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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.09.2013 - I-4 U 64/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35464
OLG Hamm, 24.09.2013 - I-4 U 64/13 (https://dejure.org/2013,35464)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.09.2013 - I-4 U 64/13 (https://dejure.org/2013,35464)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 2013 - I-4 U 64/13 (https://dejure.org/2013,35464)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Irreführende Werbung, Zahngesundheitsprogramm, einziges Vollprogramm, zahnärztliche Leistungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Irreführende Werbung, Zahngesundheitsprogramm, einziges Vollprogramm, zahnärztliche Leistungen

  • IWW
  • JurPC

    Zahngesundheitliches Vollprogramm

  • aufrecht.de

    Zahnärtliche Leistungen und irreführende Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Bewerbung eines Zahngesundheitsprogramms als deutschlandweit "einziges Vollprogramm"

  • kanzlei.biz

    Werbung für zahnärztliche Leistungen irreführend

  • bzaek.de

    Werbung für ein deutschlandweit einziges Zahngesundheits"voll'programm, bei dem nicht alle über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehenden Leistungen angeboten werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 3, 5, 8 UWG
    Irreführung durch Bewerbung eines Zahngesundheitsprogramms als deutschlandweit "einziges Vollprogramm"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahngesundheitsprogramm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Internetwerbung für Zahngesundheitsprogramm doppelt irreführend

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Werbung mit zahnärztlichem Vollprogramm doppelt irreführend

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Wer mit einem "Vollprogramm" von Leistungen wirbt, muss auch das volle Programm anbieten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführende Online-Werbung mit Vollprogramm

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Werbung für ein Zahngesundheitsprogramm

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur irreführenden Internetwerbung mit zahnärztlichen Leistungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur irreführenden Internetwerbung mit zahnärztlichen Leistungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Irreführende Internetwerbung mit zahnärztlichen Leistungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbung für ein Zahngesundheitsprogramm als "einziges Vollprogramm" kann irreführend sien

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Vollprogramm" für Zahngesundheit - Bietet die werbende Firma nicht alle zahnärztlichen Leistungen an, ist diese Reklame irreführend

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Werbung für Zahngesundheitsprogramm

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung für ein Zahngesundheitsprogramm als "einziges Vollprogramm" kann irreführend sien

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Internetwerbung mit zahnärztlichen Leistungen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann eine Internetwerbung mit zahnärztlichen Leistungen unzulässig ist

  • staufer.de (Kurzinformation)

    Zahnarzt: Irreführende Werbung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Irreführende Internetwerbung für Zahnarztleistung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende zahnärztlichen Werbung im Internet - Wettbewerbsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Irreführende Internetwerbung für Zahnarztleistung

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Internetwerbung für Vollprogramm - Irreführende Werbung für Zahnbehandlungsleistungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 170
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.2006 - I ZB 28/06

    Gesamtzufriedenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 4 U 64/13
    Hiermit soll sichergestellt werden, dass Handlungen der gesetzlichen Krankenkassen und der für sie tätigen Leistungserbringer zur Erfüllung des Versorgungsauftrags gegenüber dem Versicherten nur nach dem öffentlichen Recht beurteilt werden (BGH NJW-RR 2006, 1046; NJW 2007, 1819).

    Die Antragstellerin stützt den wettbewerbsrechtlichen Anspruch noch nicht einmal inzidenter - und insoweit im Gegensatz zu dem vom Senat BeckRS 2009, 20876 entschiedenen Rechtsstreit - auf einen Verstoß gegen Vorschriften des SGB V, sondern allein auf wettbewerbsrechtliche Normen, deren Beachtung auch jedem privaten Mitbewerber obliegen (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 1819 - Gesamtzufriedenheit ).

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 4 U 64/13
    Ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher, der dieser Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt - und auf diesen kommt es an (vgl. u.a. BGH GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster ) -, wird die streitgegenständliche Werbung zwar mit normaler, wenn nicht gar größerer Aufmerksamkeit beurteilen (vgl. Köhler/ Bornkamm , 31. Aufl., § 5 UWG Rn. 2.88).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 4 U 64/13
    Das nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG hierfür erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis setzt voraus, dass sich die beteiligten Parteien beim Anbieten oder Nachfragen gleichartiger oder austauschbarer Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises beeinträchtigen, also im Absatz behindern oder stören können, mithin auf demselben sachlichen und räumlichen Markt tätig sind (hierzu BGH GRUR 2002, 828, 829 - Lottoschein ; Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 2 Rn. 106a; Teplitzky, 10. Aufl., Kap. 13 Rn. 5).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 73/07

    Hier spiegelt sich Erfahrung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 4 U 64/13
    Denn sie ist vorliegend auf eine solche Beweiserleichterung nicht angewiesen (vgl. BGH GRUR 2010, 352 Rn 22 - Hier spiegelt sich Erfahrung ).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 4 U 64/13
    Im Interesse eines wirksamen lauterkeitsrechtlichen Individualschutzes sind hieran keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker).
  • OLG Hamm, 09.06.2009 - 4 U 70/09

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Zahnklinik verbunden mit einem Hinweis

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 4 U 64/13
    Die Antragstellerin stützt den wettbewerbsrechtlichen Anspruch noch nicht einmal inzidenter - und insoweit im Gegensatz zu dem vom Senat BeckRS 2009, 20876 entschiedenen Rechtsstreit - auf einen Verstoß gegen Vorschriften des SGB V, sondern allein auf wettbewerbsrechtliche Normen, deren Beachtung auch jedem privaten Mitbewerber obliegen (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 1819 - Gesamtzufriedenheit ).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 164/03

    Blutdruckmessungen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 4 U 64/13
    Hiermit soll sichergestellt werden, dass Handlungen der gesetzlichen Krankenkassen und der für sie tätigen Leistungserbringer zur Erfüllung des Versorgungsauftrags gegenüber dem Versicherten nur nach dem öffentlichen Recht beurteilt werden (BGH NJW-RR 2006, 1046; NJW 2007, 1819).
  • LG Hagen, 26.10.2017 - 21 O 90/17

    Gewährleistungszusage "Hält bis zu 12 Monate" ist irreführend

    Sie ist irreführend, wenn das Verständnis, das sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen erweckt, mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmt (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2015 - I ZR 136/13 = GRUR 2015, 906 - TIP der Woche, mwN; OLG Hamm, Urteil vom 24.09.2013 - 4 U 64/13, GRUR-RS 2013, 21778 ).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 20.03.2014 - 4 U 64/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5492
OLG Saarbrücken, 20.03.2014 - 4 U 64/13 (https://dejure.org/2014,5492)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.03.2014 - 4 U 64/13 (https://dejure.org/2014,5492)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. März 2014 - 4 U 64/13 (https://dejure.org/2014,5492)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 810
  • FamRZ 2014, 1412
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines von einem Radweg auf die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2014 - 4 U 64/13
    Angesichts dieser gesetzgeberischen Vorgabe tritt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Gefährdungshaftung des Halters in der Haftungsabwägung nach § 9 StVG, § 254 BGB regelmäßig erst dann vollständig hinter ein - festgestelltes - Mitverschulden zurück, wenn sich lediglich die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters und ein grobes Mitverschulden des nicht motorisierten Verkehrsteilnehmers gegenüberstehen (Senat, Urt. v. 13.2.2014 - 4 U 59/13; Urt. v. 4.7.2013 - 4 U 65/12-19; NJW 2012, 3245, 3247; Schaden-Praxis 2012, 209; MDR 2011, 517, vgl. BGH, Urt. v. 24.9.2013 - VI ZR 255/12, MDR 2014, 27).
  • OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Pkws mit einem aus einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2014 - 4 U 64/13
    Angesichts dieser gesetzgeberischen Vorgabe tritt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Gefährdungshaftung des Halters in der Haftungsabwägung nach § 9 StVG, § 254 BGB regelmäßig erst dann vollständig hinter ein - festgestelltes - Mitverschulden zurück, wenn sich lediglich die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters und ein grobes Mitverschulden des nicht motorisierten Verkehrsteilnehmers gegenüberstehen (Senat, Urt. v. 13.2.2014 - 4 U 59/13; Urt. v. 4.7.2013 - 4 U 65/12-19; NJW 2012, 3245, 3247; Schaden-Praxis 2012, 209; MDR 2011, 517, vgl. BGH, Urt. v. 24.9.2013 - VI ZR 255/12, MDR 2014, 27).
  • BGH, 24.09.2013 - VI ZR 255/12

    Verkehrsunfall mit Schädigung eines Fußgängers: Abwägung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2014 - 4 U 64/13
    Angesichts dieser gesetzgeberischen Vorgabe tritt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Gefährdungshaftung des Halters in der Haftungsabwägung nach § 9 StVG, § 254 BGB regelmäßig erst dann vollständig hinter ein - festgestelltes - Mitverschulden zurück, wenn sich lediglich die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters und ein grobes Mitverschulden des nicht motorisierten Verkehrsteilnehmers gegenüberstehen (Senat, Urt. v. 13.2.2014 - 4 U 59/13; Urt. v. 4.7.2013 - 4 U 65/12-19; NJW 2012, 3245, 3247; Schaden-Praxis 2012, 209; MDR 2011, 517, vgl. BGH, Urt. v. 24.9.2013 - VI ZR 255/12, MDR 2014, 27).
  • OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß eines Lkw mit einem aus einem Feldweg

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2014 - 4 U 64/13
    Angesichts dieser gesetzgeberischen Vorgabe tritt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Gefährdungshaftung des Halters in der Haftungsabwägung nach § 9 StVG, § 254 BGB regelmäßig erst dann vollständig hinter ein - festgestelltes - Mitverschulden zurück, wenn sich lediglich die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters und ein grobes Mitverschulden des nicht motorisierten Verkehrsteilnehmers gegenüberstehen (Senat, Urt. v. 13.2.2014 - 4 U 59/13; Urt. v. 4.7.2013 - 4 U 65/12-19; NJW 2012, 3245, 3247; Schaden-Praxis 2012, 209; MDR 2011, 517, vgl. BGH, Urt. v. 24.9.2013 - VI ZR 255/12, MDR 2014, 27).
  • LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17

    Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017

    Der Anspruch auf Sterbegeld und der Anspruch auf Erstattung der Bestattungskosten sind kongruent (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2014, 810; Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht-Kater, Stand: September 2017, § 116 SGB X Rn. 135; BeckOK BGB-Spindler, Stand: 1. Februar 2017, § 844 Rn. 8; MüKo BGB-Wagner, 7. Aufl. 2017, § 844 Rn. 24).
  • BGH, 03.02.2015 - II ZB 12/14

    Handelsregisterverfahren: Anspruch einer GmbH-Geschäftsführerin auf Löschung

    d) Dahingestellt bleiben kann weiter, ob das Beschwerdegericht, anders als es gemeint hat, den Antrag der Beteiligten nicht gemäß § 24 FamFG dahin hätte auslegen müssen, dass er auch den Antrag auf Anlegung eines neuen Registerblatts in entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 1 Satz 1 HRV enthielt (vgl. hierzu Heinemann, FamRB 2014, 341).

    Auch in diesem Fall wäre durch den gemäß § 21 Abs. 1 Satz 3 HRV erforderlichen Verweis auf das frühere Registerblatt aus dem Handelsregister ersichtlich, dass Geschäftsführer ab dem 2. Oktober 2009 bis zum 20. Dezember 2012 Ja.   M.   K.   war (a.A. Heinemann, FamRB 2014, 341).

  • SG Darmstadt, 21.04.2017 - S 3 U 225/15

    Träger der Beerdigungskosten im Sinne des § 64 Abs. 3 und 4 SGB VII ist derjenige

    Die gewählte Formulierung "ist ein Anspruchsberechtigter nach Absatz 1 nicht vorhanden" setzt nicht zwingend voraus, dass Hinterbliebene im Sinne des § 64 Abs. 1 SGB VII nicht existent sind (so aber wohl Lang, Anmerkung zu OLG Saarbrücken, Urt. v. 20.03.2014, Az. 4 U 64/13, in jurisPR-VerkR 12/2014 Anm. 1).

    Unter Berücksichtigung des Absatz 3, wonach Sterbegeld nach Absatz 1 (ausschließlich, Ergänzung durch die Kammer) an denjenigen Berechtigten gezahlt wird, der die Bestattungs- und Überführungskosten trägt, kann der Wortlaut des Absatz 4 auch dahingehend verstanden werden, dass dann, wenn kein Anspruchsberechtigter im Sinne des Absatz 1 vorhanden ist, der die Bestattungs- und Überführungskosten trägt, Sterbegeld an denjenigen gezahlt werden kann, der diese Kosten stattdessen getragen hat (so im Ergebnis auch KassKomm/Ricke § 64 SGB VII, Rn. 7; OLG Saarbrücken, Urt. v. 20.03.2014, Az. 4 U 64/13, zitiert nach juris mit Anmerkung Lang in jurisPR-VerkR 12/2014 Anm. 1), in diesem Fall beschränkt auf die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höhe des Absatz 1.

    Nicht zuletzt führte eine abweichende Auslegung der Norm zu nicht sachgerechten Ergebnissen, wenn ein Erbe, der nicht Hinterbliebener ist, Bestattungskosten getragen hat, ohne hierfür eine Kompensation in Form des Sterbegeldes zu erhalten (Lang, Anmerkung zu OLG Saarbrücken, Urt. v. 20.03.2014, Az. 4 U 64/13, in jurisPR-VerkR 12/2014 Anm. 1).

  • OLG Saarbrücken, 03.04.2014 - 4 U 484/11

    Unfall eines Fahrgastes im Linienbus: Pflicht des Busfahrers zum Hinweis an einen

    Jedoch ist ein vollständiger Haftungsausschluss nach der zum 1.8.2002 in Kraft getretenen Reform des § 7 StVG, dem die gesetzgeberische Intention zugrunde lag, die Rechtsposition des nicht motorisierten Verkehrs zu stärken (BT-Drucksache 14/7752, S. 30), regelmäßig erst dann gerechtfertigt, wenn sich lediglich die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters und ein grobes Mitverschulden des nicht motorisierten Verkehrsteilnehmers gegenüberstehen (Senat, Urt. v. 20.3.2014 - 4 U 64/13; Urt. v. 13.2.2014 - 4 U 59/13; Urt. v. 4.7.2013 - 4 U 65/12-19-; NJW 2012, 3245, 3247; Schaden-Praxis 2012, 209; MDR 2011, 517, vgl. BGH, Urt. v. 24.9.2013 - VI ZR 255/12, MDR 2014, 27; vgl. KG, MDR 2011, 27; OLG Schleswig, MDR 2011, 846; vgl. auch OLG Hamm,Schaden-Praxis 2003, 84; OLG Koblenz, Urt. v. 11.12.2006 - 12 U 1184/04; OLG Köln, Schaden-Praxis 2002, 376; Dörr, MDR 2012, 503; Hentschel/König/Dauer, aaO, Rdnr. 9; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 22 Rdnr. 239; Budewig/Gehrlein/Leipold, Der Unfall im Straßenverkehr, Rdnr. 99).
  • LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 79/17

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Mithin ist ein Anspruchsberechtigter nach § 64 Abs. 1 SGB VII nicht vorhanden, wenn entweder keiner der dort aufgezählten Hinterbliebenen existiert oder ein solcher keine Kosten getragen hat (ganz h. M., zum Beispiel Saarländisches OLG, Urteil vom 20. März 2014 - 4 U 64/13 -, juris, Rn. 32; Ricke, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 64 SGB VII Rn. 13, Stand: September 2018; Mertens, in: Eichenhofer/Wenner, SGB VII, 2010, § 64 Rn. 18; a. A. wohl nur Schmitt, SGB VII, 4. Aufl. 2009, § 64 Rn. 14).

    Hierbei kann dahinstehen, ob eine Kostentragung im Sinne des § 63 Abs. 3 SGB VII (bereits) vorliegt, wenn eine Person die Kosten kraft Gesetzes nach bürgerlich-rechtlichen Vorschriften zu tragen hat (so die Rechtsprechung des BSG zu der inzwischen aufgehobenen Regelung des § 58 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), siehe Urteil vom 11. Oktober 1994 - 1 RK 38/93 -, juris, Rn. 13; in diese Richtung auch Saarländisches OLG, Urteil vom 20. März 2014 - 4 U 64/13 -, juris, Rn. 32), wenn die Bestattungskosten zu Lasten einer Person und auf deren Rechnung gehen (Riebel, in: Hauck/Noftz, SGB VII, § 64 Rn. 19, Stand: 01/04) oder ob eine Kostentragung in diesem Sinne nur vorliegt, wenn eine entsprechende Zahlungen tatsächlich geleistet wurden (so zum Beispiel Ziegler, in: Becker/Franke/Molkentin (Hrsg.), SGB VII, 5. Aufl. 2018, § 64 Rn. 9, 11; Jentsch, in: jurisPK-SGB VII, § 64 Rn. 16, Stand: 15.03.2014; Schmitt, SGB VII, 4. Aufl. 2009, § 64 Rn. 13; Ricke, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 64 SGB VII Rn. 10, Stand: Juni 2015, der aber abweichend in Rn. 11 ausführt, dass maßgeblich sei, ob die Person Zahlungen geleistet oder sich zu ihnen verpflichtet habe).

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