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   OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 552/06   

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https://dejure.org/2008,10269
OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 552/06 (https://dejure.org/2008,10269)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.01.2008 - 4 U 552/06 (https://dejure.org/2008,10269)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 4 U 552/06 (https://dejure.org/2008,10269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 839 BGB, Art. 34 GG iVm § 49 ThürVwVfG
    Amtspflichtwidrige Teilrücknahme einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen amtspflichtwidriger Einschränkung einer zunächst unbeschränkt erteilten wasserrechtlichen Genehmigung; Pflicht einer Behörde zu rechtmäßigem Verwaltungshandeln

  • Judicialis

    BGB § 839; ; GG Art. 34; ; ThürVwVfG § 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtspflichtwidrige Teilrücknahme einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1984 - 4 A 2306/81

    Einverständnis; Empfänger; Rücknahme eines Verwaltungsakts; Rückforderung;

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 552/06
    In einem solchen Fall gebietet es gerade der Gleichbehandlungsgrundsatz, Ausnahmeumstände zu berücksichtigen (OVG Nordrhein-Westfalen DÖV 1985, 204, 205 (zu einer Verwaltungsvorschrift); vgl. ferner BVerwG DÖV 1979, 793; DÖV 1985, 682).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92

    Befreiungsmöglichkeit - Naturschutz - Sonderfall

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 552/06
    Eine "nicht beabsichtigten Härte" kann daher vorbehaltlich weiterer Voraussetzungen nur dann angenommen werden, wenn die Anwendung der Rechtsvorschrift im Einzelfall zu einem Ergebnis führen würde, das dem Normzweck, das heißt, der mit der Norm für den Regelfall verfolgten materiellen Zielrichtung, nicht mehr entspricht und deshalb normativ so nicht beabsichtigt war (vgl. BVerwG NVwZ 1993, 583 f.; BVerwG Bay VBl. 1998, 440; OVG Münster NVwZ-RR 2000, 210 f.; OVG Münster NVwZ 2001, 1179, 1180).
  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 552/06
    Dort ist jedenfalls der Antragsteller, der Grundstückseigentümer ist, in den Schutzbereich der Amtspflicht zur ordnungsgemäßen Bescheidung einbezogen (BGH NJW 1994, 130; NJW 1994, 1647, 1649).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1999 - 10 A 1699/99

    Verbot der Wiedererrichtung eines Gebäudes im Naturschutzgebiet

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 552/06
    Eine "nicht beabsichtigten Härte" kann daher vorbehaltlich weiterer Voraussetzungen nur dann angenommen werden, wenn die Anwendung der Rechtsvorschrift im Einzelfall zu einem Ergebnis führen würde, das dem Normzweck, das heißt, der mit der Norm für den Regelfall verfolgten materiellen Zielrichtung, nicht mehr entspricht und deshalb normativ so nicht beabsichtigt war (vgl. BVerwG NVwZ 1993, 583 f.; BVerwG Bay VBl. 1998, 440; OVG Münster NVwZ-RR 2000, 210 f.; OVG Münster NVwZ 2001, 1179, 1180).
  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 552/06
    Der Amtsträger muss die Rechtslage - nach einem objektiven Maßstab -sorgfältig und gewissenhaft prüfen und sich danach auf Grund vernünftiger Überlegungen eine Rechtsmeinung bilden (BGH NJW 2003, 3693, 3696).
  • BGH, 23.09.1993 - III ZR 139/92

    Drittschützende Amtspflicht gegenüber Erwerber bei Erteilung eines

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 552/06
    Dort ist jedenfalls der Antragsteller, der Grundstückseigentümer ist, in den Schutzbereich der Amtspflicht zur ordnungsgemäßen Bescheidung einbezogen (BGH NJW 1994, 130; NJW 1994, 1647, 1649).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2001 - 8 A 2049/99
    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 552/06
    Eine "nicht beabsichtigten Härte" kann daher vorbehaltlich weiterer Voraussetzungen nur dann angenommen werden, wenn die Anwendung der Rechtsvorschrift im Einzelfall zu einem Ergebnis führen würde, das dem Normzweck, das heißt, der mit der Norm für den Regelfall verfolgten materiellen Zielrichtung, nicht mehr entspricht und deshalb normativ so nicht beabsichtigt war (vgl. BVerwG NVwZ 1993, 583 f.; BVerwG Bay VBl. 1998, 440; OVG Münster NVwZ-RR 2000, 210 f.; OVG Münster NVwZ 2001, 1179, 1180).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2014 - 7 A 1844/12

    Bauamt durfte Schließung der Abfallschächte eines Hochhauses anordnen

    vgl. etwa zu einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung: Thüringer OLG, Urteil vom 30. Januar 2008 - 4 U 552/06 -, juris.
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