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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 72/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8731
OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 72/03 (https://dejure.org/2005,8731)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2005 - 4 U 72/03 (https://dejure.org/2005,8731)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 4 U 72/03 (https://dejure.org/2005,8731)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Vertrages über den Erwerb einer Eigentumswohnung und die Feststellung der Einstandspflicht der Beklagten für künftige Schäden als Schadensersatz wegen Mängeln; Aktivlegitimation des Wohnungseigentümers zur Geltendmachung des großen Schadensersatzes ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § ... 634 a.F.; ; BGB § 634 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 634 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 635 a.F.; ; BGB § 638 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 639 Abs. 2 a.F.; ; EStG § 23 Abs. 3 Satz 4; ; EStG § 52 Abs. 39 Satz 4; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ; ZPO § 156

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen Schadensersatz bei fehlender wirksamer Fristsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für Baumängel: Hemmung der Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hemmung der Verjährung nach § 639 Abs. 2 BGB a.F. auch bei Prüfung des Werkes eines Dritten? (IBR 2005, 1188)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Stundung zwischen WEG und Bauträger? (IBR 2005, 1213)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.04.1998 - VII ZR 47/97

    Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 72/03
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof die Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, Schadensersatz wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum durchzusetzen, stets ausdrücklich insoweit beschränkt, als es den Schadensersatz betrifft, der nicht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages gerichtet ist (BGHZ 114, 383, 387; BauR 1998, 783, 784) und anerkannt, dass dem einzelnen Wohnungseigentümer die Wandlung wegen erheblicher Fehler an dem gemeinschaftlichen Einrichtungen gestattet sein muß (BGH WM 1971, 1251, 1252).

    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BauR 1998, 783 ff. nicht entgegen.

  • BGH, 05.12.2002 - VII ZR 360/01

    Erforderlichkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Verweigerung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 72/03
    Die vom Kläger für seine Auffassung, eine Fristsetzung sei wegen Ablehnung der Mängelbeseitigung seitens der Beklagten entbehrlich, herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 2002 (NJW 2003, 580) betrifft einen Sachverhalt, der mit dem vorliegenden nicht vergleichbar ist.
  • BGH, 02.07.1971 - V ZR 50/69

    Wandlung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung - Fehlende zentrale

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 72/03
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof die Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, Schadensersatz wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum durchzusetzen, stets ausdrücklich insoweit beschränkt, als es den Schadensersatz betrifft, der nicht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages gerichtet ist (BGHZ 114, 383, 387; BauR 1998, 783, 784) und anerkannt, dass dem einzelnen Wohnungseigentümer die Wandlung wegen erheblicher Fehler an dem gemeinschaftlichen Einrichtungen gestattet sein muß (BGH WM 1971, 1251, 1252).
  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 72/03
    Die Aufforderung an den Schuldner, zu erklären, dass er zur Leistung bereit sei, genügt nicht (BGHZ 142, 278).
  • BGH, 11.05.1978 - VII ZR 313/75

    Hemmung der Verjährung durch Prüfung des Werks eines Dritten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 72/03
    Dabei genügt bereits die Prüfung des Werkes eines Dritten für die Hemmung nach § 639 Abs. 2 BGB a.F., wenn die Prüfung objektiv (auch) das eigene Werk betrifft und der Unternehmer damit rechnen muß, dass der Besteller von ihm auch die Prüfung des eigenen Werkes erwartet (BGH NJW 1978, 2393).
  • BGH, 06.06.1991 - VII ZR 372/89

    Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 72/03
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof die Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, Schadensersatz wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum durchzusetzen, stets ausdrücklich insoweit beschränkt, als es den Schadensersatz betrifft, der nicht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages gerichtet ist (BGHZ 114, 383, 387; BauR 1998, 783, 784) und anerkannt, dass dem einzelnen Wohnungseigentümer die Wandlung wegen erheblicher Fehler an dem gemeinschaftlichen Einrichtungen gestattet sein muß (BGH WM 1971, 1251, 1252).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 72/03
    Die Gründe, aus denen der Bundesgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung vom 10. Mai 1979 (BGHZ 74, 258 ff.) die Geltendmachung des Anspruchs auf Minderung und kleinen Schadensersatz wegen behebbarer Mängel am Gemeinschaftseigentum durch den einzelnen Wohnungseigentümer verneint hat, treffen auf den sogenannten großen Schadensersatz nicht zu: Die Rechte der anderen Wohnungseigentümer werden durch die Geltendmachung des großen Schadensersatzes ebensowenig berührt wie bei der Wandelung des einzelnen Kaufvertrages über Wohnungseigentum.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 4 U 72/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9400
OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 4 U 72/03 (https://dejure.org/2004,9400)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.10.2004 - 4 U 72/03 (https://dejure.org/2004,9400)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Oktober 2004 - 4 U 72/03 (https://dejure.org/2004,9400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Stellung von Beihilfeanträgen für Nebenerwerbslandwirtschaftsbetriebe; Höhere Gewalt im Sinne des Gemeinschaftsrechtes wegen des Verlustes einer Briefsendung auf dem Postwege; ...

  • Judicialis

    BGB § 839; ; VO (EWG) Nr. 3887/92 der Kommission vom 23.12.1992 Art. 8

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 27.03

    Antragsfrist; materielle Frist; Verfahrensfrist; Wiedereinsetzung; höhere Gewalt;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 4 U 72/03
    Nach Hinweis des Senats auf das Urteil des BVerwG vom 29.04.2004 - 3 C 27/03 - hat das beklagte Land geltend gemacht, dass es erstinstanzlich nicht unstreitig gewesen sei, dass der Kläger überhaupt einen Brief mit den Anträgen eingeworfen habe.

    Andere Ausnahmen - etwa die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung - kennt es daneben nicht (BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 3 C 27/03, NVwZ 2004, 995).

  • BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99

    Pflicht des Amtsarztes bei Anhaltspunkten für einen Impfschaden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 4 U 72/03
    Dabei ist der Beamte nicht nur Vollstrecker des staatlichen Willens und nicht nur Diener des Staates, sondern zugleich soll er Helfer des Bürgers sein (BGH NJW 1965, 1226 = VersR 1965, 613; VersR 2001, 1108 ).

    Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann, kann aus der Missbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (BGH NJW 1994, 3158; BGHZ 119, 365; BGHR BGB § 839 I 1 Verschulden 18; VersR 1979, 574, 576 m.w.N.; vgl. auch BGH VersR 2001, 1108).

  • VGH Hessen, 21.06.2001 - 8 UE 2924/99

    Kautionsverfall wegen Fristversäumung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 4 U 72/03
    In den Bescheiden vom 19.06 und 27.06.2000 (I 229 ff) wird hierauf und die Besonderheit bei höherer Gewalt Bezug genommen (vgl. dazu auch HessVGH ESVGH 52, 19 zu einer vergleichbaren gemeinschaftsrechtlichen Regelung).
  • LG Limburg, 11.04.1990 - 2 O 125/88

    Steuerberatung; zweigleisige Deckung in der Berufshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 4 U 72/03
    Hatte die Verwaltung durch ein bestimmtes Handeln auf das Vorstellungsbild des Bürgers eingewirkt und so die Ausgangslage beeinflusst, die der Bürger seiner Entscheidung zugrunde legt, ist sie gehalten, darauf beruhende Fehlvorstellungen des Bürgers durch einen aufklärenden Hinweis zu beseitigen (BGH VersR 1990, 1114; NVwZ 1985, 936).
  • BVerfG, 28.03.1994 - 2 BvR 814/93

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 4 U 72/03
    Nachdem der Kläger nach dem regelmäßigen Gang der Dinge bei einem Einwurf des Briefs am Morgen des 14.05.1999 mit dessen Zugang am 15.05.1999 rechnen durfte, oblag ihm keine besondere Erkundigungspflicht, ob der Brief auch tatsächlich eingegangen war (BVerfGE 62, 334; BVerfG NJW 1994, 1854; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 32 Rdn. 25 m.w.N. Fn 158 ff.).
  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 4 U 72/03
    Nachdem der Kläger nach dem regelmäßigen Gang der Dinge bei einem Einwurf des Briefs am Morgen des 14.05.1999 mit dessen Zugang am 15.05.1999 rechnen durfte, oblag ihm keine besondere Erkundigungspflicht, ob der Brief auch tatsächlich eingegangen war (BVerfGE 62, 334; BVerfG NJW 1994, 1854; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 32 Rdn. 25 m.w.N. Fn 158 ff.).
  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77

    Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 4 U 72/03
    Dabei muss es sich um Gestaltungsmöglichkeiten handeln, die klar zu Tage liegen und deren Wahrnehmung so zweckmäßig ist, dass jeder verständige Antragsteller sie nutzen würde (BSGE 46, 124 = NJW 1979, 1590).
  • BGH, 06.02.1997 - III ZR 241/95

    Amtspflichten des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 4 U 72/03
    Nach dem objektivierten Sorgfaltsmaßstab, der im Rahmen des § 839 BGB gilt, kommt es für die Beurteilung des Verschuldens auf die Kenntnisse und Fähigkeiten an, die für die Führung des übernommenen Amtes erforderlich sind (BGH NZV 1997, 220; BGHZ 117, 240, 249).
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 27/93

    Sorgfaltspflichten einer Behörde; Amtshaftung wegen Versagung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 4 U 72/03
    Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann, kann aus der Missbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (BGH NJW 1994, 3158; BGHZ 119, 365; BGHR BGB § 839 I 1 Verschulden 18; VersR 1979, 574, 576 m.w.N.; vgl. auch BGH VersR 2001, 1108).
  • BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90

    Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 4 U 72/03
    Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann, kann aus der Missbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (BGH NJW 1994, 3158; BGHZ 119, 365; BGHR BGB § 839 I 1 Verschulden 18; VersR 1979, 574, 576 m.w.N.; vgl. auch BGH VersR 2001, 1108).
  • BGH, 28.09.1993 - III ZR 91/92

    Verzinsung entgangenen Gewinns aus einer amtspflichtwidrig verhinderten

  • BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90

    Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines

  • BGH, 16.01.1986 - III ZR 77/84

    Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche

  • BGH, 03.10.1985 - III ZR 28/84

    Amtspflicht der Finanzbehörden bei Anordnung und Vollzug eines dinglichen

  • BGH, 27.10.1983 - III ZR 189/82

    Fürsorge- und Hinweispflicht des Dienstherrn nach Entlassung eines Lehrers aus

  • BGH, 22.03.1979 - III ZR 22/78

    Ersatz von Zinsschäden für eine rechtswidrige Heranziehung zur Bardepotpflicht -

  • BGH, 17.09.1970 - III ZR 4/69

    Gemeinde - Bauwilliger - Einvernehmen

  • BGH, 05.04.1965 - III ZR 11/64
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.11.2003 - 4 U 72/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14871
OLG Schleswig, 25.11.2003 - 4 U 72/03 (https://dejure.org/2003,14871)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.11.2003 - 4 U 72/03 (https://dejure.org/2003,14871)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. November 2003 - 4 U 72/03 (https://dejure.org/2003,14871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 4 O 354
  • OLG Schleswig, 25.11.2003 - 4 U 72/03
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.02.1978 - GSZ 1/77

    Streitwertberechnung bei eingeschränktem Rechtsmittelantrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.11.2003 - 4 U 72/03
    So ist ein eingeschränkter Rechtsmittelantrag des Berufungsklägers bei der Streitwertbemessung nach § 14 Abs. 1 GKG nicht zu berücksichtigen, wenn er - wie hier - ohne Zweifel offensichtlich nur der Herabsenkung der Kosten dienen soll, also nicht auf die Durchführung des Rechtsmittels gerichtet ist (BGHZ 70, 365; BGH VersR 1998, 192; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 642; OLG Saarbrücken MDR 2000, 1157; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 11. Aufl. 1996, Rn. 3734 ff. ; a. A. OLG Celle VersR 1979, 919 und OLG Schleswig SchlHA 1988, 172 = JurBüro 1989, 683 mit zustimmender Anm. Mümmler).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 20 U 14/00

    Streitwertfestsetzung für das Rechtsmittelverfahren bei beschränkten

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.11.2003 - 4 U 72/03
    So ist ein eingeschränkter Rechtsmittelantrag des Berufungsklägers bei der Streitwertbemessung nach § 14 Abs. 1 GKG nicht zu berücksichtigen, wenn er - wie hier - ohne Zweifel offensichtlich nur der Herabsenkung der Kosten dienen soll, also nicht auf die Durchführung des Rechtsmittels gerichtet ist (BGHZ 70, 365; BGH VersR 1998, 192; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 642; OLG Saarbrücken MDR 2000, 1157; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 11. Aufl. 1996, Rn. 3734 ff. ; a. A. OLG Celle VersR 1979, 919 und OLG Schleswig SchlHA 1988, 172 = JurBüro 1989, 683 mit zustimmender Anm. Mümmler).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2000 - 1 U 1064/99

    Streitwert des Berufungsverfahrens

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.11.2003 - 4 U 72/03
    So ist ein eingeschränkter Rechtsmittelantrag des Berufungsklägers bei der Streitwertbemessung nach § 14 Abs. 1 GKG nicht zu berücksichtigen, wenn er - wie hier - ohne Zweifel offensichtlich nur der Herabsenkung der Kosten dienen soll, also nicht auf die Durchführung des Rechtsmittels gerichtet ist (BGHZ 70, 365; BGH VersR 1998, 192; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 642; OLG Saarbrücken MDR 2000, 1157; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 11. Aufl. 1996, Rn. 3734 ff. ; a. A. OLG Celle VersR 1979, 919 und OLG Schleswig SchlHA 1988, 172 = JurBüro 1989, 683 mit zustimmender Anm. Mümmler).
  • OLG Celle, 13.07.1979 - 5 U 231/78
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.11.2003 - 4 U 72/03
    So ist ein eingeschränkter Rechtsmittelantrag des Berufungsklägers bei der Streitwertbemessung nach § 14 Abs. 1 GKG nicht zu berücksichtigen, wenn er - wie hier - ohne Zweifel offensichtlich nur der Herabsenkung der Kosten dienen soll, also nicht auf die Durchführung des Rechtsmittels gerichtet ist (BGHZ 70, 365; BGH VersR 1998, 192; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 642; OLG Saarbrücken MDR 2000, 1157; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 11. Aufl. 1996, Rn. 3734 ff. ; a. A. OLG Celle VersR 1979, 919 und OLG Schleswig SchlHA 1988, 172 = JurBüro 1989, 683 mit zustimmender Anm. Mümmler).
  • OLG Köln, 07.01.2011 - 19 U 186/10

    Streitwert des Berufungsverfahrens

    Deshalb bleibt die Beschränkung der Berufungsanträge bei der Streitwertbestimmung außer Betracht, wenn der Antrag des Berufungsklägers offensichtlich nicht auf die Durchführung des Rechtsmittels gerichtet ist (BGHZ 70, 365; BGH NJW-RR 1998, 355; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 643 f.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht JurBüro 2004, 140 f.; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 47 GKG Rn. 4).
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