Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 06.09.2012

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.02.2012 - 4 U 69/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2343
OLG Brandenburg, 22.02.2012 - 4 U 69/11 (https://dejure.org/2012,2343)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2012 - 4 U 69/11 (https://dejure.org/2012,2343)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 4 U 69/11 (https://dejure.org/2012,2343)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss von Minderungsansprüchen wegen Mängeln gelieferter Betonfertigteile wegen Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss von Minderungsansprüchen wegen Mängeln gelieferter Betonfertigteile wegen Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kauf von Betonfertigteilen: Jede Lieferung ist zu untersuchen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    BGB-Gesellschaft, GbR, Handelskauf, Handelsrecht, Rügepflicht

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    In die Falle getappt - es war ein Kaufvertrag, kein Werkvertrag

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Rügeobliegenheiten beim Erwerb herzustellender Betonfertigteile

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Rügeobliegenheiten beim Erwerb herzustellender Betonfertigteile

Besprechungen u.ä. (4)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    In die Falle getappt - es war ein Kaufvertrag, kein Werkvertrag

  • dreher-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufmännische Rügepflicht beim Zukauf von Baustoffen/Bauteilen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kauf von Betonfertigteilen: Untersuchung und Rüge bei jeder einzelnen Lieferung notwendig! (IBR 2012, 263)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufmännische Rügepflicht kann auch für GbR bestehen! (IBR 2012, 264)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2124
  • NZBau 2012, 434
  • BauR 2012, 1416
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.11.2010 - V ZR 228/09

    Mängel der Kaufsache beim Kauf eines Fabrikgeländes: Schadensersatzanspruch des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2012 - 4 U 69/11
    Einen Schadensersatzanspruch macht die Beklagte wegen der behaupteten Mängel der Betonfertigteile nicht geltend; einer Entscheidung darüber, ob sie hier, nachdem sie einmal die Minderung des Kaufpreises verlangt hat, überhaupt noch wegen des Mangels von dem Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 BGB verlangen könnte, was im Hinblick auf die - abweichend vom früheren Recht - als Gestaltungsrecht des Käufers (BT-Drucks. 14/6040, S. 234, 235) ausgestaltete Minderung nach § 441 Abs. 1 Satz 1 BGB zumindest zweifelhaft ist (offen gelassen vom BGH, Urteil vom 5. November 2010 - V ZR 228/09 - Rdnrn. 34 f. mit Darstellung des Meinungsstandes), bedarf es mithin nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.09.2012 - 4 U 69/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,56835
OLG Naumburg, 06.09.2012 - 4 U 69/11 (https://dejure.org/2012,56835)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.09.2012 - 4 U 69/11 (https://dejure.org/2012,56835)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. September 2012 - 4 U 69/11 (https://dejure.org/2012,56835)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1; VVG § 28
    Der Abstellort des versicherten und entwendeten Fahrzeugs muss nicht immer exakt feststehen

  • rechtsportal.de

    VVG § 1 S. 1; ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines bedingungsmäßigen Kfz-Diebstahls

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 578
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.09.2012 - 4 U 69/11
    Der Versicherungsnehmer hat danach lediglich Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine bedingungsgemäß versicherte Entwendung schließen lässt ( BGH, VersR 1993, 571).

    Dafür ist der Vollbeweis nach den allgemeinen Grundsätzen des Zivilverfahrens erforderlich ( BGH, VersR 1993, 571).

  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.09.2012 - 4 U 69/11
    Ansonsten gewinnt diese Frage erst bei der anschließenden Prüfung Bedeutung, ob der Versicherer Tatsachen bewiesen hat, welche die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Vortäuschung des Diebstahls nahelegen ( BGH, VersR 1995, 956).
  • OLG Koblenz, 14.03.2008 - 10 U 878/07

    Fahrzeugvollversicherung: Beweislast bei dem Verdacht eines vorgetäuschten

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.09.2012 - 4 U 69/11
    b) Der Beklagten ist es nicht gelungen, auf der sogenannten 2. Stufe das äußere Bild eines Diebstahls dadurch zu entkräften, dass sie ihrerseits konkrete Tatsachen dargelegt oder bewiesen hätte, aus denen sich eine erhebliche Wahrscheinlichkeit ergibt, die Entwendung könnte nur vorgetäuscht sein (vgl. BGH, VersR 1987, 146; OLG Koblenz, VersR 2009, 214, 215; Stapler, in: Stiefel/Maier, AKB, 18. Aufl., 2010, AKB A.2.2.
  • KG, 09.11.2010 - 6 U 103/10

    Versicherungsvertrag: Leistungspflicht des Versicherers trotz Falschangaben des

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.09.2012 - 4 U 69/11
    Damit ist nicht die Ursächlichkeit im Sinne der alten Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemeint, wonach es auf eine abstrakte Gefährdung und grundsätzliche Eignung des Obliegenheitsverstoßes, auf die Regulierung Einfluss zu nehmen, ankam, sondern es wird vielmehr auf eine Kausalität für die Regulierung des konkreten Versicherungsfalls abgestellt ( Maier, in: Stiefel/Maier, AKB, 18. Aufl., 2010, § 28 VVG Rdnr. 34; KG , Beschluss vom 09. November 2010, Az.: 6 U 103/10, zitiert nach juris , Rdnr. 7 - 11).
  • BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96

    Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.09.2012 - 4 U 69/11
    Lediglich dann, wenn ein solcher Beweis mit den in der Zivilprozessordnung vorgesehenen Beweismitteln nicht möglich ist ( BGH, VersR 1997, 691), kommt es auf die Einschätzung der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers an.
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.09.2012 - 4 U 69/11
    Zum Mindestmaß an Tatsachen, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Deutlichkeit erschließen lässt, gehört in der Regel bei einem Fahrzeugdiebstahl der Beweis, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort nach der Rückkehr nicht mehr vorgefunden wurde ( BGHZ 130, 1 ff.).
  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 172/98

    Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.09.2012 - 4 U 69/11
    Ist danach der Beweis einer bedingungsmäßigen Entwendung erbracht, kommt es auf die Redlichkeit des Versicherungsnehmers oder die Glaubhaftigkeit seiner Angaben in diesem Stadium der Anspruchsprüfung nicht weiter an ( BGH , r+s 1999, 495, 496).
  • LG Saarbrücken, 25.10.2018 - 14 O 124/17

    Deckungsprozess gegen die Kfz-Kaskoversicherung nach behaupteter

    Um einerseits dem Versicherungsnehmer keine zu hohen Hürden zu stellen und andererseits den Versicherer vor Missbrauch durch unredliche Versicherungsnehmer zu schützen haben der BGH und ihm folgend die Instanzgerichte das sog. "Zwei-Stufen-Modell" entwickelt (BGH, Urt. v. 05.10.1983, Az.: IVa ZR 19/82; Urt. v. 17.05.1995, Az.: IV ZR 279/94; Urt. v. 13.12.1995, Az.: IV ZR 54/95; Urt. v. 26.03.1997, Az.: IV ZR 91/96; OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.07.2004, Az.: 5 U 58/04; Urt. v. 08.08.2018, Az.: 5 U 2/18; OLG Köln, Urt. V. 16.07.2013, Az.: 9 U 30/13; Urt. v. 15.07.2014, Az.: 9 U 57/13; OLG Celle, Urt. v. 24.09.2018, Az.: 8 U 73/18; KG Berlin, Beschl. v. 19.09.2014, Az.: 6 U 200/13; OLG Naumburg, Urt. v. 06.09.2012, Az.: 4 U 69/11; umfassend hierzu Brockmöller, ZfSch 2017, 184).
  • AG Hannover, 15.12.2020 - 532 C 6234/20

    Vollkaskoversicherung - Fahrzeug durch Freund gestohlen

    Um einerseits dem Versicherungsnehmer keine zu hohen Hürden zu stellen und andererseits den Versicherer vor Missbrauch durch unredliche Versicherungsnehmer zu schützen, haben der Bundesgerichtshof und ihm folgend die Instanzgerichte das sog. "Zwei-Stufen-Modell" entwickelt (BGH, Urt. v. 05.10.1983, Az.: IVa ZR 19/82; Urt. v. 17.05.1995, Az.: IV ZR 279/94; Urt. v. 13.12.1995, Az.: IV ZR 54/95; Urt. v. 26.03.1997, Az.: IV ZR 91/96; OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.07.2004, Az.: 5 U 58/04; Urt. v. 08.08.2018, Az.: 5 U 2/18; OLG Köln, Urt. V. 16.07.2013, Az.: 9 U 30/13; Urt. v. 15.07.2014, Az.: 9 U 57/13; OLG Celle, Urt. v. 24.09.2018, Az.: 8 U 73/18; KG Berlin, Beschl. v. 19.09.2014, Az.: 6 U 200/13; OLG Naumburg, Urt. v. 06.09.2012, Az.: 4 U 69/11; umfassend hierzu Brockmöller, ZfSch 2017, 184), dem sich auch das erkennende Gericht anschließt.
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