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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.08.2015 - I-4 U 66/15   

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https://dejure.org/2015,21762
OLG Hamm, 04.08.2015 - I-4 U 66/15 (https://dejure.org/2015,21762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.08.2015 - I-4 U 66/15 (https://dejure.org/2015,21762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. August 2015 - I-4 U 66/15 (https://dejure.org/2015,21762)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JurPC

    Irreführende Werbung auf "amazon"

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Sonnenschirms mit der Abbildung eines Schirmständers mit nicht mitgelieferten Betonplatten

  • online-und-recht.de

    Marketplace-Händler haftet für irreführende Amazon-Angebot

  • kanzlei.biz

    Produktabbildung muss dem Lieferumfang entsprechen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Sonnenschirms mit der Abbildung eines Schirmständers mit nicht mitgelieferten Betonplatten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Abweichung des Produktbilds vom Lieferumfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Produktbild muss zum verkauften Produkt passen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Marketplace-Händler haftet für irreführende Angebote von "amazon"

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm untersagt irreführende Sonnenschirmangebote im Internet

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm untersagt irreführende Sonnenschirmangebote im Internet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz - Irreführende Sonnenschirminternetangebote untersagt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Irreführender Sonnenschirm - Bebildertes Online-Warenangebot zeigte Zubehör, das nicht zum Lieferumfang zählt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Marketplace-Händler haftet für irreführende Angebote von "amazon"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marketplace-Händler haftet für irreführende Angebote von Amazon

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Produktbild muss zum verkauften Produkt passen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung von Online-Händlern für irreführende Produktbilder

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Internetangebote: Blickfang-Abbildung nicht inbegriffenen Zubehörs kann irreführend sein

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur Irreführung, wenn Produktbild mehr als den Lieferumfang abbildet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Als Blickfang präsentierte Produktabbildung von Internetangeboten darf nicht unzutreffenden Eindruck über Umfang des Angebots erwecken - OLG Hamm untersagt irreführende Sonnenschirminternetangebote

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Irreführende Werbung für Sonnenschirme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2016, 60
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 346/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Käufers wegen eines Sachmangels gegenüber einem

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2015 - 4 U 66/15
    (a) Einer Abbildung des Produktes in einer Werbung oder einem Warenangebot im Internet kommt grundsätzlich eine maßgebliche Bedeutung für die Bestimmung des im Falle eines späteren Vertragsschlusses geschuldeten Leistungsinhaltes zu (BGH, MMR 2011, 238).
  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2015 - 4 U 66/15
    (b) In Fällen, in denen der Blickfang für sich genommen eine fehlerhafte Vorstellung vermittelt, kann der dadurch veranlasste Irrtum regelmäßig nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis ausgeschlossen werden, der selbst am Blickfang teilhat (BGH, GRUR 2015, 698 [Schlafzimmer komplett]).
  • OLG Hamm, 02.02.2023 - 4 U 167/22

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Sonnenschirms nebst Ständerkreuz mit

    Irreführung über die Verfügbarkeit von Produktzubehör (hier: Betonplatten zur Beschwerung eines Sonnenschirmständers) im Shop des Werbenden durch blickfangmäßige Abbildungen in einer nicht mit Preisen versehenen, aber mit einem Konfigurator verlinkten Internetwerbung (Fortführung von Senat, Urteil vom 04.08.2015 - 4 U 66/15, WRP 2015, 1381).

    Abzustellen ist hierbei gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 UWG auf die Sichtweise eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Verbrauchers, der zur angesprochenen Gruppe gehört (st. Respr., vgl. nur BGH, Urteil vom 09.09.2021 - I ZR 125/20, GRUR 2021, 1414, Rn. 34 - Influencer II; Senatsurteil vom 04.08.2015 - 4 U 66/15, aaO., Rn. 11, jew. mwN.

    Abweichend von dem der Senatsentscheidung vom 04.08.2015 - 4 U 66/15, WRP 2015, 1381 zugrunde liegenden Sachverhalt handelt es sich vorliegend - worauf die Beklagte zu Recht hinweist - allerdings nicht um eine Täuschung darüber, welche Einzelteile vom Lieferumfang eines konkreten Angebots (und eines hierbei konkret bezeichneten Preises ) umfasst sind.

    Das allgemeine Publikum fasst eine Produktabbildung in einer Internetwerbung daher als maßgeblichen Teil der Produktbeschreibung auf (vgl. Senatsurteil vom 04.08.2015 - 4 U 66/15, aaO., Rn. 13 mwN., zit. nach juris).

    Wie der Senat außerdem schon in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 04.08.2015 (aaO., Rn. 15) ausgeführt hat, fasst der Verbraucher die abgebildeten Betonplatten auch nicht lediglich als (mehr oder weniger schmückendes) Beiwerk zu den beworbenen Sonnenschirmen - wie etwa die zu Dekorationszwecken ebenfalls abgebildeten Pflanzen, Gartenliegen oder den Terrassentisch nebst Stühlen, die mit den für den standfesten Aufbau des Sonnenschirms erforderlichen Betonplatten nicht vergleichbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2014 - I ZR 129/13, GRUR 2015, 698, Rn. 14, zit. nach juris - Schlafzimmer komplett) - auf.

    Die den (möglichen) Lieferumfang unzutreffend wiedergebenden Produktabbildungen sind durch ihre Platzierung an prominenter Stelle der Werbung, nämlich am Beginn der entsprechenden Produktseite und unmittelbar unter der fett und in großer Schrift gedruckten Überschrift ("A", "B",...) blickfangmäßig herausgestellt (vgl. Senatsurteil vom 04.08.2015 - 4 U 66/15, aaO., Rn. 18, zit. nach juris).

    Er findet sich vielmehr - ohne eine solche Verknüpfung - auf der Produktseite erst in deutlichem Abstand unterhalb der den Blickfang darstellenden Produktabbildung im Bereich "Gestell" (vgl. Senatsurteil vom 04.08.2015 - 4 U 66/15, aaO., Rn. 19, zit. nach juris).

    Jedenfalls zeichnet sich die hier streitgegenständliche Produktpräsentation im "Online-Katalog" der Beklagten nicht durch eine kurze und übersichtliche Gestaltung aus, weil der Verbraucher auf der Produktseite erst weit nach unten "scrollen" muss, um zur näheren Beschreibung des Ständerkreuzes in der Rubrik "Gestell" zu gelangen (vgl. Senatsurteil vom 04.08.2015 - 4 U 66/15, aaO., Rn. 20 mwN., zit. nach juris).

    Die Klägerin stützt ihre Abmahnung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 04.08.2015 - 4 U 66/15, WRP 2015, 1381) lediglich pauschal auf den Umstand, dass die auf den beanstandeten Abbildungen zu sehenden Betonplatten nicht zum Angebotsumfang gehörten und nicht vom Angebotspreis umfasst seien.

  • LG Arnsberg, 14.02.2017 - 8 O 10/15

    Zu den Kontrollpflichten eines verurteilten Unterlassungsschuldners hinsichtlich

    Die Kammer hat es der Schuldnerin durch nach Zurückweisung der gegen dieses Urteil eingelegten Berufung (OLG Hamm, Urt. v. 04.08.2015 - Az.: I-4 U 66/15) rechtskräftiges Urteil vom 05.03.2015 untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber Letztverbrauchern bei der Bewerbung von Sonnenschirmen und dem entsprechendem Zubehör wie im Urteil vom 05.03.2015 dargestellt zu werben, wenn die abgebildeten Produkte nicht vollständig zu dem angegebenen Angebotspreis erworben werden könne.
  • LG Arnsberg, 05.11.2015 - 8 O 17/15

    "Gefälligkeitsabmahnung" schützt nicht vor Abmahnungen

    Es entspricht mittlerweile gefestigter Rechtsprechung, dass eine Werbung, auf der Betonplatten zu sehen sind, die einen Sonnenschirm befestigen, dann "irreführend" im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG ist, wenn die Betonplatten nicht zu dem angegebenen Angebotspreis mit erworben werden können (so ausdrücklich OLG Hamm, WRP 2015, 1381 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.04.2016 - 4 U 66/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,67173
OLG Naumburg, 27.04.2016 - 4 U 66/15 (https://dejure.org/2016,67173)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.04.2016 - 4 U 66/15 (https://dejure.org/2016,67173)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. April 2016 - 4 U 66/15 (https://dejure.org/2016,67173)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 VVG, §§ 1 ff VVG
    Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbstständig Tätige: Voraussetzungen einer bedingungsgemäßen Krankheit; Versicherungsschutz für eine angeborene Nierenbeckenabgangsstenose

  • Wolters Kluwer

    Bedingungsgemäße Krankheit i.R. einer Betriebsunterbrechungsversicherung entsprechend dem aus der Krankenversicherung entlehnten Verständnis des Versicherungsnehmers; Hervorrufung einer nicht unerheblichen Störung körperlicher oder geistiger Funktionen durch einen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Eintrittspflicht einer Betriebsunterbrechungsversicherung bei Arbeitsunfähigkeit der den Betrieb leitenden Person aufgrund einer angeborenen Krankheit

  • rechtsportal.de

    ABFT 1995 Art. 1 Ziffer 3.1.2
    Eintrittspflicht einer Betriebsunterbrechungsversicherung bei Arbeitsunfähigkeit der den Betrieb leitenden Person aufgrund einer angeborenen Krankheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 21.10.2011 - 20 U 41/11

    Eintrittspflicht des Bauleistungsversicherers für einen Wassereinbruch in einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2016 - 4 U 66/15
    Klauseln, die wie im Streitfall Risikoausschlüsse oder -begrenzungen vorsehen, sind dabei grundsätzlich eng auszulegen, da der Versicherungsnehmer mit Verkürzungen des Versicherungsschutzes, die ihm nicht hinreichend verdeutlicht wurden, nicht zu rechnen braucht (BGH NJW 2013, 2742; BGH VersR 2007, 388; BGH VersR 2005, 414; BGH VersR 1996, 500; OLG Hamm VersR 2012, 479; Armbrüster , in: Prölls/Martin , VVG, 29. Aufl. 2015, Einl. 1 Rn. 260 m.w.N.; Grüneberg , in: Palandt , 75. Aufl. 2016, § 305c Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.1984 - 12 U 181/83
    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2016 - 4 U 66/15
    Daher sind Abweichungen ohne Störung einer körperlichen oder geistigen Funktion keine Krankheiten, auch wenn ihnen körperliche Ursachen zugrunde liegen (Voit a.a.O. Rn. 23; OLG Karlsruhe , VersR 1986, 884).
  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 233/11

    Gruppen-Rechtsschutzversicherung: Zulässigkeit eines rückwirkend vereinbarten

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2016 - 4 U 66/15
    Klauseln, die wie im Streitfall Risikoausschlüsse oder -begrenzungen vorsehen, sind dabei grundsätzlich eng auszulegen, da der Versicherungsnehmer mit Verkürzungen des Versicherungsschutzes, die ihm nicht hinreichend verdeutlicht wurden, nicht zu rechnen braucht (BGH NJW 2013, 2742; BGH VersR 2007, 388; BGH VersR 2005, 414; BGH VersR 1996, 500; OLG Hamm VersR 2012, 479; Armbrüster , in: Prölls/Martin , VVG, 29. Aufl. 2015, Einl. 1 Rn. 260 m.w.N.; Grüneberg , in: Palandt , 75. Aufl. 2016, § 305c Rn. 16).
  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 120/05

    Brandschaden durch Heizlüfter in Pkw muss die Privathaftpflicht zahlen

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2016 - 4 U 66/15
    Klauseln, die wie im Streitfall Risikoausschlüsse oder -begrenzungen vorsehen, sind dabei grundsätzlich eng auszulegen, da der Versicherungsnehmer mit Verkürzungen des Versicherungsschutzes, die ihm nicht hinreichend verdeutlicht wurden, nicht zu rechnen braucht (BGH NJW 2013, 2742; BGH VersR 2007, 388; BGH VersR 2005, 414; BGH VersR 1996, 500; OLG Hamm VersR 2012, 479; Armbrüster , in: Prölls/Martin , VVG, 29. Aufl. 2015, Einl. 1 Rn. 260 m.w.N.; Grüneberg , in: Palandt , 75. Aufl. 2016, § 305c Rn. 16).
  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 193/94

    Umfang des Risikoausschlusses für "chemisch-physikalische Zersetzungsvorgänge"

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2016 - 4 U 66/15
    Klauseln, die wie im Streitfall Risikoausschlüsse oder -begrenzungen vorsehen, sind dabei grundsätzlich eng auszulegen, da der Versicherungsnehmer mit Verkürzungen des Versicherungsschutzes, die ihm nicht hinreichend verdeutlicht wurden, nicht zu rechnen braucht (BGH NJW 2013, 2742; BGH VersR 2007, 388; BGH VersR 2005, 414; BGH VersR 1996, 500; OLG Hamm VersR 2012, 479; Armbrüster , in: Prölls/Martin , VVG, 29. Aufl. 2015, Einl. 1 Rn. 260 m.w.N.; Grüneberg , in: Palandt , 75. Aufl. 2016, § 305c Rn. 16).
  • BGH, 19.01.2005 - XII ZR 107/01

    Umfang der Haftungsfreistellung bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2016 - 4 U 66/15
    Klauseln, die wie im Streitfall Risikoausschlüsse oder -begrenzungen vorsehen, sind dabei grundsätzlich eng auszulegen, da der Versicherungsnehmer mit Verkürzungen des Versicherungsschutzes, die ihm nicht hinreichend verdeutlicht wurden, nicht zu rechnen braucht (BGH NJW 2013, 2742; BGH VersR 2007, 388; BGH VersR 2005, 414; BGH VersR 1996, 500; OLG Hamm VersR 2012, 479; Armbrüster , in: Prölls/Martin , VVG, 29. Aufl. 2015, Einl. 1 Rn. 260 m.w.N.; Grüneberg , in: Palandt , 75. Aufl. 2016, § 305c Rn. 16).
  • BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2016 - 4 U 66/15
    Nach der Definition des Bundesgerichtshofs im Bereich der Krankenversicherung ist eine Krankheit ein anormaler körperlicher oder geistiger Zustand, der eine nicht ganz unerhebliche Störung körperlicher oder geistiger Funktionen mit sich bringt (BGH NJW 2005, 3783; BGH NJW 2004, 1658; Voit , in: Prölss/Martin , VVG, 29. Aufl. 2015, § 192 VVG Rn. 20).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZR 25/03

    Privater Krankenversicherer eines zeugungsunfähigen Mannes muß die Kosten einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2016 - 4 U 66/15
    Nach der Definition des Bundesgerichtshofs im Bereich der Krankenversicherung ist eine Krankheit ein anormaler körperlicher oder geistiger Zustand, der eine nicht ganz unerhebliche Störung körperlicher oder geistiger Funktionen mit sich bringt (BGH NJW 2005, 3783; BGH NJW 2004, 1658; Voit , in: Prölss/Martin , VVG, 29. Aufl. 2015, § 192 VVG Rn. 20).
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