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   OLG Hamm, 02.06.1992 - 4 U 74/92   

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OLG Hamm, 02.06.1992 - 4 U 74/92 (https://dejure.org/1992,9102)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.06.1992 - 4 U 74/92 (https://dejure.org/1992,9102)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juni 1992 - 4 U 74/92 (https://dejure.org/1992,9102)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 366
  • GRUR 1993, 512
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Teilweise wird in der Rechtsprechung und im Schrifttum aber auch die Ansicht vertreten, die Frage, innerhalb welcher prozessualen Frist ein Rechtsmittel eingelegt werden müsse, um zulässig zu sein, und die Frage, innerhalb welcher Zeit ein Antragsteller im Verfügungsverfahren tätig werden müsse, um nicht durch sein eigenes Verhalten die Vermutung der Dringlichkeit zu widerlegen, hätten unmittelbar nichts miteinander zu tun (OLG Köln GRUR 1979, 172, 173; OLG München GRUR 1980, 329, 330 = WRP 1980, 172, 173 und GRUR 1980, 1017, 1019; vgl. auch OLG Saarbrücken WRP 1981, 418; OLG Hamm GRUR 1993, 512; OLG Schleswig, Urt. v. 1.3.1988, zitiert bei Traub, Wettbewerbliche Verfahrenspraxis, 2. Aufl., S. 374; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., § 25 UWG Rdn. 17; Köhler/Piper, UWG, § 25 Rdn. 16; Teplitzky aaO Kap. 54 Rdn. 27; GroßkommUWG/Schultz-Süchting, § 25 Rdn. 52; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 2. Aufl., Rdn. 177; Pastor/Ahrens/Traub aaO Kap. 49 Rdn. 36; Borck, WRP 1978, 519, 521).
  • OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen des Wegfalls der Wiederholungsgefahr nach

    Eine solche ist regelmäßig nicht darin zu sehen, dass der Anspruchsteller Rechtsmittelfristen ausschöpft (OLG Köln, NJWE-WettbR 1997, 176, 177; OLG Hamm, GRUR 1993, 512).
  • OLG Celle, 23.06.2005 - 13 U 82/05

    Abwarten; Aktivierung; Antragsgegner; Antragsteller; Dringlichkeitsvermutung;

    Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände reicht die Beantragung einer Erklärungsfrist für die Annahme fehlender Eilbedürftigkeit aber nicht aus (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1993, 366, 367).
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