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   OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02   

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https://dejure.org/2002,11618
OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02 (https://dejure.org/2002,11618)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.07.2002 - 4 U 62/02 (https://dejure.org/2002,11618)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 4 U 62/02 (https://dejure.org/2002,11618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbraucherschutz; Rückabwicklung eines Kaufvertrages; Inzahlungnahme; Finanzierungsbank; Darlehen; Anspruch auf Rückzahlung des Gesamtkaufpreises

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; VerbrKrG § 1 Abs. 1; ; VerbrKrG § ... 1 Abs. 2; ; VerbrKrG § 7 Abs. 4; ; VerbrKrG § 7 Abs. 1; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1; ; VerbrKrG § 9 Abs. 2; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1 S. 1; ; VerbrKrG § 9 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 295; ; BGB § 294; ; BGB § 346; ; BGB § 347; ; BGB § 459; ; BGB § 462; ; BGB § 463; ; BGB § 467; ; BGB § 985; ; BGB § 990; ; BGB § 989; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 249 S. 2; ; BGB § 346 S. 1; ; BGB § 348 S. 1; ; BGB § 459 Abs. 1; ; BGB § 459 Abs. 2; ; BGB § 361 a Abs. 2 S. 6; ; ZPO § 2; ; ZPO § 3; ; ZPO § 39; ; ZPO § 263; ; ZPO § 713; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 513 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 524 Abs. 2 S. 1 n.F.; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung Pkw-Kaufvertrag bei direkter Zahlung finanzierender Bank den Verkäufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.11.1994 - VIII ZR 53/94

    Zusicherung von Eigenschaften beim Neuwagenkauf; Umfang des großen

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
    Der Grundgedanke des Abwicklungsverhältnisses nach dem Widerruf gemäß den Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes ist im Übrigen der, die Vertragsschließenden so zu stellen, als wenn der Vertrag nicht geschlossen worden wäre (vgl. auch BGH, NJW 1984, 429, 430; 1995, 518, 519 - zur Wandelung).

    Dies rechtfertigt es, dem Käufer im Fall des großen Schadensersatzanspruches gemäß § 463 BGB den auf den Kaufpreis angerechneten Geldbetrag für das in Zahlung gegebene Altfahrzeug zuzubilligen (BGH, WM 1993, 1374; NJW 1995, 518, 519).

  • BGH, 30.11.1983 - VIII ZR 190/82

    Rückabwicklung der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
    Der Grundgedanke des Abwicklungsverhältnisses nach dem Widerruf gemäß den Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes ist im Übrigen der, die Vertragsschließenden so zu stellen, als wenn der Vertrag nicht geschlossen worden wäre (vgl. auch BGH, NJW 1984, 429, 430; 1995, 518, 519 - zur Wandelung).

    Dies hat entsprechend den obigen Ausführungen zur Folge, dass der Kläger von der Beklagten nur die von ihm erbrachten Leistungen zurückverlangen könnte, also nur den der Beklagten in Zahlung gegebenen PKW (vgl. auch BGHZ 89, 126, 133).

  • BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 73/64

    Abgabe von Gratisproben anderer Zahnprothesen-Pflegemittel ("Leodent") beim

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
    Dies gilt aber nur, soweit es um Kosten geht, die durch die Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelöst werden, denn ihre Erstattung richtet sich nach prozessrechtlichen Grundsätzen (BGHZ 45, 251, 257 f.; WM 1987, 247, 248).
  • BGH, 11.12.1986 - III ZR 268/85

    Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde - Entfallen der beiderseitigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
    Dies gilt aber nur, soweit es um Kosten geht, die durch die Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelöst werden, denn ihre Erstattung richtet sich nach prozessrechtlichen Grundsätzen (BGHZ 45, 251, 257 f.; WM 1987, 247, 248).
  • BGH, 25.03.1982 - III ZR 198/80

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Kauf

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
    Insbesondere zeigt die Zweckbindung des von der P. Bank gewährten Kredits, dass dieser der Finanzierung eines ganz bestimmten Kaufs, nämlich dem des streitgegenständlichen PKW diente (BGHZ 83, 301, 304).
  • BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 129/83

    Schutzwirkung des AbzG hinsichtlich Dritter aus einem Kredit verpflichteter

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
    Beide Verträge sind zwar rechtlich getrennt zustande gekommen, stellten aber vorliegend eine wirtschaftliche Einheit dar, denn sie bedingten sich wechselseitig und der eine erhielt seinen Sinn erst durch den anderen Vertrag; kein Geschäft wäre ohne das andere geschlossen worden (BGHZ 91, 37, 43; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 369).
  • BGH, 19.05.1993 - VIII ZR 155/92

    Erfüllungsinteresse bei Zusicherung der Echtheit eines Gemäldes

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
    Dies rechtfertigt es, dem Käufer im Fall des großen Schadensersatzanspruches gemäß § 463 BGB den auf den Kaufpreis angerechneten Geldbetrag für das in Zahlung gegebene Altfahrzeug zuzubilligen (BGH, WM 1993, 1374; NJW 1995, 518, 519).
  • OLG Hamm, 14.10.1988 - 11 U 135/87
    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
    Beide Verträge sind zwar rechtlich getrennt zustande gekommen, stellten aber vorliegend eine wirtschaftliche Einheit dar, denn sie bedingten sich wechselseitig und der eine erhielt seinen Sinn erst durch den anderen Vertrag; kein Geschäft wäre ohne das andere geschlossen worden (BGHZ 91, 37, 43; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 369).
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 73/84

    Mietvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft - Form des Widerrufs

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
    Die Höhe richtet sich nach der üblichen und angemessenen Miete für einen vergleichbaren PKW (BGH, NJW 1985, 1544, 1546 zu § 1 AbzG), aber vermindert um die in der Miete enthaltenen Gewinn- und Betriebskostenanteile (Köln, ZIP 1995, 21, 22).
  • OLG Köln, 05.12.1994 - 12 U 75/94

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des VerbrKrG beim Neuwagenkauf

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
    Die Höhe richtet sich nach der üblichen und angemessenen Miete für einen vergleichbaren PKW (BGH, NJW 1985, 1544, 1546 zu § 1 AbzG), aber vermindert um die in der Miete enthaltenen Gewinn- und Betriebskostenanteile (Köln, ZIP 1995, 21, 22).
  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94

    Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses

  • OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 23 U 140/19

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

    Das Erstgericht verkenne die Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main vom 16.01.2014 ( 11 SV 110/13 ), des OLG München vom 22.06.2017 (34 AR 97/17), des OLG Düsseldorf vom 30.06.2017 (I-17 U 144/16), des OLG Hamm vom 20.10.2018 (28 U 91/15), des OLG Naumburg vom 25.07.2002 (4 U 62/02) und des OLG Stuttgart vom 02.07.2019 (6 U 312/18).

    Das Erstgericht verkenne die Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main vom 16.01.2014 ( 11 SV 110/13 ), des OLG München vom 22.06.2017 (34 AR 97/17), des OLG Düsseldorf vom 30.06.2017 (I-17 U 144/16), des OLG Hamm vom 20.10.2018 (28 U 91/15), des OLG Naumburg vom 25.07.2002 (4 U 62/02) und des OLG Stuttgart vom 02.07.2019 (6 U 312/18).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 4 U 62/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6640
OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 4 U 62/02 (https://dejure.org/2002,6640)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.11.2002 - 4 U 62/02 (https://dejure.org/2002,6640)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. November 2002 - 4 U 62/02 (https://dejure.org/2002,6640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 462
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 4 U 62/02
    Da die Antwort gewährleisten soll, dem Versicherer eine sachgemäße Entscheidung über die Behandlung des Versicherungsfalls zu ermöglichen, genügt der Versicherungsnehmer mit der bloßen Beantwortung einer Formularfrage seiner Auskunftspflicht nicht, wenn der Sachverhalt - dem Versicherungsnehmer erkennbar - von den üblichen Umständen der Schadensfälle, so wie sie die Grundlage standardisierter Fragen sind, abweicht und Sinn und Zweck der Frage auch ungefragt weitere Angaben erfordern (vgl. BGH VersR 1993, 828, 829; Prölss/Martin, a.a.O.).
  • OLG Köln, 21.09.1989 - 5 U 36/89

    Obliegenheitspflicht; Wissenserklärungsvertreterin; Obliegenheitsverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 4 U 62/02
    Dazu hat er den Versicherer wahrheitsgemäß über alle Umstände zu unterrichten, die für die Deckungspflicht bedeutsam sind (BGH VersR 1963, 134; OLG Köln VersR 1990, 1225) und die in der Schadenanzeige gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten (vgl. Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 26. Aufl. 1998, AKB § 7 Rdnr. 13).
  • BGH, 03.12.1962 - II ZR 47/60

    Rückgriff des Haftpflichtversicherers gegen den mitversicherten Fahrer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 4 U 62/02
    Dazu hat er den Versicherer wahrheitsgemäß über alle Umstände zu unterrichten, die für die Deckungspflicht bedeutsam sind (BGH VersR 1963, 134; OLG Köln VersR 1990, 1225) und die in der Schadenanzeige gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten (vgl. Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 26. Aufl. 1998, AKB § 7 Rdnr. 13).
  • OLG Saarbrücken, 15.10.2003 - 5 U 300/03

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch falsche

    Denn es erscheint zweifelhaft, ob das Verschweigen dieses verhältnismäßig kleinen Schadens, dessen Beseitigung einen Reparaturaufwand von allenfalls 400 Euro erforderte, nach den Kategorien der Relevanztheorie die Interessen des Versicherers ernsthaft gefährden konnte (zur Bagatellgrenze vgl. OLG Düsseldorf r+s 2003, 230; OLGReport Frankfurt/Main 1997, 240).
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