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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2170
OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04 (https://dejure.org/2005,2170)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.02.2005 - 4 U 61/04 (https://dejure.org/2005,2170)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - 4 U 61/04 (https://dejure.org/2005,2170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2335
    Lauf der Zehnjahresfrist bei Vorbehalt eines Wohnungsrechts an einzelnen Räumen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einem Pfichtteilsergänzungsanspruch; Beurteilung des Vorliegens einer "Leistung" im Sinne des § 2325 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Judicialis

    BGB § 2325 Abs. 1; ; BGB § 2325 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2325 Abs. 3; BGB § 2329
    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Begriff und Zeitpunkt der Leistung im Sinne des § 2325 Abs. 3 BGB bei Eigentumsübertragung an einem Grundstück - Vorbehalt des Nießbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Pflichtteil - Schenkung eines Grundstücks

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 2325, 2329
    Lauf der Zehnjahresfrist für Pflichtteilsergänzungen bei Vorbehalt eines Wohnungsrechts an einzelnen Räumen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater überträgt das Eigenheim einem Sohn - Nach seinem Tod streiten zwei Brüder um Pflichtteilsergänzung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteil - Schenkung eines Grundstücks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1726
  • DNotZ 2005, 702
  • FamRZ 2005, 1781
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 7 U 45/96
    Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04
    Hat der Erblasser aber einen spürbaren Vermögensverlust erlitten und musste er daher die Folgen des durch die Eigentumsübertragung geschaffenen Zustandes selbst noch zehn Jahre tragen, beginnt mit der Eintragung des Beschenkten in das Grundbuch die Frist des § 2325 Abs. 3 BGB zu laufen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114).
  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04
    Ein solcher Verzicht liegt regelmäßig nicht vor, wenn sich der Erblasser uneingeschränkt den Nießbrauch an der Sache vorbehält, weil er in einem solchen Falle den Genuss des verschenkten Gegenstandes nicht tatsächlich entbehren muss (vgl. BGH NJW 1994, 1791; Palandt/Edenhofer, BGB, 63. Auflage, § 2325 Rn.22).
  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn des Laufs der Zehnjahresfrist bei

    Diese geht überwiegend davon aus, dass eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB und damit ein Fristbeginn mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorliegt, wenn sich der Erblasser ein Wohnrecht lediglich an einem Teil des Hausgrundstücks vorbehält (OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Oldenburg ZEV 2006, 80; OLG Bremen OLGR 2005, 233 f.; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Rottweil ZErb 2012, 310, 311).
  • OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19

    Pflichtteilsergänzung: Beginn der 10-jährigen Ausschlussfrist bei schenkweiser

    Die Wohnung im Obergeschoss stand dem Beklagten zur freien Verfügung (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Januar 2008 - 12 U 124/07, Rn. 26, juris; OLG Oldenburg, BeckRS 2007, 04318, beck-online; OLG Bremen, NJW 2005, 1726, beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07

    Pflichtteilsergänzung: Unentgeltliche Zuwendung eines Hausanwesens an einen

    Deshalb gilt eine Schenkung nicht als im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbs. 1 BGB geleistet, wenn der Erblasser den "Genuss" des verschenkten Gegenstands nach der Schenkung nicht auch tatsächlich entbehren muss (BGHZ 98, 232; BGH NJW 1994, 1791; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546; OLG Bremen NJW 2005, 1726).
  • OLG Schleswig, 31.08.2010 - 3 U 5/08

    Wertausgleich bei Verfügung entgegen bindendem Berliner Testament - Berliner

    Im Anschluss an eine Entscheidung des OLG Bremen aus dem Jahr 2005 (NJW 2005, 1726) sei davon auszugehen, dass eine Leistung im Sinne des § 2325 Abs. 3 BGB auch dann vorliege, wenn sich der Erblasser nur an einzelnen Räumen des Hauses ein ausschließliches Wohnrecht, an weiteren Räumlichkeiten des Hauses sowie an den gemeinschaftlichen Einrichtungen des Grundstücks ein Mitbenutzungsrecht einräumen lasse und an den übrigen Räumen des Hauses keinerlei Wohn- und Nutzungsrechte behalte, da sich dann die Rechtsstellung des Erblassers mit dem Vollzug der Schenkung deutlich verschlechtere.
  • OLG Dresden, 30.09.2015 - 17 U 1338/15

    Pflichtteilsergänzungsanspruch - Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB

    Diese Bewertung dürfte mit der der erwähnten älteren Entscheidung des Oberlandesgerichts in Düsseldorf und mit derjenigen anderer Oberlandesgerichte übereinstimmen (Celle, OLGR 2003, 370, 371 f.; Bremen, OLGR 2005, 233; Oldenburg, ZEV 06, 80, Karlsruhe, ZEV 08, 244).
  • LG Bielefeld, 09.10.2009 - 21 S 27/09

    Schätzung des Mietwagennormaltarifs durch Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie

    Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH, NJW-RR 2009, 130, 131; BGH, NJW 2007, 3782; BGH, NJW 2005, 1043; BGH, NJW 2005, 1726).
  • OLG Oldenburg, 14.11.2005 - 5 W 223/05

    Pflichtteilsergänzungsanspruch im Falle einer bei Eintritt des Erbfalls zehn

    Sie hat vielmehr mit der Eigentumsübertragung auf den Beklagten einen spürbaren Vermögensverlust erlitten, so dass von einem Vollzug der Schenkung im Sinne des § 2325 Abs. 3 BGB mit der Eintragung des Beklagten am 22. November 1990 auszugehen ist (vgl. OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Bremen vom 25. Februar 2005 - 4 U 61/04; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Münster MittBayNot 1997, 113; Bamberger/Roth-Mayer a.a.O. § 2325 Rz. 31).
  • LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07

    Mietwagenkosten i.R.d. "Normaltarifs" als ersatzfähiger Herstellungsaufwand;

    Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH NJW 2007, 3782; NJW 2005, 1043; NJW 2005, 1726).
  • LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07

    Erstattung von Mietwagenkosten für die Dauer von 31 Tagen aufgrund der

    Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH NJW 2007, 3782; NJW 2005, 1043; NJW 2005, 1726).
  • LG Bielefeld, 20.05.2010 - 21 S 46/09

    Anspruch auf Zahlung weiterer Mietwagenkosten nach vollumfänglicher Befriedigung

    Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH, NJW-RR 2009, 130, 131; BGH, NJW 2007, 3782; BGH, NJW 2005, 1043; BGH, NJW 2005, 1726).
  • LG Rottweil, 21.04.2011 - 3 O 83/10

    Pflichtteilsergänzungsanspruch Schenkung -Zehnjahresfrist

  • LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 189/07

    Eignung des Schwacke-Automietspiegels 2006 als Schätzungsgrundlage für den Ersatz

  • LG Bielefeld, 12.09.2007 - 21 S 147/07

    Grundsätzlicher Ersatz des geringeren Mietpreises bei Anmietung eines

  • LG Bielefeld, 12.09.2007 - 21 S 149/07

    Grundsätzlicher Anspruch eines Geschädigten gegen den Schädiger bzw. dessen

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4722
OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04 (https://dejure.org/2005,4722)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.04.2005 - 4 U 61/04 (https://dejure.org/2005,4722)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. April 2005 - 4 U 61/04 (https://dejure.org/2005,4722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz gegen Hebamme wegen eines Fehlers beim Ausfüllen des Aufnahmebogens; Anspruch auf Ersatz eines infolge einer Schulterdystokie entstandenen materiellen und immateriellen Schadens; Beweislast für die Ursächlichkeit des Fehlers der Hebamme beim Ausfüllen des ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 830 Abs. 1 S. 2; ; StGB § 229

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Von der Hebamme unterlassene Übertragung eines Vermerks im Mutterpass in das Geburtsjournal L. Mit Anmerkung: Dr. Bernhard Baxhenrich

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823
    Von der Hebamme unterlassene Übertragung eines Vermerks im Mutterpass in das Geburtsjournal

  • rechtsportal.de

    Zur ärztlichen Aufklärungspflicht über eine Schnittentbindung wenn bereits beim erstgeborenen Kind eine "Schulterdystokie" aufgetreten ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1, 2 § 830 Abs. 1 S. 2 ; ZPO § 286
    Haftung einer Hebamme wegen unzureichender Dokumentation des Geburtsvorgangs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1244
  • VersR 2006, 79
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
    Grob ist ein - auch bei der Befunderhebung oder -sicherung begangener (BGHZ 138, 1; BGH NJW 1999, 860) Fehler, wenn der Arzt - oder hier die Hebamme - eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH, NJW 1998, 814).

    Die Beurteilung als grob beruht auf einer tatrichterlichen Wertung, die eine Gesamtbetrachtung des Behandlungsgeschehens erfordert (BGH, NJW 1999, 860) und von den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen auszugehen hat (BGH NJW 2004, 2011); ohne ausreichende Grundlagen in dessen Darlegungen oder gar entgegen dessen fachlichen Ausführungen darf ein grober Fehler regelmäßig nicht bejaht werden (BGH NJW 2001, 2791).

  • OLG Bamberg, 05.02.2001 - 4 U 247/99
    Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
    Hinsichtlich des Schmerzensgeldanspruchs blieb die Klage abgewiesen (Az.: 4 U 247/99).

    Nach den überzeugenden Ausführungen, die der Sachverständige Prof. Dr. ... sowohl in seinem im Verfahren 4 U 247/99 eingeholten Gutachten lind bei der Erläuterung dieses Gutachtens im Termin vom 19.1.2001, die beide zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung dieses Verfahrens gemacht wurden, als auch bei seiner Anhörung im Termin vom 25.4.2005 machte, war es 1993 "eher so", dass in den meisten Klinken ein Aufklärungsgespräch auch bei Kenntnis einer vorangegangenen Schulterdystokie überhaupt nicht stattgefunden hätte.

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
    b) Die für die ärztliche Heilbehandlung aufgestellten Grundsätze zur Beweislastverteilung gelten auch für Hebammen (BGH, NJW 2000, 2737).
  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 18/00

    Würdigung von Sachverständigengutachten im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
    Die Beurteilung als grob beruht auf einer tatrichterlichen Wertung, die eine Gesamtbetrachtung des Behandlungsgeschehens erfordert (BGH, NJW 1999, 860) und von den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen auszugehen hat (BGH NJW 2004, 2011); ohne ausreichende Grundlagen in dessen Darlegungen oder gar entgegen dessen fachlichen Ausführungen darf ein grober Fehler regelmäßig nicht bejaht werden (BGH NJW 2001, 2791).
  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
    Die bloße Wahrscheinlichkeit des Nichteintritts des Schadens genügt nicht (BGH 64, 46, 51; NJW 75, 824; NJW 84, 432, 434; BayOBlG NJW-RR 00, 1032, OLG Karlsruhe NJW-RR 00, 614).
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
    Die Beurteilung als grob beruht auf einer tatrichterlichen Wertung, die eine Gesamtbetrachtung des Behandlungsgeschehens erfordert (BGH, NJW 1999, 860) und von den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen auszugehen hat (BGH NJW 2004, 2011); ohne ausreichende Grundlagen in dessen Darlegungen oder gar entgegen dessen fachlichen Ausführungen darf ein grober Fehler regelmäßig nicht bejaht werden (BGH NJW 2001, 2791).
  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96

    Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
    Grob ist ein - auch bei der Befunderhebung oder -sicherung begangener (BGHZ 138, 1; BGH NJW 1999, 860) Fehler, wenn der Arzt - oder hier die Hebamme - eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH, NJW 1998, 814).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
    Zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden führt die unterlassene Befunderhebung oder -sicherung dagegen dann und nur dann, wenn sich die Verkennung dieses Befunds als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH, NJW 2004, 1871).
  • BGH, 13.10.1966 - II ZR 173/64

    Anforderungen an Kausalitätsnachweis

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
    Auch in dem vom Landgericht als Stütze seiner Argumentation herangezogenen Schleusenfall (BGH NJW 67, 551 f.) war der Schaden - eindeutig - durch das abgebrochene und auf den Kahn gefallene Haltekreuz verursacht worden.
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2005 - 4 U 61/04
    Die bloße Wahrscheinlichkeit des Nichteintritts des Schadens genügt nicht (BGH 64, 46, 51; NJW 75, 824; NJW 84, 432, 434; BayOBlG NJW-RR 00, 1032, OLG Karlsruhe NJW-RR 00, 614).
  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

  • OLG Karlsruhe, 17.06.1999 - 4 U 132/98
  • BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 155/99

    Heizungsanlage als Sondereigentum eines Wohnungseigentümers

  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 5 U 60/07

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: (Un-)Zulässigkeit

    Da die Klägerin mit ihrem Hilfsantrag lediglich die Feststellung der Haftung der Beklagten auf Schadenersatz dem Grunde nach begehrt, kann hier die Entscheidung, ob der Beklagten bzw. der Sreithelferin zu 2) (für deren Verhalten die Beklagte gemäß Art. 3 CMR einzustehen hat) auch ein sog. qualifiziertes Verschulden im Sinne von Art. 29 CMR (Wegfall der Haftungsbegrenzung) anzulasten ist, einem etwaigen künftigen bezifferten Leistungsklageverfahren vorbehalten werden, weil - wie ausgeführt - mangels vorgetragener haftungsausschließender Umstände die festgestellte Haftung jedenfalls dem Grunde nach nicht entfällt und ausschließlich noch die Frage der Haftungsbegrenzung auf Höchstbeträge bzw. des Wegfalls einer solchen Haftungsbegrenzung zu bescheiden wäre (vgl. für den Fall eines Grundurteils im Sinne von § 304 ZPO z. B. Zöller - Vollkommer, ZPO 26. Aufl. § 304 Rn 8, Baumbach /Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 65. Aufl., § 304 Rn 15 unter Hinweis BGH VersR 2006, 79; OLG Ffm ZMR 1997, 523 - was hier für eine auf den Grund der Haftung beschränkte Feststellungsverurteilung entsprechend gilt).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 16.09.2004 - 4 U 61/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,35880
OLG Naumburg, 16.09.2004 - 4 U 61/04 (https://dejure.org/2004,35880)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.09.2004 - 4 U 61/04 (https://dejure.org/2004,35880)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. September 2004 - 4 U 61/04 (https://dejure.org/2004,35880)
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