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   OLG Brandenburg, 26.09.2007 - 4 U 70/07   

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OLG Brandenburg, 26.09.2007 - 4 U 70/07 (https://dejure.org/2007,17089)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.09.2007 - 4 U 70/07 (https://dejure.org/2007,17089)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. September 2007 - 4 U 70/07 (https://dejure.org/2007,17089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen vorenthaltener Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung für den Zeitraum von Juni 2002 bis November 2002; Verschulden unter dem Gesichtspunkt einer Pflichtenkollision; Darlegungslast und Beweislast für die Möglichkeit normgemäßen Verhaltens

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 266 a; ; InsO § 130; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 131; ; InsO § 133; ; GmbHG § 64 Abs. 1; ; GmbHG § 64 Abs. 2; ; ZPO § 531

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen durch einen überschuldeten Arbeitgeber setzt ein formal korrektes Handeln voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Arbeitnehmeranteile, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Haftung, Insolvenz, Leistungen an Sozialkassen, Überschuldung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 61/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2007 - 4 U 70/07
    Die weitere Frage, ob eine die Strafbarkeit gemäß § 266 a StGB ausschließende Pflichtenkollision ohnehin lediglich für den Zeitraum der dreiwöchigen Insolvenzantragsfrist gemäß § 64 Abs. 1 GmbHG angenommen werden kann (so der 5. Strafsenat des BGH (vgl. Urteil vom 30.07.2003 - V StR 221/03; Urteil vom 09.08.2005 - 5 StR 67/05)) oder ob eine das deliktische Verschulden ausschließende Pflichtenkollision auch dann vorliegt, wenn ein Insolvenzantrag nicht unverzüglich oder gar erst nach Ablauf der höchst zulässigen Dreiwochenfrist gestellt wird (so der 2. Zivilsenat des BGH, Urteil vom 18.04.2005 - II ZR 61/03) oder ob sich die Rechtsprechung des 2. Zivilsenats des BGH nunmehr (Urteil vom 14.05.2007 - II ZR 48/06) im Ergebnis der Rechtsprechung des 5. Strafsenats des BGH angeschlossen hat, bedarf danach im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.

    Zwar ist die Kausalität des Unterlassens der Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen für einen Schaden des Sozialversicherungsträgers auch dann zu verneinen, wenn der Beitragsausfall auch aufgrund einer späteren Insolvenzanfechtung eingetreten wäre (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 18.04.2005 - II ZR 61/03 - Rn. 20).

    Zwar weist der Beklagte insoweit zu Recht darauf hin, dass die Darlegungs- und Beweislast für die Möglichkeit normgemäßen Verhaltens und damit auch die Verfügbarkeit von Mitteln zur Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen, auf Seiten des Sozialversicherungsträgers liegt (vgl. nur BGH, Urteil vom 18.04.2005 - II ZR 61/03 - Rn. 10).

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05

    Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2007 - 4 U 70/07
    Die weitere Frage, ob eine die Strafbarkeit gemäß § 266 a StGB ausschließende Pflichtenkollision ohnehin lediglich für den Zeitraum der dreiwöchigen Insolvenzantragsfrist gemäß § 64 Abs. 1 GmbHG angenommen werden kann (so der 5. Strafsenat des BGH (vgl. Urteil vom 30.07.2003 - V StR 221/03; Urteil vom 09.08.2005 - 5 StR 67/05)) oder ob eine das deliktische Verschulden ausschließende Pflichtenkollision auch dann vorliegt, wenn ein Insolvenzantrag nicht unverzüglich oder gar erst nach Ablauf der höchst zulässigen Dreiwochenfrist gestellt wird (so der 2. Zivilsenat des BGH, Urteil vom 18.04.2005 - II ZR 61/03) oder ob sich die Rechtsprechung des 2. Zivilsenats des BGH nunmehr (Urteil vom 14.05.2007 - II ZR 48/06) im Ergebnis der Rechtsprechung des 5. Strafsenats des BGH angeschlossen hat, bedarf danach im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
  • BGH, 14.05.2007 - II ZR 48/06

    Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer-/Vorstandshaftung für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2007 - 4 U 70/07
    Die weitere Frage, ob eine die Strafbarkeit gemäß § 266 a StGB ausschließende Pflichtenkollision ohnehin lediglich für den Zeitraum der dreiwöchigen Insolvenzantragsfrist gemäß § 64 Abs. 1 GmbHG angenommen werden kann (so der 5. Strafsenat des BGH (vgl. Urteil vom 30.07.2003 - V StR 221/03; Urteil vom 09.08.2005 - 5 StR 67/05)) oder ob eine das deliktische Verschulden ausschließende Pflichtenkollision auch dann vorliegt, wenn ein Insolvenzantrag nicht unverzüglich oder gar erst nach Ablauf der höchst zulässigen Dreiwochenfrist gestellt wird (so der 2. Zivilsenat des BGH, Urteil vom 18.04.2005 - II ZR 61/03) oder ob sich die Rechtsprechung des 2. Zivilsenats des BGH nunmehr (Urteil vom 14.05.2007 - II ZR 48/06) im Ergebnis der Rechtsprechung des 5. Strafsenats des BGH angeschlossen hat, bedarf danach im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
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   OLG Oldenburg, 02.11.2016 - 4 U 70/07   

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