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   OLG Zweibrücken, 20.07.2006 - 4 U 76/05   

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https://dejure.org/2006,5960
OLG Zweibrücken, 20.07.2006 - 4 U 76/05 (https://dejure.org/2006,5960)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.07.2006 - 4 U 76/05 (https://dejure.org/2006,5960)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 4 U 76/05 (https://dejure.org/2006,5960)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Unterschrift eines postulationsfähigen Anwalts unter die Berufungsschrift; Entfallen des Erfordernisses der Unterschrift bei Übermittlung der Berufungsschrift durch Telefax

  • Judicialis

    ZPO § 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 § 233 § 517
    Zur Wahrung der Monatsfrist des § 517 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 294
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 5 U 46/04

    Weiterleitung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2006 - 4 U 76/05
    Ein Rechtsanwalt muss die Bundesgesetze, welche er gewöhnlich anzuwenden hat, kennen (BGH NJW 1993, 2538; OLG Düsseldorf - Urteil vom 29. März 2004 - I - 5 U 46/04 - m.w.N. bei Juris).
  • BGH, 25.05.1994 - XII ZB 31/94

    Schuldhaftes Nichterkennen einer Fristversäumung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2006 - 4 U 76/05
    Hatte der Rechtsanwalt Zweifel, wie er die Fristsetzung in der Verfügung verstehen sollte, hatte er die Verpflichtung, sich über den Beginn und den Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist Klarheit zu verschaffen (BGH VersR 1995, 112).
  • BGH, 09.07.1993 - V ZB 20/93

    Keine Postulationsfähigkeit in der Berufungsinstanz ohne OLG-Zulassung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2006 - 4 U 76/05
    Ein Rechtsanwalt muss die Bundesgesetze, welche er gewöhnlich anzuwenden hat, kennen (BGH NJW 1993, 2538; OLG Düsseldorf - Urteil vom 29. März 2004 - I - 5 U 46/04 - m.w.N. bei Juris).
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZB 14/94

    Anspruch auf Zahlung von Maklerhonorar - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2006 - 4 U 76/05
    Wollte man in der Verfügung auch ein gerichtliches Verschulden erkennen, bliebe das aufgezeigte Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Klägerin zumindest mitursächlich; schon das würde eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließen (BGH VersR 1995, 360).
  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 166/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Übermittlung

    Dabei ist von einem Rechtsanwalt auch die Kenntnis zu verlangen, dass eine richterliche Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist gem. § 224 Abs. 2 ZPO grundsätzlich ausgeschlossen ist (OLG Zweibrücken MDR 2007, 294 m.w.N.; Zöller/Greger ZPO 28. Aufl. § 233, Rdn. 23 "Rechtsanwalt").
  • OLG Rostock, 28.12.2010 - 10 UF 199/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für eine anwaltlich vertretene Partei bei

    Die zur Stellungnahme zu dem Hinweis gesetzte Frist von 3 Wochen ändert an der Wiedereinsetzungsfrist nichts (§ 224 Abs. 2 ZPO ; hierzu auch OLG Zweibrücken MDR 2007, 294 ).
  • OLG Köln, 14.08.2023 - 21 UF 102/23
    Ungeachtet dessen, dass die Wiedereinsetzungsfrist nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 234 Abs. 1 ZPO schon nicht verlängerbar ist (OLG Zweibrücken, Urt. v. 20.07.2006 - 4 U 76/05 -, MDR 2007, 294 f. in juris Rn. 20; Zöller/Lorenz, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 234 ZPO Rn. 2), hat sich weder innerhalb der verlängerten Stellungnahmefrist, die am 11.08.2023 endete, für den Antragsgegner ein Rechtsanwalt bestellt, noch ist ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt worden.
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