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   OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07 - 216   

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https://dejure.org/2009,5391
OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07 - 216 (https://dejure.org/2009,5391)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.07.2009 - 4 U 649/07 - 216 (https://dejure.org/2009,5391)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 4 U 649/07 - 216 (https://dejure.org/2009,5391)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzes wegen HWS-Schleudertrauma bei gesundheitlicher Prädisposition

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § ... 286; ; ZPO § 287; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 203; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 14; ; BGB § 209; ; BGB § 249; ; BGB § 252; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 a.F.; ; BGB § 847 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 852 Abs. 1 a.F.; ; PflVG § 3 Nr. 1 S. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Schadensersatzes wegen HWS-Schleudertrauma bei gesundheitlicher Prädisposition; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Auch bereits vorhandener "Grunderkrankung"/ Verschlechterung!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Auch bereits vorhandener Grunderkrankung/ Verschlechterung!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    Auch für seelisch bedingte Folgeschäden, die auf einer neurotischen Fehlverarbeitung oder einer psychischen Prädisposition des Geschädigten beruhen, muss der Schädiger einstehen (aus der neueren Rechtsprechung BGH, Urt. v. 30.4.1996 - VI ZR 55/96, NJW 1996, 2425, 2426; Bamberger/Roth/Schubert, BGB, 2. Aufl., § 249 Rdnr. 54; Palandt/Heinrichs, aaO., vor § 249 Rdnr. 67; MünchKomm(BGB)/Oetker, 4. Aufl., § 249 Rdnr. 132; Erman/Ebert, aaO., vor § 249 ff. Rdnr. 47).

    So könne sich insbesondere eine psychische Prädisposition des Verletzten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes, welches nach billigem Ermessen festzusetzen sei, anspruchsmindernd auswirken (BGH, NJW 1996, 2425).

  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    b) Hinsichtlich des Beweismaßes hat die Rechtsprechung zugunsten des Geschädigten Beweiserleichterungen anerkannt: Steht nämlich fest, dass der Geschädigte eine Primärverletzung erlitten hat, so ist die Frage, ob der Unfall über diese Primärverletzung hinaus auch für die weiteren Beschwerden des Klägers ursächlich ist, eine Frage der am Maßstab des § 287 ZPO zu prüfenden haftungsausfüllenden Kausalität (st. Rspr. seit BGHZ 4, 192, 196, aus der neueren Rspr. vgl. nur BGH, Urt. v. 16.3.2004 - VI ZR 138/03, NJW 2004, 1945; Urt. v. 4.11.2003 - VI ZR 28/03, VersR 2004, 118; Urt. v. 28.1.2003 - VI ZR 139/02, VersR 2003, 474, 476; vgl. auch Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 287 Rdnr. 3; Musielak/Foerste, ZPO, 6. Aufl., § 287 Rdnr. 4 f.).

    Unter Bagatellen sind solche Beeinträchtigungen gemeint, die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung her nur ganz geringfügig sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil der Verletzte schon auf Grund des Zusammenlebens mit anderen Menschen daran gewöhnt ist, vergleichbaren Störungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt zu sein (BGH, NJW 2004, 1945, 1946).

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    cc) Zum andern scheidet eine Haftung aus, wenn der Geschädigte eine Renten- oder Begehrensneurose entwickelt und den Unfall in einem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit zum Anlass nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (BGH, NJW 2004, 1946; 1996, 2426; zur Abgrenzung zur Konversionsneurose, die den Zurechnungszusammenhang nicht unterbricht: BGH, Urt. v. 11.11.1997 - VI ZR 376/96, NJW 1998, 810, 812).

    Diese Einschränkung verlange auch bei Berechnung des Erwerbsschadens Anwendung: Ergäben sich ernsthafte Risiken, die wegen der Neigung des Geschädigten zu neurotischer Fehlverarbeitung der vielfältigen Wechselfälle des Lebens eine erhebliche Belastung seiner beruflichen Möglichkeiten auf längere Sicht auch unfallunabhängig befürchten ließen, so habe dies der Tatrichter bei der Prognose zu berücksichtigen (BGHZ 137, 142, 152).

  • OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07

    Anforderungen an die Vermeidung des Vorwurfs der groben Fahrlässigkeit im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    Dieser Vorwurf, der die Anforderungen für die Annahme einer nach neuem Recht (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. BGB) maßgeblichen grob fahrlässigen Unkenntnis übersteigt (OLGR Saarbrücken 2008, 817; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl., § 199 Rdnr. 19; Bamberger/Roth/Henrich, BGB, 2. Aufl., § 199 Rdnr. 19; P W W/Kesseler, aaO., § 199 Rdnr. 17), ist nicht gerechtfertigt: Ein Zeitraum von nur knapp drei Wochen zwischen dem Unfallereignis und der Mandatierung des Rechtsanwalts erscheint vor allem in Hinblick auf den stationären Krankenhausaufenthalt des Klägers zwischen dem 16. und 18.12.2001, anlässlich dessen die Schleimbeuteloperation stattfand, nicht unangemessen lang.
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der Feststellungsklage: Das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse setzt lediglich voraus, dass der Eintritt künftiger Schadensfolgen möglich, nicht notwendigerweise wahrscheinlich ist (BGH, Urt. v. 16.1.2001 - VI ZR 381/99, NJW 2001, 1432, vgl. BGHZ 116, 60, 75; Zöller/Greger, aaO., § 256 Rdnr. 8a).
  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 5/95

    Übergang des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    bb) Hat der Kläger jedoch vor Schluss des Jahres 2001 keine Kenntnis von der Person des Schädigers gehabt, so hätte die dreijährige Verjährungsfrist nach dem vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts geltenden Recht allenfalls dann begonnen, wenn sich der Kläger einer sich aufdrängenden Kenntnis in rechtsmissbräuchlicher Weise verschlossen hätte (BGHZ 133, 192, 198; Urt. v. 18.1.2000 - VI ZR 375/98, NJW 2000, 953; Urt. v. 17.11.1998 - VI ZR 32/97, NJW 1999, 423, 425; Palandt/Thomas, BGB, 60. Auflage, § 852 Rdnr. 4).
  • KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98

    Schadensersatz bei unangemessener Erlebnisverarbeitung; Erwerbsschaden eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    Dem Schädiger obliegt der Beweis für das tatsächliche Vorliegen von Umständen, die der Zurechnung einer kausalen Folge entgegenstehen (KG NZV 2002, 172; Erman/Ebert, aaO., vor § 249 Rdnr. 50: der Schädiger trägt die Beweislast dafür, dass sich der Geschädigte in die Neurose geflüchtet hat).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der Feststellungsklage: Das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse setzt lediglich voraus, dass der Eintritt künftiger Schadensfolgen möglich, nicht notwendigerweise wahrscheinlich ist (BGH, Urt. v. 16.1.2001 - VI ZR 381/99, NJW 2001, 1432, vgl. BGHZ 116, 60, 75; Zöller/Greger, aaO., § 256 Rdnr. 8a).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    bb) Hat der Kläger jedoch vor Schluss des Jahres 2001 keine Kenntnis von der Person des Schädigers gehabt, so hätte die dreijährige Verjährungsfrist nach dem vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts geltenden Recht allenfalls dann begonnen, wenn sich der Kläger einer sich aufdrängenden Kenntnis in rechtsmissbräuchlicher Weise verschlossen hätte (BGHZ 133, 192, 198; Urt. v. 18.1.2000 - VI ZR 375/98, NJW 2000, 953; Urt. v. 17.11.1998 - VI ZR 32/97, NJW 1999, 423, 425; Palandt/Thomas, BGB, 60. Auflage, § 852 Rdnr. 4).
  • BGH, 17.11.1998 - VI ZR 32/97

    Kenntnis des Geschädigten von der Person des Ersatzpflichtigen bei deliktischer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    bb) Hat der Kläger jedoch vor Schluss des Jahres 2001 keine Kenntnis von der Person des Schädigers gehabt, so hätte die dreijährige Verjährungsfrist nach dem vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts geltenden Recht allenfalls dann begonnen, wenn sich der Kläger einer sich aufdrängenden Kenntnis in rechtsmissbräuchlicher Weise verschlossen hätte (BGHZ 133, 192, 198; Urt. v. 18.1.2000 - VI ZR 375/98, NJW 2000, 953; Urt. v. 17.11.1998 - VI ZR 32/97, NJW 1999, 423, 425; Palandt/Thomas, BGB, 60. Auflage, § 852 Rdnr. 4).
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 158/06

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess; Kausalität der Infektion einer

  • OLG Frankfurt, 03.05.2000 - 9 U 97/99

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes für durch Verkehrsunfall erlittene Verletzungen

  • OLG Hamm, 20.06.2001 - 13 U 136/99

    Konversionsneurose, psychische Fehlverarbeitung, Zurechnung, Schmerzensgeld

  • OLG Saarbrücken, 11.10.2005 - 4 U 566/04

    Haftung bei Auffahrunfall: Gesundheitsbeeinträchtigungen bei geringer

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93

    Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51

    Öffentlichrechtliche Verwahrung

  • OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01

    Fehlverarbeitung eines Unfallgeschehens

  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2005 - 4 U 501/03

    Schadensersatz: Ersatz des Verdienstausfallschadens wegen eines aufgrund des

  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 587/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Richterliche Feststellung einer medizinisch

    Dann reichen allein die zeitliche Nähe zwischen dem Unfallereignis und der Entstehung der Beschwerden und die daran anknüpfende "gefühlsmäßige" Wertung, dass beide Ereignisse irgendwie miteinander in Zusammenhang stehen, nicht aus (Senat, OLGR 2009, 897; 126; 2006, 186; 2005, 740; 489, 490 f.; Urt. v. 11.10.2005 - 4 U 566/04 - 51/05; BGH, VersR 2004, 119; zu den Beweisanforderungen im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO vgl. auch Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 33. Aufl., § 287 Rdnr. 9 ff., P/G/Laumen, aaO, § 287 Rdnr. 17; Musielak/Foerste, aaO, § 287 Rdnr. 7).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 12 U 20/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Zurechnungszusammenhang

    Es genügt, je nach Lage des Einzelfalls, eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit (BGH VersR 2005, 945; NJW 2004, 777; NJW 1994, 3295; OLG München, Urt. v. 25.06.2010, Az.: 10 U 1847/10; OLG Saarbrücken, Urt. v. 21.07.2009, Az.: 4 U 649/07).

    Ein Unfallereignis, dass ein Halswirbelsäulenbeschleunigungstrauma mit Schmerzen und Bewegungseinschränkungen zur Folge hat, ist keine Bagatelle im Sinne einer Beeinträchtigung, die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung her nur ganz geringfügig ist und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindruckt, weil er schon aufgrund des Zusammenlebens mit anderen Menschen daran gewöhnt ist, vergleichbaren Störungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt zu sein (vgl. BGH NJW 2004, 1945, 1946; OLG Saarbrücken, Urt. v. 21.07.2009, Az.: 4 U 649/07).

  • OLG Saarbrücken, 12.04.2011 - 4 U 282/10

    Verkehrsunfallprozess: Darlegungs- und Beweislast für unfallursächliche

    Denn dann reichen allein die zeitliche Nähe zwischen dem Unfallereignis und der Entstehung der Beschwerden und die daran anknüpfende "gefühlsmäßige" Wertung, dass beide Ereignisse irgendwie miteinander in Zusammenhang stehen, nicht aus (Senat, OLGR 2009, 897; 126; 2006, 186; 2005, 740; 489, 490 f.; Urt. v. 11.10.2005 - 4 U 566/04 - 51/05; BGH, VersR 2004, 119; zu den Beweisanforderungen im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO vgl. auch Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 31. Aufl., § 287 Rdnr. 9 ff.).

    Auch der Senat hat sich dieser Rechtsauffassung im Grundsatz angeschlossen (OLGR 2009, 897): Anders als der strenge Maßstab des Zurechnungsnachweises, der nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip der Zuerkennung eines jeden Schadensersatzes bei Verneinung des Zurechnungszusammenhangs entgegensteht, ermöglicht die Korrektur auf der Ebene der Schadensberechnung flexible Lösungen, die den Interessen der Parteien Rechnung tragen.

  • OLG Koblenz, 30.07.2012 - 12 U 1089/10

    Schadenersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls: Erwerbs- bzw.

    Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre (BGH NJW 1996, 2425, 2426; BGHZ 20, 137, 139; OLG Saarbrücken OLGR 2009, 897; BeckOK/Schubert, BGB, Stand: 01.03.2011, § 249, Rdnr. 60).

    Die hiermit verbundenen Prognoseschwierigkeiten würden deshalb einen prozentualen Abschlag von den ohne derartige Risiken zu erwartenden Erwerbseinnahmen rechtfertigen (OLG Saarbrücken OLGR 2009, 897; OLG Schleswig OLGR 2006, 5; Palandt/Heinrichs, BGB, 71. Auflage, vor § 249, Rdnr. 57).

  • OLG Stuttgart, 13.08.2020 - 2 U 92/17

    Schadensersatzanspruch eines Netzbetreibers aufgrund eines Stromkabelschadens

    Der Schädiger muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes den Geschädigten so nehmen, wie er ihn antrifft (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2012 - VI ZR 127/11, MDR 2012, 965, bei juris Rz. 8 ff., m.w.N.; s. auch Saarl. OLG, Urteil vom 21. Juli 2009 - 4 U 649/07, bei juris Rz. 68; LG Stuttgart, Urteil vom 26. August 1992 - 13 S 78/92, bei juris Rz. 29).
  • LG Hamburg, 09.07.2010 - 306 O 334/06

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Schmerzensgeldkürzung wegen

    Allerdings war der Schmerzensgeldbetrag im Rahmen der Schadensberechnung gemäß §§ 287 ZPO, 253 BGB aus Billigkeitsgesichtspunkten aufgrund der psychischen Prädisposition der Klägerin, die eine ganz entscheidende Rolle für den Verletzungseintritt gespielt hat, zu kürzen (vgl. hierzu u.a. BGH NJW 1996, 2425 ff; OLG Saarbrücken NJW-Spezial 2009, 761 f.; OLG Schleswig NJW-RR 2007, 171).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2014 - 13 U 199/12

    Eintrittspflicht des Schädigers bei einem Verkehrsunfall für eine

    Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, wenn der Betroffene gesund gewesen wäre (BGH Urteil vom 30.4.1996 a.a.O.; OLG Saarbrücken Urteil vom 21.7.2009 in OLGR 2009, 897; OLG Koblenz Urteil vom 30.7.2012 a.a.O).
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