Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 4 U 65/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kaskoversicherung; Vortäuschung; Arglistige Täuschung; Fahrzeug; Diebstahl; Schlüssel
- Judicialis
AKB § 12 Nr. 1 I b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB § 12 Nr. 1 I b
Vortäuschen eines Kfz-Diebstahls - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 10.02.1999 - 11 O 410/96
- OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 4 U 65/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 4 U 65/99
In der Regel genügt er seiner Beweislast schon dadurch, daß er das äußere Bild der Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf einen Diebstahl zulassen (BGH NJW 1996, 993; BGHZ 130, 1 = NJW 1995, 2169).Dieses äußere Bild ist gegeben, wenn der Versicherungsnehmer oder ein anderer Berechtigter, das Fahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem feststehenden Zeitpunkt abgestellt und es später dort gegen seinen Willen nicht wieder vorgefunden hat (BGHZ 130, 1 = NJW 1995, 2169).
Die mit dem Nachweis des äußeren Bildes für den Versicherungsnehmer verbundenen Beweiserleichterungen entfallen nur dann, wenn aufgrund konkreter Tatsachen, die entweder unstreitig oder vom Versicherer bewiesen sind, nach der Lebenserfahrung der Schluß gezogen werden kann, der Versicherungsnehmer habe den Diebstahl mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nur vorgetäuscht (BGH NJW 1993, 2678; 1995, 2169).
- BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92
Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 4 U 65/99
Die mit dem Nachweis des äußeren Bildes für den Versicherungsnehmer verbundenen Beweiserleichterungen entfallen nur dann, wenn aufgrund konkreter Tatsachen, die entweder unstreitig oder vom Versicherer bewiesen sind, nach der Lebenserfahrung der Schluß gezogen werden kann, der Versicherungsnehmer habe den Diebstahl mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nur vorgetäuscht (BGH NJW 1993, 2678; 1995, 2169). - OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 4 U 202/98
Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 4 U 65/99
Zwar hat der Senat bereits entschieden, daß bei der Entwendung eines mit einer elektronischen Wegfahrsperre gesicherten Kfz jedenfalls bei Hinzutreten weiterer Umstände eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung des Diebstahls sprechen kann, weil solche Wegfahrsperren normalerweise einen effektiven Schutz gegen Entwendung bieten (Senat, Urteil vom 23. November 1999, 4 U 202/98). - BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95
Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 4 U 65/99
In der Regel genügt er seiner Beweislast schon dadurch, daß er das äußere Bild der Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf einen Diebstahl zulassen (BGH NJW 1996, 993; BGHZ 130, 1 = NJW 1995, 2169).
Rechtsprechung
OLG Bamberg, 19.07.1999 - 4 U 65/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)