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   OLG Schleswig, 13.01.2012 - 4 U 57/11   

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OLG Schleswig, 13.01.2012 - 4 U 57/11 (https://dejure.org/2012,13008)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.01.2012 - 4 U 57/11 (https://dejure.org/2012,13008)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - 4 U 57/11 (https://dejure.org/2012,13008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines GmbH-Gesellschafters auf Mietzahlung in der Insolvenz der Gesellschaft

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ansprüche eines Gesellschafters aus Nutzungsüberlassung keine nachrangigen Insolvenzforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 39; InsO § 55; InsO § 135; InsO § 143
    Ansprüche des GmbH-Gesellschafters auf Mietzahlung in der Insolvenz der Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2738
  • ZIP 2011, 968
  • ZIP 2012, 885
  • NZI 2012, 622
  • NZG 2012, 751
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88

    Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2012 - 4 U 57/11
    Die Nutzungsüberlassung eines Gewerbegrundstücks gegen Mietzahlung stehe wirtschaftlich betrachtet der Gewährung eines Darlehns an die Gesellschaft gleich, was vor Inkrafttreten des MoMiG anerkannt gewesen sei (vgl. BGHZ 109, 55 ff.).

    Nach der Rechtslage zu den "eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen" ("Novellenregeln" der §§ 32 a Abs. 3 , b GmbHG a.F., §§ 129 a 172 a HGB a.F., §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO a.F., § 6 AnfG a.F. und die Rechtsprechungsregeln zu den §§ 30, 31 GmbHG analog, BGH NJW 1984, 1891) vor dem Inkrafttreten des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008, BGBl. I, S. 2026) am 01. November 2008 konnte eine Nutzungsüberlassung wie ein Gesellschafterdarlehen behandelt werden: Wenn die Nutzungsüberlassung als "eigenkapitalersetzend" anzusehen war, war der Nutzungsgegenstand nach Eintritt der "Krise" für die vertraglich vereinbarte Zeit bzw. eine angemessene Nutzungsdauer kostenfrei zur Verfügung zu stellen (BGHZ 127, 1, BGHZ 127, 17); hiernach an den Gesellschafter geleistete Zahlungen waren analog § 31 GmbHG bzw. nach § 135 InsO an die Masse zu zahlen (vgl. BGHZ 109, 55 ff "Lagergrundstück I").

  • LG Kiel, 25.03.2011 - 17 O 229/10

    Insolvenzrecht: Ansprüche eines GmbH-Gesellschafters aus Nutzungsüberlassung als

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2012 - 4 U 57/11
    Das Landgericht hat seine klagabweisende Entscheidung (veröffentlicht u.a. in ZIP 2011, 968 f), auf die wegen der Einzelheiten der Begründung Bezug genommen wird, im Wesentlichen wie folgt begründet:.

    unter Abänderung des am 25.03.2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Kiel (Az. 17 O 229/10) wird.

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 14/84

    Fortgeltung der Regeln zu Eigenkapitalersatz nach Einführung der §§ 32a, 32b

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2012 - 4 U 57/11
    Nach der Rechtslage zu den "eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen" ("Novellenregeln" der §§ 32 a Abs. 3 , b GmbHG a.F., §§ 129 a 172 a HGB a.F., §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO a.F., § 6 AnfG a.F. und die Rechtsprechungsregeln zu den §§ 30, 31 GmbHG analog, BGH NJW 1984, 1891) vor dem Inkrafttreten des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008, BGBl. I, S. 2026) am 01. November 2008 konnte eine Nutzungsüberlassung wie ein Gesellschafterdarlehen behandelt werden: Wenn die Nutzungsüberlassung als "eigenkapitalersetzend" anzusehen war, war der Nutzungsgegenstand nach Eintritt der "Krise" für die vertraglich vereinbarte Zeit bzw. eine angemessene Nutzungsdauer kostenfrei zur Verfügung zu stellen (BGHZ 127, 1, BGHZ 127, 17); hiernach an den Gesellschafter geleistete Zahlungen waren analog § 31 GmbHG bzw. nach § 135 InsO an die Masse zu zahlen (vgl. BGHZ 109, 55 ff "Lagergrundstück I").
  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 146/92

    Dauer einer eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung; Rechte des

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2012 - 4 U 57/11
    Nach der Rechtslage zu den "eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen" ("Novellenregeln" der §§ 32 a Abs. 3 , b GmbHG a.F., §§ 129 a 172 a HGB a.F., §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO a.F., § 6 AnfG a.F. und die Rechtsprechungsregeln zu den §§ 30, 31 GmbHG analog, BGH NJW 1984, 1891) vor dem Inkrafttreten des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008, BGBl. I, S. 2026) am 01. November 2008 konnte eine Nutzungsüberlassung wie ein Gesellschafterdarlehen behandelt werden: Wenn die Nutzungsüberlassung als "eigenkapitalersetzend" anzusehen war, war der Nutzungsgegenstand nach Eintritt der "Krise" für die vertraglich vereinbarte Zeit bzw. eine angemessene Nutzungsdauer kostenfrei zur Verfügung zu stellen (BGHZ 127, 1, BGHZ 127, 17); hiernach an den Gesellschafter geleistete Zahlungen waren analog § 31 GmbHG bzw. nach § 135 InsO an die Masse zu zahlen (vgl. BGHZ 109, 55 ff "Lagergrundstück I").
  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 162/92

    Rechte des Konkursverwalters bei eigenkapitalersetzender Nutzungsüberlassung

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2012 - 4 U 57/11
    Nach der Rechtslage zu den "eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen" ("Novellenregeln" der §§ 32 a Abs. 3 , b GmbHG a.F., §§ 129 a 172 a HGB a.F., §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO a.F., § 6 AnfG a.F. und die Rechtsprechungsregeln zu den §§ 30, 31 GmbHG analog, BGH NJW 1984, 1891) vor dem Inkrafttreten des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008, BGBl. I, S. 2026) am 01. November 2008 konnte eine Nutzungsüberlassung wie ein Gesellschafterdarlehen behandelt werden: Wenn die Nutzungsüberlassung als "eigenkapitalersetzend" anzusehen war, war der Nutzungsgegenstand nach Eintritt der "Krise" für die vertraglich vereinbarte Zeit bzw. eine angemessene Nutzungsdauer kostenfrei zur Verfügung zu stellen (BGHZ 127, 1, BGHZ 127, 17); hiernach an den Gesellschafter geleistete Zahlungen waren analog § 31 GmbHG bzw. nach § 135 InsO an die Masse zu zahlen (vgl. BGHZ 109, 55 ff "Lagergrundstück I").
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 132/07

    Ansprüche auf Kosten und Zinsen in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2012 - 4 U 57/11
    Grundsätzlich berührt der Nachrang einer Forderung nach § 39 InsO nicht das die Forderung sichernde Absonderungsrecht nach den §§ 49 ff InsO (BGH NJW 2008, 3064 ).
  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 213/07

    Umqualifizierung eines Gesellschafterdarlehens in der Krise in funktionales

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.01.2012 - 4 U 57/11
    Allerdings ist der Vorrang des Absonderungsrechtes bei einem nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO nachrangigen Gesellschafterdarlehen von der Rechtsprechung verneint worden (zum alten Recht: BGH NJW 2009, 997 f: "... Steht wie hier außerdem fest, dass der - in der Insolvenz der Gesellschaft vom Gesetz mit seiner eigenkapitalersatzrechtlich verstrickten Darlehensforderung zurückgestufte - Gesellschafter, dem die Gesellschaft für dieses Darlehen eine Sicherheit eingeräumt hat, wegen der Höhe der Gläubigerforderungen seine Rückzahlungsforderung dauerhaft nicht mehr durchsetzen und keinerlei Zahlung erwarten kann, ist er auf Verlangen der Gesellschaft verpflichtet, die Sicherheit freizugeben..."; siehe hierzu: Bloß/Zugelder, Auswirkungen des insolvenzrechtlichen Nachrangs auf Sicherheiten, NZG 2011, 332 f.).
  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 279/13

    Insolvenz einer GmbH & Co. KG: Anspruch des Insolvenzverwalters auf

    Ist eine Nutzungsüberlassung durch den Gesellschafter nach dem heutigen Verständnis einer Darlehensgewährung nicht wirtschaftlich vergleichbar, kann die Tilgung von Nutzungsentgelten nicht als Darlehensrückzahlung, sondern nur im Falle einer vorherigen Stundung oder eines Stehenlassens als Befriedigung einer darlehensgleichen Forderung gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO der Anfechtung unterworfen werden (OLG Schleswig, NJW 2012, 2738, 2739 f; Schmidt, aaO S. 557 f; ders., InsO, aaO § 135 Rn. 19; ders., DB 2008, 1727 f; Preuß in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2013, § 135 Rn. 16; Schröder, Die Reform des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG, 2012, Rn. 220; Scholz/Bitter, GmbHG, 11. Aufl., Anh. § 64 Rn. 351; ders., ZIP 2010, 10; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 20. Aufl., Anh. § 30 Rn. 90; Dahl/Schmitz, NZG 2009, 325, 328).
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12

    Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters

    Die zunächst unterbliebene Durchsetzung fälliger Forderungen ist jedoch nach wie vor als Rechtshandlung einzuordnen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich iSv. § 39 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 2 InsO entspricht (vgl. etwa Schleswig-Holsteinisches OLG 29. Mai 2013 - 9 U 15/13 - zu I der Gründe; 13. Januar 2012 - 4 U 57/11 - zu II 1 der Gründe) .
  • OLG Hamm, 21.11.2013 - 18 U 145/12

    Anfechtbarkeit von Mietzahlungen des Insolvenzschuldners

    Auf Mietzinsansprüche, die einer aus den Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin bestehenden Gesellschaft gegen die Insovenzschuldnerin gem. § 108 Abs. 1 S. 1 InsO zustehen, findet § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO keine Anwendung (insoweit wie Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. vom 13.01.2012, Az. 4 U 57/11).

    Mietzinsansprüche der Klägerin für die Zeit nach Insolvenzeröffnung stellen jedoch keine Insolvenzforderungen dar (so auch OLG Schleswig, ZIP 2012, S. 885; Haas, NZI 2012, S. 601).

  • OLG Hamm, 20.06.2013 - 2 Ws 80/13

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein Aufhebungsgrund eines dinglichen Arrestes

    Jedoch wird der Nachrang des § 39 InsO - mit Ausnahme der hier nicht interessierenden in § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO genannten Forderungen - bei Bestehen von Pfandrechten durch die Vorschriften über das Recht zur abgesonderten Befriedigung gemäß §§ 49 ff. InsO verdrängt (BGH, Beschluss vom 17.07.2008, IX ZR 132/07, juris, Rn. 15; OLG Nürnberg, a.a.O., Rn. 100; SchlHOLG, Beschluss vom 13.01.2012, 4 U 57/11, Rn. 45; KG, a.a.O., Rn. 4; Ganter, in: MüKo-InsO, 2. Aufl., vor §§ 49 bis 52, Rn. 59, § 52, Rn. 43).
  • LG Freiburg, 07.01.2014 - 12 O 133/13

    Insolvenzanfechtung: Mietzahlung der Gesellschaft an Gesellschafter

    Diesen Überlegungen kann sich die Kammer im Ergebnis nicht anschließen (wie hier OLG Schleswig NJW 2012, 2738; MünchKomm/Ehricke InsO 3.A. § 39 Rdnr. 47; Kummer/Schäfer/Wagner, Insolvenzanfechtung H 53 jeweils m.w.N).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 57/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2395
OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 57/11 (https://dejure.org/2011,2395)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2011 - 4 U 57/11 (https://dejure.org/2011,2395)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 4 U 57/11 (https://dejure.org/2011,2395)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Erbbaurechtsvertrag im Falle eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts gem. § 138 Abs. 1 BGB; Anforderungen an das Vorliegen eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung; Rechtswidrige Überhöhung des ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 Abs. 2
    Rechtswidrige Überhöhung des Erbbauzinses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 57/11
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen Teils bewusst ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (BGH, Urteil vom 19.1.2001, V ZR 437/99, Rz. 11).

    Weiter kämen besondere Motive oder Affektionsinteressen in Betracht (dazu BGH, Urteil vom 19.01.2001, V ZR 437/99, Rz. 18).

  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 132/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer salvatorischen Erhaltungsklausel bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 57/11
    Bedenken gegen die Wirksamkeit der vertragsimmanenten Erhaltungs- und Ersetzungsklausel bestehen nicht (dazu auch BGH, Urteil vom 6.4.2005, XII ZR 132/03, Rz. 38; BGH, Urteil vom 15.3.2010, II ZR 84/09, Rz. 8).
  • BGH, 15.03.2010 - II ZR 84/09

    Salvatorische Erhaltungsklausel: Umkehrung der gesetzlichen Vermutung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 57/11
    Bedenken gegen die Wirksamkeit der vertragsimmanenten Erhaltungs- und Ersetzungsklausel bestehen nicht (dazu auch BGH, Urteil vom 6.4.2005, XII ZR 132/03, Rz. 38; BGH, Urteil vom 15.3.2010, II ZR 84/09, Rz. 8).
  • BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75

    Keine Umdeutung eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 57/11
    Eine Aufrechterhaltung mit angemessener Gegenleistung ist grundsätzlich nicht möglich (BGH, Urteil vom 12.7.1965, II ZR 118/63, Rz. 22; BGH, Urteil vom 21.3.1977, II ZR 96/75, Rz. 12/13).
  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 280/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 57/11
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt auch die Aufrechterhaltung eines wegen Wuchers nach § 138 Abs. 2 BGB nichtigen Rechtsgeschäfts durch Herabsetzung der überhöhten Leistung grundsätzlich nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 30.5.1958, V ZR 280/56, Rz. 14, mit der - vom Landgericht verkannten - Folge, dass der von Anfang an nichtige Erbbaurechtsbestellungsvertrag gemäß den Grundsätzen der "Saldotheorie" - BGH, Urteil vom 11.11.1994, V ZR 116/93, Rz. 13 - abzuwickeln gewesen wäre).
  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 116/93

    Rückabwicklung eines wegen Falschbeurkundung des Kaufpreises unwirksamen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 57/11
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt auch die Aufrechterhaltung eines wegen Wuchers nach § 138 Abs. 2 BGB nichtigen Rechtsgeschäfts durch Herabsetzung der überhöhten Leistung grundsätzlich nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 30.5.1958, V ZR 280/56, Rz. 14, mit der - vom Landgericht verkannten - Folge, dass der von Anfang an nichtige Erbbaurechtsbestellungsvertrag gemäß den Grundsätzen der "Saldotheorie" - BGH, Urteil vom 11.11.1994, V ZR 116/93, Rz. 13 - abzuwickeln gewesen wäre).
  • BGH, 12.07.1965 - II ZR 118/63

    Sittenwidrigkeit der Übertragung von Gesellschafterrechten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 57/11
    Eine Aufrechterhaltung mit angemessener Gegenleistung ist grundsätzlich nicht möglich (BGH, Urteil vom 12.7.1965, II ZR 118/63, Rz. 22; BGH, Urteil vom 21.3.1977, II ZR 96/75, Rz. 12/13).
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 40/79

    Wirksamkeit eines Verleihvertrages bezüglich eines pornographischen Films -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 57/11
    Zwar ist der Grundsatz von Treu und Glauben auch im Rahmen nichtiger Rechtsgeschäfte zu beachten; die Berufung auf die Nichtigkeit nach § 138 BGB kann sich ausnahmsweise als unzulässige Rechtsausübung darstellen (BGH, Urteil vom 23.1.1981, I ZR 40/79, Rz. 24).
  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96

    Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 57/11
    Hierbei ist weder das Bewusstsein der Sittenwidrigkeit noch eine Schädigungsabsicht erforderlich, es genügt vielmehr, wenn der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen die Sittenwidrigkeit folgt; dem steht es gleich, wenn sich jemand bewusst oder grob fahrlässig der Kenntnis erheblicher Tatsachen verschließt (BGH, Urteil vom 10.10.1997, V ZR 74/96, Rz. 12).
  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 57/11
    Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob - hiervon ist bei Grundstücksgeschäften regelmäßig dann auszugehen, wenn der Wert der Leistung "knapp doppelt so hoch" ist wie der Wert der Gegenleistung -, lässt dies in der Regel den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu (BGH, Urteil vom 5.10.2001, V ZR 237/00, Rz. 14).
  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung

  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 1/06

    Wirksamkeit eines Vertrages bei besonders grobem Missverhältnis zwischen Leistung

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