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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 69/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4524
OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 69/14 (https://dejure.org/2015,4524)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.01.2015 - 4 U 69/14 (https://dejure.org/2015,4524)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 4 U 69/14 (https://dejure.org/2015,4524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Haftungsverteilung, Lkw-Fahrer, Radfahrer, Kollision, Radweg

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftungsverteilung beim Zusammenstoß eines rückwärts in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden LKW mit einer Radfahrerin, die einen Radweg in der "falschen" Richtung befährt.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden Lkw mit einer den Radweg in der falschen Richtung befahrenden Radfahrerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden Lkw mit einer den Radweg in der falschen Richtung befahrenden Radfahrerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Rückwärts fahrender LKW/falsch fahrender Radfahrer - wie wird gehaftet?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts einbiegenden Lkw mit Radfahrer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts einbiegenden Lkw mit Radfahrer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Lkw-Fahrer haftet für Zusammenstoß mit "Geister-Radlerin"

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Rückwärtsfahrer: gesteigerte Sorgfaltspflichten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rückwärtsfahrender Lkw-Fahrer haftet für Kollision mit falsch fahrender Radfahrerin - Verbot des Befahrens von linken Radwegen dient nicht dem Schutz des Einbiegenden

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Volle Haftung auch gegenüber Radfahrerin, die Radweg in die falsche Richtung befährt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 798
  • MDR 2015, 455
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 18.01.1993 - 12 U 6697/91

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in umgekehrter Richtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 69/14
    Die Regelung über die Benutzung linker Radwege bezweckt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, nur den Schutz des Gegen- und Überholverkehrs auf dem Radweg, nicht des Einbiege- und Querverkehrs (BGH NJW 1986, 2651; KG DAR 1993, 257; Senat, Urt. v. 17.04.2014 - 4 U 406/12, Umdruck S. 10; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 42. Aufl. § 2 StVO Rn. 67b).

    dd) Ein Mitverschulden des den Radweg in entgegengesetzter Richtung benutzenden Radfahrers kann aber darin liegen, dass er die Gefahrensituation voraussehen konnte und nicht reagiert hat (KG DAR 1993, 257; Senat, Urt. v. 17.04.2014 aaO).

  • OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem parallel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 69/14
    Die Regelung über die Benutzung linker Radwege bezweckt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, nur den Schutz des Gegen- und Überholverkehrs auf dem Radweg, nicht des Einbiege- und Querverkehrs (BGH NJW 1986, 2651; KG DAR 1993, 257; Senat, Urt. v. 17.04.2014 - 4 U 406/12, Umdruck S. 10; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 42. Aufl. § 2 StVO Rn. 67b).

    dd) Ein Mitverschulden des den Radweg in entgegengesetzter Richtung benutzenden Radfahrers kann aber darin liegen, dass er die Gefahrensituation voraussehen konnte und nicht reagiert hat (KG DAR 1993, 257; Senat, Urt. v. 17.04.2014 aaO).

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 69/14
    Die Regelung über die Benutzung linker Radwege bezweckt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, nur den Schutz des Gegen- und Überholverkehrs auf dem Radweg, nicht des Einbiege- und Querverkehrs (BGH NJW 1986, 2651; KG DAR 1993, 257; Senat, Urt. v. 17.04.2014 - 4 U 406/12, Umdruck S. 10; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 42. Aufl. § 2 StVO Rn. 67b).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.1990 - 10 U 117/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstückseinfahrt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 69/14
    Das vom Landgericht angeführte Urteil des OLG Karlsruhe (NJW-RR 1991, 547) betraf einen innerorts verbotswidrig auf dem Gehweg fahrenden erwachsenen Radfahrer, der einem aus einer Grundstückseinfahrt herauskommenden Pkw in die Seite fuhr; die Entscheidung ist daher schon auf Grund der hier gegebenen Radwegeigenschaft nicht einschlägig.
  • KG, 25.01.2010 - 12 U 108/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anscheinsbeweis zu Lasten des Rückwärtsfahrers beim

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 69/14
    Wegen der besonderen Sorgfaltspflicht spricht gegen den Rückwärtsfahrer der Beweis des ersten Anscheins für eine unfallursächliche Pflichtverletzung (KG NJW-RR 2010, 1116, 1117; Burmann in Burmann/Hess/Jahnke/Janker, aaO § 9 Rn. 69).
  • KG, 28.07.2009 - 12 U 169/08

    Berufung im Verkehrsunfallprozess nach Radfahrerunfall: Haftungsverteilung bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 69/14
    Wegen der vorrangigen Bedeutung der Durchfahrregel gilt diese auch bei pflichtwidrigem Verhalten des Entgegenkommenden, etwa des (problemlos sichtbaren) entgegen der Fahrtrichtung fahrenden Radfahrers (KG NZV 2010, 254, 255; König in Hentschel/König/Dauer, aaO § 9 StVO Rn. 39).
  • OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 355/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Verstoß gegen das fair-trial-Prinzip bei Anhörung nur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 69/14
    Entsprechendes gilt für das von der Berufungserwiderung eingehend (Bd. II Bl. 207 bis 209 d. A.) zitierte Senatsurteil vom 01.03.2011 (4 U 355/10 - 107 -, NJW-RR 2011, 754 ff.), das ebenfalls eine auf einem Gehweg fahrende erwachsene Radfahrerin betraf.
  • OLG Karlsruhe, 24.01.1990 - 1 U 94/89
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 69/14
    Da er optisch und akustisch schlechter wahrnehmbar ist als ein Kraftfahrer, hat er, soweit auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen ist, eine Geschwindigkeit einzuhalten, die diese von einem Radfahrer erwarten (OLG Karlsruhe NZV 1991, 25; König in Hentschel/König/Dauer, aaO § 3 StVO Rn. 12).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 188/05

    Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben wegen unerbetener

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 69/14
    Zu den nach § 249 Abs. 1 BGB zu ersetzenden Kosten der Rechtsverfolgung gehören grundsätzlich auch die Kosten eines mit der Sache befassten Rechtsanwalts, soweit sie - wie hier - durch das Schadensereignis adäquat verursacht sind (BGH NJW-RR 2007, 713, 714 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 4 U 233/16

    Überwiegende Haftung eines Fahrradfahrers, der einen Fahrrad-Schutzstreifen

    Gleichwohl traf den Beklagten jedoch eine gesteigerte Vorsichtspflicht aus § 1 Abs. 2 StVO, darauf zu achten, ob nicht von links vom Bürgersteig kommende Fußgänger die Straße überqueren wollen (vgl. KG, a.a.O., Rz. 7 und Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken NJW-RR 2015, 798 [OLG Saarbrücken 22.01.2015 - 4 U 69/14] unter II. 2. a) dd), Rz. 27).
  • LG Bielefeld, 14.02.2017 - 2 O 98/16
    der sich das Gericht anschließt , nur den Schutz des Gegen- und Überholverkehrs auf dem Radweg (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2015, 798 - zit. nach JURIS) und diente somit nicht dem Schutz der Zeugin ... als Fußgängerin.
  • LG München II, 10.11.2015 - 12 O 2088/13

    Materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Es kann dahingestellt bleiben, ob den Entscheidungen des OLG Saarbrücken vom 17.04.2014 (4 U 406/12) und vom 22.01.2015 (4 U 69/14) zu folgen ist, wonach ein Mitverschulden eines Radfahrers, der einen Radweg in "falscher Richtung" benutzt, auszuschließen ist, da die Regelung über die Benutzung linker Radwege nur dem Schutz des Gegen- und Überholverkehrs auf dem Radweg, nicht jedoch dem Einbiege- und Querverkehr diene (§ 2 Abs. 4 S. 2 und S. 3 StVO).
  • LG München I, 10.11.2015 - 12 O 2088/13

    Materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Es kann dahingestellt bleiben, ob den Entscheidungen des OLG Saarbrücken vom 17.04.2014 (4 U 406/12) und vom 22.01.2015 (4 U 69/14) zu folgen ist, wonach ein Mitverschulden eines Radfahrers, der einen Radweg in "falscher Richtung" benutzt, auszuschließen ist, da die Regelung über die Benutzung linker Radwege nur dem Schutz des Gegen- und Überholverkehrs auf dem Radweg, nicht jedoch dem Einbiege- und Querverkehr diene (§ 2 Abs. 4 S. 2 und S. 3 StVO).
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