Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.06.2008 - 4 U 63/08   

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https://dejure.org/2008,729
OLG Hamm, 19.06.2008 - 4 U 63/08 (https://dejure.org/2008,729)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.06.2008 - 4 U 63/08 (https://dejure.org/2008,729)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 4 U 63/08 (https://dejure.org/2008,729)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Www.anwaltskanzlei-ortsname.de - In der bloßen Verknüpfung eines Gattungsbegriffs mit einem Ortsnamen als Internetdomainliegt noch keine Spitzenstellungsbehauptung, die eine wettbewerbswidrige Irreführung des Verkehrs begründen kann.

  • markenmagazin:recht

    § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG
    Domain "anwaltskanzlei-[ortsname].de”

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Telemedicus

    Rechtsanwaltskanzlei-ortsname.de

  • Telemedicus

    Rechtsanwaltskanzlei-ortsname.de

  • webshoprecht.de

    Zur Zulässigkeit der Kombination von Berufsbezeichnung und Ortsnamen in der Domain (anwaltskanzlei-(ortsname).de)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Registrierung eine Domain bestehend aus einer Branche und einer Ortsbezeichnung ist zulässig und keine wettbewerbswidrige Spitzenstellungsbehauptung

  • JurPC

    "anwaltskanzlei-ortsname.de"

  • aufrecht.de

    "anwaltskanzlei-ortname.de" - keine Spitzenstellungsbehauptung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Spitzenstellungswerbung durch Ortsnamen in Anwalts-Domain

  • stroemer.de

    Anwaltskanzlei-dortmund.de

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer unlauteren Spitzenstellungswerbung mit einer Internet-Domain "anwaltskanzlei-xxx"; Spitzenstellungswerbung wegen nur einmaliger Vergabe einer Domain

  • kanzlei.biz

    Internetdomain aus Gattungsbegriff und Ortsnamen nicht wettbewerbswidrig

  • webhosting-und-recht.de

    Rechtsanwalt-[ortsname].de als Domainnamen

  • info-it-recht.de

    Es ist nicht unlauter i.S.d. § 3 UWG (a.F.), die Internetdomain "anwaltskanzlei-ortsname.de" zu verwenden

  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 1 Ziff. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Unlauterkeit durch Verwendung einer bestimmten Internetdomain im Hinblick auf die Behauptung einer Spitzenstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Denic - Domainrecht - Markenrecht - Wettbewerbsverstöße

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Nutzung einer Domain - in der ein Gattungsbegriff mit einem Ortsnamen verknüpft wird - ist zulässig

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Nutzung einer Domain - in der ein Gattungsbegriff mit einem Ortsnamen verknüpft wird - ist zulässig

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Keine Spitzenstellungswerbung durch Ortsnamen in Domain

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Ortname + Gattungsbegriff als Domainname doch zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Notar darf Städtenamen-Domain betreiben

  • vertriebsrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Www.anwaltskanzlei-(ortsname).de wettbewerbswidrig ?

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Die einzige Kanzlei im Ort

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm rückt teilweise von Entscheidung "tauchschule-dortmund.de” ab

  • rechtmedial.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Spitzenstellungswerbung allein durch Domains

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Domainrecht: Ist Beruf + Ortsname als Domain erlaubt?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ortname und Gattungsbegriff als Domainname zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall und Vorschäden: Geschädigter muss Abgrenzung zum aktuellen Schaden beweisen

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung)

    Abkehr von tauchschule-dortmund.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 157 (Ls.)
  • MMR 2009, 50
  • MIR 2008, Dok. 307
  • K&R 2008, 755
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 8/02

    Unterlassungsverfügungen des Vorstands der Rechtsanwaltskammer gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2008 - 4 U 63/08
    Denn die Führung dieser Domain zielt als Werbung darauf ab, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei und ihrer Mitglieder zu gewinnen (vgl. BGH NJW 2003, 504).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2003, 504 - rechtsanwälte-notar.de) selbst unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Bezeichnungen für eine Rechtsanwaltskanzlei naturgemäß beschränkt sind.

  • OLG Hamm, 18.03.2003 - 4 U 14/03

    Tauchschule-dortmund.de

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2008 - 4 U 63/08
    Soweit das Senatsurteil vom 18. März 2003 (Az. 4 U 14/03 = GRUR-RR 2003, 289 - Tauchschule Dortmund) dahin verstanden werden könnte, dass allein schon die bloße Verknüpfung eines Gattungsbegriffs mit einem Ortsnamen eine Spitzenstellungsbehauptung bedeutet, so hält der Senat daran nicht fest.
  • OLG Hamm, 29.01.2013 - 4 U 171/12

    Verbraucherschutz - unzulässige Werbung für einen Tanzunterricht mit garantiertem

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (4 U 63/08) könne die bloße Verknüpfung eines Gattungsbegriffs mit einem Ortsnamen grundsätzlich eine Spitzenstellungsbehauptung nicht begründen.

    In der Regel setzt eine Spitzenstellungswerbung zumindest voraus, dass einer Bezeichnung der bestimmte Artikel vorangestellt wird, weil bei dessen Betonung der jeweilige Geschäftsbetrieb gemäß den allgemeinen Sprachgewohnheiten als hervorgehoben erscheint ( Senat, MMR 2009, 50 - www.anwaltskanzlei-[ortsname].de - m. w. N.).

  • BGH, 01.09.2010 - StbSt (R) 2/10

    Berufswidrige Werbung eines Steuerberaters: Verwendung einer durch Kombination

    Das geltende und im Verkehr bekannte Prioritätsprinzip bei der Domainvergabe besagt nichts darüber, ob der Name zu Recht gewählt und vergeben wurde (vgl. BGHZ 153, 61, 67; OLG Hamm MMR 2009, 50).
  • LG Ulm, 07.09.2012 - 10 O 71/12

    Verwendung der Domain "www.ulmer-hausverwaltung.com" durch eine Hausverwaltung

    Denn sie zielt als Werbung darauf ab, den Verkehr für die Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen zu gewinnen (BGH NJW 2003, 504 ; OLG Hamm, MMR 2009, 50 ).

    Eine solche Herausstellung ergibt sich nicht allein aus der Kombination der Ortsangabe mit dem Tätigkeitsbereich (OLG Hamm, MMR 2009, 50 f mit Anmerkung Karl).

    Die vom Kläger zitierte Rechtsprechung ist insoweit überholt und entspricht nicht mehr dem heutigen Verbraucherverständnis (vgl. nur OLG Celle, GRUR-RR 2012, 162, 163; OLG Hamm, MMR 2009, 50 ; OLG München, 28.04.2010, 31 Wx 117/109, dazu Friedel, [...]PR-HaGesR 8/2010 Anm. 1; BGH GRUR-RR 2011, 210; OLG Stuttgart, FG-Prax 2004, 40 f; a.A. noch OLG Stuttgart, GRUR-RR 2006, 342 für Bodensee-Kanzlei).

  • OLG Hamm, 19.07.2013 - 27 W 57/13

    Irreführung durch Führung eines Ortszusatzes in der Firma

    Allein die Voranstellung dieser Ortsangabe lässt die vorgenannte Implikation nicht erkennen (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 19.06.2008 - 4 U 63/08).
  • OLG Celle, 17.11.2011 - 13 U 168/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eine Anwaltskanzlei "Kanzlei Niedersachsen"

    Von daher messe der Verkehr der Anführung des Ortsnamens nur die Bedeutung der Angabe des Sitzes der Kanzlei zu (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.6.2008, 4 U 63/08 , zitiert nach juris, Rn. 30).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12

    Irreführende Werbung: Verwendung des Begriffs "Zentrum" für ein

    Die Annahme einer Spitzenstellungsbehauptung für die Region H. dahingehend, dass die Beklagte sämtliche Mitbewerber an Größe und Bedeutung überrage, etwa in dem Sinne, dass es sich beim "Hör- und Tinnitus-Zentrum" der Beklagten um "das" Hör- und Tinnituszentrum in H. handelt, mit dem sich kein anderer nach Größe und Bedeutung vergleichen kann, würde voraussetzen, dass der Bezeichnung der bestimmte Artikel vorangestellt wäre ("Das a. Hör- und Tinnitus-Zentrum H."), vgl. OLG Hamm MMR 2009, 50, 51 (anders noch MMR 2003, 471 = GRUR-RR 2003, 289).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - I-4 U 63/08   

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https://dejure.org/2009,4496
OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - I-4 U 63/08 (https://dejure.org/2009,4496)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.2009 - I-4 U 63/08 (https://dejure.org/2009,4496)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - I-4 U 63/08 (https://dejure.org/2009,4496)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ersatzfähigkeit von nicht abgrenzbar auf ein Unfallereignis zurückzuführenden Schäden in der Fahrzeugvollversicherung

  • Judicialis

    ZPO § 287 Abs. 1

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Vollkaskoleistung bei Vorschäden

  • rechtsportal.de

    ZPO § 287 Abs. 1
    Ersatzfähigkeit von nicht abgrenzbar auf ein Unfallereignis zurückzuführenden Schäden in der Fahrzeugvollversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)

    Ärztliche Invaliditätsfeststellung - Fristenregelung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall und Vorschäden: Geschädigter muss Abgrenzung zum aktuellen Schaden beweisen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 10.09.2015 - 22 U 150/14

    Nicht erklärte Vorschäden führen nicht zwangsläufig zum Verlust des kompletten

    Diese steht durchaus in Einklang mit der vorherrschenden Rechtsprechung, wonach es auch für zuzuordnende Schäden keinen Ersatz gibt, wenn feststeht, dass nicht sämtliche vom Geschädigten geltend gemachten Schäden auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, ohne das eine ausreichende Aufklärung erfolgt (vgl. nur KG NZV 07, 520; NZV 08, 356 [KG Berlin 13.08.2007 - 12 U 180/06] ; Urteil vom 4. Januar 2011, 22 U 172/10; OLG Frankfurt am Main, NZV 07, 313; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 4 U 63/08; OLG Hamm, Urteil vom 1. Februar 2013 - 9 U 238/12 -).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10

    Verkehrsunfallprozess: Fehlerhafte Annahme eines Indizienbeweises für eine

    Es mag durchaus sein und der Senat schließt ein solches Ergebnis keineswegs aus, dass sich vorliegend die Überzeugung einer Unfallmanipulation angesichts solcher Gesamtumstände ergeben kann (vgl. OLG Düsseldorf 27.10.09 - 4 U 63/08 -: 7 Unfälle in 3 Jahren), allein aus der Addition mehrerer Ereignisse kann diese aber nicht gefolgert werden.
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 107/09

    Umfang der Ausschlussklausel für "Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen und

    Gleichwohl hat der Senat Bedenken, insbesondere im Hinblick auf das Transparenzgebot, nicht für durchgreifend erachtet (ebenso OLG Karlsruhe, 12 U 167/08, Urteil v. 15. Januar 2009, VersR 2009, 538 [OLG Karlsruhe 15.01.2009 - 12 U 167/08] ; OLG Düsseldorf, 4 U 63/08, Urteil v. 27. Januar 2009, 4 U 60/09, r+s 2009, 424; Beschluss v. 13. Juli 2009, ebenda).
  • OLG Brandenburg, 06.02.2019 - 11 U 77/18

    Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung;

    In der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.10.2009 - 4 U 63/08 (Kopie GA I 220 ff.), geht es offenbar um Versicherungsleistungen nach einem behaupteten Unfallgeschehen sowie die Abgrenzung von Alt- und Neuschäden.
  • AG Köln, 24.05.2012 - 271 C 198/11

    Anforderungen an den Nachweis des Klägers zur Schadensverursachung bei nicht

    Zudem gibt es nach der Rechtsprechung auch für zuzuordnende Schäden dann keinen Ersatz, wenn feststeht, dass nicht sämtliche vom Geschädigten geltend gemachten Schäden auf das Unfallereignis zurückzuführen sind ohne das eine ausreichende Aufklärung erfolgt (vgl. KG, Urteil vom 29.01.2007, Az.: 12 U 37/06, OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.09.2006, Az.: 16 U 75/06, OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2009, Az.: 4 U 63/08).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.01.2009 - 4 U 63/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,76447
OLG Düsseldorf, 15.01.2009 - 4 U 63/08 (https://dejure.org/2009,76447)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.01.2009 - 4 U 63/08 (https://dejure.org/2009,76447)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 4 U 63/08 (https://dejure.org/2009,76447)
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    Verkehrsunfall und Vorschäden: Geschädigter muss Abgrenzung zum aktuellen Schaden beweisen

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