53, 161, 164; 57, 105, 110; BGH, Urt. v. 30.9.1971 - VII ZR 20/70, NJW 1972, 99; Urt. v. 24.9.1991 - X ZR 85/90, WM 1992, 34, 36; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 326 Rdn. 7; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Auf. § 320 Rdn. 12; Erman/R. Battes, BGB, 10. Aufl., § 326 Rdn. 10; MünchKomm(BGB)/Emmerich, 3. Aufl., § 326 Rdn. 28).
  • RG, 09.12.1902 - II 265/02

    Abnahmeverzug. B.G.B. § 326.

  • FG Nürnberg, 11.03.2010 - 4 K 915/08

    Kein Rücktrittsrecht bei Nichtzahlung der Grunderwerbsteuer - Wiedererlangung der

    Die Pflicht des Erwerbers zur Zahlung der Grunderwerbsteuer resultiere aus der Verwirklichung des Steuertatbestandes und berechtige allein die öffentliche Hand zur Erhebung der Steuer (OLG Saarland, Urteil vom 31.08.2004 4 U 55/04 - 10).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.08.2005 - 4 U 55/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,55923
OLG Hamburg, 30.08.2005 - 4 U 55/04 (https://dejure.org/2005,55923)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.08.2005 - 4 U 55/04 (https://dejure.org/2005,55923)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. August 2005 - 4 U 55/04 (https://dejure.org/2005,55923)
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