Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 24.11.2004

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 4 U 73/04   

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https://dejure.org/2005,6232
OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 4 U 73/04 (https://dejure.org/2005,6232)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.05.2005 - 4 U 73/04 (https://dejure.org/2005,6232)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 4 U 73/04 (https://dejure.org/2005,6232)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Arztes seinen Kassenarztsitz zugunsten der Gesellschaft bei Ausscheiden auszuschreiben; Konkludenter Verzicht auf die kassenärztliche Zulassung durch Ausschreibung des Kassenarztsitzes; Rechtmäßigkeit der gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung zur ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; GG Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1; GG Art. 12
    Zur gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung eines aus einer Gemeinschaftspraxis ausscheidenden Vertragsarztes, die Ausschreibung des Kassenarztsitzes zu beantragen und auf die Kassenzulassung zu verzichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.07.2002 - II ZR 265/00

    Ausscheiden eines Vertragsarztes aus einer Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 4 U 73/04
    Hierzu wurde der Beklagte durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Juli 2002 (Az.: II ZR 265/00, NJW 2002, 3538) rechtskräftig verurteilt.

    aa) Die gesellschaftsvertraglich übernommene Verpflichtung des Beklagten, die Ausschreibung des Kassenarztsitzes zu beantragen, enthält zugleich - wie der BGH in seiner Entscheidung vom 22. Juli 2002 explizit festgestellt hat - die Verpflichtung, auf seine Zulassung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung zu verzichten (BGH NJW 2002, 3538).

    Hinzu kommt, dass es zu einer Neubesetzung der Stelle und damit einer Fortführung der Gemeinschaftspraxis nach wie vor in der Weise kommen kann, dass ein Bewerber zum Zuge kommt, der zum Eintritt in die Praxis des Klägers bereit ist (BGH NJW 2002, 3538, 3539; vgl. hierzu auch Wertenbruch NJW 2003, 1904, 1907).

  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

    ... zu erklären" (Urteil vom 25.5.2005 - 4 U 73/04 - GesR 2005, 423; Zurückweisung der Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde durch BGH, Beschluss vom 10.7.2006 - II ZR 175/05).

    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob die Beendigung der Zulassung zum 31.12.2006 maßgeblich auf dem Urteil des Pfälzischen OLG Zweibrücken vom 25.5.2005 (GesR 2005, 423) iVm dessen im September 2006 erfolgter Übergabe an die KÄV (mit der Folge der Wirkung des gemäß § 894 ZPO erklärten Zulassungsverzichts zum 31.12.2006 gemäß § 28 Abs. 1 Ärzte-ZV) oder auf der Verzichtserklärung des Beigeladenen vom 2.10.2006 beruhte.

    Auch das Urteil des OLG (Pfälzisches OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.5.2005 - 4 U 73/04 -, GesR 2005, 423; Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 10.7.2006 - II ZR 175/05) wird entgegen der Ansicht des Klägers nicht "konterkariert".

    Den damaligen Partnern kann im Übrigen auch nicht Bösgläubigkeit oä angelastet werden; die komplexe Rechtslage ist zivilrechtlich erst durch die Urteile des BGH vom 22.7.2002 (NJW 2002, 3538 = MedR 2002, 647 = USK 2002-155 und BGHZ 151, 389 = NJW 2002, 3536 = GesR 2002, 91 = USK 2002-158) und des Pfälzischen OLG Zweibrücken vom 25.5.2005 (GesR 2005, 423) - sowie vertragsarztrechtlich erst durch das hier vorliegende Senatsurteil - geklärt worden.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2007 - L 5 KA 1/07
    Er hat das Urteil des OLG Zweibrücken vom 21.4.2005 (4 U 73/04) vorgelegt, worin der Beigeladene verurteilt worden war, gegenüber der Beklagten einen Verzicht auf seinen augenärztlichen Kassenarztsitz zugunsten der Gemeinschaftspraxis des Klägers, Z straße 2a, F zu erklären.
  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 11 U 288/09

    Amtspflichten des Zulassungsausschusses für die vertragsärztliche Zulassung;

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob der Verzicht als einseitige Willenserklärung generell bedingungsfeindlich ist (vgl. OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2005, 670; Hess, in: Kasseler Kommentar, SGB V, 65. Ergänzungslieferung 2010, § 103 Rn. 21; Pawlita, in: jurisPK, § 103 SGB V, Rn. 48), wofür schon die Formulierung des § 95 Abs. 7 SGB V und der Umstand streitet, dass der Verzicht rechtsgestaltende Wirkung hat, aber rechtsgestaltende Willenserklärungen bedingungsfeindlich sind, zumal auch die maßgeblichen sozialrechtlichen Vorschriften der §§ 95, 103 SGB V einen bedingten Zulassungsverzicht nicht vorsehen (vgl. OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2005, 670), oder zum Schutze der wirtschaftlichen Interessen des Verzichtenden ein Verzicht unter die Bedingung gestellt werden kann, dass überhaupt ein Nachfolger zugelassen wird (vgl. LSG, Baden-Württemberg, MedR 2008, 235; Pawlita, in: jurisPK, § 103 SGB V, Rn. 50).
  • SG Aachen, 31.10.2014 - S 7 KA 1/13

    Auslegung der Erklärung eines Arztes auf den Verzicht seiner Zulassung

    Insofern kann es dahin stehen, ob ein Verzicht als einseitige empfangsbedürftige und rechtsgestaltende Willenserklärung auch unter einer Bedingung erklärt werden kann, was im überwiegenden Schrifttum und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung allein für den Fall angenommen wird, dass der Verzicht unter der Bedingung bestandskräftiger Nachbesetzung erklärt wird (BSG, Urteil vom 14.12.2011 - B 6 KA 13/11 R = juris, Rdnr. 14; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.5.2010 - L 11 KA 9/10 B ER = juris, Rdnr 84; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.11.2010 - L 3 KA 75/07 = juris; Pawlita, in: jurisPK-SGB V, 2. Aufl. 2012, § 103 Rdnr. 58 m.w.N.; Krauskopf/Clemens, in: Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl. 2010, § 29 Rdnr. 120; Karst, MedR 1996, 554, 555 f.; aA OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2005 - 4 U 73/04 = OLGR Zweibrücken 2005, 670 ff.; wohl auch Hess, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 75. Ergänzungslieferung 2012, § 103 SGB V Rdnr. 21).
  • LG Düsseldorf, 27.03.2007 - 6 O 389/06

    Anspruch einer Ärztin gegen ihren ausscheidenden Praxispartner auf Unterlassung

    Schließlich bewirken nach der Rechtsprechung des OLG Zweibrücken (Urt. v. 25.05.2005, 4 U 73/04, zit. n. juris), die das Gericht für zutreffend hält, gesellschaftsrechtliche Abfindungsansprüche nicht die Begründung eines Zurückbehaltungsrechts.
  • SG Aachen, 05.07.2013 - S 7 KA 6/13

    Verzichtserklärung eines Laborfacharztes hinsichtlich Zulassung und

    Insofern kann es dahin stehen, ob ein Verzicht als einseitige empfangsbedürftige und rechtsgestaltende Willenserklärung auch unter einer Bedingung erklärt werden kann, was im überwiegenden Schrifttum und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung allein für den Fall angenommen wird, dass der Verzicht unter der Bedingung bestandskräftiger Nachbesetzung erklärt wird (BSG, Urteil vom 14.12.2011 - B 6 KA 13/11 R = juris, Rdnr. 14; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.5.2010 - L 11 KA 9/10 B ER = juris, Rdnr 84; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.11.2010 - L 3 KA 75/07 = juris; Pawlita, in: jurisPK-SGB V, 2. Aufl. 2012, § 103 Rdnr. 58 m.w.N.; Krauskopf/Clemens, in: Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl. 2010, § 29 Rdnr. 120; Karst, MedR 1996, 554, 555 f.; aA OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2005 - 4 U 73/04 = OLGR Zweibrücken 2005, 670 ff.; wohl auch Hess, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 75. Ergänzungslieferung 2012, § 103 SGB V Rdnr. 21).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.11.2004 - 4 U 73/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19651
OLG Stuttgart, 24.11.2004 - 4 U 73/04 (https://dejure.org/2004,19651)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.11.2004 - 4 U 73/04 (https://dejure.org/2004,19651)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. November 2004 - 4 U 73/04 (https://dejure.org/2004,19651)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Haftung einer Gemeinde für Zusagen im Zusammenhang mit dem Verkauf eines gemeindeeigenen Baugrundstücks bei Scheitern eines Großbauprojekts des privaten Investors; Amtshaftung einer Gemeinde bei Übernahme der Verpflichtung zur Erbringung der für die Erschließung eines ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Projekterstellung: Risikoübernahme durch die Gemeinde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.11.1979 - III ZR 186/77

    Gewährleistung einer Gemeinde für die Bebaubarkeit von ihr privat verkaufter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2004 - 4 U 73/04
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung von BGH und BVerwG entbehren vertragliche Zusagen einer Gemeinde, einen inhaltlich näher bestimmten Bebauungsplan aufzustellen oder doch zumindest die Aufstellung in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner zu fördern, der Wirksamkeit (vgl. BGHZ 76, 16; NJW 1990, 245, jeweils m. w. N.).

    Dadurch liegt eine Risikoübernahme der Klägerin nur in beschränkter Form, nicht aber in Bezug auf die Übernahme vergeblicher Aufwendungen insgesamt vor (vgl. BGHZ 76, 16; NJW 1990, 245).

    Bei einer derartigen Zusage hat die Gemeinde die dem anderen Teil gegenüber obliegende Amtspflicht zu erfüllen, sich bei der Ausübung ihrer Hoheitstätigkeit innerhalb von Gesetz und Recht zu halten (vgl. BGHZ 76, 16).

  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87

    Haftung der Gemeinde für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2004 - 4 U 73/04
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung von BGH und BVerwG entbehren vertragliche Zusagen einer Gemeinde, einen inhaltlich näher bestimmten Bebauungsplan aufzustellen oder doch zumindest die Aufstellung in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner zu fördern, der Wirksamkeit (vgl. BGHZ 76, 16; NJW 1990, 245, jeweils m. w. N.).

    Dadurch liegt eine Risikoübernahme der Klägerin nur in beschränkter Form, nicht aber in Bezug auf die Übernahme vergeblicher Aufwendungen insgesamt vor (vgl. BGHZ 76, 16; NJW 1990, 245).

  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 23/78

    Verschulden einer Gemeinde bei Abbruch der Verhandlungen über einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2004 - 4 U 73/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 76, 343) kommt eine Haftung einer Gemeinde nach den § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG darüber hinaus grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn die Gemeinde im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung die Verpflichtung übernimmt, die für die Erschließung eines Grundstücks notwendigen Voraussetzungen zur Verwirklichung eines bestimmten Vorhabens zu erbringen.

    Sofern die Gemeinde in pflichtwidriger Weise von einem Vertragspartner Leistungen verlangt, die nach dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen nicht geschuldet sind und davon die weitere Fortsetzung ihrer Bauleitplanung abhängig macht, verstößt sie gegen ihre Amtspflicht zu konsequentem Handeln und kann sich dadurch schadensersatzpflichtig machen (vgl. BGHZ 76, 343).

  • BGH, 01.12.1983 - III ZR 38/82

    Haftung der Gemeinde für nutzlos erbrachte Aufwendungen bei Fehlschlagens einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2004 - 4 U 73/04
    Dies gilt auch und gerade dann, wenn die Gemeinde zugleich als Verkäuferin des durch die Planung berührten Grundbesitzes auftritt (vgl. BGH, a.a.O.; ZfBR 1984, 146).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2004 - 4 U 73/04
    Ein solches ist erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1997, 3377).
  • OLG München, 10.12.2003 - 21 U 2392/03

    Haftung einer Bank auf Schadensersatz wegen Äußerung zur wirtschaftlichen Lage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2004 - 4 U 73/04
    Der Versuch der Berufung, insoweit Parallelen zu den Fällen "Birkel" (OLG Stuttgart, NJW 1990, 2690) und "Breuer/Kirch" (OLG München, ZIP 2004, 19) herzustellen, indem argumentiert wird, auch im vorliegenden Fall sei durch negative öffentliche Äußerungen maßgeblicher Repräsentanten der Klägerin eine äußerst intensive mediale Wirkung erzeugt worden, die das Projekt öffentlich desavouiert hätten, so dass sich dem der beschließende Ausschuss des Gemeinderats nicht mehr habe entziehen können, geht fehl.
  • OLG Stuttgart, 21.03.1990 - 1 U 132/89

    Das Nudel-Gesetz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2004 - 4 U 73/04
    Der Versuch der Berufung, insoweit Parallelen zu den Fällen "Birkel" (OLG Stuttgart, NJW 1990, 2690) und "Breuer/Kirch" (OLG München, ZIP 2004, 19) herzustellen, indem argumentiert wird, auch im vorliegenden Fall sei durch negative öffentliche Äußerungen maßgeblicher Repräsentanten der Klägerin eine äußerst intensive mediale Wirkung erzeugt worden, die das Projekt öffentlich desavouiert hätten, so dass sich dem der beschließende Ausschuss des Gemeinderats nicht mehr habe entziehen können, geht fehl.
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