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   OLG Jena, 18.05.2005 - 4 U 641/04   

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https://dejure.org/2005,9167
OLG Jena, 18.05.2005 - 4 U 641/04 (https://dejure.org/2005,9167)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.05.2005 - 4 U 641/04 (https://dejure.org/2005,9167)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 4 U 641/04 (https://dejure.org/2005,9167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 241, 280, 311 BGB
    Zur Aufklärung bei arbeitsteiliger Hinzuziehung von Physiotherapeuten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz wegen eines auf Grund physiotherapeutischer Behandlung erlittenen Hirnstamminfarktes; Beweiserleichterung für einen Patienten; Inhalte der ärztlichen Aufklärungspflicht; Richtigkeit einer Beweiswürdigung durch ...

  • Judicialis

    BGB § 241; ; BGB § 280; ; BGB § 311

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Aufklärung des Patienten bei arbeitsteiliger Hinzuziehung von Physiotherapeuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung von Physiotherapeuten: Urteil des OLG Thüringen schafft Klarheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 135 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 19.12.2014 - 26 U 44/14

    Physiotherapeut darf mobilisieren, aber nicht manipulieren

    Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung (OLG Jena, Urteil vom 18.05.2005, 4 U 641/04 mit Beschluss BGH vom 10.01.2006, VI ZR 110/05).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 12 U 239/06

    Arzthaftung: Aufklärungsfehler bei Aufklärung durch eine Arzthelferin

    Die Aufklärung des Patienten ist aber eine ärztliche Aufgabe, die grundsätzlich dem behandelnden Arzt obliegt und unter bestimmten Umständen auf einen anderen Arzt, nicht aber auf hilfsärztliches Personal delegiert werden kann (BGH NJW 1974, 604; OLG Jena NJW-RR 2006, 135; OLG Celle VersR 1981, 1184).
  • LG Wiesbaden, 13.12.2018 - 9 O 174/17

    Haftung Klinik/Physiotherapeut: Dokumentation Lymphdrainage

    Es ist nämlich anerkannt, daß eine Dokumentationspflicht grundsätzlich nur bei komplexen ambulanten Behandlungen oder bei Operationen besteht; Grund hierfür ist, den Behandlungsverlauf für Diagnose und Therapie anhand wesentlicher medizinischer Daten und Fakten nachvollziehbar zu machen (OLG Jena, Urteil vom 18.05.2005 zu 4 U 641/04 m. w. N.).
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