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   OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09 - 166   

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OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09 - 166 (https://dejure.org/2010,4655)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.07.2010 - 4 U 585/09 - 166 (https://dejure.org/2010,4655)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 4 U 585/09 - 166 (https://dejure.org/2010,4655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Vorteilsausgleich bei einer Heimunterbringung und zur Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen verzögerter Regulierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Schadensersatzes bei Heimunterbringung aufgrund unfallbedingter Verletzungen; Anrechnung häuslicher Ersparnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1; ZPO § 286; BGB § 847
    Berechnung des Schadensersatzes bei Heimunterbringung aufgrund unfallbedingter Verletzungen; Anrechnung häuslicher Ersparnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Vorteilsausgleich bei einer Heimunterbringung des Geschädigten aufgrund unfallbedingter Verletzungsfolgen

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Keine Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen verzögerter Regulierung, solange nicht feststeht, ob das Verschulden des eigenen VN vollständig hinter dem Mitverschulden des Geschädigten zurücktritt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 933
  • NZV 2011, 253 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 12.03.2009 - 22 U 39/06

    Ersatzfähigkeit der Kosten naher Angehöriger für Besuchsfahrten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09
    Dieselben Erwägungen beanspruchen auch im Fall der Heimunterbringung Geltung: Auch dort ist dem Geschädigten hinsichtlich der Kosten für die Verpflegung im Pflegeheim nur insoweit ein Schaden entstanden, als diese Kosten der Verpflegung im Pflegeheim die Kosten übersteigen, die der Geschädigte ohnehin auch im häuslichen Bereich hätte aufwenden müssen (KG, Urt. v. 12.3.2003 - 22 U 39/06).

    Der Senat bewegt sich mit seiner Schätzung in dem in Literatur und Rspr. eröffneten Rahmen: In der Kasuistik ist eine Bandbreite zwischen 4 und 10 EUR pro Tag nachgewiesen (OLG Hamm, NJW-RR 2001, 218: 20 DM; KG, Urt. v. 12.3.2003 - 22 U 39/06: 4 EUR).

  • BGH, 19.07.2000 - XII ZR 161/98

    Berücksichtigung des Zählkindvorteils; Angemessenheit des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09
    Der Senat bewegt sich mit seiner Schätzung in dem in Literatur und Rspr. eröffneten Rahmen: In der Kasuistik ist eine Bandbreite zwischen 4 und 10 EUR pro Tag nachgewiesen (OLG Hamm, NJW-RR 2001, 218: 20 DM; KG, Urt. v. 12.3.2003 - 22 U 39/06: 4 EUR).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09
    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (vgl. BGH, Urt. v. 8.6.1976 - VI ZR 216/74, VersR 1976, 967 f.; Beschl. v. 1.10.1985 - VI ZR 195/84, VersR 1986, 59).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09
    Hierbei folgt die Haftungsabwägung den zu § 17 Abs. 1 StVG entwickelten Rechtsgrundsätzen: Bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacherbeiträge sind nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 9 StVG Rdnr. 7; BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; Urt. v. 24.6.1975 - VI ZR 159/74, VersR 1975, 1121).
  • OLG Koblenz, 11.12.2006 - 12 U 1184/04

    Fußgängerunfall: Betreten der Fahrbahn bei auf rot geschalteter Fußgängerampel;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09
    Hierbei kann die Abwägung zum vollständigen Ausschluss des Ersatzanspruchs führen, wenn das Verschulden des Geschädigten derart überwiegt, dass die vom Schädiger ausgehende Ursache völlig zurücktritt (Hentschel/König/Dauer, aaO, Rdnr. 9; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 22 Rdnr. 239; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 9 StVG Rdnr. 18 f.; OLG Koblenz, Urt. v. 11.12.2006 - 12 U 1184/04).
  • BGH, 24.06.1975 - VI ZR 159/74

    Unterlassen eines Hupzeichens während einer Vollbremsung; Erhöhung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09
    Hierbei folgt die Haftungsabwägung den zu § 17 Abs. 1 StVG entwickelten Rechtsgrundsätzen: Bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacherbeiträge sind nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 9 StVG Rdnr. 7; BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; Urt. v. 24.6.1975 - VI ZR 159/74, VersR 1975, 1121).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09
    Dies setzt jedoch voraus, dass sich der leistungsfähige Schuldner einem erkennbar begründeten Anspruch ohne schutzwürdiges Interesse widersetzt (Palandt/Grüneberg, aaO, § 253 Rdnr. 17; vgl. OLGR Nürnberg, 2007, 112 = MDR 2007, 718; Naumburg, NJW-RR 2002, 672; 2008, 693; VersR 2010, 73).
  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 1 U 161/99

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei einem Geburtsschaden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09
    Dies setzt jedoch voraus, dass sich der leistungsfähige Schuldner einem erkennbar begründeten Anspruch ohne schutzwürdiges Interesse widersetzt (Palandt/Grüneberg, aaO, § 253 Rdnr. 17; vgl. OLGR Nürnberg, 2007, 112 = MDR 2007, 718; Naumburg, NJW-RR 2002, 672; 2008, 693; VersR 2010, 73).
  • OLG Naumburg, 15.10.2007 - 1 U 46/07

    Schmerzensgeld bei rechtswidrigem operativen Eingriff wegen unzureichender

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09
    Dies setzt jedoch voraus, dass sich der leistungsfähige Schuldner einem erkennbar begründeten Anspruch ohne schutzwürdiges Interesse widersetzt (Palandt/Grüneberg, aaO, § 253 Rdnr. 17; vgl. OLGR Nürnberg, 2007, 112 = MDR 2007, 718; Naumburg, NJW-RR 2002, 672; 2008, 693; VersR 2010, 73).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 195/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09
    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (vgl. BGH, Urt. v. 8.6.1976 - VI ZR 216/74, VersR 1976, 967 f.; Beschl. v. 1.10.1985 - VI ZR 195/84, VersR 1986, 59).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

  • OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 27/09

    Haftung des Zahnarztes wegen unterbliebener Beseitigung eines Zahnengstandes im

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15

    Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens

    Die beruflichen Folgen der Verletzung und ihre Auswirkungen auf die Freizeitgestaltung des Geschädigten sind Faktoren bei der Bestimmung des Schmerzensgelds (Senat NJW 2011, 933, 935).

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat NJW 2011, 933, 935; NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 40).

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14

    Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall: Erhöhung wegen grober Fahrlässigkeit des

    Hierbei kommt es nicht zuletzt auf das Alter des Geschädigten an; denn ein und dieselbe Beeinträchtigung wird nicht in jedem Lebensalter gleich gravierend empfunden (Senat NJW 2011, 933, 935 m. w. Nachw.).

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat NJW 2011, 933, 935).

    Dies setzt jedoch voraus, dass sich der leistungsfähige Schuldner einem erkennbar begründeten Anspruch ohne schutzwürdiges Interesse widersetzt (Senat NJW 2011, 933, 936 m. w. Nachw.; Palandt/Grüneberg, BGB 74. Aufl. § 253 Rn. 17).

    Davon ist etwa dann auszugehen, wenn der Geschädigte unter der langen Dauer der Schadensregulierung leidet; aber auch dann, wenn der Gläubiger den Schadensersatz dazu verwenden kann, um die Auswirkungen seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu lindern, ist es geboten, der Verzögerung der Schadensregulierung durch eine Anhebung des Schmerzensgeldes Ausdruck zu verleihen (Senat NJW 2011, 933, 936).

  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    Hierbei kommt es nicht zuletzt auf das Alter des Geschädigten an; denn ein und dieselbe Beeinträchtigung wird nicht in jedem Lebensalter gleich gravierend empfunden (Senat NJW 2011, 933, 935 m. w. Nachw.).

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat NJW 2011, 933, 935).

    Die schmerzensgelderhöhende Berücksichtigung des Regulierungsverhaltens - auf die sich die Klägerin jedenfalls nicht ausdrücklich beruft - setzt voraus, dass sich der leistungsfähige Schuldner einem erkennbar begründeten Anspruch ohne schutzwürdiges Interesse widersetzt (Senat NJW 2011, 933, 936 m. w. Nachw.; Palandt/Grüneberg, BGB 74. Aufl. § 253 Rn. 17).

  • OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall mit Personenschaden: Schmerzensgeldbemessung

    Hierbei zählen das Entstehen von Dauerschäden, psychischen Beeinträchtigungen und seelisch bedingten Folgeschäden zu den maßgeblichen Faktoren (Senat NJW 2011, 933, 935; 2011, 3169, 3170).

    Hierbei kommt es nicht zuletzt auf das Alter des Geschädigten an; denn ein und dieselbe Beeinträchtigung wird nicht in jedem Lebensalter gleich gravierend empfunden (Senat NJW 2011, 933, 935).

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat NJW 2011, 933, 935; NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 40).

  • OLG Saarbrücken, 03.12.2015 - 4 U 157/14

    Verkehrsunfallhaftung: Berechnung des Verdienstausfallschadens unter

    Hierbei kommt es nicht zuletzt auf das Alter des Geschädigten an; denn ein und dieselbe Beeinträchtigung wird nicht in jedem Lebensalter gleich gravierend empfunden (Senat NJW 2011, 933, 935 m. w. Nachw.).

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat NJW 2011, 933, 935).

    Dies setzt jedoch voraus, dass sich der leistungsfähige Schuldner einem erkennbar begründeten Anspruch ohne schutzwürdiges Interesse widersetzt (Senat NJW 2011, 933, 936 m. w. Nachw.; Palandt/Grüneberg, BGB 74. Aufl. § 253 Rn. 17).

    Davon ist etwa dann auszugehen, wenn der Geschädigte unter der langen Dauer der Schadensregulierung leidet; aber auch dann, wenn der Gläubiger den Schadensersatz dazu verwenden kann, um die Auswirkungen seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu lindern, ist es geboten, der Verzögerung der Schadensregulierung durch eine Anhebung des Schmerzensgeldes Ausdruck zu verleihen (Senat NJW 2011, 933, 936).

  • OLG Köln, 07.12.2010 - 4 U 9/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden mit einem unter Verletzung

    Auf der Grundlage dieser allgemeinen Überlegungen (vgl. hierzu im Einzelnen OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.07.2010 - 4 U 585/09 - in juris) kann unter Berücksichtigung des Alters des Beklagten, er ist am 19.07.1967 geboren, den nicht absehbaren Heilungschancen und der Tatsache, dass der Kläger sowohl in seiner Berufsausübung wie auch in seiner Freizeitgestaltung durch die Nichtgebrauchsfähigkeit seines geschädigten linken Arms voraussichtlich auf Dauer erheblich beeinträchtigt sein wird, die Höhe des geforderten Schmerzensgeldes nicht beanstandet werden.
  • OLG Saarbrücken, 10.12.2020 - 4 U 9/20

    1. Ein Halten im Sinne von § 18 Abs. 8 StVO liegt nicht vor, wenn ein

    Als objektivierbare Umstände besitzen vor allem die Art der Verletzungen, Art und Dauer der Behandlungen sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein besonderes Gewicht (Senat NJW 2011, 933, 935; 2011, 3169, 3170).

    Hierbei kommt es nicht zuletzt auf das Alter des Geschädigten an; denn ein und dieselbe Beeinträchtigung wird nicht in jedem Lebensalter gleich gravierend empfunden (Senat NJW 2011, 933, 935).

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat NJW 2011, 933, 935; NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 40).

  • LG Hamburg, 26.07.2011 - 302 O 192/08

    Prozess gegen KfZ-Haftpflichtversicherer - Keine einmalige Kapitalabfindung für

    Das Regulierungsverhalten eines Versicherers kann aber nur dann schmerzensgelderhöhend wirken, wenn erkennbar begründete Ansprüche zögerlich reguliert werden, nicht aber wenn Anspruchsvoraussetzungen streitig sind, auch wenn die Beweisaufnahme letztlich zu Gunsten des Geschädigten ausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.2005, Az. VI ZR 83/04, juris-Rn. 41; Saarländische OLG, Urteil vom 27.7.2010, Az. 4 U 585/09, juris-Rn. 52; OLG Nürnberg, Urteil vom 22.12.2006, Az. 5 U 1921/06, juris-Rn. 41 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21

    Haftungsverteilung nach berührungslosem Verkehrsunfall bei abgebrochenem

    Hierbei kommt es nicht zuletzt auf das Alter des Geschädigten an; denn ein und dieselbe Beeinträchtigung wird nicht in jedem Lebensalter gleich gravierend empfunden (Senat, Urteil vom 27.07.2010 - 4 U 585/09 - 166 -, juris Rn. 44 f. m.w.N.).

    Auch das Mitverschulden des Verletzten ist ein wichtiger Bemessungsfaktor, der freilich nicht zu einer quotenmäßigen Begrenzung des Anspruchs führen darf (Senat, Urteil vom 27.07.2010 - 4 U 585/09 -, juris Rn. 46; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 253 Rn. 20).

  • KG, 08.09.2017 - 4 U 57/16

    Verkehrssicherungspflicht: Umfang des Winterdiensts in einer verkehrsberuhigten

    Die Erhöhung des Schmerzensgelds darf keinen Sanktionscharakter besitzen, sondern ist nur dann gerechtfertigt, wenn die verschleppte Zahlung die Gläubigerinteressen beeinträchtigt - beispielsweise dadurch, dass der Geschädigte unter der langen Dauer der Schadensregulierung leidet oder der vorenthaltenen Mittel zu einer adäquaten Lebensführung bedarf (vgl. SaarlOLG Saarbrücken, Urteil vom 27. Juli 2010 - 4 U 585/09, NJW 2011, 933).
  • OLG Saarbrücken, 08.02.2011 - 4 U 200/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei einem Unfall zwischen

  • OLG Frankfurt, 04.06.2020 - 22 U 34/19

    Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung bei Dauerschäden

  • OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 22 U 150/13

    Keine Erledigung der Hauptsache nach Teilzahlung der Kaskoversicherung im

  • OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11

    Zulässigkeit des Regresses des Dienstherrn gegen einen öffentlich-rechtlichen

  • OLG Frankfurt, 17.06.2021 - 22 U 181/20

    Verkehrsunfall: Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung (hier: taggenaue

  • OLG Saarbrücken, 27.05.2021 - 4 U 35/20

    Amtspflichten einer Behörde vor Erstattung einer Strafanzeige gegen einen

  • OLG Koblenz, 21.07.2015 - 5 U 370/15

    Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen verzögerter Regulierung

  • OLG Frankfurt, 31.01.2017 - 8 U 155/16

    Schmerzensgeld bei Schwerstbehinderung und Zerstörung der Persönlichkeit

  • OLG Zweibrücken, 23.06.2021 - 1 U 20/20

    Schmerzensgeldbemessung nach Kfz-Unfall: Schwere körperliche und psychische

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 116/21
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 61/14

    Zusammenstoß Fahrbahn-Querender Fußgänger & Fahrzeug

  • LG Wuppertal, 18.06.2014 - 17 O 428/12

    Schmerzensgeldanspruch nach Auffahrunfall auf Fahrzeug einer Schwangeren

  • LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 72/18

    Behandlungsfehler - Schmerzensgeld wegen erlittener gesundheitlicher

  • OLG Hamm, 08.07.2020 - 11 U 107/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Erstattung von

  • LG Hamburg, 07.09.2018 - 302 O 206/16

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall

  • OLG Zweibrücken, 05.04.2017 - 1 U 77/15

    Schmerzensgeld bei Kfz-Unfall: Steißbeinfraktur einer auf dem Radweg angefahrenen

  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2021 - 3 K 5193/19

    Unfallffürsorge, stationäre Pflege, Unterbringungskosten, angemessener Betrag für

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