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   OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08 - 20   

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https://dejure.org/2009,5930
OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08 - 20 (https://dejure.org/2009,5930)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.02.2009 - 4 U 61/08 - 20 (https://dejure.org/2009,5930)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 4 U 61/08 - 20 (https://dejure.org/2009,5930)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Anwaltsgebühren für die außerprozessualer Abwicklung eines Verkehrsunfalls

  • Judicialis

    RVG § 14 Abs. 1 S. 1; ; RVG § 14 Abs. 1 S. 2; ; RVG VV Nr. 2300

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Anwaltsgebühren für die außerprozessualer Abwicklung eines Verkehrsunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08
    Die Grenze der Unbilligkeit ist dann erreicht, wenn sie um mehr als 20% von der als angemessen anzuerkennenden Gebührenhöhe abweicht (BGH, Urt. v. 31.10.2006 - VI ZR 261/05, NJW-RR 2007, 420; Fraunholz in: Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Aufl., § 14 RVG Rdnr. 5; vgl. Madert in: Gerold/Schmidt/van Eicken, RVG, 17. Aufl., § 14 Rdnr. 12).

    Allerdings haben die in § 14 RVG normierten Berechnungsgrundsätze in Nr. 2400 VV eine Einschränkung erfahren: Der Rechtsanwalt kann eine Gebühr über 1, 3 wegen des im Gebührenverzeichnis enthaltenen Nachsatzes nur dann fordern, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig, mithin überdurchschnittlich gewesen ist (BGH, NJW-RR 2007, 420; Baschek in: Münchener Anwaltshandbuch Vergütungsrecht, § 8 Rdnr. Rdnr. 40; Sonderkamp NJW 2006, 1477, 1479; Otto, NJW 2004, 1420).

    Denn es entspricht der Vorstellung des Gesetzgebers, dass in durchschnittlichen Fällen die Schwellengebühr von 1, 3 eine Regelgebühr darstellt und ähnliche Funktion erfüllt wie die 7, 5/10 Gebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO (amtliche Begründung, BT-Drucksache 15/1971 Seite 206 f., BGH, NJW-RR 2007, 420; ebenso: Baschek, aaO Rdnr. 42; Hansens, zfs 2008, 709).

  • LG Zweibrücken, 11.04.2008 - 1 O 64/07

    Angemessenheit einer 2,5-Geschäftsgebühr bei komplizierteren Unfallsachen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08
    Diese Voraussetzungen werden in der Kasuistik insbesondere dann anerkannt, wenn sich die vorgerichtliche Tätigkeit auf die Ermittlung und Geltendmachung von Schmerzensgeld-, Haushaltsführungs- und Unterhaltsansprüchen aus einem Verkehrsunfallereignis mit erheblichen Schadensfolgen erstreckt (vgl. LG Zweibrücken, zfs 2008, 708).
  • LG Saarbrücken, 03.03.2005 - 14 O 458/04
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08
    Diesen grundlegenden Zusammenhang hat die im angefochtenen Urteil zitierte Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken (Urteil vom 3.3.2005 - 14 O 458/04) nicht hinreichend beachtet (Baschek, aaO., Rdnr. 40).
  • OLG München, 16.05.2008 - 10 U 1701/07

    Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Kollision eines auf die Gegenfahrbahn

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08
    Auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte ist dieser Einschätzung gefolgt (LG Saarbrücken, Urt. v. 12.8.2008 - 4 O 121/08; OLG München, Urt. v. 16.5.2008 - 10 U 1701/07; LG Oldenburg, Urt. v. 17.4.2008 - 9 S 758/07).
  • LG Oldenburg, 17.04.2008 - 9 S 758/07

    RVG - Über- und unterdurchschnittliche Unfallregulierung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08
    Auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte ist dieser Einschätzung gefolgt (LG Saarbrücken, Urt. v. 12.8.2008 - 4 O 121/08; OLG München, Urt. v. 16.5.2008 - 10 U 1701/07; LG Oldenburg, Urt. v. 17.4.2008 - 9 S 758/07).
  • LG Saarbrücken, 12.08.2008 - 4 O 121/08
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08
    Auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte ist dieser Einschätzung gefolgt (LG Saarbrücken, Urt. v. 12.8.2008 - 4 O 121/08; OLG München, Urt. v. 16.5.2008 - 10 U 1701/07; LG Oldenburg, Urt. v. 17.4.2008 - 9 S 758/07).
  • BGH, 18.09.2008 - IX ZR 174/07

    Voraussetzungen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08
    Denn es entspricht der Vorstellung des Gesetzgebers, dass in durchschnittlichen Fällen die Schwellengebühr von 1, 3 eine Regelgebühr darstellt und ähnliche Funktion erfüllt wie die 7, 5/10 Gebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO (amtliche Begründung, BT-Drucksache 15/1971 Seite 206 f., BGH, NJW-RR 2007, 420; ebenso: Baschek, aaO Rdnr. 42; Hansens, zfs 2008, 709).
  • OLG Saarbrücken, 18.10.2011 - 4 U 400/10

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Glatteisunfall eines potentiellen Kunden auf

    Zum anderen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats lediglich eine Geschäftsgebühr (Rahmengebühr) gemäß §§ 13, 14 RVG, KV Nr. 2300 von 1, 3, nicht aber 1, 5 zu erstatten, da dies dem Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit - in mit einem durchschnittlichen Verkehrsunfall vergleichbarer Weise - angemessen ist (vgl. Senat, Urt. v. 24.02.2009 - 4 U 61/08 - 20, 4 U 61/08, OLGR Saarbrücken 2009, 449 - 551, juris Rdn. 27).
  • OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - 4 U 122/16

    Personenschaden bei Verkehrsunfall: Haushaltsführungsschaden eines im Haushalt

    Die Geltendmachung einer höheren Gebühr kann nicht mehr als billige Ermessensausübung angesehen werden, so dass sie auch nicht verbindlich ist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Februar 2009 - 4 U 61/08 u.a. -, juris, Rn. 27; LG Saarbrücken, Urteil vom 12. August 2008 - 4 O 121/08 -, juris, Rn. 46 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Oktober 2006 - VI ZR 261/05 -, VersR 2007, S. 265).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2010 - 12 U 33/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nachweis der Unfallbedingtheit von

    Bei der Abwicklung eines "durchschnittlichen" oder "normalen" Verkehrsunfalls ist in der Regel eine Geschäftsgebühr von 1, 3 gerechtfertigt (vgl. BGH NJW-RR 2007, 420, 421; BGH NJW 2008, 3641, 3642; OLG München NZV 2007, 211; OLG Saarbrücken OLGR 2009, 549 f.).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2012 - 4 U 112/11

    (Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständiger und Reparaturbetrieb als

    Allerdings bedarf die Höhe der Gebührenforderung einer Korrektur: Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (seit OLGR Saarbrücken 2009, 549 = Schaden-Praxis 2009, 376) ist für die außerprozessuale Abwicklung eines durchschnittlichen Verkehrsunfalls lediglich eine 1, 3-fache Geschäftsgebühr angemessen.
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß zwischen einem Wartepflichtigen und

    Überdurchschnittlichkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn sich die vorgerichtliche Tätigkeit auf die Ermittlung und Geltendmachung von Schmerzensgeld-, Haushaltsführungs- und Unterhaltsansprüchen aus einem Verkehrsunfallereignis mit erheblichen Schadensfolgen erstreckt (Senat OLGR 2009, 549, 550).

    Ist die Gebühr - wie im vorliegenden Fall - von einem Dritten zu ersetzen, so ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nach § 14 Abs. 1 S. 4 RVG nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Senat OLGR 2009, 549, 550).

  • OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 87/10

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Schädelprellung, HWS-Schleudertrauma, Prellung der

    Für die Abwicklung eines Verkehrsunfalls ohne Besonderheiten ist eine 1, 3-fache Geschäftsgebühr in der Regel angemessen (BGH NJW 2008, 3641 f.; OLG Saarbrücken OLGR 2009, 549 f.).
  • OLG Saarbrücken, 07.06.2011 - 4 U 451/10

    Schmerzensgeldprozess nach Verkehrsunfall: Zulässigkeit einer offenen Teilklage;

    c) Hinsichtlich der Berechnung der vorprozessualen Anwaltskosten bleibt die Berufung ohne Erfolg: Nach der Rspr. des Senats (seit Urt. v. 24.2.2009 - 4 U 61/08-20-, OLGR 2009, 549 = Schaden-Praxis 2009, 376) sind "durchschnittliche" Verkehrsunfälle nach einer 1, 3-fachen Gebühr abzurechnen.
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2021 - 4 U 21/20

    1. Die Gemeinde haftet für den nicht ordnungsgemäßen Zustand eines der

    Die Geltendmachung einer höheren Gebühr kann nicht mehr als billige Ermessensausübung angesehen werden, so dass sie auch nicht verbindlich ist (Senatsurteil vom 24.02.2009 - 4 U 61/08 - 20, juris Rn. 27).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 10 U 50/11

    Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Unfall auf beampelter Kreuzung

    Die erstmals in der Berufungsinstanz vom Kläger ausgeführten Umstände (streitiger Verkehrsunfall, Vorwurf eines Rotlichtverstoßes, Leasingfahrzeug, Schadenshöhe, Stundungsabrede) rechtfertigen nicht die Annahme einer umfangreichen oder schwierigen Tätigkeit wie sie beispielsweise im Falle erheblicher Schadensfolgen bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungs- und Unterhaltsschäden anzunehmen ist (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 24.2.2009, 4 U 61/08, Juris).
  • AG Oberndorf/Neckar, 24.08.2023 - 10 C 121/23
    Gemäß 8 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG kann für Fälle durchschnittlicher Schwierigkeit - auch im Rahmen der Verkehrsunfallregulierung (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2006 - VI ZR 261/05, Rn. 8; BGH, Urteil vom 25. September 2008 - IX ZR 133/07, Rn. 8; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 24. Februar 2009 - 4 U 61/08 - 20, Rn. 27; OLG Frankfurt, Urteil vom 08. Februar 2011 - 22 U 162/08, Rn. 75; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. März 2012 - I-1 U 139/11, Rn. 78; OLG Frankfurt, Urteil vom 02. Dezember 2014 - 22 U 171/13, Rn. 29; OLG Köln, Urteil vom 11. Juni 2015 - |-8 U 54/14, Rn. 45; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01. Juni 2017 - 4 U 122/16, Rn. 86, jew. zit. nach juris) - eine Geschäftsgebühr von 1, 3 berechnet werden.
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2010 - 8 O 3107/08

    Schmerzensgeldanspruch nach Unfall mit einem Gabelstapler:

  • AG Krefeld, 27.08.2010 - 5 C 106/10

    Anspruch eines Verkehrsunfallgeschädigten auf Vergütung seiner vorgerichtlichen

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.06.2008 - 4 U 61/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9844
OLG Celle, 19.06.2008 - 4 U 61/08 (https://dejure.org/2008,9844)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.06.2008 - 4 U 61/08 (https://dejure.org/2008,9844)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 4 U 61/08 (https://dejure.org/2008,9844)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundstückskaufvertrag mit Übernahme von Wohnrechts- und Versorgungsleistungen: Abgrenzung zwischen Altenteilsvertrag und Vertrag mit Wohnrechtsgewährung und Versorgungsverpflichtung; Ausgleichsanspruch des Wohnberechtigten für wirtschaftliche Vorteile oder ersparte ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art .96 EGBGB; § 5 AGBGB; § 15 AGBGB; § 16 AGBGB; § 242 BGB; § 313 BGB; § 1092 Abs. 1 BGB; § 1093 Abs. 2 BGB
    Grundstückskaufvertrag mit Übernahme von Wohnrecht und Versorgungsleistungen; Abgrenzung Altenteilsvertrag zu Vertrag mit Wohnrechtsgewährung und Versorgungsverpflichtung; Ausgleichsanspruch eines Wohnberechtigten für wirtschaftliche Vorteile oder ersparte Aufwendungen; ...

  • Wolters Kluwer

    Grundstückskaufvertrag mit Übernahme von Wohnrecht und Versorgungsleistungen; Abgrenzung Altenteilsvertrag zu Vertrag mit Wohnrechtsgewährung und Versorgungsverpflichtung; Ausgleichsanspruch eines Wohnberechtigten für wirtschaftliche Vorteile oder ersparte Aufwendungen; ...

  • Judicialis

    EGBGB § 96; ; AGBGB § 5; ; AGBGB § 15; ; AGBGB § 16; ; BGB § 313

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung Grundstückskaufvertrag mit Übernahme von Wohnrechts- und Versorgungsleistungen zum Altenteilsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnrecht mit Versorgungsverpflichtung in Grundstücksvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei pflegebedürftigem Wohnrechtsinhaber?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 15.10.2007 - 4 W 195/07

    Pflicht eines Grundeigentümers zur Zahlung einer Geldrente als Folge eines Umzugs

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2008 - 4 U 61/08
    Hinzutreten muss, dass dem Übernehmer ein Gut oder Grundstück überlassen wird, aus dessen Nutzungen er sich eine Lebensgrundlage schaffen kann und gleichzeitig den dem Altenteiler geschuldeten Unterhalt zumindest teilweise gewinnen kann (ständige Rechtsprechung z. B. BGH in NJW-RR 1995, 77. BGH in NJW 2007, 1884. OLGR Celle 2000, 63. OLGR Celle 2008, 133).

    Unter diesen Voraussetzungen könnte - auch nach der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats - in dem Fall, in dem der Berechtigte sein Wohnrecht aufgibt, weil er aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen pflegebedürftig wird, eine Vertragsanpassung dahin gehen, dass der Verpflichtete die durch den Wegfall des Wohnrechts erlangten wirtschaftlichen Vorteile oder ersparte Aufwendungen infolge nicht erbrachter Dienst oder Pflegeleistungen zu entgelten hat, d. h. also ein Ausgleich in Geld für die vereinbarten Sach- und Dienstleistungen zu gewähren ist (BGH in MDR 2002, 440. OLG Düsseldorf in MDR 2001, 1287. OLGR Celle 2000, 63. OLGR Celle 2008, 133).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 15. Oktober 2007 (OLGR Celle 2008, 133) unter Berücksichtigung der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass u. U. der Eintritt der Pflegebedürftigkeit im Alter kein unvorhersehbarer Umstand ist.

    Der tatsächliche Eintritt des hierdurch bedingten Ausübungshindernisses stellt damit keine unvorhersehbare Änderung der Geschäftsgrundlage dar und es ist davon auszugehen, dass die Parteien in Kenntnis der Möglichkeit einer Pflegebedürftigkeit der Klägerin weitergehende Zahlungspflichten der Beklagten gerade nicht begründen wollten (vgl. hierzu OLGR Oldenburg 2008, 141. OLGR Celle 2008, 133).

    Entscheidende Voraussetzung - und darauf hat der Senat auch in der erwähnten Entscheidung abgestellt - ist nämlich das dauerhafte Unvermögen der Klägerin zur Ausübung des Wohnrechts, wobei es bei einem nur vorübergehenden subjektiven Ausübungshindernis am Merkmal der schwerwiegenden Veränderung der Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, fehlt (vgl. BGH in NJW 2007, 1884. OLGR Celle 2008, 133).

    Denn das Wohnrecht ist durch den Auszug nicht erloschen und bleibt bis zur endgültigen Aufgabe des berechtigten Inhabers bestehen mit der weiteren Folge, dass dem Grundstückseigentümer hieraus wirtschaftliche Vorteile nicht zufließen, weil er die Wohnung ohne weiteres nicht selbst nutzen kann (BGH in NJW 2007, 1884. OLGR Celle 1998, 237. OLGR Celle 2008, 133).

    Denn bei statistisch begrenzter Lebenserwartung und damit absehbarem Erlöschen des Wohnrechts dürfte dem Eigentümer eine Vermietung durch den Wohnberechtigten aufgrund der schwierigen Kündbarkeit des Wohnungsmieters nicht mehr zumutbar sein (OLGR Celle 2008, 133).

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2008 - 4 U 61/08
    Hinzutreten muss, dass dem Übernehmer ein Gut oder Grundstück überlassen wird, aus dessen Nutzungen er sich eine Lebensgrundlage schaffen kann und gleichzeitig den dem Altenteiler geschuldeten Unterhalt zumindest teilweise gewinnen kann (ständige Rechtsprechung z. B. BGH in NJW-RR 1995, 77. BGH in NJW 2007, 1884. OLGR Celle 2000, 63. OLGR Celle 2008, 133).

    trete dieser Fall ein, fehle es an der notwendigen Voraussetzung einer unvorhergesehenen Änderung der Umstände, die Vertragsgrundlage geworden sind (BGH in NJW 2007, 1884).

    Entscheidende Voraussetzung - und darauf hat der Senat auch in der erwähnten Entscheidung abgestellt - ist nämlich das dauerhafte Unvermögen der Klägerin zur Ausübung des Wohnrechts, wobei es bei einem nur vorübergehenden subjektiven Ausübungshindernis am Merkmal der schwerwiegenden Veränderung der Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, fehlt (vgl. BGH in NJW 2007, 1884. OLGR Celle 2008, 133).

    Denn das Wohnrecht ist durch den Auszug nicht erloschen und bleibt bis zur endgültigen Aufgabe des berechtigten Inhabers bestehen mit der weiteren Folge, dass dem Grundstückseigentümer hieraus wirtschaftliche Vorteile nicht zufließen, weil er die Wohnung ohne weiteres nicht selbst nutzen kann (BGH in NJW 2007, 1884. OLGR Celle 1998, 237. OLGR Celle 2008, 133).

  • OLG Oldenburg, 11.10.2007 - 14 U 86/07

    Fehlende Möglichkeit der Ausübung eines auf Lebenszeit eingeräumten

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2008 - 4 U 61/08
    Denn unabhängig von der Frage, ob der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit überhaupt eine Änderung eines unvorhersehbaren Umstandes sei, der zur Geschäftsgrundlage gemacht wurde, bedürfe es aufgrund der dem Berechtigten zustehenden Rechte aus § 1092 Abs. 1 bzw. § 1093 Abs. 2 BGB dieses Rückgriffs auf allgemeine Billigkeitserwägungen nicht (OLGR Hamm 2006, 773. OLGR Oldenburg 2008, 141).

    Der tatsächliche Eintritt des hierdurch bedingten Ausübungshindernisses stellt damit keine unvorhersehbare Änderung der Geschäftsgrundlage dar und es ist davon auszugehen, dass die Parteien in Kenntnis der Möglichkeit einer Pflegebedürftigkeit der Klägerin weitergehende Zahlungspflichten der Beklagten gerade nicht begründen wollten (vgl. hierzu OLGR Oldenburg 2008, 141. OLGR Celle 2008, 133).

    In Ausnahmefällen kann es dem Verpflichteten unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB auch zugemutet werden, bei einer unvorhersehbaren persönlichen Verhinderung des Wohnberechtigten der Nutzung der Wohnung durch Vermietung zuzustimmen (OLGR Celle 1998, 237. OLG Oldenburg in NJW-RR 2008, 399).

  • OLG Celle, 01.10.1999 - 4 U 120/99

    Grundstücksübertragung als Altenteilsvertrag, weil eine Wohnrechtsgewährung mit

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2008 - 4 U 61/08
    Hinzutreten muss, dass dem Übernehmer ein Gut oder Grundstück überlassen wird, aus dessen Nutzungen er sich eine Lebensgrundlage schaffen kann und gleichzeitig den dem Altenteiler geschuldeten Unterhalt zumindest teilweise gewinnen kann (ständige Rechtsprechung z. B. BGH in NJW-RR 1995, 77. BGH in NJW 2007, 1884. OLGR Celle 2000, 63. OLGR Celle 2008, 133).

    Unter diesen Voraussetzungen könnte - auch nach der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats - in dem Fall, in dem der Berechtigte sein Wohnrecht aufgibt, weil er aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen pflegebedürftig wird, eine Vertragsanpassung dahin gehen, dass der Verpflichtete die durch den Wegfall des Wohnrechts erlangten wirtschaftlichen Vorteile oder ersparte Aufwendungen infolge nicht erbrachter Dienst oder Pflegeleistungen zu entgelten hat, d. h. also ein Ausgleich in Geld für die vereinbarten Sach- und Dienstleistungen zu gewähren ist (BGH in MDR 2002, 440. OLG Düsseldorf in MDR 2001, 1287. OLGR Celle 2000, 63. OLGR Celle 2008, 133).

  • BGH, 23.09.1994 - V ZR 113/93

    Störungen bei der Abwicklung eines Übergabevertrages

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2008 - 4 U 61/08
    Hinzutreten muss, dass dem Übernehmer ein Gut oder Grundstück überlassen wird, aus dessen Nutzungen er sich eine Lebensgrundlage schaffen kann und gleichzeitig den dem Altenteiler geschuldeten Unterhalt zumindest teilweise gewinnen kann (ständige Rechtsprechung z. B. BGH in NJW-RR 1995, 77. BGH in NJW 2007, 1884. OLGR Celle 2000, 63. OLGR Celle 2008, 133).

    Ein Ausübungshindernis wegen einer Pflegebedürftigkeit ist insoweit nicht vergleichbar mit den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zum Erfordernis einer Vertragsanpassung, wonach infolge eines schwerwiegenden Zerwürfnisses der Parteien die Beziehung zwischen dem Grundstücksübernehmer und Altenteilsberechtigten endgültig zerrüttet ist und dem Berechtigten die Inanspruchnahme der Leistungen nicht mehr zuzumuten ist (BGH in NJW-RR 1995, 77. BGH in NJW-RR 2002, 853).

  • OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04

    Zur Überleitung von Ansprüchen durch den Sozialhilfeträger nach Löschung eines

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2008 - 4 U 61/08
    Denn unabhängig von der Frage, ob der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit überhaupt eine Änderung eines unvorhersehbaren Umstandes sei, der zur Geschäftsgrundlage gemacht wurde, bedürfe es aufgrund der dem Berechtigten zustehenden Rechte aus § 1092 Abs. 1 bzw. § 1093 Abs. 2 BGB dieses Rückgriffs auf allgemeine Billigkeitserwägungen nicht (OLGR Hamm 2006, 773. OLGR Oldenburg 2008, 141).
  • BGH, 21.09.2001 - V ZR 14/01

    Auslegung einer Verpflichtung zur umfassenden Pflege im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2008 - 4 U 61/08
    Nur in diesem Fall könnte eine Anpassung des Vertrages dahingehend gerechtfertigt sein, dass der Eigentümer des mit dem Wohnrecht belasteten Grundstücks die durch den Wegfall des Wohnrechts erlangten wirtschaftlichen Vorteile oder ersparte Aufwendungen zu entgelten hat (BGH in NJW 2002, 440).
  • BGH, 01.02.2002 - V ZR 61/01

    Pflege - Zur Beweislast für die Unzumutbarkeit von Pflegeleistungen

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2008 - 4 U 61/08
    Ein Ausübungshindernis wegen einer Pflegebedürftigkeit ist insoweit nicht vergleichbar mit den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zum Erfordernis einer Vertragsanpassung, wonach infolge eines schwerwiegenden Zerwürfnisses der Parteien die Beziehung zwischen dem Grundstücksübernehmer und Altenteilsberechtigten endgültig zerrüttet ist und dem Berechtigten die Inanspruchnahme der Leistungen nicht mehr zuzumuten ist (BGH in NJW-RR 1995, 77. BGH in NJW-RR 2002, 853).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2001 - 9 U 242/00

    Rechtsnatur einer Vereinbarung eines Rechts auf Wohnung, Pflege und Versorgung;

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2008 - 4 U 61/08
    Unter diesen Voraussetzungen könnte - auch nach der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats - in dem Fall, in dem der Berechtigte sein Wohnrecht aufgibt, weil er aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen pflegebedürftig wird, eine Vertragsanpassung dahin gehen, dass der Verpflichtete die durch den Wegfall des Wohnrechts erlangten wirtschaftlichen Vorteile oder ersparte Aufwendungen infolge nicht erbrachter Dienst oder Pflegeleistungen zu entgelten hat, d. h. also ein Ausgleich in Geld für die vereinbarten Sach- und Dienstleistungen zu gewähren ist (BGH in MDR 2002, 440. OLG Düsseldorf in MDR 2001, 1287. OLGR Celle 2000, 63. OLGR Celle 2008, 133).
  • AG Ahaus, 06.11.2013 - 8 Lw 43/13

    Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Ausgleichsbetrages aus dem elterlichen

    Selbst wenn man unter Berücksichtigung von Treu und Glauben (§ 242 BGB) von einer ausnahmsweise bestehenden Verpflichtung des Antragsgegners ausgehen sollte, einer Fremdvermietung zuzustimmen (vgl. OLG Celle vom 19.06.2008, 4 U 61/08), würde dies jedenfalls voraussetzen, dass der Zuschnitt des Hauses eine Fremdvermietung ermöglichte und diese auch für den Antragsgegner zumutbar wäre.

    Der Antragsgegner hat hierzu unstreitig detailliert vorgetragen, dass der Zuschnitt des neu errichteten und auch des vormaligen Wohnhauses eine Fremdvermietung nicht ermögliche, vielmehr lediglich die Nutzung im Familienverband zulasse (vgl. insoweit auch (OLG Celle vom 19.06.2008, 4 U 61/08).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.12.2008 - I-4 U 61/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14343
OLG Düsseldorf, 08.12.2008 - I-4 U 61/08 (https://dejure.org/2008,14343)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.2008 - I-4 U 61/08 (https://dejure.org/2008,14343)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - I-4 U 61/08 (https://dejure.org/2008,14343)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; VGB 94 § 15 Nr. 4; ; VGB 94 § 23

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    VGB 94 § 15 Nr. 4; VGB 94 § 23
    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Täuschung durch Vorlage einer "Vorabreparaturrechnung"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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