Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 30.11.2011 | OLG Karlsruhe, 22.02.2013

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 4 U 63/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3892
OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 4 U 63/11 (https://dejure.org/2012,3892)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2012 - 4 U 63/11 (https://dejure.org/2012,3892)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2012 - 4 U 63/11 (https://dejure.org/2012,3892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,3892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (38)

  • OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 4 U 95/10

    Haftung der Bank aus Kapitalanlageberatung: Schadensersatzpflicht bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 4 U 63/11
    Der Senat hat in seinem - ebenfalls den V... betreffenden - Urteil vom 09.03.2011 (4 U 95/10) seine Zweifel an der Tragfähigkeit einer Differenzierung zwischen dem Kunden verheimlichten Vertriebsprovisionen, die sich aus Ausgabeaufschlägen oder Verwaltungsgebühren speisen, und solchen, die aus dem Nominalkapital finanziert werden, geäußert (im Ergebnis ebenso KG Berlin, Urteil vom 15.06.2010 - 4 U 82/09 - OLG München, Urteil vom 20.12.2010 - 19 U 4562/10 - ; OLG Frankfurt Urteil vom 19.11.2010 - 17 U 29/10 - und OLG Celle Urteil vom 17.11.2010 - 3 U 55/10 -).

    Besteht die Anlage - wie hier - in der Vertragsposition des Klägers als Treugeber, genügt es, wenn er als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandverhältnis anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 15/08; Senatsurteile vom 21.04.2010 - 4 U 84/09 -, 16.06.2010 - 4 U 154/09 -, 28.07.2010 - 4 U 1/10 -, 09.03.2011 - 4 U 95/10 - und 31.08.2011 - 4 U 89/10).

    Wie der Senat bereits in seinen (zu demselben Medienfonds und unter Beteiligung der hiesigen Beklagten ergangenen) Urteilen vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 -, 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 - und 9. März 2011 - 4 U 95/10 - ausgeführt hat, bedurfte es entgegen der Auffassung der Beklagten zur Begründung des Annahmeverzuges weder der Zustimmung des Komplementärs, noch der Vertragsübernahme des Treuhandvertrages (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Mai 2010 - 17 U 88/09 - OLG Hamm, Urteil vom 3. März 2010 - 31 U 106/08 - Rn. 92).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 4 U 63/11
    a) Die Bank hat einen Anleger im Rahmen eines Beratungsgesprächs über Rückvergütungen, sog. KickBacks, ungefragt und grundsätzlich unabhängig von deren Höhe zu informieren (so BGH, Beschluss vom 20.01.2009 - XI ZR 510/07 -).

    Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 20.01.2009 (- XI ZR 510/07 - Rdnr. 12) zur Begründung des Bestehens einer Informationspflicht sind nicht auf einen Einzelfall beschränkt, sondern allgemein gefasst.

    Zwar ist der Beklagten dahin beizupflichten, dass auf S. 68/69 des Emissionsprospektes im Prospekt hier - anders als in dem der BGH-Entscheidung vom 20.01.2009 (XI ZR 510/07) zugrundeliegenden Sachverhalt - die Möglichkeit der Vertriebsgesellschaft offen gelegt ist, auch Dritte als Vertriebspartner im Rahmen der Vermittlung und Einwerbung des Eigenkapitals einzusetzen, was den Abfluss eines Teils der in die Fondsgesellschaft fließenden Verwaltungskosten an diese Vertriebspartner nahe legt.

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 4 U 63/11
    Das vertragliche Verhältnis zwischen einem Kunden und einer Bank weicht jedoch - wie der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 15.04.2010 (- III ZR 196/09 - Rdnr. 13) überzeugend und im Einklang mit dem XI. Zivilsenat (vgl. Beschluss vom 09.03.2011 - XI ZR 191/10 - Rdnr. 30 f. -) ausführt - in entscheidenden Punkten von dem zwischen einem Kunden und dem freien, nicht bankgebundenen Anlageberater ab; für einen "erst recht-Schluss", wie ihn die Beklagte ziehen will, fehlt deshalb die tatsächliche Grundlage.

    Nunmehr hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 09.03.2011 - XI ZR 191/10, Rdnr. 25 (bestätigt durch die weiteren Beschlüsse vom 19.07.2011 - XI ZR 191/10- Rdnr. 4 und vom 24.08.2011 - XI ZR 191/10 - Rdnr. 4) - klargestellt, dass die als Quelle der Rückvergütungen genannten "Ausgabeaufschläge und Verwaltungsvergütungen" nur beispielhaft gemeint seien und aufklärungspflichtige Rückvergütungen stets vorliegen, wenn Provisionen, die im Gegensatz von Innenprovisionen nicht aus dem Anlagevermögen, sondern aus offen ausgewiesenen Provisionen wie zum Beispiel Ausgabeaufschlägen oder Verwaltungsvergütungen gezahlt werden, so dass bei dem Anleger zwar keine Vorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen könne, deren Rückfluss an die beratende Bank aber nicht offenbart werde, sondern hinter dem Rücken des Anlegers erfolge, so dass der Anleger das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen könne (Beschluss vom 09.03.2011 - XI ZR 191/10 - Rn. 25 ).

    Die Kausalitätsvermutung gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen (BGH, Beschluss vom 09.03.2011 - XI ZR 191/10 - und Urteil vom 12.05.2009 - XI ZR 586/07 - Rdnr. 22 unter Verweis auf Ellenberger in Ellenberger/Schäfer/Clouth/Lang, Praktiker-Handbuch Wertpapier- und Derivategeschäft Rn. 863).

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 4 U 63/11
    Dem hat der Bundesgerichtshof dadurch Rechnung getragen, dass er eine Anwendbarkeit seiner sog. Kick Back-Rechtsprechung auf freie Anlageberater verneint hat (BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09 - Rdnr. 11 ff.; bestätigt mit Urteil vom 16.12.2010 - III ZR 127/10 -),.

    Das vertragliche Verhältnis zwischen einem Kunden und einer Bank weicht jedoch - wie der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 15.04.2010 (- III ZR 196/09 - Rdnr. 13) überzeugend und im Einklang mit dem XI. Zivilsenat (vgl. Beschluss vom 09.03.2011 - XI ZR 191/10 - Rdnr. 30 f. -) ausführt - in entscheidenden Punkten von dem zwischen einem Kunden und dem freien, nicht bankgebundenen Anlageberater ab; für einen "erst recht-Schluss", wie ihn die Beklagte ziehen will, fehlt deshalb die tatsächliche Grundlage.

    49 b) Solchermaßen aufklärungspflichtige Rückvergütungen (= Kick Backs) liegen nach der ursprünglichen Definition des Bundesgerichtshofs nur vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder den Verwaltungsgebühren, die der Anleger über die Bank an die Fondsgesellschaft zu zahlen hat, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares besonderes Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (vgl. BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09 - vgl. zu der Abgrenzung Rückvergütung/Innenprovision auch Nobbe, Anmerkung zu OLG Dresden, Urteil vom 24.07.2009, WuB I G 1. - 5.10.).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 4 U 63/11
    a) Im Fall einer fehlerhaften Anlageberatung stellt sich bereits der Erwerb der Kapitalanlage aufgrund einer fehlerhaften Information als für den späteren Schaden ursächlich dar; schon der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlageentschluss ist von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst (so BGH, Urteil vom 12.05.2009 - XI ZR 586/07 - Rdnr. 22; Senatsurteil vom 28.07.2010 - 4 U 1/10).

    Die Kausalitätsvermutung gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen (BGH, Beschluss vom 09.03.2011 - XI ZR 191/10 - und Urteil vom 12.05.2009 - XI ZR 586/07 - Rdnr. 22 unter Verweis auf Ellenberger in Ellenberger/Schäfer/Clouth/Lang, Praktiker-Handbuch Wertpapier- und Derivategeschäft Rn. 863).

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 4 U 63/11
    93 Bei der Betrachtung möglicher Steuervorteile, die zu den auf den Schadensersatzanspruch eines Geschädigten anzurechnenden Vorteilen gehören, muss berücksichtigt werden, ob dem Geschädigten aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruchs und dessen Gestaltung steuerliche Nachteile erwachsen, sei es durch eine Nachforderung des Finanzamts, sei es durch eine Besteuerung der Schadensersatzleistung oder der Zug um Zug gegen die Schadensersatzleistung vorgesehenen Übertragung der Kapitalanlage, etwa nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG oder § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (vgl. nur BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08 - Rn. 36).

    Dabei führen, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08 - ausführt, nur solche außergewöhnlichen Steuervorteile zu einer Anrechnung, die nach Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung (oder anderweitiger Steuernachteile) dem Geschädigten verbleiben, so dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen.

  • OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 4 U 84/09

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung: Verzinsungspflicht bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 4 U 63/11
    Besteht die Anlage - wie hier - in der Vertragsposition des Klägers als Treugeber, genügt es, wenn er als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandverhältnis anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 15/08; Senatsurteile vom 21.04.2010 - 4 U 84/09 -, 16.06.2010 - 4 U 154/09 -, 28.07.2010 - 4 U 1/10 -, 09.03.2011 - 4 U 95/10 - und 31.08.2011 - 4 U 89/10).

    Wie der Senat bereits in seinen (zu demselben Medienfonds und unter Beteiligung der hiesigen Beklagten ergangenen) Urteilen vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 -, 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 - und 9. März 2011 - 4 U 95/10 - ausgeführt hat, bedurfte es entgegen der Auffassung der Beklagten zur Begründung des Annahmeverzuges weder der Zustimmung des Komplementärs, noch der Vertragsübernahme des Treuhandvertrages (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Mai 2010 - 17 U 88/09 - OLG Hamm, Urteil vom 3. März 2010 - 31 U 106/08 - Rn. 92).

  • OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 4 U 154/09

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung: Verzinsungspflicht bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 4 U 63/11
    Besteht die Anlage - wie hier - in der Vertragsposition des Klägers als Treugeber, genügt es, wenn er als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandverhältnis anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 15/08; Senatsurteile vom 21.04.2010 - 4 U 84/09 -, 16.06.2010 - 4 U 154/09 -, 28.07.2010 - 4 U 1/10 -, 09.03.2011 - 4 U 95/10 - und 31.08.2011 - 4 U 89/10).

    Wie der Senat bereits in seinen (zu demselben Medienfonds und unter Beteiligung der hiesigen Beklagten ergangenen) Urteilen vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 -, 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 - und 9. März 2011 - 4 U 95/10 - ausgeführt hat, bedurfte es entgegen der Auffassung der Beklagten zur Begründung des Annahmeverzuges weder der Zustimmung des Komplementärs, noch der Vertragsübernahme des Treuhandvertrages (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Mai 2010 - 17 U 88/09 - OLG Hamm, Urteil vom 3. März 2010 - 31 U 106/08 - Rn. 92).

  • BGH, 08.11.1973 - III ZR 161/71

    Schadensberechnung - Verzugsschaden - Schadenshöhe - Geldgläubiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 4 U 63/11
    Zwar ist nach der Lebenserfahrung grundsätzlich davon auszugehen, dass Eigenkapital in der hier vorliegenden Größenordnung von 26.250,00 EUR nicht ungenutzt verwahrt, sondern anderweitig angelegt worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.1973 - III ZR 161/71 - und vom 02.12.1991 - II ZR 141/90 -).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 4 U 63/11
    Es wäre unbillig und mit dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB), auf dem der Rechtsgedanke der Vorteilsausgleichung letztlich beruht (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.1984 - VII ZR 169/82 -), nicht zu vereinbaren, dem geschädigten Anleger das Risiko aufzuerlegen, dass der Übertragung der durch fehlerhafte Anlageberatung erworbenen Beteiligung auf die beklagte Bank Hindernisse entgegenstehen, die er nicht zu vertreten hat und nicht beeinflussen kann.
  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03

    Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit

  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

  • BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen

  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

  • BGH, 22.04.2010 - III ZR 318/08

    Aufklärungspflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds: Kenntnis von

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08

    Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds:

  • BGH, 03.03.2011 - III ZR 170/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Anwalts bei zivilrechtlicher Ahndung

  • OLG Brandenburg, 31.08.2011 - 4 U 89/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bei

  • OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 19 U 2/10

    Beratungsvertrag: Aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

  • OLG Hamm, 03.03.2010 - 31 U 106/08

    Pflichten einer Bank im Rahmen der Anlageberatung; Pflicht zur Aufklärung über zu

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 88/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über erhaltene

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

  • BGH, 16.12.2010 - III ZR 127/10

    Beschränkung der Revisionszulassung auf eine von mehreren zur Begründung des

  • OLG Celle, 17.11.2010 - 3 U 55/10

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich der Höhe von Rückvergütungen für den

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2010 - 4 U 82/09

    Versicherungen - Wann beginnt die Verjährung des Deckungsanspruchs?

  • OLG Frankfurt, 19.11.2010 - 17 U 29/10

    Anlageberatung: Pflicht einer Bank zur Aufklärung über Rückvergütungen;

  • OLG München, 20.12.2010 - 19 U 4562/10

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Risikoaufklärung;

  • OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 23 U 132/12

    Keine Deliktzinsen wegen falscher Anlageberatung

    Insbesondere kann nicht unterstellt werden, dass ein Anleger, der sich an einem "Steuersparmodell" beteiligt hat, bei Kenntnis der Erfolglosigkeit seiner Anlage ausgerechnet einen Sparvertrag, z. B. über Festgeld, abgeschlossen hätte (Schiemann in: Staudinger, BGB [2005], § 252 Rn.56, OLG Hamm, Urt. v. 31.01.2012 - 34 U 110/11, juris, Rn. 72; OLG Brandenburg, Urt. v. 25.04.2012 - 4 U 63/11, juris, Rn. 108; Senat, Urt. 23.01.2012-23 U 114/10, juris, Rn. 58), vielmehr liegt auch die Annahme nahe, dass der Kläger als Alternative zur gezeichneten Anlage ebenfalls eine unternehmerische Beteiligung mit Verlustzuweisungen oder eine Investition in Aktien bzw. Aktienfonds gewählt hätte, um Steuervorteile zu erzielen bzw. um eine höhere Rendite zu erwirtschaften.

    Anlagen in Form einer unternehmerische Beteiligung mit Verlustzuweisungen sind typischerweise gerade nicht mit einer festen Verzinsung bzw. garantierten Rendite, sondern mit bloßen Gewinnchancen bei entsprechenden Risiken verbunden (OLG Brandenburg, Urt. v. 23.04.2012 - 4 U 63/11, juris, Rn. 108; OLG Hamm, Urt. v. 31.01.2012 - 34 U 110/11, juris, Rn. 72; OLG Stuttgart, Urt. v. 30.11.2010 - 6 U 2/10, juris; OLG Karlsruhe, Urt. v. 07.05.2010 - 17 U 88/09, juris, Rn. 90. m.w.N ).

  • OLG Frankfurt, 08.08.2014 - 23 U 190/13

    Medienfonds: Voraussetzung entgangener Gewinne und Freistellung von steuerlichen

    Insbesondere kann nicht unterstellt werden, dass ein Anleger, der sich an einem "Steuersparmodell" beteiligt hat, bei Kenntnis der Erfolglosigkeit seiner Anlage ausgerechnet einen Sparvertrag, z. B. über Festgeld, abgeschlossen hätte (vgl. Staudinger-Schiemann, BGB (2005), § 252 Rn. 56; OLG Hamm, Urteil vom 31.1.2012, - 34 U 110/11, juris, Rn. 72; OLG Brandenburg, Urt. v. 25.04.2012 - 4 U 63/11, juris, Rn. 108; Senat, Urt. 23.01.2012 - 23 U 114/10, juris, Rn. 58),).

    Solche Anlagen in Form einer unternehmerische Beteiligung mit Verlustzuweisungen sind aber typischerweise gerade nicht mit einer festen Verzinsung bzw. garantierten Rendite, sondern mit bloßen Gewinnchancen bei entsprechenden Risiken verbunden (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.4.2012, 4 U 63/11 - bei juris; OLG Hamm, Urteil vom 31.1.2012, 34 U 110/11- bei juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010, 6 U 2/10 - bei juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.5.2010, 17 U 88/09 - bei juris m.w.N).

  • OLG Frankfurt, 26.07.2013 - 23 U 165/12

    Zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung entgangenen Gewinns

    Anlagen in Form einer unternehmerische Beteiligung mit Verlustzuweisungen sind typischerweise jedoch gerade nicht mit einer festen Verzinsung bzw. garantierten Rendite, sondern mit bloßen Gewinnchancen bei entsprechenden Risiken verbunden (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08. Juli 2013 - 23 U 132/12 -, juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 23.04.2012 - 4 U 63/11, juris, Rn. 108; OLG Hamm, Urt. v. 31.01.2012 - 34 U 110/11, juris, Rn. 72; OLG Stuttgart, Urt. v. 30.11.2010 - 6 U 2/10, juris; OLG Karlsruhe, Urt. v. 07.05.2010 - 17 U 88/09, juris, Rn. 90. m.w.N.), so dass insofern die Erzielung eines Gewinnes gerade nicht hinreichend sicher zu erwarten steht (vgl. vgl. BGH WM 2012, 1188-1189).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 55/13

    Fehlerhafte Anlageberatung: Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Beteiligung

    Insbesondere kann nicht unterstellt werden, dass ein Anleger, der sich an einem "Steuersparmodell" beteiligt hat, bei Kenntnis der Erfolglosigkeit seiner Anlage ausgerechnet einen Sparvertrag, z. B. über Festgeld, abgeschlossen hätte (vgl. Staudinger-Schiemann, BGB (2005), § 252 Rn. 56; OLG Hamm, Urteil vom 31.1.2012, - 34 U 110/11, juris, Rn. 72; OLG Brandenburg, Urt. v. 25.04.2012 - 4 U 63/11, juris, Rn. 108; Senat, Urt. 23.01.2012 - 23 U 114/10, juris, Rn. 58).

    Anlagen in Form einer unternehmerische Beteiligung mit Verlustzuweisungen sind aber typischerweise gerade nicht mit einer festen Verzinsung bzw. garantierten Rendite, sondern mit bloßen Gewinnchancen bei entsprechenden Risiken verbunden (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.4.2012, 4 U 63/11 - bei juris; OLG Hamm, Urteil vom 31.1.2012, 34 U 110/11 - bei juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010, 6 U 2/10 - bei juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.5.2010, 17 U 88/09 - bei juris m.w.N).

  • OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 115/13

    Fehlerhafte Anlageberatung: Aufklärungspflicht bei Beteiligung an Medienfonds;

    Insbesondere kann nicht unterstellt werden, dass ein Anleger, der sich an einem "Steuersparmodell" beteiligt hat, bei Kenntnis der Erfolglosigkeit seiner Anlage ausgerechnet einen Sparvertrag, z. B. über Festgeld, abgeschlossen hätte (vgl. Staudinger-Schiemann, BGB (2005), § 252 Rn. 56; OLG Hamm, Urteil vom 31.1.2012 - 34 U 110/11, juris, Rn. 72; OLG Brandenburg, Urt. v. 25.04.2012 - 4 U 63/11, juris, Rn. 108; Senat, Urt. 23.01.2012 - 23 U 114/10, juris, Rn. 58),).

    Anlagen in Form einer unternehmerische Beteiligung mit Verlustzuweisungen sind aber typischerweise gerade nicht mit einer festen Verzinsung bzw. garantierten Rendite, sondern mit bloßen Gewinnchancen bei entsprechenden Risiken verbunden (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.4.2012, 4 U 63/11 - bei juris; OLG Hamm, Urteil vom 31.1.2012, 34 U 110/11- bei juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010, 6 U 2/10 - bei juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.5.2010, 17 U 88/09 - bei juris m.w.N).

  • LG Wiesbaden, 17.07.2012 - 8 O 262/09

    Zur Aufklärungspflicht der Bank über erhaltene Provisionen bei einem Filmfonds

    Die Beklagte hat die ihr obliegenden Aufklärungspflichten aus dem Beratungsvertrag schon deshalb verletzt, da sie unstreitig weder den Umstand noch die Höhe der ihr für den Vertrieb der Fondsbeteiligung zufließenden Rückvergütung gegenüber dem Kläger offen gelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24.08.2011 - Aktenzeichen XI ZR 191/10; OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2011 - Aktenzeichen 34 U 144/09, OLG Frankfurt, a. a. O.; OLG München, Urteil vom 15.03.2012 - Aktenzeichen 17 U 3805/11, Brandenburgisches OLG, Urteil vom 25.04.2012 - Aktenzeichen 4 U 63/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 4 U 63/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12905
OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 4 U 63/11 (https://dejure.org/2011,12905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2011 - 4 U 63/11 (https://dejure.org/2011,12905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2011 - 4 U 63/11 (https://dejure.org/2011,12905)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12905) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 199 Abs 1 BGB, § 852 BGB
    Verjährung bei Spätfolgen einer Körperverletzung

  • Wolters Kluwer

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen eines Hundebisses hinsichtlich lange nach dem Ereignis eingetretener Spätfolgen

  • rechtsportal.de

    BGB § 199 Abs. 1; BGB § 852
    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen eines Hundebisses hinsichtlich lange nach dem Ereignis eingetretener Spätfolgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.1990 - VI ZR 2/90

    Berufung des Schädigers auf Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei später

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 4 U 63/11
    Die Klägerin ist zum Anderen der Meinung, dass - im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1991, 973 - die Berufung des Beklagten auf die Einrede der Verjährung wegen Treu und Glauben ausgeschlossen sei (§ 242 BGB).

    Die Klägerin meint, die Schwere der bei ihr ab dem Jahr 2005 eingetretenen Beeinträchtigungen zusammen mit dem Umstand, dass sie schuldlos keine Kenntnis von der Schädigung des nervus radialis und der damit verbundenen Gefahr von Spätfolgen gehabt habe, rechtfertige nach den Maßstäben in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 1991, 973 eine Ausnahme vom Grundsatz der Schadenseinheit.

    28 Für Vorhersehbarkeit von Körperschäden ist vielmehr die Sicht der medizinischen Fachkreise maßgebend (BGH NJW 1997, 2448 unter II. 1.; BGH NJW 1991, 973 unter II.1.b); BGH VersR 1982, 703 unter II.1.b) ).

    Vielmehr dienen sie auch der Rechtsklarheit und Rechtsicherheit (BGH NJW 1991, 973 unter I.1. vor a) und 2. und BGH NJW 1997, 2448 unter II. 1.).

    Die bei der Klägerin im Anschluss an die Verletzung von 1995 erst ab 2005 eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind nicht mit denen des Klägers in dem der Entscheidung BGH NJW 1991, 973 zugrunde liegenden Fall vergleichbar.

  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 71/96

    Beginn der Verjährung bei einer zunächst nicht vorhersehbaren Schadensfolge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 4 U 63/11
    In der Entscheidung des Bundesgerichthofs vom 3.6.1997 (VI ZR 71/96, NJW 1997, 2448) wird die bisherige Rechtsprechung lediglich dahin ergänzt, dass die Erkenntnismöglichkeit zum Unfallzeitpunkt vorliegen muss.

    28 Für Vorhersehbarkeit von Körperschäden ist vielmehr die Sicht der medizinischen Fachkreise maßgebend (BGH NJW 1997, 2448 unter II. 1.; BGH NJW 1991, 973 unter II.1.b); BGH VersR 1982, 703 unter II.1.b) ).

    Vielmehr dienen sie auch der Rechtsklarheit und Rechtsicherheit (BGH NJW 1991, 973 unter I.1. vor a) und 2. und BGH NJW 1997, 2448 unter II. 1.).

    Die Klägerin weist gleichfalls mit Recht darauf hin, dass der Bundesgerichtshof in einer späteren Entscheidung (BGH NJW 1997, 2448) möglicherweise die Anforderungen dafür, dass die Berufung auf die Verjährung bei einer Schadenseinheit mit gesundheitlichen Spätfolgen gegen Treu und Glauben verstoßen, gesenkt hat.

  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 37/99

    Verjährung des deliktischen Anspruchs bei zunächst nicht vorhersehbaren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 4 U 63/11
    Die Klägerin weist schließlich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.11.1999 (VI ZR 37/99) hin, dem ein Fall zugrunde liege, bei dem Spätfolgen erst später von Fachleuten hätten prognostiziert werden können und deshalb für die Verjährung auf die Kenntnis des Geschädigten selbst abgestellt worden sei.

    Aus der jüngeren Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.11.1999 (VI ZR 37/99, NJW 2000, 861) ergibt sich entgegen der Meinung der Klägerin nichts anderes.

  • BGH, 20.04.1982 - VI ZR 197/80

    Erstreckung der Verjährung auf Spätfolgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 4 U 63/11
    28 Für Vorhersehbarkeit von Körperschäden ist vielmehr die Sicht der medizinischen Fachkreise maßgebend (BGH NJW 1997, 2448 unter II. 1.; BGH NJW 1991, 973 unter II.1.b); BGH VersR 1982, 703 unter II.1.b) ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.02.2013 - 4 U 63/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37638
OLG Karlsruhe, 22.02.2013 - 4 U 63/11 (https://dejure.org/2013,37638)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.02.2013 - 4 U 63/11 (https://dejure.org/2013,37638)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Februar 2013 - 4 U 63/11 (https://dejure.org/2013,37638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,37638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht