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   OLG Dresden, 05.09.2017 - 4 U 682/17   

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https://dejure.org/2017,35780
OLG Dresden, 05.09.2017 - 4 U 682/17 (https://dejure.org/2017,35780)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.09.2017 - 4 U 682/17 (https://dejure.org/2017,35780)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. September 2017 - 4 U 682/17 (https://dejure.org/2017,35780)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • JurPC

    Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Würdigen von Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk im Gesamtgefüge der auch über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgten Einträge; Annahme einer unzulässigen Schmähkritik aufgrund von Zügen einer Privatfehde als Ergebnis der Gesamtwürdigung; Erkennbarkeit des ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Erkennbarkeit eines von Schmäh Betroffenen in soz. Netzwerken.

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hasstiraden auf Facebook - Nach Kontaktverbot beginnt ein Vater eine Privatfehde gegen den Pflegevater seines Sohnes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schmähkritik durch Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Schmähkritik bei als Privatfehde zu kennzeichnenden Meinungsäußerungen auf Facebook - Begriffe wie "Kindesentfremder" und "Kinderschänder" begründen Unterlassungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 44
  • FamRZ 2018, 474
  • MMR 2018, 476
  • ZUM 2018, 192
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11

    Internet; Drittauskunft

    Auszug aus OLG Dresden, 05.09.2017 - 4 U 682/17
    Unzulässig sind jedenfalls strafrechtlich relevante Beleidigungen im Sinne des § 185 StGB und unsachliche Schmähkritiken, denen es an jedem sachlichen Kern mangelt und bei denen die Herabsetzung einer Person, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, im Vordergrund steht (vgl. hierzu BGH, Urteil 03.02.2009 - VI ZR 36/07 vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 08.02.2012 - 4 U 1850/11).
  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter

    Auszug aus OLG Dresden, 05.09.2017 - 4 U 682/17
    Die streitgegenständlichen Facebook-Einträge sind vorliegend in weiten Teilen durch Züge einer "Privatfehde" gegen den Kläger ohne Bezug zu einer die Öffentlichkeit wesentlichen berührenden Frage geprägt, was charakteristisch für eine Schmähkritik ist (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17. September 2012 - - 1 BvR 2979/10 - -, juris).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZB 58/06

    Rechtsnatur und Vollstreckung der Verurteilung zu einer Duldung; Beginn der

    Auszug aus OLG Dresden, 05.09.2017 - 4 U 682/17
    Die Verurteilung zu einer Unterlassung enthält zugleich die Verpflichtung zu einem positiven Tun, wenn der Schuldner der Unterlassungspflicht nur gerecht werden kann, in dem er auch die positive Handlung vornimmt, die notwendig ist, um den rechtmäßigen Zustand zu erreichen (BGH NJW-RR 2007, 863).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2008 - 15 U 180/05

    Anspruch auf Unterlassung einer Meinungsäußerung gegen den Betreiber eines

    Auszug aus OLG Dresden, 05.09.2017 - 4 U 682/17
    Wegen der Schwere eines solchen als Möglichkeit in den Raum gestellten Verdachtes ohne konkrete und stichhaltige Anhaltspunkte ist dem Persönlichkeitsrecht des Klägers der Vorrang einzuräumen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.2.2008 - 15 U 180/05).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Dresden, 05.09.2017 - 4 U 682/17
    Unzulässig sind jedenfalls strafrechtlich relevante Beleidigungen im Sinne des § 185 StGB und unsachliche Schmähkritiken, denen es an jedem sachlichen Kern mangelt und bei denen die Herabsetzung einer Person, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, im Vordergrund steht (vgl. hierzu BGH, Urteil 03.02.2009 - VI ZR 36/07 vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 08.02.2012 - 4 U 1850/11).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Dresden, 05.09.2017 - 4 U 682/17
    Die Meinungsfreiheit ist nicht vorbehaltlos sondern nur in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG gewährleistet (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03).
  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus OLG Dresden, 05.09.2017 - 4 U 682/17
    Es genügt vielmehr die Übermittlung von Teilinformationen, aus denen sich die Identität für die sachlich interessierte Leserschaft ohne Weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt (so Senat, Urt. v. 30.08.2016 - 4 U 314/16; vgl. BGH, Urt. v. 21.06.2005 - VI ZR 122/04).
  • OLG Dresden, 23.01.2013 - 4 W 1363/12
    Auszug aus OLG Dresden, 05.09.2017 - 4 U 682/17
    Nach § 48 Abs. 2 GKG hat die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung den Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (vgl. Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 1421 ff.; Rn. 1627 ff.; Senat, Beschluss vom 23.1.2013 - 4 W 1363/12; vom 29.3.2010 - 4 W 313/10; vom 28.01.2009 - 4 W 1273/08; vom 10.07.2008 - 4 W 705/08; vom 30.07.2007 - 4 W 899/07).
  • OLG Dresden, 07.01.2019 - 4 W 1149/18

    Ansprüche gegen einen Suchmaschinenbetreiber wegen Verletzung des allgemeinen

    Im Unterschied hierzu stellt die Bezeichnung als "Kinderschänder" eine Formalbeleidigung dar, die ohne Abwägung mit der Meinungsfreiheit zu untersagen ist (Senat, Urteil vom 05.09.2017 - 4 U 682/17 - juris).
  • OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 156/18

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung in der

    Hierfür ist die Nennung des Namens, auch in abgekürzter Form, nicht unbedingt erforderlich; es kann bereits die Übermittlung von Teilinformationen genügen, aus denen sich die Identität für die sachlich interessierte Leserschaft ohne weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt (BGH, Urt. v. 21.6.2005 - VI ZR 122/04; BGH, Urt. v. 10.12.1991 - VI ZR 53/91, NJW 1992, 1312; OLG Dresden, Urt. v. 5.9.2017 - 4 U 682/17, NJW-RR 2018, 44; vgl. auch BGH, Urt. v. 26.6.1979 - VI ZR 108/78, NJW 1979, 2205 für den Bereich der Bildberichterstattung ).

    Dafür kann unter Umständen die Schilderung von Einzelheiten aus dem Lebenslauf des Betroffenen oder die Nennung seines Wohnortes und seiner Berufstätigkeit ausreichen (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 5.9.2017 - 4 U 682/17, NJW-RR 2018, 44; OLG Frankfurt, Urt. v. 25.5.2016 - 16 U 198/15, GRUR-RR 2017, 120; LG Frankfurt, Urt. v. 14.12.2017 - 2/3 O 292/17, NJW-RR 2018, 428; Wenzel ( Burkhardt ), Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Auflage, § 12 Rn. 43).

  • OLG Köln, 14.06.2018 - 15 U 157/17

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Hierfür ist die Nennung des Namens, auch in abgekürzter Form, nicht unbedingt erforderlich; es kann bereits die Übermittlung von Teilinformationen genügen, aus denen sich die Identität für die sachlich interessierte Leserschaft ohne weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt (BGH, Urt. v. 21.6.2005 - VI ZR 122/04, juris; OLG Dresden, Urt. v. 5.9.2017 - 4 U 682/17, NJW-RR 2018, 44).

    Dafür kann unter Umständen die Schilderung von Einzelheiten aus dem Lebenslauf des Betroffenen oder die Nennung seines Wohnortes und seiner Berufstätigkeit ausreichen (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 5.9.2017 - 4 U 682/17, NJW-RR 2018, 44; Wenzel ( Burkhardt ), Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, § 12 Rn. 43).

    Denn entscheidend ist - wie oben ausgeführt - nicht das tatsächliche Erkannt-Werden, sondern vielmehr die Erkennbarkeit im Sinne der abstrakten Möglichkeit bzw. der Befürchtung des Betroffenen (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 5.9.2017 - 4 U 682/17, NJW-RR 2018, 44: Für die Erkennbarkeit reicht es aus, wenn der Betroffene begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne innerhalb eines mehr oder minder großen Bekanntenkreises erkannt werden ).

  • OLG Dresden, 25.01.2022 - 4 U 2052/21

    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen in einer Berichterstattung; Erkennbare

    Ausreichend sei nach der Rechtsprechung auch des Senats (NJW-RR 2018, 44) die Erkennbarkeit im Bekanntenkreis.
  • LG Karlsruhe, 12.10.2023 - 22 O 6/23

    Persönlichkeitsrecht: Erkennbarkeit von Personen in einer Berichterstattung

    Dafür kann unter Umständen die Schilderung von Einzelheiten aus dem Lebenslauf des Betroffenen oder die Nennung seines Wohnortes und seiner Berufstätigkeit ausreichen (BGH, Urt. v. 21.6.2005 - VI ZR 122/04, juris Rn. 10; OLG Dresden, Urt. v. 5.9.2017 - 4 U 682/17, NJW-RR 2018, 44; OLG Köln, Urt. v. 14.6.2018 - 15 U 157/17, juris Rn. 26).
  • OLG Hamm, 19.02.2021 - 7 U 54/20

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; soziale Medien;

    Es ist vielmehr eine umfassende Abwägung unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (OLG Dresden, Urteil vom 05. September 2017 - 4 U 682/17 -, juris, Rn. 13; s. a. OLG Oldenburg, Urteil vom 01. Juli 2019 - 13 W 16/19 -, juris, Rn. 9 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2020 - 14 U 124/19

    Presserechtlicher Unterlassungsanspruch: Identifizierbarkeit einer Erzieherin

    Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob ein Durchschnittsleser die gemeinte Person identifizieren kann, vielmehr genügt es, wenn der begründete Anlass besteht, auch nur vom Bekanntenkreis identifiziert zu werden, also dann, wenn über das Medium persönlichkeitsverletzende Informationen an solche Leser geraten, die aufgrund ihrer sonstigen Kenntnisse in der Lage sind, die Person zu identifizieren, auf die sich der Bericht bezieht (vgl. BVerfG, NJW 2004, 3619; OLG Köln, Urteil vom 18.04.2019 - 15 U 156/18, juris; OLG Dresden, Urteil vom 05.09.2017 - 4 U 682/17, juris; Weyhe in: Paschke/Berlitz/Meyer, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, § 6 Hamburgisches Pressegesetz Rdn. 38).
  • LG Köln, 19.12.2018 - 28 O 201/18

    Unterlassungsanspruch eines Betroffenen der Verbreitung und Veröffentlichung von

    Hierfür ist die Nennung des Namens, auch in abgekürzter Form, nicht unbedingt erforderlich; es kann bereits die Übermittlung von Teilinformationen genügen, aus denen sich die Identität für die sachlich interessierte Leserschaft ohne weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt (vgl. BGH, Urt. v. 21.6.2005 - VI ZR 122/04, juris; OLG Köln, Urt. v. 14.06.2018 - 15 U 157/17; OLG Dresden, Urt. v. 5.9.2017 - 4 U 682/17).
  • LG Köln, 27.04.2020 - 28 O 131/20
    Hierfür ist die Nennung des Namens, auch in abgekürzter Form, nicht unbedingt erforderlich; es kann bereits die Übermittlung von Teilinformationen genügen, aus denen sich die Identität für die sachlich interessierte Leserschaft ohne weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt (vgl. BGH, Urt. v. 21.6.2005 - VI ZR 122/04, juris; OLG Köln, Urt. v. 14.06.2018 - 15 U 157/17; OLG Dresden, Urt. v. 5.9.2017 - 4 U 682/17).
  • LG Köln, 15.10.2019 - 28 O 351/19
    Hierfür ist die Nennung des Namens, auch in abgekürzter Form, nicht unbedingt erforderlich; es kann bereits die Übermittlung von Teilinformationen genügen, aus denen sich die Identität für die sachlich interessierte Leserschaft ohne weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt (vgl. BGH, Urt. v. 21.06.2005 - VI ZR 122/04, juris; OLG Köln, Urt. v. 14.06.2018 - 15 U 157/17; OLG Dresden, Urt. v. 05.09.2017 - 4 U 682/17).
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