Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 15.10.1999

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 64/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5743
OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 64/99 (https://dejure.org/2000,5743)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.2000 - 4 U 64/99 (https://dejure.org/2000,5743)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 2000 - 4 U 64/99 (https://dejure.org/2000,5743)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsunfähigkeit; Diabetes-Erkrankung; Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ; Berufsunfähigkeitsrente ; Diabetes; Berufsbeeinträchtigung

  • Judicialis

    BUZ § 2 Abs. 1; ; BUZ § 4 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 Nr. 1; BB-BUZ § 4 Nr. 1
    Zulässige Verweisung eines Taxiunternehmers auf frühere Tätigkeit als Videothekinhaber L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUZ § 2 Abs. 1 § 4 Abs. 1
    Berufsunfähigkeitsversicherung - selbständiger Taxifahrer - Verweis auf frühere Tätigkeit als Videothekinhaber - Diabetes-Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1411 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 14.06.1996 - 10 U 996/95

    Konkrete Verweisung; Gewisse Härte; Zwingendes Bedingungswerk; Verweisungsberuf;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 64/99
    Zwar mag darin (vgl. insoweit OLG Koblenz VersR 1997, 688) eine gewisse Härte liegen, - jedenfalls für den besonders "arbeitswilligen und ehrlichen" Versicherungsnehmer -.
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 64/99
    Will der Versicherte eine tatsächlich von ihm ausgeübte und von seinem Versicherer als Verweisungsberuf in Anspruch genommene Tätigkeit nicht gelten lassen, obliegt es ihm, von Anfang an vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, daß und warum er dieser Tätigkeit aufgrund seiner bei der Tätigkeitsaufnahme vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen nicht gewachsen war, sie demnach nicht sachgerecht und anforderungsgemäß ausüben konnte (BGH NVersZ 1999, 515, 516).
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93

    Konkretisierung von Vergleichsberufen durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 64/99
    a) Grundsätzlich ist es Sache des Versicherers, einen nach seinen Versicherungsbedingungen in Betracht kommenden Vergleichsberuf aufzuzeigen, dessen Nichtausführbarkeit der Versicherungsnehmer beweisen müßte (BGH VersR 1994, 1095, 1096).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.10.1999 - 4 U 64/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4170
OLG Celle, 15.10.1999 - 4 U 64/99 (https://dejure.org/1999,4170)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.10.1999 - 4 U 64/99 (https://dejure.org/1999,4170)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Oktober 1999 - 4 U 64/99 (https://dejure.org/1999,4170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 313 S. 1 § 139 § 171 § 172 § 173
    Beurkundung von Grundstückskaufverträgen - Nichtigkeit - Vollmachten zur Bestellung von Grundpfandrechten - Vertrauensschutz - Rechtsscheingrundsätze

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 17 O 98/98
  • OLG Celle, 15.10.1999 - 4 U 64/99
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.11.1984 - III ZR 132/83

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Betreuungsvertrages im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.1999 - 4 U 64/99
    a) § 173 BGB bezieht sich nach seinem Wortlaut nur auf den Fall, dass eine zunächst wirksame Urkunde später widerrufen wird, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1985, 730) ist sie aber auch anwendbar, wenn eine Vollmacht von Anfang an nicht wirksam erteilt worden ist.

    b) In der Rechtsprechung (RGZ 108, 125; BGH NJW 1985, 730) ist seit je her innerhalb gewisser Grenzen eine Verpflichtung des auf die Vollmacht Vertrauenden bejaht worden, die Wirksamkeit der Vollmacht zu überprüfen.

    Wenn man deshalb die Forderung aufstellt, dass die Bank generell verpflichtet ist, Darlehensverträge nicht von der Kreditabteilung bearbeiten, sondern das zu Grunde liegende Geschäft von der Rechtsabteilung überprüfen zu lassen, dann allerdings würde man unter Berücksichtigung des vom Bundesgerichtshof (NJW 1985, 730, 731) aufgestellten Grundsatzes, dass an Kundige besondere Sorgfaltsanforderungen zu stellen sind, noch nicht zu dem Ergebnis kommen müssen, dass angesichts der Eindeutigkeit der Rechtsprechung die Unwirksamkeit des Vertrages für einen Juristen wegen der Nichtbeurkundung der Baubeschreibung erkennbar war, weil es möglich war, dass die in Bezug genommene Baubeschreibung notariell beurkundet war (§ 13 a Abs. 1 BeurkundG).

    c) Der Bundesgerichtshof hat im Übrigen bereits (NJW 1985, 730) ausgesprochen, dass sich die Sorgfaltspflicht grundsätzlich nur auf die Vollmacht selbst und nicht auf das Grundverhältnis bezieht und in diesem Zusammenhang ausgeführt, der Gutgläubige dürfe sich dann, wenn in der Vollmachtsurkunde ausdrücklich auf das Grundverhältnis Bezug genommen werde u n d diese Grundvereinbarung dem Vertragsgegner vorliege, Bedenken, die sich daraus gegen die Wirksamkeit der Vollmacht ergeben, nicht verschließen.

  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.1999 - 4 U 64/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1988, 697, 698; NJW 1997, 312, 313) erfasst die Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrages unter Berücksichtigung von § 139 BGB auch die den beiden Angestellten des Notars in Ziffer XIII des Kaufvertrages erteilten Vollmachten, die sich insbesondere gemäß Absatz 2 darauf bezogen, zur Finanzierung des Kaufpreises Grundpfandrechte zu Lasten der #### zu bestellen.

    Der vom Bundesgerichtshof (NJW 1988, 697, 698) geforderte Einheitlichkeitswille ist ebenfalls zu bejahen, denn die #### hätte bei Kenntnis der Nichtigkeit des Vertrages zwar auf dessen Durchführung und die Heilung des Formmangels gemäß § 313 Satz 2 BGB oder auf eine wirksame Neubeurkundung gehofft, sie hätte aber Belastungsvollmachten für ihren eigenen Grundbesitz nicht isoliert bewilligt, solange ihr wegen der Nichtigkeit des Vertrages Erfüllungsansprüche nicht zugestanden hätten.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1988, 697, 698; NJW 1997, 312, 313) entsteht der bindende Rechtsschein einer wirksamen Bevollmächtigung mit der Vorlegung einer Urkunde an den Dritten, Anknüpfungspunkt des Vertrauenstatbestandes ist mithin die Vorlegung der Vollmachturkunde, und zwar entweder des Originals oder einer Ausfertigung i. S. von § 47 BeurkG.

    Wäre die Beklagte zu 1 bei der Erklärung der Angestellten des amtierenden Notars über die Bestellung der Grundschuld bei dem Notar ####### anwesend gewesen, so wären die Voraussetzungen des § 172 BGB erfüllt, weil die Beklagte zu 1 dann in die Lage versetzt worden wäre, sich unmittelbar Kenntnis von der Urkunde zu verschaffen, mag sie dann auch von einer tatsächlichen Einsichtnahme abgesehen haben (BGH NJW 1980, 698; NJW 1988, 697, 698).

  • BGH, 22.10.1996 - XI ZR 249/95

    Rechtsscheinhaftung bei nicht wirksam beurkundeter Vollmacht

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.1999 - 4 U 64/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1988, 697, 698; NJW 1997, 312, 313) erfasst die Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrages unter Berücksichtigung von § 139 BGB auch die den beiden Angestellten des Notars in Ziffer XIII des Kaufvertrages erteilten Vollmachten, die sich insbesondere gemäß Absatz 2 darauf bezogen, zur Finanzierung des Kaufpreises Grundpfandrechte zu Lasten der #### zu bestellen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1988, 697, 698; NJW 1997, 312, 313) entsteht der bindende Rechtsschein einer wirksamen Bevollmächtigung mit der Vorlegung einer Urkunde an den Dritten, Anknüpfungspunkt des Vertrauenstatbestandes ist mithin die Vorlegung der Vollmachturkunde, und zwar entweder des Originals oder einer Ausfertigung i. S. von § 47 BeurkG.

    b) Nach der erwähnten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann eine Haftung aus wissentlich veranlasstem Rechtsschein aber auch dann zu bejahen sein, wenn das Vertrauen des Dritten auf den Bestand der Vollmacht an andere Umstände als an die Vollmachturkunde anknüpft und nach den Grundsätzen über die Duldungsvollmacht schutzwürdig erscheint (BGH NJW 97, 312).

    Der Bundesgerichtshof hat dazu (NJW 1997, 312, 314) ausgeführt, dass auch die Hinnahme der anschließend begründeten Darlehensverpflichtungen nach den Grundsätzen der Duldungsvollmacht für einen Rechtsschein ausreiche.

  • BGH, 25.09.1986 - IX ZR 206/85

    Entstehung des Anspruchs auf Rückgewähr des nicht valutierten Teils einer

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.1999 - 4 U 64/99
    Zwar hat nach ständiger Rechtsprechung (BGH NJW-RR 1987, 76) der Darlehensnehmer aus der Sicherungsabrede einen aufschiebend bedingten Rückgewähranspruch bei Rückzahlung des Darlehens, dieser Anspruch steht indessen dem Beklagten zu 2 gegen die Beklagte zu 1 zu und nicht dem Kläger, denn die Sicherungsabrede ist zwischen den Beklagten getroffen worden.
  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 99/77

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises - Voraussetzungen für eine vollständige

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.1999 - 4 U 64/99
    Ergibt sich der Inhalt und Umfang der Pflichten einer Partei aus einer Baubeschreibung, einem Bauplan oder einer Teilungserklärung, so gilt das Formerfordernis des § 313 BGB auch für diese (BGH NJW 1979, 1495, 1498; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl., Rdn. 25 u. 27).
  • BGH, 11.11.1983 - V ZR 150/82

    Zur Beurkundungspflicht bei Kaufpreisvorauszahlungsanrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.1999 - 4 U 64/99
    a) Nach ständiger Rechtsprechung erstreckt sich das Beurkundungserfordernis nach Maßgabe von § 313 BGB auf die Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Parteien das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (BGH NJW 1984, 974).
  • RG, 19.03.1924 - V 427/22

    Kann der Käufer eines Grundstücks auf die Gültigkeit der Vollmacht auch dann

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.1999 - 4 U 64/99
    b) In der Rechtsprechung (RGZ 108, 125; BGH NJW 1985, 730) ist seit je her innerhalb gewisser Grenzen eine Verpflichtung des auf die Vollmacht Vertrauenden bejaht worden, die Wirksamkeit der Vollmacht zu überprüfen.
  • BGH, 20.12.1979 - VII ZR 77/78

    Vorlage der Vollmachtsurkunde durch Bezugnahme

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.1999 - 4 U 64/99
    Wäre die Beklagte zu 1 bei der Erklärung der Angestellten des amtierenden Notars über die Bestellung der Grundschuld bei dem Notar ####### anwesend gewesen, so wären die Voraussetzungen des § 172 BGB erfüllt, weil die Beklagte zu 1 dann in die Lage versetzt worden wäre, sich unmittelbar Kenntnis von der Urkunde zu verschaffen, mag sie dann auch von einer tatsächlichen Einsichtnahme abgesehen haben (BGH NJW 1980, 698; NJW 1988, 697, 698).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 5 W 245/10

    Erbausschlagung: Hemmung der Ausschlagungsfrist bei einer gerichtlich

    Das folgt aus § 47 BeurkG, der die Ausfertigung einer notariellen Niederschrift der Urschrift im Rechtsverkehr ausdrücklich gleichstellt (siehe für § 19 GBO - explizit - OLG Köln, Beschl. v. 9.7.2001 - 2 Wx 42/01 - für § 781 BGB - implizit - OLG Koblenz, Beschl. v. 18.3.2005 - 3 W 87/05 - auch OLG Celle, Urt. v. 15.10.1999 - 4 U 64/99 - OLG Hamm, NJW 1982, 1002).
  • KG, 13.01.2004 - 1 W 149/03

    Belastungsvollmacht in genehmigungsbedürftigem Grundstückskaufvertrag

    Bei der Belastungsvollmacht und dem genehmigungsbedürftigen Kaufvertrag handelt es sich aber um verschiedene Rechtsgeschäfte, denn die Vollmacht ist nach dem Abstraktionsprinzip unabhängig vom Grundgeschäft (vgl. BGH NJW 2001, 3774, 3775; 1993, 1926; 1988, 697, 698; 1985, 730; OLG Celle, Urteil vom 15. Oktober 1999 - 4 U 64/99 - Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 139 Rn. 7 ff., Einf.
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